Kritische Anmerkungen zum Historisch-topographischen Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze OÖ

Christian K. Steingruber Kritische Anmerkungen zum Historisch-topographischen Handbuch Wehranlagen und Herrensitze von Norbert Grabherr Anmerkungen zum topographischen Handbuch Wehranlagen und Herrensitze OÖ Vers. 2024/1 © topographischen Handbuch der

2 Publikationsdaten Publikationsdatum: 12.03.2024 Publikationsort: Linz a. d. Donau / St. Gotthard i. Mühlkreis

3 „Unter allen Baudenkmalen, welche die Vorzeit uns vererbte, erfreut sich gewiß keine Gattung eines allgemeineren Anspruches, als die alten Burgen und ihre Trümmer.“ Josef Edler von Scheiger

4 Einführung Die vorgelegte landeskundliche Abhandlung befasst sich mit dem „Historisch-topographischen Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze Oberösterreichs“ des Burgenforschers und Archivars Norbert GRABHERR, das im Jahre 1972/73 als Manuskript entstanden ist und schließlich im Jahre 1975 von der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Ur- und Frühgeschichte in Wien publiziert wurde. Die Veröffentlichung des burgenkundlichen Manuskriptes wurde insbesondere von Fritz FELGENHAUER, seinerzeit Vorstand des Institutes für Ur- und Frühgeschichte an der Universität Wien, befürwortet, der es als eine „einzigartige Quelle für die österreichische Mittelalterarchäologie“ taxierte. Tatsächlich galt das Handbuch seit seiner Einführung als wichtiges Nachschlagewerk, das von Mittelalterarchäologen, Historikern, Archivaren und Regionalforschern1 intensiv genutzt wurde und wird. Unzählige wissenschaftliche und heimatkundliche Abhandlungen zitieren das Handbuch. In jüngster Zeit fanden die Datensätze auch Eingang in den „Digitalen Oberösterreichischen Kulturatlas“ sowie in die „Freie Enzyklopädie Wikipedia“. Bei den Erhebungen, die vom Verfasser dieses Beitrags sowie anderen Forschern2 durchgeführt wurden, mussten indes zahlreiche Fehler in den Einträgen vermerkt werden. Insbesondere die Verortungsdaten stellen eine empfindliche Schwachstelle des „Historisch-topographischen Handbuches“ dar. Die Lageungenauigkeiten bedingen auch, dass die Orts- und Katastralgemeinden, aber auch die Grundstücksnummern, in vielen Fällen nicht stimmen. Als weiterer Schwachpunkt war eine gewisse Unkenntnis von Geländedenkmalen insgesamt zu konstatieren. So scheinen im Handbuch mitunter „Burgstellen“ auf, bei denen es sich tatsächlich um Altstraßen, Flurwüstungen (Wölbacker, Ackerterrassen), Materialentnahmegruben oder natürliche Terrainformungen handelt. Das Ziel dieses Beitrages ist eine gültige Überarbeitung der Datensätze basierend auf dem aktuellen Forschungsstand. Weitere Überarbeitungen bzw. Ergänzungen werden durch Versionierungen gekennzeichnet, somit können jederzeit neue Ergebnisse einfließen.3 Christian K. Steingruber 2024 © 1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Abhandlung überwiegend die männliche Form verwendet. Gemeint sind natürlich alle sich empfindenden Geschlechter gleichermaßen. Um den Textfluss nicht zu stören, wurde in der Regel auf die Aufzählung der akad. Grade und Titel verzichtet. 2 Hier ist zuvorderst der Name der Archäologin u. Denkmalpflegerin Marianne POLLAK (Bundesdenkmalamt, Abteilung für Archäologie) zu nennen. 3 In der Versionierung 2024/1 kam der von dem Archäologen Jakob MAURER entwickelte »Konverter für ÖK-50Blattschnittkoordinaten«, der die präzise Umwandlung der im Handbuch angeführten Daten in moderne Koordinatensysteme ermöglicht, erstmals zur Anwendung. https://www.neolithikum.at/

5 Die ursächlichen Probleme des »Historisch-topographischen Handbuchs« Wohl kein anderer Name ist mit der oberösterreichischen Burgenforschung derart eng verbunden wie jener des „Pioniers“ Norbert Grabherr (24. Jänner 1919 in Linz, † 20. Oktober 1977 Pasching). Die schulische Ausbildung - Volksschule, Realgymnasium, Handelsakademie - durchlief er in seiner Vaterstadt; Wehrdienst und Kriegsgefangenschaft durchkreuzten Studienpläne. Nach Jahren eher glückloser selbständiger Berufstätigkeit trat Grabherr 1951 in den Dienst des Landes Oberösterreich, wurde Mitarbeiter des Oö. Landesarchivs und 1970 zum „Wirklichen Amtsrat“ ernannt. Von Anfang an galt sein wissenschaftliches Hauptinteresse dem Schatz der heimatlichen Burgen und Schlösser; bereits 1963 erschien sein erster Burgenband, 1964 sein zweiter; unzählige weitere Bände und Abhandlungen sollten folgen.4 Als Hauptwerk Grabherrs wird indes das „Historisch-topographische Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze Oberösterreichs“ angesehen, dem noch heute gewisser Respekt gebührt. Von der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Ur- und Frühgeschichte an der Universität Wien im Jahre 1975 herausgebracht, sollte es den Grundstock für die Erfassung sämtlicher landesweit verifizierbarer Anlagen in einer analogen Datenbank liefern. Um die in dem Sammelwerk aufgelistete Objektfülle näher kennenzulernen, unternahm der Verfasser dieses Beitrags ab 1975/76 regelmäßige Geländebegehungen. Damit begann auch eine kritische Auseinandersetzung, denn bald wurde ersichtlich, dass insbesondere die Verortungsdaten eine empfindliche Schwachstelle des Handbuchs bilden. Norbert Grabherr hatte versucht, die Burgen und Herrensitze mittels Blattschnittkoordinaten auf den jeweiligen Blättern der Österreich-Karte im Maßstab 1:50.000 (ÖK-50) einzumessen, eine damals durchaus probate Methode. Das ursächliche Problem bestand aber darin, dass es ihm v. a. zeitbedingt unmöglich gewesen war, alle Anlagen persönlich zu besuchen und in ihrer exakten Position zu erfassen. Häufig beruhen die Einträge daher auf älteren Quellen oder auf Vermutung, die Lageungenauigkeiten schwanken zwischen einhundert Metern und, gelegentlich, mehreren Kilometern. 5 4 Grabherrs umfangreiches Lebenswerk wird im Nachruf von Alois Zauner ausführlich gewürdigt (ZAUNER 1978, 9ff.). https://www.zobodat.at/biografien/Grabherr_Norbert_JOM_123b_0009-0014.pdf 5 Erhebliche Lageungenauigkeiten sind nach dem letzten Erkenntnisstand bei folgenden Objekten zu konstatieren: Ratzlburg (OG Überackern) ca. 0,5 km; Forstern (OG Burgkirchen) ca. 0,5 km; Hassegg (OG Spital am Pyhrn) ca. 0,5 km; Holzleithen (OG St. Marienkirchen bei Schärding) ca. 0,6 km; Hochkuchl (OG Pattigham) ca. 0,6 km; Hochhaus (OG Überackern) ca. 0,6 km; Hundshof (MG Taufkirchen an der Pram) ca. 0,7 km; Ziehberg (SG Ansfelden) ca. 0,7 km; Alte Schanze (MG Windhaag bei Freistadt) ca. 0,7 km; Petschiften (MG Pettenbach) ca. 0,7 km; Liebenauer Schanze (MG Liebenau) ca. 0,7 km; Tann (OG Dietach) ca. 0,7 km; Neundling (MG Altenfelden) ca. 0,7 km; Schellenstein (MG Micheldorf in Oberösterreich) ca. 0,8 km; Jebling (MG Zell an der Pram) ca. 0,8 km; Mühlberg (OG Lengau) ca. 0,8 km; Eidenberg I (OG Eidenberg) ca. 0,8 km; Burgwiese (SG Ansfelden) ca. 1 km; Schlossberg (MG St. Marienkirchen an der Polsenz) ca. 1 km; Hirschleitengraben (MG Wilhering) ca. 1 km; Säbnich (MG Waldhausen im Strudengau) ca. 1 km; Volkenstorf (MG Sankt Florian) ca. 1 km; Machlant (MG Baumgartenberg) ca. 1 km; Spitzenburg (MG Wolfern) ca. 0,4 - 1 km; Irnprechting (OG Auerbach) ca. 1 km; Holzleithen (OG Sankt Marienkirchen bei Schärding) ca. 1 km; Buchberg (OG Höhnhart) ca. 1 km; Waldau (MG Waizenkirchen) ca. 1 km; Sollern (OG Pfaffstätt) ca. 1 km; Reuth (OG Perwang am Grabensee) ca. 1 km; Michlegg (OG Schwarzenberg am Böhmerwald) ca. 1 km; Buchberg (OG Lengau) ca. 1,5 km; Neuhaus (OG Pierbach) ca. 1,5 km; Mühlbach (SG Leonding) ca. 1,5 km; Treubach (OG Treubach) ca. 1,5 km; Obere Klause (OG Spital am Pyhrn) ca. 1,8 km; Tabor (SG Enns) ca. 2 km; Teufelsturm (OG Waldneukirchen) ca. 2 km; Rebgau (MG Regau) ca. 2,5 km; Fischbach (OG Oepping) ca. 3 km; Ganshübel (OG Auberg) ca. 3,3 km; Burgschupfen (OG Lichtenau) ca. 3,9 km; Freileiten (SG Vöcklabruck) ca. 4,3

6 Eine weitere Schwachstelle des „Historisch-topographischen Handbuchs“ sind die Angaben zu den Ortsgemeinden, die bei mindestens 50 Objekten falsch sind.6 Stellvertretend sei die Burg Saxenegg genannt, die sich nach Meinung von Norbert Grabherr in der MG Münzbach befinden soll. Wie man in den amtlichen Katastern und Kartenwerken deutlich erkennen kann, gehört das Objekt aber zur MG St. Thomas am Blasenstein. Zu problematisieren sind auch die Angaben zu den Katastralgemeinden, die bei mindestens 150 Objekten falsch sind. Hier sei nochmals auf den Eintrag zur Burg Saxenegg verwiesen, wo Grabherr die falsche KG Innernstein anführt. Das Objekt liegt aber in der KG St. Thomas am Blasenstein. Bei den Einträgen zu den Schlössern Riedegg (OG Alberndorf in der Riedmark) und Stadlkirchen (OG Dietach) werden erstaunlicherweise Katastralgemeinden genannt (nämlich Riedegg, Stadlkirchen), die es laut dem offiziellen Katastralgemeindenverzeichnis des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen gar nicht gibt. Etliche Objekte wurden sogar falschen Bundesländern zugeordnet. Beispiele dafür sind etwa die Burgen Hausstein und Wörth im Strudengau, die nach Meinung von Norbert Grabherr in der MG St. Nikola an der Donau, und somit im Bundesland Oberösterreich, liegen sollen. Wie man in den amtlichen Katastern und Kartenwerken deutlich erkennen kann, befinden sich beide Objekte jedoch in der MG Neustadtl an der Donau, und somit im Bundesland Niederösterreich. Die korrekten Katastralgemeinden sind Nabegg bzw. Hößgang. 7Die Türkenschanze von Oberland, die dem Grenzgebiet zum Bundesland Steiermark zugeordnet wird, liegt tatsächlich an der Grenze zum Bundesland Niederösterreich. Der Irrsberg, der ein undatierbares Erdwerk aufweist, gehört tatsächlich zum Bundesland Salzburg. Viele weitere Objekte befinden sich nicht in Oberösterreich, sondern in benachbarten Bundesländern oder sogar im Freistaat Bayern. 8 km; Kosenburg (SG Grein) ca. 4,3 km; Hueb (MG Gaspoltshofen) ca. 5 km; Nesselstein (MG Unterweißenbach) ca. 8 km; Talerboden (OG Grünburg) ca. 10 km; Mühlleiten (SG Gmunden) ca. 23 km. 6 Falsche Ortsgemeinden werden nach dem letzten Erkenntnisstand bei folgenden Objekten angeführt: Weier (OG Haigermoos); Leuthen (MG Mauerkirchen); Roider Burgstall (OG Neukirchen an der Enknach); Ratzlburg (OG Überackern); Schaunberger Burgstall (MG Aschach an der Donau); Fuchsenhof (SG Freistadt); Neuaist (SG Pregarten); Wartberg (MG St. Oswald bei Freistadt); Nesselstein (MG Unterweißenbach); Ruspeck (MG Bad Zell); Mühlleiten (SG Gmunden); Urach (OG Ohlsdorf); Schlossberg (MG Haag am Hausruck); Inn (MG Meggenhofen); Winzhof (MG Schlüßlberg); Hanfeld (SG Kirchdorf an der Krems); Reslhof (SG Kirchdorf an der Krems); Kollendorf I + II (MG Kremsmünster); Getzenberg (OG Ried im Traunkreis); Gotterau (SG Ansfelden); Mühlbach (SG Leonding); Außenstein (MG Baumgartenberg); Wasenegg (MG Baumgartenberg); Edenau (SG Grein); Burghof (MG Klam); Spielberg (OG Langenstein); Erlau (MG St. Georgen am Walde); Saxenegg (MG St. Thomas am Blasenstein); Säbnich (MG Waldhausen); Nößlbach (SG Rohrbach-Berg); Schöffgattern (MG Oberkappel); Peilstein (OG Pfarrkirchen im Mühlkreis); Hochhaus (OG Mayrhof); Mayrhof (OG Mayrhof); Klaffbach (OG St. Aegidi); Kleiner Schefberg (OG St. Aegidi); Zwitzelau (OG Engerwitzdorf); Hochhaus (OG St. Gotthard i. M.); Burgstall Steinbach (MG Lenzing); Burgstall I + II (MG Regau); Höribach (OG St. Lorenz); Freileiten (SG Vöcklabruck); Holz (OG Eberstalzell); Neufarn (SG Marchtrenk); Hochhauser (MG Sattledt); Buchschacher (MG Steinerkirchen an der Traun); Aiterbach (MG Thalheim bei Wels). [Anmerkung: Die in Klammer angeführten Gemeinden sind die korrigierten.] 7 Vgl. KALTENEGGER 2007, 184ff. 8 NIEDERÖSTERREICH: Hausstein (MG Neustadtl an der Donau); Wörth (MG Neustadtl an der Donau); Leutzmannsdorf (MG St. Georgen am Ybbsfeld); Ritzendorf (OG Kreuttal); Schneckenreut (MG Ardagger). SALZBURG: Irrsberg (MG Neumarkt am Wallersee); Söllheim (OG Hallwang). BAYERN: Seibersdorf (Gem. Kirchdorf am Inn); Hohenstein (Gem. Staudach-Egerndach); Höhenmoos (Gem. Rohrdorf am Inn); Perach (Gem. Perach); Pischelsdorf (Gem. Simbach); Engelschalling (Gem. Fridolfing); Vattersheim (Gem. Oberbergkirchen); Kirchdorf (Gem. Kirchdorf am Inn); Schönburg (Gem. Pocking); Asenheim (Gem. Asenham); Peterskirchen (Gem.

7 Zu problematisieren sind die im Handbuch angeführten Parzellennummern, die in unzähligen Fällen nicht stimmen. Grundsätzlich ist zu vermerken, dass Norbert Grabherr die Daten nicht aus modernen Katastralmappen, sondern aus der Urmappe des Franziszeischen Katasters gewonnen hat. Diese Daten stammen aus dem 1. Drittel des 19. Jahrhunderts, entsprechen nur in Ausnahmefällen den heute gültigen Grundstücksnummern, und sind für eine zeitgemäße Inventarisierung ungeeignet. Irritierend ist auch, als sich die angeführten Parzellennummern, die Lagebeschreibung und die Blattschnittkoordinaten bei etlichen Objekten erheblich widersprechen. Stellvertretend sei das Objekt Spitzenburg in der MG Wolfern genannt. Grabherr nennt hier ein Burgstallergut in der Ortschaft Kroisbach, wo der Burgstall liegen soll. (Ein Gutshof mit diesem Namen ist in dem Weiler nicht eruierbar). Die angeführte Parzellennummer verweist auf eine Waldparzelle südwestlich der Ortschaft Kroisbach. Die Blattschnittkoordinaten verweisen wiederum auf eine Wiesenparzelle südöstlich der Ortschaft Spitzenburg. Abgesehen von den völlig widersprüchlichen Angaben ist der Burgstall weder hier noch dort eruierbar. (Die von Grabherr angeführte Katastralgemeinde ist ebenso falsch). Das Handbuch führt etliche Burg- und Wehranlagen an, die trotz intensiver Geländebegehungen und Auswertung der Digitalen Geländemodelle nicht verifizierbar waren. Echte urkundliche Nennungen fehlen in der Regel. Es besteht der berechtige Verdacht, dass es sich bei diesen angeblichen Fundstellen um Fantasiegebilde handelt, die nur in der gedanklichen Vorstellung von Norbert Grabherr vorhanden waren. 9 Stellvertretend sei die Burg Kraxenberg genannt, die sich auf dem gleichnamigen Höhenrücken in der OG Kirchheim im Innkreis befinden soll. Diese Burganlage ist dort nicht nachweisbar. Grabherr hat bezüglich dieser dubiosen Anlage offensichtlich keine Geländeüberprüfung durchgeführt, sondern einen Text des Topographen Benedikt Pillwein aus dem Jahre 1832 unkritisch übernommen.10 Die missverständlichen Worte von Pillwein beschreiben allerdings nicht eine Burg Kraxenberg, sondern die beiden Schlösser von Riegerting, wobei sich der ortsunkundige Topograph bei der Lokalisierung des älteren Wasserschlosses völlig vertan hat. Auch die Burg Hohenstein, die sich auf einem Hangsporn im Ortsteil Oberhaunsberg in der OG Eggelsberg befinden soll, ist nicht nachweisbar. Norbert Grabherr nennt hier keine schriftliche Quelle, jedoch dürfte sein Eintrag auf einer Abhandlung des Lehrers Max Schlickinger aus dem Jahre 1894 beruhen.11 Bei den von Schlickinger beschriebenen Rudimenten der Burg handelt es sich Dietersburg); Ottenberg (Gem. Tettenweis); Anzenkirchen (Gem. Triftern); Haybach (Gem. Haibach); usw. [Anmerkung: Die in Klammer angeführten Gemeinden sind die korrigierten.] 9 Zu problematisieren sind insbesondere folgende Objekte: Hohenstein (MG Eggelsberg), Kraxenberg (OG Kirchheim im Innkreis), Ameisberg (OG Lengau), Kronberg (OG Pischelsdorf am Engelbach), Wihse (OG Moosdorf), Roßbach I (OG Roßbach), Gronall (MG Scharten), Burgstall (OG Grünau im Almtal), Seisenburg I (MG Pettenbach); Volkenstorf - Rabenberg (SG Enns), Kemating (OG Schildorn), Waldzell (OG Waldzell), Mitterberg (MG Luftenberg an der Donau), Kastl (MG Mitterkirchen im Machland), Kastell (MG Ried in der Riedmark), Erlau (MG Sankt Georgen am Walde), Geyersberg (MG St. Martin im Mühlkreis), Neundling (MG St. Peter am Wimberg), Burgstall (OG St. Veit im Mühlkreis), Burgstall (OG Helfenberg), Steinerberg (OG Kleinzell im Mühlkreis), Radhaming (MG Vorchdorf), Burgstall (OG Nußdorf am Attersee), Poidlschopf (OG Zell am Pettenfirst), Greulsburg (OG Edt bei Lambach), Fels (MG Herzogsdorf), Schützenstein (OG Spital am Pyhrn), Weyer (OG Sipbachzell), Kestelwang (OG Sipbachzell). Etliche der im Handbuch angeführten Schanzwerke sind ebenfalls nicht nachweisbar (MG Liebenau, OG Esternberg, MG Raab, MG Eberschwang, OG Oberschlierbach). 10 Vgl. PILLWEIN 1832, 358ff. 11 Vgl. SCHLICKINGER 1894, 21ff.

8 allerdings um Materialgruben. Die von Grabherr angeführten urkundlichen Nennungen, die den Bestand der Innviertler Burg absichern sollen, beziehen sich auf die oberbayerische Burg Hohenstein, die heute noch als Flurdenkmal erhalten ist. Viele weitere dubiose Objekte basieren offensichtlich auf älteren Quellen, die Grabherr ohne Überprüfung übernommen hat. Ebenfalls zu problematisieren sind jene unzähligen Erdwerke, die Relikte von niederadeligen Herrensitzen darstellen sollen. Bei der archäologischen Landesaufnahme des Landes Oberösterreich durch Marianne Pollak konnten nur einzelne dieser angeblichen Flurdenkmale im Gelände verifiziert werden. Nach jahrelangen Erhebungen kommt die Archäologin zu dem Ergebnis, dass sich viele der historisch überlieferten Edelsitze im Lauf der Zeit zu Schlössern entwickelt haben, andere zu Bauernhäusern, oder besaßen keinen ausgeprägt wehrhaften Charakter. Die Zahl der auch als Geländedenkmäler erkennbaren mittelalterlichen Herrensitze erscheint jedenfalls unrealistisch zu sein.12 Berechtigte Zweifel sind auch bezüglich der Einstufung der turmartigen Gebäude erhoben worden, die von Grabherr meist als „gemauerter Stock“ oder „Hausstock“ bezeichnet und gemeinhin zu adeligen Bauten stilisiert wurden. Nach Einschätzung des Historikers Klaus Birngruber dürfte es sich bei einer erheblichen Anzahl um landwirtschaftliche Speicherbauten gehandelt haben.13 Manche der turmartigen Gebäude dürften nur in der Vorstellung des Archivars existiert haben, da sie trotz intensiver Nachforschungen nicht nachweisbar waren. 12 Vgl. POLLAK 1992, 218 + 204ff. „Wie schon erwähnt, hat N. Grabherr 1975 eine Zusammenstellung der Wehranlagen und Herrensitze Oberösterreichs vorgelegt. Hier ist darauf hinzuweisen, dass der topographische Teil - der historische wurde seitens der Autoren nicht kritisch überprüft - überaus fehlerhaft ist. Die meisten genannten Objekte existieren nicht in der vom Autor beschriebenen Form. Abgesehen von völlig falschen Lokalisierungen und Doppel- bis Dreifachführungen werden dort Geländeformationen als Befestigungsanlagen bezeichnet, denen dieser Charakter eindeutig fehlt: So werden Flurwüstungen (Wölbacker und Ackerterrassen), Altwege, Materialgruben und natürliche Kuppen als Erdsubstruktionen von Wehranlagen gedeutet. Unzählige der angeblichen Erdwerke mittelalterlicher Herrensitze waren im Gelände niemals in dieser Form erkennbar, sondern sind mit heutigen Bauernhöfen identisch, wie die Befragungen der Besitzer und alter Einwohner lehrten. Daraus ergibt sich, dass ihr heutiges Fehlen nicht auf ihre Zerstörung in den letzten Jahren zurückgeht.“ „Die Zahl der auch als Geländedenkmäler erkennbaren mittelalterlichen Herrensitze ist von N. Grabherr um ein Vielfaches überschätzt worden. Viele der historisch überlieferten Edelsitze haben sich im Lauf der Zeit zu Schlössern entwickelt, andere zu heutigen Bauernhäusern oder besaßen keinen ausgeprägt wehrhaften Charakter. Einen guten Überblick über das Aussehen der Bauten im frühen 18. Jh. bietet der Band Braunau der Österreichischen Kunsttopographie, wo die Ansichten M. Wenings wiedergegeben sind.“ 13 Vgl. BIRNGRUBER 2013, 19 "Bei der Interpretation von vermeintlich „adeligen“ Relikten, so etwa turmartigen Gebäuden bei oder innerhalb heutigen Bauernhöfen, ist allerdings große Vorsicht bei einer Ansprache als ehemaliger Adelssitz zu üben, besonders, wenn von (schrift)historischer Seite keinerlei Hinweise darauf vorliegen. So könnte sich hinter einem auffälligen „gemauerter Stock“ nichts anderes als ein Speicherbau mit bloßer landwirtschaftlicher Funktion verbergen, der nichts mit adeligem Repräsentationsbedürfnis zu tun hatte."

9 Erstaunlicherweise sind aber einige Herrensitze, die nach Norbert Grabherr „völlig abgekommen“ bzw. „vernichtet“ sein sollen, noch in relativ gutem Zustand vorhanden. Hier sind etwa die Objekte Hildprechting (OG Ohlsdorf), Brandstatt (OG Pupping) und Oberbergham (MG Ottnang am Hausruck) zu nennen, die allesamt in Gebäuden aufgegangen sind, die auch heute noch als ehem. Ansitze erkennbar sind. Auch der Sitz Stein (OG St. Johann am Wimberg), der angeblich „beim Straßenbau vernichtet“ wurde, ist heute noch als relativ gut erhaltenes Flurdenkmal (Burgstall) vorhanden. Es darf bezweifelt werden, dass Grabherr diese Objekte jemals vor Ort überprüft hat. Abgesehen von den Arbeiten der Archäologin und Denkmalpflegerin Marianne Pollak14 hat man in der landeskundlichen Literatur bislang kaum Kritik am „Historisch-topographischen Handbuch“ vernommen. Für etliche Landesarchivare, Historiker und Heimatforscher gilt Norbert Grabherr nach wie vor als die alleinige Referenz in der oö. Burgenforschung. Kritik an den Arbeiten des ehem. Kollegen ist in diesen Kreisen offensichtlich wenig erwünscht.15 Es ist daher nicht verwunderlich, dass die irrigen Einträge immer wieder in wissenschaftlichen16 und heimatkundlichen17 Abhandlungen auftauchen. Der „Digitale Oberösterreichische Kulturatlas“ (DOKA) zitiert(e) die Angaben von Norbert Grabherr, aber auch manche Mitarbeiter der „Freien Enzyklopädie Wikipedia“ berufen sich auf ihn und verbreiten die alten Fehler in dem digitalen Medium weiter.18 Eine valide Überarbeitung des „Historisch-topographischen Handbuches“ erscheint daher ein Forschungsdesiderat zu sein. 14 Vgl. POLLAK 1992; POLLAK 2000; POLLAK 2007b 15 Vgl. STÖTTINGER 2012, Fußnote 14, 157 16 Vgl. ZAUNER 1993, 160f. Alois Zauner berichtet hier von einer „Burg Aichberg bei Ort im Innviertel“, die es aber zu keinen Zeiten gegeben hat. 17 Vgl. MAYBÖCK 2018 18 Hier ist etwa der Eintrag über die Ortschaft Weißenbrunn (Gemeinden Waldzell, Schildorn) zu nennen, in der die fiktive „Burg Kemating“ angeführt wird. (Der Eintrag wurde mittlerweile revidiert). https://de.wikipedia.org/wiki/Wei%C3%9Fenbrunn_(Gemeinden_Waldzell,_Schildorn)

10 Zur Entstehung der »Kritischen Anmerkungen« Im Herbst 2010 erhielt der Verfasser die Einladung zu einem interessanten Vortrag, der sich ausführlich mit den mittels Airborne Laserscanning generierten Digitalen Geländemodellen (LiDAR, Schummerungsfolien) befasste.19 Diese Lasermodelle versprachen spannende neue Einblicke in die archäologische Fundlandschaft. Es war naheliegend, die Einträge im „Historisch-topographischen Handbuch“ mit den modernen technischen Mitteln zu überprüfen. Da sich damals ein Sabbatjahr ankündigte, war genügend Zeit für die landeskundlichen Forschungen vorhanden. Die angedachten Tätigkeiten wurden aber leider insofern erschwert, da die Lasermodelle vom Land OÖ anfangs unter »strengem Verschluss« gehalten wurden. Erfreulicherweise konnten Mittel und Wege gefunden werden, die Zugang und Auswertung der Digitalen Geländemodelle ermöglichen sollten.20 Bereits im Herbst 2011 konnte die tatsächliche Lagestelle der Burg Volkenstorf wenige Meter südlich des Schlosses Tillysburg verifiziert und der Abteilung für Archäologie gemeldet werden (MG St. Florian). Gleichzeitig wurde die im Handbuch angeführte Lagestelle der Burg nahe der Ortschaft Volkersdorf (SG Enns) als natürliche Terrainformung »entlarvt«. Dank der wohlwollenden Unterstützung des Grundbesitzers Georg Spiegelfeld-Schneeburg konnte die neu entdeckte Burgstelle nahe der Tillysburg zu Ostern 2013 mittels Bodenradar und Geomagnetik abgetastet21 und anschließend unter Denkmalschutz gestellt werden. Ab 2012 konzentrierten sich die Erhebungen auf Lokalisierung und Dokumentation der Schanzwerke der Kurbayerischen und Österreichischen Defension von 1702/03 im Innviertel (OG Esternberg, OG St. Roman, MG Kopfing im Innkreis, MG Raab, MG Eberschwang). Hier zeigte es sich bald, dass die Angaben von Norbert Grabherr nicht der Realität entsprechen. Dank der Auswertung der besagten Geländemodelle konnte der tatsächliche Verlauf verifiziert und der Abteilung für Archäologie übermittelt werden. Einzelne Abschnitte des für Oberösterreich einzigartigen Schanzwerkes wurden im Jahre 2023 erfreulicherweise unter Denkmalschutz gestellt. Bei der Überprüfung einer zweifelhaften Burgstelle, die sich nach Norbert Grabherr bei einem Bauernhof nahe der regulierten Naarn befinden soll, stieß der Verfasser im Sommer 2013 zufälligerweise auf die mutmaßlich größte Hügelgräber-Nekropole in Oberösterreich (MG Naarn im Machlande). Das beachtliche Flurdenkmal wurde im Jahre 2014 im Auftrag des Oö. Landesmuseums archäologisch abgetastet und anschließend unter Denkmalschutz gestellt.22 Als erste schriftliche Dokumentation der obig geschilderten Aktivitäten konnte im Jahre 2011 die Abhandlung "Neue Erkenntnisse zu Norbert Grabherrs Historisch-topographischem Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze Oberösterreichs" der Öffentlichkeit vorgelegt werden (STEINGRUBER 2011). Etwa gleichzeitig entstand die Arbeit „Kritische Betrachtung des Historisch-topographischen Handbuches der Wehranlagen und Herrensitze Oberösterreichs“, die als Korrektur der Angaben im 19 Kurt Pfleger u. Erwin Kraus: Oberösterreich im Licht des unsichtbaren Lasers. Ars-Electronica-Center, Linz 22.11.2010. 20 Anmerkung: Die Digitalen Geländemodelle sind seit 4. Februar 2019 als Open Government Data frei zugänglich. 21 Vgl. FÖ 52, 2013, D3161ff. 22 Vgl. FÖ 53, 2014 (2016), 284f.

11 „Digitalen Oberösterreichischen Kulturatlas“ (DOKA) angedacht war. Aufgrund von erheblichen Differenzen zwischen den Betreibern der Datenbank und dem Verfasser musste diese Arbeit leider zurückgezogen werden. Ein im Jahre 2015 entstandener Beitrag widmete sich den archäologischen Denkmalen des Kürnberges bei Linz und den Forschungstätigkeiten von Ernst Fietz, einem langjährigen Freund des Verfassers (STEINGRUBER 2015). Im Jahre 2016 entstand eine grundlegende Aufarbeitung der Schanzwerke der Kurbayerischen und Österreichischen Defension im Innviertel in Zusammenarbeit mit dem bayerischen Internisten und Regionalforscher Werner Robl (ROBL 2016). Die vorgelegte Abhandlung „Kritische Anmerkungen zum Historisch-topographischen Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze OÖ von Norbert Grabherr“ basiert auf den älteren Arbeiten, allerdings werden nun sämtliche in Oberösterreich bekannten Objekte behandelt, die in etwa den Kategorien Adelssitz / Burgstelle / Wehranlage / Erdwerk entsprechen. Wie schon eingangs erwähnt, werden Überarbeitungen bzw. Ergänzungen durch Versionierungen gekennzeichnet, somit können jederzeit neue Ergebnisse einfließen.

12 Benutzungshinweise  Objektnummer Objektname (Alternativname)  Originaler Datensatz nach N. Grabherr (mit Blattschnittkoordinaten)  A = Erhebungsbericht  B = Literaturhinweis  C = Zeitgenössische Aufnahme / Planskizze / Vermessungsplan  D = Katastralgemeinde / Grundstücksnummer / Adresse  E = Koordinaten Austria GK M31 Central Zone  F = Objekttyp

13 OBJEKTNUMMER Die von Norbert Grabherr eingeführte Gliederung, nämlich nach Verwaltungsbezirken und Ortsgemeinden, wurde beibehalten. Die derzeit vom Land Oberösterreich betriebenen Fusionen, etwa von Gemeinden (Bruck - Waasen – Peuerbach – Steegen; Berg – Rohrbach) oder von Verwaltungsbezirken (Eferding – Grieskirchen), wurden nicht berücksichtigt, da die vorgegebene Gliederung ansonsten erheblich verändert worden wäre. Auf die Fusionen wird allerdings im Text hingewiesen. Wie schon in der Einführung erwähnt, wurden zahlreiche Objekte von Norbert Grabherr unter einer falschen Ortsgemeinde geführt. Es erschien angebracht, die fehlerhaften Zuordnungen zu korrigieren. Irrig angeführte Objekte wurden unter der gelb markierten Textzeile „Datensatz / Datensätze in korrekte Gemeinde transferiert“ in die richtige Ortsgemeinde verschoben. Entsprechend dem eingeführten Kode wurde eine neue Objektnummer erteilt. Stellvertretend sei die Burgruine Saxenegg genannt, die sich nach Meinung von Norbert Grabherr in der MG Münzbach befinden soll. Wie man in den amtlichen Katastern und Kartenwerken deutlich erkennen kann, gehört das Objekt aber zur MG St. Thomas am Blasenstein. Die Objektnummer veränderte sich konsequenterweise von I/12/2 auf I/20/3.23 Die Burgen Hausstein und Wörth wurden aus der MG St. Nikola an der Donau entfernt und in den neuen Ordner „Bundesland Niederösterreich“ verschoben. Der Irrsberg wurde in den Ordner „Bundesland Salzburg“ transferiert. Die gelb markierte Textzeile dazu lautet „Datensatz / Datensätze in korrektes Bundesland transferiert“. Neue Objektnummern wurden hier keine vergeben, da die besagten Objekte nicht zum Bundesland Oberösterreich gehören. Unzählige weitere Objekte dürften sich in benachbarten Bundesländern bzw. im Freistaat Bayern befunden haben, von einer genaueren Beschreibung dieser Objekte wurde aber abgesehen. Etliche Objekte, die in der landeskundlichen und archäologischen Literatur angeführt sind, wurden eigenartigerweise nicht ins Handbuch übernommen. Diese Objekte wurden in der Überarbeitung sinnvollerweise berücksichtigt, sie scheinen unter der gelb markierten Textzeile „Neuer Datensatz / Neue Datensätze“ in den jeweiligen Ortsgemeinden auf. Sie erhalten eine neue Objektnummer, entsprechend dem eingeführten Kode. Stellvertretend sei die Wehranlage Maier unter der Leithen in der OG Schalchen genannt, die in der Literatur zwar mehrfach erwähnt wird, aber im Handbuch nicht aufscheint. Die neue Objektnummer lautet A/39/5.24 Dank Auswertung der Digitalen Geländemodelle und intensivierten Geländebegehungen konnten in den letzten Jahren etliche Burg- und Wehranlagen (wieder)entdeckt und in Fundberichten dokumentiert werden. Beispiele dafür sind etwa die Burgstellen Marsbach (MG Hofkirchen im Mühlkreis), Oberwesen (OG Waldkirchen am Wesen), Volkenstorf - Tillysburg (MG St. Florian), Stein (MG Herzogsdorf), Biri (OG St. Radegund), Himmelreich Wiesen (OG Nußdorf), Altmannsberg (SG Vöcklabruck) sowie die Schanzwerke (Linienwälle, Redouten, Fleschen) der Kurbayerischen und Österreichischen Defension im Innviertel. Hier wurde das gleiche Verfahren angewendet. 23 Erklärung: I = VB Perg / 20 = MG St. Thomas am Blasenstein / 3 = drittes Objekt in der Gemeinde. 24 Erklärung: A = VB Braunau / 39 = OG Schalchen / 5 = fünftes Objekt in der Gemeinde.

14 Problematisch war die Eingliederung von neu zu einfügenden Objekten, welche sich in Ortsgemeinden befinden, die im Handbuch nicht aufscheinen. Hier wurde folgende Vorgehensweise gewählt: Die betreffenden Gemeinden wurden mitsamt den neuen Objekten in alphabetischer Reihenfolge in den jeweiligen Verwaltungsbezirken eingefügt. Um den vorgegebenen Kode nicht zu verändern, musste jedoch auf die Vergabe von Gemeinde- und Objektnummern verzichtet werden. Beispiel dafür ist das zur MG Rainbach im Mühlkreis zählende Objekt Eibenstein, das entsprechend im VB Freistadt eingefügt wurde, wobei weder Gemeinde noch Objekt eine Nummer erhalten haben.

15 OBJEKTNAME (ALTERNATIVNAME, VULGONAME) Die im Handbuch gepflogene Verwendung von Objektnamen wie etwa „Burgstall“, „Ringwall“, „Verwallung“, „Schanze“ oder „Burgus“ erscheint nicht sinnvoll zu sein, da einerseits keine sichere Zuordnung gewährleistet ist, und andererseits die Objekte nur selten der angeführten Kategorie entsprechen. Stattdessen werden Namen eingesetzt, die eine eindeutige Zuordnung des Objektes, etwa zu einem historisch verbürgten Adelsgeschlecht, einem Flurnamen oder einem nahe gelegenen Gutshof oder Weiler, ermöglichen. Stellvertretend sei die Wehranlage oberhalb der Innviertler Ortschaft Duttendorf (OG Hochburg-Ach) genannt, die von Norbert Grabherr mit dem irreführenden Objektnamen „Verwallung“ bedacht worden war. In der historischen Planskizze von Hugo v. Preen und im modernen ALS-Geländemodell ist deutlich zu erkennen, dass hier keine Erdwälle vorhanden sind; es handelt sich tatsächlich um eine durch Gräben geschützte Abschnittsbefestigung. Das Objekt wird nun mit dem der Örtlichkeit anhaftenden Flurnamen Kuhflucht geführt, welcher auch Eingang in das landeskundliche und archäologische Schrifttum fand. Denkmalgeschützte Objekte wurden mittels Unterstreichen des Objektnamens hervorgehoben. Voraussetzung für diesen Status ist generell eine umfangreiche Dokumentation durch das Bundesdenkmalamt, sei es durch Vermessungspläne, Bauaufnahmen oder Sonstiges. Der Verfasser hat daher auf eine zusätzliche Beschreibung dieser üblicherweise gut dokumentierten Objekte (meist Burgen und Schlösser) weitgehend verzichtet.

16 ORIGINALER DATENSATZ VON NORBERT GRABHERR Die Einträge von Norbert Grabherr zu den jeweiligen Objekten werden in der Überarbeitung auszugsweise und mit Kursivschrift zitiert. Der Verfasser möchte darauf hinweisen, dass er sich diese Textstellen nicht zu eigen macht. Die Einfügung der Textstellen dient alleine zu Informationszwecken. Forscher, die am gesamten Inhalt interessiert sind, könnten sich das Handbuch antiquarisch besorgen oder aus Bibliotheken ausleihen. Ein Digitalisat wurde dankenswerterweise von Jakob Maurer in einem Filehosting-Dienst online gestellt.25 Das Digitale Archiv von Kurt Rossacher hat das Handbuch wiederum als „Flipping Book“ veröffentlicht.26 Einen eingeschränkten Zugang zum Handbuch bieten auch GoogleBooksTM sowie einige nordamerikanische Universitäten. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Urheberrechte an dem im Jahre 1975 veröffentlichten „Historisch-topographischen Handbuch“ bei der Österreichischen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (ÖGUF) liegen, welche aus der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Ur- und Frühgeschichte hervorgegangen ist. Eine Anfrage bei Alexandra Krenn-Leeb, der Vorstandssitzenden der Gesellschaft, hat erfreulicherweise ergeben, dass man die neuen Erkenntnisse, die in der Überarbeitung gewonnen werden, wohlwollend begrüßt. Auch Wilfriede Illenberger, die Witwe nach Norbert Grabherr, hat in einem Telefonat, das der Verfasser mit ihr am 19. Oktober 2011 geführt hat, die Überarbeitung gut geheißen, auch wenn bedauerlicherweise zahlreiche Fehler auszubessern sind. 25 https://www.dropbox.com/s/wz2ve4oejkce9fa/Grabherr%201975%20Handbuch%20der%20Wehranlagen%20 und%20Herrensitze.pdf?dl=0 26 http://steyr.dahoam.net/wp-flippingbooks/Grabherr_Wehranlagen/

17 BLATTSCHNITTKOORDINATEN VON NORBERT GRABHERR Wie schon eingangs erwähnt, hat Grabherr versucht, die Objekte mittels X/Y Angaben auf den jeweiligen Blättern der Österreich-Karte im Maßstab 1:50.000 (ÖK-50) einzumessen. Wie wir heute wissen, weisen seine Angaben teilweise arge Mängel auf. Die Konvertierung der Daten in moderne Koordinaten-Systeme erfolgte anfangs auf analoge Weise, und zwar wurden die angeführten Lagestellen auf den jeweiligen Blättern der ÖK-50 mit Bleistift eingezeichnet. Mit Hilfe der AMAP CDROM und des DORIS wurden die Daten dann in moderne Koordinaten-Systeme konvertiert. Der Archäologe Jakob Maurer hat im Jahre 2016 eine intelligente Software entwickelt, mit der die Konvertierung der X/Y Angaben der ÖK-50 in moderne Koordinaten-Systeme automatisch erfolgt. https://www.neolithikum.at/sonstiges/archaologisches/oek-50-konverter

18 ERHEBUNGSBERICHT Wie schon in der Einführung erwähnt, konnten wertvolle Informationen über die Topographie und Struktur der jeweiligen Anlagen durch die Auswertung der mittels Airborne Laserscanning generierten Digitalen Geländemodelle gewonnen werden. Auch die Durchsicht der Urmappe des Franziszeischen Katasters und anderer historischer Kartenwerke war ein wichtiges Kriterium. Die Autopsie vor Ort blieb dennoch eine conditio sine qua non, da sowohl die historischen Kartenwerke als auch die modernen Geländemodelle gelegentlich Terrainformungen anzeigen bzw. andeuten, die falsch interpretiert werden können.27 Die schrifthistorischen Nachrichten wurden mit Hilfe der digitalen Urkunden-Datenbank der Universität Köln (MONASTERIUM) überprüft. Von ebenso großer Bedeutung war das intensive Studium von archäologischer, historischer und heimatkundlicher Literatur. Wertvolle Informationen vermittelten auch die Einträge in den DORIS Datenbanken „Hofnamen und Häusergeschichte“, „Denkmalgeschützte Objekte“ und „Denkmalschutzgesetz (BDA)“, die alle im Themenbaum „Geschichtsatlas“ abrufbar sind.28 Wichtige neue Erkenntnisse konnten auch durch die intensivierte Zusammenarbeit mit der Abteilung für Archäologie des Bundesdenkmalamtes gewonnen werden. Besonders wertvoll war der Kontakt zu Marianne Pollak, die seinerzeit mit der archäologischen Landesaufnahme des Bundeslandes Oberösterreich betraut war. Im Rahmen dieser Tätigkeiten wurden unzählige Fundstellen im Gelände überprüft, darunter auch die von Norbert Grabherr angeführten. Etliche der im Handbuch genannten Fundstellen konnten dankenswerterweise mit Heinz Gruber, dem Archäologen des Landes- Konservatorats für Oberösterreich, begangen und teilweise einer neuen Interpretation zugeführt werden.29 Bei den Geländebegehungen musste leider wiederholt festgestellt werden, dass sich der Erhaltungszustand vieler Anlagen in den letzten Jahren drastisch verschlechtert hat. Diese aus wirtschaftlicher Notwendigkeit meist nicht nachvollziehbaren Beschädigungen und Zerstörungen werden in der Überarbeitung erwähnt, da die Beschreibungen von Norbert Grabherr meist nicht mehr gültig sind.30 27 Vor den Tücken in der Auswertung der Digitalen Geländemodelle sind offenbar nicht einmal die »Profis« gefeit. So führt die DORIS Datenbank „Denkmalschutzgesetz (BDA)“ unter der Referenznummer AT-4-0014295 ein Hügelgrab (Bestattung, undatierbar) an, das sich nördlich des Schlosses Tollet befinden soll (KG Tollet, GSTNR 76/3, 85/3). Die Überprüfung der Fundstelle ergab, dass es sich bei dem Hügel nicht um einen Tumulus, sondern um die Wasserversorgungsanlage der Gem. Tollet handelt. Bei dem unter der Referenznummer AT-40033134 geführten „Hügel Edlbruch“ (Bestattung, undatierbar) handelt es sich tatsächlich um den Tiefbrunnen der örtlichen Wassergenossenschaft (KG Hiltschen, GST-NR 1250). Bei dem unter der Referenznummer AT-40044976 geführten Objekt, das als „Befestigung bzw. Bestattung“ interpretiert wird, handelt es sich um die Wasserversorgungsanlage Höllenstein (KG Innerschwand, GST-NR 2247). Bei dem unter der Referenznummer AT-4-0017536 geführten Objekt, das als „Vogeltenne Seewalchen“ bezeichnet wird, handelt es sich um den ehem. Hochbehälter 1 der Wassergenossenschaft Seewalchen am Attersee (KG Seewalchen, GST-NR 1867/2). 28 Bei der Abfrage musste leider festgestellt werden, dass etliche Einträge in den DORIS Datenbanken fehlerhaft sind (siehe obige Fußnote). Das Bundesdenkmalamt hat immerhin zugesagt, dass die vom Verfasser gemeldeten Fehler im Juli 2024 korrigiert werden sollen. 29 Vgl. STEINGRUBER 2011, 15f. u. 27ff. 30 Erhebliche Beschädigungen mussten bedauerlicherweise bei folgenden Objekten registriert werden: Althagenberg (MG Hagenberg im Mühlkreis), Burgstallberg (MG Klam), Erlach (MG Haslach an der Mühl),

19 VERORTUNGSANGABEN (KOORDINATEN) Aufgrund einer Empfehlung der Abteilung für Archäologie wurde anfangs das Koordinatensystem Gauß-Krüger (Österreich) gewählt. Die Daten wurden aus der Austrian Map CD-Rom des Bundesministeriums für Eich- und Vermessungswesen (AMAP) generiert, da das „Digitale Oberösterreichische Raum-Informations-System“ damals keine brauchbaren Daten lieferte. Das „Digitale Oberösterreichische Raum-Informations-System“ bietet mittlerweile eine hohe Auflösung sowie zahlreiche Zusatzfunktionen, die das Angebot der Austrian Map CD-Rom des Bundesministeriums für Eich- und Vermessungswesen weit übertreffen. Die Koordinaten werden daher zunehmend aus dem DORIS generiert. World Geodetic System (WGS) Kartenprojektion: Austria GK M31 Central Zone Anmerkung: Die aus der AMAP gewonnenen Daten werden sukzessive mit den Daten aus DORIS ersetzt. Der Verfasser weist darauf hin, dass er sich die Daten aus AMAP und DORIS nicht zu eigen macht. Die Einfügung der Daten dient alleine zu Informationszwecken. Gschloß (SG Leonding), Gugerl (MG Wilhering), Hochkuchl (MG Lohnsburg), Mekchenhoven (OG Meggenhofen), Mühlbach (SG Leonding), Mühlberg (OG Lichtenberg), Morau (OG Sankt Oswald bei Haslach), Sankt Martin I (MG Sankt Martin im Innkreis), Schlossberg (MG Haag am Hausruck), Wesenberg (OG Waldkirchen am Wesen), Liebenstein (OG Arnreit), Wolfstein (MG Sankt Martin im Mühlkreis), Zirkenauer Wald (OG Engerwitzdorf).

20 OBJEKTTYP (KATEGORISIERUNG) Grundsätzlich wurde angestrebt, dem Kategorisierungsmodell, das seinerzeit für die BurgenDatenbank31 des Landes Niederösterreich entwickelt wurde, zu folgen. Die Umsetzung dieses Modells hat sich indes als ziemlich kompliziert erwiesen, da das Handbuch nicht nur mittelalterliche Herrensitze, sondern auch ur- und frühgeschichtliche Wallburgen, Hügelgräber-Nekropolen, römische Kastelle, Militärlager, Gutshöfe und Ziegeleien sowie neuzeitliche Schanzwerke, umfasst. Eine gewaltige Herausforderung stellte insbesondere die valide Beurteilung der im Handbuch unter den Titeln „Sitz“, „Ansitz“, „Freisitz“, „Edelhof“, „Sedelhof“, „Hochhaus“, usw. geführten Objekte dar.32 Die Aufnahme wird schon einmal dadurch erheblich erschwert, da in der landeskundlichen Literatur mitunter keine Einigkeit bezüglich der Lokalisierung der jeweiligen Sitze besteht.33 Etliche Herrensitze dürften sich offensichtlich gar nicht in Oberösterreich, sondern in benachbarten Bundesländern oder sogar im Freistaat Bayern befunden haben. Bautechnische Untersuchungen sind heute kaum mehr möglich, da sich die angenommenen Herrensitze in der Regel als moderne Bauern- und Gutshöfe präsentieren, die in den letzten Jahren massiven baulichen Veränderungen und Umgestaltungen unterworfen waren. Typische Attribute eines niederadeligen Sitzes haben sich nur in Ausnahmefällen erhalten. Die Beurteilung der Sitzqualität ist aus bauhistorischer Sicht meist nicht mehr möglich. Einer besonderen Behandlung bedürfen sicherlich die unter dem Titel „Hochhaus“ geführten Objekte. Hier ist unbedingt zwischen dem Terminus und dem gleichlautenden Hausnamen zu unterscheiden. Der Terminus „Hochhaus“ wurde in den 1960er Jahren von Norbert Grabherr und Josef Reitinger eingeführt, und bezeichnet kleine Niederungsanlagen, die von einem Weiher oder Wassergraben umgeben waren.34 Der Terminus hat sich in der Mediävistik nicht durchgesetzt, vermutlich aufgrund der Verwechslungsgefahr mit dem modernen Begriff für vielgeschoßige, vertikal orientierte Bauten (sog. Wolkenkratzer). Da der Terminus „Wasserburg“ für diese kaum wehrfähigen Niederadelssitze und Speicherbauten (ebenfalls) nicht geeignet erscheint, plädieren namhafte Burgenforscher und Archäologen für die Anwendung des Terminus „Weiherhaus“. Bayerische Forscher verwenden auch die Begriffe „Wasserburgstall“ bzw. „Inselburgstall“.35 In keinem Zusammenhang mit den obig angeführten Niederungsanlagen stehen jene in großer Anzahl vorhandenen Gebäude, welche die Haus- bzw. Hofnamen „Hochhaus“, „Hochhauser“, „Hochhäusl“, „Häusl am Hochhaus“, usw. führen. Umfangreiche Inventarisierungen dieser Häuser wurden insbesondere von dem Landesbeamten Herbert Jandaurek36 in den Nachkriegsjahren 31 Vgl. KALTENEGGER 2007, 11ff. 32 Vgl. GRABHERR 1975, VIf. 33 So widersprechen sich die Angaben von Norbert Grabherr, Georg Grüll, Alois Zauner (alle Oö. Landesarchiv), Konrad Schiffmann (Oö. Studienbibliothek), Oskar Hille und Walter Neweklowsky (freie Burgenforscher) in vielen Fällen erheblich. 34 Vgl. GRABHERR 1962, 10ff.; REITINGER 1969, 420ff. 35 Vgl. STEFFAN 1989; STEFFAN 1992; POLLAK 2018, 37ff. 36 Vgl. JANDAUREK 1949, 1ff.; JANDAUREK 1964, 64ff.

21 durchgeführt. Es handelt sich durchwegs um kleine, eingeschoßige Gebäude, die sich an Altstraßen, manchmal etwas außerhalb der jeweiligen Ortschaften, befinden. Diese „Hochhäuser“ weisen in der Regel keine Sitzqualität auf. Baumerkmale eines adeligen Sitzes, wie etwa Festes Haus, Wassergraben oder Teichanlage, fehlen völlig. Ebenfalls in großer Anzahl angeführt sind die sog. Sedelhöfe. Es handelt sich um steuerbefreite Gutshöfe, die sich im oö. Innviertel (amtliche Bezeichnung: Innkreis) befinden, das bis ins Jahr 1779 zu Bayern gehörte. Die Sedelhöfe weisen üblicherweise keine Sitzqualität auf, daher erschien es nicht sonderlich sinnvoll zu sein, sich intensiv mit diesen Gutshöfen zu beschäftigen. Eine weitere »bayerische Besonderheit« sind die im oö. Innviertel häufig anzutreffenden Hofmarken. Allein im Braunauer Raum sind sieben solcher Anlagen urkundlich belegbar. Es handelt sich um eine bis ins 11. Jhdt. zurückreichende, meist erbliche Form räumlich begrenzten adeligen Grundbesitzes, verbunden mit niederer Gerichtsbarkeit. Mittelpunkt und Verwaltungszentrum bildete ein ebenfalls als Hofmark bezeichneter Landhof. Von diesen Hofmarken sticht das Objekt von Moos (Peterfeld) in der Ortsgemeinde St. Peter am Hart besonders hervor, da das heute denkmalgeschützte Erdwerk („Hausberg“ laut Bundesdenkmalamt) stark an eine ehem. Wasserburg erinnert. In einer Urkunde aus dem Jahre 1597 wird ein solcher Sitz jedoch expressis verbis verneint.37 Das Historisch-topographische Handbuch erwähnt auch etliche Erdwerke, die seinerzeit von Hugo v. Preen in den Waldgebieten des Innviertels entdeckt wurden.38 Eine vollständige Übersicht fehlt aber. Es erschien sinnvoll, diese interessanten Erdwerke in der Überarbeitung des Handbuches zu berücksichtigen. Es handelt sich in der Regel um aus Lehm errichtete, rechteckige Erdbauten mit abgerundeten Schmalseiten (Höhe ca. 1 m, Länge 12 - 20 m, Breite ca. 6 m), die von einem seichten Materialentnahmegraben umgeben sind. Von der indigenen Bevölkerung werden sie als Vogeltennen, Tennen, Keltentennen, Franzosenbuckel oder Franzosengräber bezeichnet. Die archäologische Untersuchung einer Tenne durch Marianne Pollak legt nahe, dass es sich um Vogelfangplätze des ausgehenden Mittelalters bzw. der frühen Neuzeit handelt.39 Dorf-, Markt- und Stadtbefestigungen sowie bewehrte Klosteranlagen wurden nur in Ausnahmefällen aufgearbeitet. Bezüglich ihres heutigen Bestandes sei auf die einschlägige Fachliteratur (DEHIO) bzw. auf die „Liste der unbeweglichen und archäologischen Denkmale“ des Bundesdenkmalamtes verwiesen. Da Grabherr aus unerfindlichen Gründen auch römische Kastelle, Militärlager, Gutshöfe und sogar Ziegeleien im Handbuch anführte, diese gelegentlich mit mittelalterlichen Herrensitzen verwechselte, mussten diese Objekte in die Überarbeitung einbezogen werden. Es kann allerdings nicht die Intention eines burgenkundlichen Beitrages sein, eine Bestandsaufnahme der römischen Bauwerke in Oberösterreich zu erstellen. Daher wurde auch keine allumfassende Übersicht angestrebt, sondern nur Objekte behandelt, die im Handbuch bereits angeführt sind bzw. denen eine überregionale Bedeutung zugesprochen werden kann. Für weitere Erkenntnisse sei wiederum auf die einschlägige Fachliteratur40 verwiesen. 37 Vgl. POLLAK 1992, Nr. 183, 248; POLLAK 1999, 40f.; POLLAK 2018, 38f. 38 Vgl. PREEN 1897 39 Vgl. POLLAK 1985/86 40 Zuletzt: TRAXLER 2004; PLOYER 2013; LANG 2017; TRAXLER 2018

22 BILD- UND KARTENMATERIAL Die verbesserten Einträge sollten ursprünglich durch entsprechendes Bildmaterial (Begehungsbilder, ALS-Geländemodelle, Orthobilder, historische Darstellungen u. Landkarten, usw.) in guter Qualität ergänzt werden. Die Einfügung von hochauflösenden Bildern verursacht indes, dass sich die Datenmenge auf enorme Werte vergrößert (> 100 MB), was die Toleranzgrenze von academia.edu und anderen Seiten übertrifft. Der Leser hat indes die Möglichkeit, sich selber hochauflösende Bilder, Karten und Geländemodelle herunterzuladen: Das Österreichische Staatsarchiv hat mit Unterstützung anderer Archive wertvolles historisches Kartenmaterial in der Plattform „ARCANUM - das Portal für historische Karten“ online zur Verfügung gestellt. Die Seite bietet sogar die Synchronisierung der historischen Katasterkarten mit modernen Orthobildern und Landkarten an. https://maps.arcanum.com/de/ Seit 4. Februar 2019 sind die mittels Airborne Laserscanning generierten Digitalen Geländemodelle (LiDAR, Schummerungsfolien) als Open Government Data frei zugänglich. Im Dezember 2022 wurde wiederum das Layer „Denkmalschutzgesetz“ des Bundesdenkmalamtes im DORIS frei geschaltet. http://www.doris.at/ Die Kupferstiche und Landkarten von Georg Matthäus Vischer, Matthäus u. Caspar Merian und anderen Meistern sind in der Moll'schen Sammlung einsehbar: http://mapy.mzk.cz/de/ Die Abbildungen des bayerischen Hofkupferstechers Michael Wening (1645-1718) wurden vom Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung und anderen Institutionen online gestellt: https://www.bavarikon.de/object/bav:BSB-CMS-0000000000000617 https://www.ldbv.bayern.de/produkte/historisch/wening/stiche.html Die aus Eigeninitiative entstandenen und allein mit privaten Mitteln finanzierten Seiten der Burgenforscher Martin Aigner, Markus Hauser und Oliver Popelka vermitteln aktuelle Ansichten von zahlreichen Burgen, Burgruinen und Schlössern. Auf eine direkte Verlinkung musste aber verzichtet werden, da sich die Internetadressen häufig ändern. Bedauerlicherweise ist darauf hinzuweisen, dass manche Einträge auf veralteter Literatur beruhen.41 http://www.burgenseite.com/ http://www.burgenkunde.at/ http://www.ruine.at/ 41 Betroffen sind v. a. die Einträge zu den Burgen Sarmingstein (MG St. Nikola an der Donau), Säbnich (MG Waldhausen) und Burgstall (OG St. Aegidi).

23 Ebenfalls sei auf die Einträge in der „Freien Enzyklopädie Wikipedia“ zu der Thematik hingewiesen, wobei allerdings die Qualität stark von den jeweiligen Verfassern abhängig ist. https://de.wikipedia.org/ Anmerkung: Der Verfasser kann keine Haftung für die Inhalte und Links übernehmen, die in den angeführten Webseiten angeboten werden. Falls die Internet-Adressen (URL) nicht mehr aktuell sein sollten, bitte Suchmaschinen benutzen.

24 Kennbuchstaben der Verwaltungsbezirke OÖ 42 A Braunau am Inn B Eferding C Freistadt D Gmunden E Grieskirchen F Kirchdorf an der Krems G Linz Stadt H Linz-Land I Perg K Ried im Innkreis L Rohrbach M Schärding N Steyr Stadt O Steyr-Land P Urfahr-Umgebung R Vöcklabruck S Wels Stadt T Wels-Land 42 Anmerkung: Seit 1. September 2016 werden die Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding als Verwaltungsgemeinschaft geführt.

25 A. Bezirk Braunau am Inn A/1 SG Altheim A/2 MG Aspach A/3 OG Auerbach A/4 SG Braunau am Inn A/5 OG Burgkirchen A/6 MG Eggelsberg A/7 OG Feldkirchen bei Mattighofen A/8 OG Franking A/9 OG Geretsberg A/10 OG Gilgenberg am Weilhart A/11 OG Haigermoos A/12 OG Handenberg A/13 MG Helpfau-Uttendorf A/14 OG Hochburg-Ach A/15 OG Höhnhart A/16 OG Jeging A/17 OG Kirchberg bei Mattighofen A/18 OG Lengau A/19 OG Lochen am See A/20 OG Maria Schmolln A/21 SG Mattighofen A/22 MG Mauerkirchen A/23 OG Mining A/24 OG Moosbach A/25 OG Moosdorf A/26 OG Munderfing A/27 OG Neukirchen an der Enknach A/28 MG Ostermiething A/29 OG Palting A/30 OG Perwang am Grabensee A/31 OG Pfaffstätt A/32 OG Pischelsdorf am Engelbach A/33 OG Polling im Innkreis A/34 OG Roßbach A/ - OG St. Georgen am Fillmannsbach A/35 OG St. Johann am Walde A/36 OG St. Pantaleon A/37 OG St. Peter am Hart A/ - OG St. Radegund A/38 OG St. Veit im Innkreis A/39 OG Schalchen A/40 OG Schwand im Innkreis A/41 OG Tarsdorf A/42 OG Treubach A/43 OG Überackern A/44 OG Weng im Innkreis

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