Christian K. Steingruber Kritische Anmerkungen zum Historisch-topographischen Handbuch Wehranlagen und Herrensitze von Norbert Grabherr Anmerkungen zum topographischen Handbuch Wehranlagen und Herrensitze OÖ Versionierung 2023/II © topographischen Handbuch der
2 Prolog „Unter allen Baudenkmalen, welche die Vorzeit uns vererbte, erfreut sich gewiß keine Gattung eines allgemeineren Anspruches, als die alten Burgen und ihre Trümmer.“ Josef Edler von Scheiger
3 Einführung Die vorgelegte landeskundliche Abhandlung befasst sich mit dem „Historisch-topographischen Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze Oberösterreichs“ des Burgenforschers und Archivars Norbert GRABHERR, das im Jahre 1975 von der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Ur- und Frühgeschichte (Wien) publiziert wurde. Einen maßgeblichen Anteil an der Veröffentlichung des burgenkundlichen Manuskriptes trug Fritz FELGENHAUER, seinerzeit Vorstand des Institutes für Ur- und Frühgeschichte an der Universität Wien, der es als eine „einzigartige Quelle für die österreichische Mittelalterarchäologie“ taxierte. Tatsächlich galt das Handbuch seit seiner Einführung als wichtiges Nachschlagewerk, das von Mittelalterarchäologen, Historikern, Archivaren und Regionalforschern1 intensiv genutzt wurde und wird. Unzählige wissenschaftliche und heimatkundliche Abhandlungen zitieren das Handbuch. In jüngster Zeit fanden die Datensätze auch Eingang in den „Digitalen Oö. Kulturatlas“ sowie in die „Freie Enzyklopädie Wikipedia“. Bei den Erhebungen, die vom Verfasser und anderen Forschern2 ab 1975/76 durchgeführt wurden, mussten indes beträchtliche Fehler in den Datensätzen vermerkt werden. Insbesondere die Verortungsdaten stellen eine empfindliche Schwachstelle des Historisch-topographischen Handbuches dar. Die Lageungenauigkeiten bedingen auch, dass die Orts- und Katastralgemeinden in etlichen Fällen nicht stimmen. Als weiterer Kritikpunkt ist eine gewisse Unkenntnis von Geländedenkmalen insgesamt zu konstatieren. Das Ziel dieses Beitrages ist eine gültige Überarbeitung der Datensätze basierend auf dem aktuellen Forschungsstand. Weitere Überarbeitungen bzw. Ergänzungen werden durch Versionierungen gekennzeichnet, somit können jederzeit neue Ergebnisse einfließen.3 Christian K. Steingruber St. Gotthard i. Mühlkreis, im Mai 2023 © 1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Abhandlung überwiegend die männliche Form verwendet. Gemeint sind natürlich alle sich empfindenden Geschlechter gleichermaßen. 2 Hier ist zuvorderst der Name der Archäologin u. Denkmalpflegerin Dr. Marianne Pollak (Bundesdenkmalamt, Abteilung für Archäologie) zu nennen. 3 Die Urheberrechte an dem im Jahre 1975 veröffentlichten „Historisch-topographischen Handbuch“ liegen bei der Österreichischen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (Wien), welche aus der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Ur- und Frühgeschichte hervorgegangen ist. Eine Anfrage bei Frau Dr. Alexandra Krenn-Leeb, der Vorstandssitzenden der ÖGUF, hat erfreulicherweise ergeben, dass man die neuen Erkenntnisse, die in der Überarbeitung gewonnen werden, wohlwollend begrüßt. Auch Wilfriede IllenbergerGrabherr, die Witwe nach Norbert Grabherr, hat in einem Telefonat, das der Verfasser mit ihr am 19. Oktober 2011 geführt hat, die Überarbeitung gut geheißen, auch wenn bedauerlicherweise zahlreiche Fehler auszubessern sind.
4 Zur Forschungsgeschichte Wohl kein anderer Name ist mit der oberösterreichischen Burgenforschung derart eng verbunden wie jener des „Pioniers“ Norbert Grabherr (24. Jänner 1919 in Linz, † 20. Oktober 1977 Pasching). Die schulische Ausbildung - Volksschule, Realgymnasium, Handelsakademie - durchlief er in seiner Vaterstadt; Wehrdienst und Kriegsgefangenschaft durchkreuzten Studienpläne. Nach Jahren eher glückloser selbständiger Berufstätigkeit trat Grabherr 1951 in den Dienst des Landes Oberösterreich, wurde Mitarbeiter des Oö. Landesarchivs und 1970 zum „Wirklichen Amtsrat“ ernannt. Von Anfang an galt sein wissenschaftliches Hauptinteresse dem Schatz der heimatlichen Burgen und Schlösser; bereits 1963 erschien sein erster Burgenband, 1964 sein zweiter; unzählige weitere Bände und Abhandlungen folgten.4 Als Hauptwerk Grabherrs wird das „Historisch-topographische Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze Oberösterreichs“ angesehen, dem noch heute Respekt gebührt. Von der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Ur- und Frühgeschichte an der Universität Wien im Jahre 1975 herausgebracht, sollte es den Grundstock für die Erfassung sämtlicher landesweit verifizierbarer Anlagen in einer analogen Datenbank liefern. Um die in dem Sammelwerk aufgelistete Objektfülle näher kennenzulernen, unternahm der Verfasser dieses Beitrags ab 1975/76 regelmäßige Begehungen. Damit begann auch eine kritische Auseinandersetzung, denn bald wurde ersichtlich, dass insbesondere die Verortungsdaten eine empfindliche Schwachstelle des Handbuchs bilden. Grabherr hatte versucht, die Burgen und Herrensitze mittels X/Y Angaben auf den jeweiligen Blättern der Österreich-Karte im Maßstab 1:50.000 einzumessen, eine damals durchaus probate Methode. Das ursächliche Problem bestand aber darin, dass es ihm v. a. zeitbedingt unmöglich gewesen war, alle Anlagen persönlich zu besuchen und in ihrer exakten Position zu erfassen.5 Häufig beruhen die Einträge auf älteren Quellen oder auf Vermutung, die Lageungenauigkeiten schwanken zwischen einhundert Metern und, gelegentlich, mehreren Kilometern.6 4 Das umfangreiche Lebenswerk von Norbert Grabherr wird im Nachruf von Alois Zauner ausführlich gewürdigt. Hier findet sich auch eine Porträtaufnahme des Archivars und Burgenforschers (ZAUNER 1978, 9ff.). https://www.zobodat.at/biografien/Grabherr_Norbert_JOM_123b_0009-0014.pdf 5 Grabherrs Behauptung „die Kenntnis über die Lage beruht auf Autopsie“ ist aufgrund der erheblichen Lageungenauigkeiten nicht nachvollziehbar. 6 Erhebliche Lageungenauigkeiten liegen etwa bei folgenden Objekten vor: Hochkuchl (OG Pattigham) ca. 0,6 km; Hochhaus (OG Überackern) ca. 0,6 km; Alte Schanze (MG Windhaag bei Freistadt) ca. 0,7 km; Petschiften (MG Pettenbach) ca. 0,7 km; Jebling (MG Zell an der Pram) ca. 0,8 km; Hundshof (MG Taufkirchen an der Pram) ca. 0,8 km; Mühlberg (OG Lengau) ca. 0,8 km; Säbnich (MG Waldhausen im Strudengau) ca. 1 km; Volkenstorf (MG Sankt Florian) ca. 1 km; Machlant (MG Baumgartenberg) ca. 1 km; Spitzenburg (MG Wolfern) ca. 1 km; Irnprechting (OG Auerbach) ca. 1 km; Holzleithen (OG Sankt Marienkirchen bei Schärding) ca. 1 km; Buchberg (OG Höhnhart) ca. 1 km; Waldau (MG Waizenkirchen) ca. 1 km; Sollern (OG Pfaffstätt) ca. 1 km; Neuhaus (OG Pierbach) ca. 1,5 km; Mühlbach (SG Leonding) ca. 1,5 km; Treubach (OG Treubach) ca. 1,5 km; Freileiten (SG Vöcklabruck) ca. 1,8 km; Tabor (SG Enns) ca. 2 km; Teufelsturm (OG Waldneukirchen) ca. 2 km; Rebgau (MG Regau) ca. 2,6 km; Vischbach (OG Oepping) ca. 2,8 km; Ganshübel (OG Auberg) ca. 3,3 km; Burgschupfen (OG Lichtenau) ca. 3,5 km; Kosenburg (SG Grein) ca. 4,5 km; Hueb (MG Gaspoltshofen) ca. 5 km; Nesselstein (MG Unterweißenbach) ca. 8 km; Talerboden (OG Grünburg) ca. 10 km; Mühlleiten (SG Gmunden) ca. 23 km.
5 Die Lageungenauigkeiten bedingen auch, dass die politischen Gemeinden in etlichen Fällen nicht stimmen. So werden nach dem letzten Erkenntnisstand an die 50 Objekte unter einer falschen Ortsgemeinde geführt. Eine weitere Schwachstelle des Handbuches sind die Katastralgemeinden, die bei etwa 100 Objekten nicht korrekt sind. Bei den Einträgen zu den Schlössern Riedegg (OG Alberndorf in der Riedmark) und Stadlkirchen (OG Dietach) werden überdies Katastralgemeinden (nämlich Riedegg, Stadlkirchen) genannt, die es laut der offiziellen Liste des Landes Oberösterreich gar nicht gibt. Schwer nachvollziehbar ist jedoch, dass sogar Objekte, die an sich korrekte Koordinaten aufweisen, falschen Orts- und Katastralgemeinden, manchmal sogar Bundesländern, zugeordnet werden. Beispiele dafür sind etwa die Burgen Hausstein und Wörth im Strudengau, die nach Grabherr in der MG St. Nikola an der Donau, und somit in Oberösterreich, liegen sollen. Wie man in den amtlichen Katastern und Kartenwerken deutlich erkennen kann, liegen beide Objekte jedoch in der MG Neustadtl an der Donau, und somit im Bundesland Niederösterreich.7 Irritierend ist auch, als die im Handbuch angeführten Parzellennummern meist nicht mit den modernen Grundstücksnummern übereinstimmen. Die Nummern wurden offensichtlich nicht aus aktuellen Katastralmappen, sondern aus der Urmappe des Franziszeischen Katasters übernommen. Die Daten stammen somit aus dem 1. H. des 19. Jhdts. und sind für eine moderne Inventarisierung ungeeignet. Als weiterer Schwachpunkt war eine gewisse Unkenntnis von Geländedenkmalen insgesamt zu konstatieren. So scheinen im Handbuch mitunter „Burgstellen“ auf, bei denen es sich tatsächlich um Altstraßen, Wölbackerfluren, Materialentnahmegruben oder natürliche Terrainformungen handelt.8 Etliche dieser vermeintlichen Burgstellen sind offensichtlich durch unkritisches Rezipieren von älterer landeskundlicher Literatur entstanden. Aus den revisionsbedürftigen Einträgen, die meist aus dem 19. Jhdt. stammen, entwickelte Grabherr imaginäre Burganlagen, die es zu keinen Zeiten gegeben hat.9 7 Vgl. KALTENEGGER 2007, 184ff. 8 Vgl. POLLAK 1992, 204ff. [„Wie schon erwähnt, hat N. Grabherr 1975 eine Zusammenstellung der Wehranlagen und Herrensitze Oberösterreichs vorgelegt. Hier ist darauf hinzuweisen, dass der topographische Teil - der historische wurde seitens der Autoren nicht kritisch überprüft - überaus fehlerhaft ist. Die meisten genannten Objekte existieren nicht in der vom Autor beschriebenen Form. Abgesehen von völlig falschen Lokalisierungen und Doppel- bis Dreifachführungen werden dort Geländeformationen als Befestigungsanlagen bezeichnet, denen dieser Charakter eindeutig fehlt: So werden Flurwüstungen (Wölbacker und Ackerterrassen), Altwege, Materialgruben und natürliche Kuppen als Erdsubstruktionen von Wehranlagen gedeutet. Unzählige der angeblichen Erdwerke mittelalterlicher Herrensitze waren im Gelände niemals in dieser Form erkennbar, sondern sind mit heutigen Bauernhöfen identisch, wie die Befragungen der Besitzer und alter Einwohner lehrten. Daraus ergibt sich, dass ihr heutiges Fehlen nicht auf ihre Zerstörung in den letzten Jahren zurückgeht.“] 9 Beispiele dafür sind etwa die (fiktiven) Burgen Hohenstein (MG Eggelsberg), Kraxenberg (OG Kirchheim im Innkreis), Kronberg (OG Pischelsdorf am Engelbach), Wihse (OG Moosdorf), Gronall (OG Scharten), Volkenstorf - Rabenberg (SG Enns), Kemating (OG Schildorn), Mitterberg (MG Luftenberg an der Donau), Kastl (MG Mitterkirchen im Machland), Kastell (MG Ried in der Riedmark), Erlau (MG Sankt Georgen am Walde), Steinerberg (OG Kleinzell im Mühlkreis), Radhaming (MG Vorchdorf), Steinbach (MG Lenzing), Poidlschopf (OG Zell am Pettenfirst), Greulsburg (OG Edt bei Lambach). Weitere dubiose Objekte sind das Schloss Fels (MG Herzogsdorf), die Doppelschanze von Oberschlierbach (OG Oberschlierbach) sowie der Klausenturm am Schützenstein (OG Spital am Pyhrn).
6 Zu problematisieren sind auch jene unzähligen „Erdwerke“, die Rudimente von Edelsitzen darstellen sollen. Bei der archäologischen Landesaufnahme des Innviertels durch Marianne Pollak konnten nur ganz wenige dieser Objekte im Gelände verifiziert werden.10 Die Überprüfung der übrigen Landesteile erbrachte ähnliche Ergebnisse. Die Anzahl der auch als Geländedenkmäler erkennbaren mittelalterlichen Herrensitze erscheint daher unrealistisch zu sein. Etliche der historisch überlieferten Sitze haben sich zu Schlössern entwickelt, die überwiegende Anzahl ist aber in Guts- und Bauernhöfen aufgegangen.11 Berechtigte Zweifel sind auch bezüglich der Einstufung der turmartigen Gebäude erhoben worden, die von Grabherr meist als „gemauerter Stock“ oder „Hausstock“ bezeichnet, und gemeinhin zu adeligen Bauten stilisiert wurden. Wie es scheint, dürfte es sich bei einer erheblichen Anzahl um landwirtschaftliche Speicherbauten gehandelt haben.12 Etliche der angeführten Turmbauten dürften überdies nur in der Vorstellung des Archivars existiert haben, da sie trotz intensiver Nachforschungen nicht nachweisbar waren.13 Erstaunlicherweise sind aber einige Objekte, die nach Grabherr „abgekommen“ bzw. „vernichtet“ sein sollen, noch in relativ gutem Zustand vorhanden. Hier sind u. a. die Sitze Hildprechting (OG Ohlsdorf) und Brandstatt (OG Pupping) zu nennen, die beide in Gebäuden aufgegangen sind, die auch heute noch deutlich als ehem. Herrensitze erkennbar sind. Auch der Sitz Stein (OG St. Johann am Wimberg), der angeblich „vernichtet“ wurde, ist heute noch als relativ gut erhaltenes Bodendenkmal 10 Vgl. POLLAK 1992, 218. [„Die Zahl der auch als Geländedenkmäler erkennbaren mittelalterlichen Herrensitze ist von N. Grabherr um ein Vielfaches überschätzt worden. Viele der historisch überlieferten Edelsitze haben sich im Lauf der Zeit zu Schlössern entwickelt, andere zu heutigen Bauernhäusern oder besaßen keinen ausgeprägt wehrhaften Charakter. Einen guten Überblick über das Aussehen der Bauten im frühen 18. Jh. bietet der Band Braunau der Österreichischen Kunsttopographie, wo die Ansichten M. Wenings wiedergegeben sind.“] 11 Ein solcher Fall liegt etwa im Herrensitz Inzing vor, der nach Grabherr als Erdwerk im Park des Schlosses Hochscharten erkennbar sein soll. Das postulierte Erdwerk ist allerdings nicht vorhanden. Der urk. genannte Edlmanssütz ist tatsächlich mit dem heutigen Gutshof in Inzing 5 zu identifizieren, welcher im Josephinischen Lagebuch von 1787 explizit als „Freisitz Inzing“ bezeichnet wird (MG Waizenkirchen). Auch das postulierte Erdwerk des Sitzes Rablern ist nicht nachweisbar. Der urk. genannte landtäfliche Sitz ist mit dem Rablbauerngut in Rablern 9 zu identifizieren, welches im Theresianischen Gültbuch (1750, im Innviertel 1780 angelegt) als „Edelsitz“ bezeichnet wird (MG Andorf). 12 Vgl. BIRNGRUBER 2013, 19. ["Bei der Interpretation von vermeintlich „adeligen“ Relikten, so etwa turmartigen Gebäuden bei oder innerhalb heutigen Bauernhöfen, ist allerdings große Vorsicht bei einer Ansprache als ehemaliger Adelssitz zu üben, besonders, wenn von (schrift)historischer Seite keinerlei Hinweise darauf vorliegen. So könnte sich hinter einem auffälligen „gemauerter Stock“ nichts anderes als ein Speicherbau mit bloßer landwirtschaftlicher Funktion verbergen, der nichts mit adeligem Repräsentationsbedürfnis zu tun hatte."] 13 Ein typisches Beispiel ist etwa der "Hausstock" des Anwesens vulgo Haberl in Hub, der als Indiz für den Sitz Hueb angeführt wurde. Diesen angeblichen Turm kann es nicht gegeben haben, da sich der Sitz Hueb ganz woanders befindet (MG Gaspoltshofen). Der "gemauerte Stock" des Gutshofes vulgo Hof zu Lach (Mair zu Laa) ist aufgrund der Erhebungen von Hans Kalchmair ebenfalls nicht nachweisbar (OG Schlierbach).
7 (Burgstall) vorhanden. Es darf bezweifelt werden, dass Grabherr diese Objekte jemals vor Ort überprüft hat. In der landeskundlichen Literatur hat man bislang kaum Kritik am „Historisch-topographischen Handbuch“ vernommen. Für etliche Landesarchivare, Historiker und Heimatforscher gilt Norbert Grabherr nach wie vor als die alleinige Referenz in der oö. Burgenforschung; Kritik an seinen Arbeiten ist in diesen Kreisen offensichtlich wenig erwünscht.14 Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass die irrigen Einträge aus dem Handbuch immer wieder in wissenschaftlichen15 und heimatkundlichen16 Abhandlungen auftauchen. Auch manche Mitarbeiter der „Freien Enzyklopädie Wikipedia“ berufen sich auf Norbert Grabherr und verbreiten die alten Fehler in digitaler Form weiter.17 Eine valide Überarbeitung des „Historisch-topographischen Handbuches“ erscheint daher dringend angesagt zu sein. 14 Vgl. STÖTTINGER 2012, Fußnote 14, 157. 15 Vgl. ZAUNER 1981. Die Planskizze von Alois Zauner auf Seite 189 beruht auf den falschen Angaben von Norbert Grabherr. Die Burg Mühlbach ist in der Skizze etwa 1,5 km nördlich des tatsächlichen Standortes eingezeichnet, daher sind manche Schlussfolgerungen des Historikers zu problematisieren. 16 Vgl. MAYBÖCK 2018. 17 Hier ist etwa der Eintrag über die Ortschaft Weißenbrunn (Gemeinden Waldzell, Schildorn) zu nennen, in der die fiktive „Burg Kemating“ angeführt wird. (Der Eintrag wurde mittlerweile revidiert). https://de.wikipedia.org/wiki/Wei%C3%9Fenbrunn_(Gemeinden_Waldzell,_Schildorn)
8 Benutzungshinweise Objektnummer Objektname (Alternativname) Originaler Datensatz nach N. Grabherr A = Erhebungsbericht B = Literaturhinweis C = Zeitgenössische Aufnahme / Planskizze / Vermessungsplan D = Katastralgemeinde / Grundstücksnummer / Adresse E = Verortung nach Koordinatensystem Gauß-Krüger (Österreich) F = Objekttyp
9 Objektnummer Die von Norbert Grabherr eingeführte Gliederung, nämlich nach Verwaltungsbezirken und Ortsgemeinden, musste beibehalten werden. Die derzeit vom Land Oberösterreich betriebenen Fusionen, etwa von Gemeinden (Bruck - Waasen – Peuerbach – Steegen; Berg – Rohrbach) oder von Verwaltungsbezirken (Eferding – Grieskirchen), konnten nicht berücksichtigt werden, da die vorgegebene Gliederung ansonsten erheblich verändert worden wäre.18 Wie schon in der Einführung erwähnt, wurden etwa 50 Objekte von Grabherr unter einer falschen Ortsgemeinde geführt. Die unrichtige Zuordnung zu einer Gemeinde bedingt üblicherweise auch, dass die jeweilige Katastralgemeinde falsch ist. Die Katastralgemeinden stellen überhaupt einen Schwachpunkt des Handbuches dar, da sie bei mind. 100 Objekten nicht korrekt sind. Irrig angeführte Objekte wurden unter der gelb markierten Textzeile „Datensatz / Datensätze in korrekte Gemeinde transferiert“ in die richtige Ortsgemeinde verschoben. Entsprechend dem eingeführten Kode wurde ebenfalls eine neue Nummer erteilt. Klassisches Beispiel dafür ist die Wehranlage Schaunberger Burgstall, die im Handbuch in der OG Hartkirchen angeführt wird. Das Objekt befindet sich aber in der MG Aschach an der Donau. Die Objektnummer veränderte sich konsequenterweise von B/6/1 auf B/2/5.19 Die Burgen Hausstein und Wörth wurden in das Bundesland Niederösterreich verschoben, der Irrsberg in das Bundesland Salzburg. Die gelb markierte Textzeile dazu lautet „Datensatz / Datensätze in korrektes Bundesland transferiert“. Etliche Objekte, die in der landeskundlichen und archäologischen Literatur angeführt sind, wurden eigenartigerweise nicht ins Handbuch übernommen. Diese Objekte werden in der Überarbeitung sinnvollerweise berücksichtigt, sie scheinen unter der gelb markierten Textzeile „Neuer Datensatz / Neue Datensätze“ in den jeweiligen Ortsgemeinden auf. Sie erhalten eine neue Objektnummer, entsprechend dem eingeführten Kode. Stellvertretend sei die Wehranlage Maier unter der Leithen in der OG Schalchen genannt, die in der Literatur zwar mehrfach erwähnt wird, aber im Handbuch nicht aufscheint. Die neue Objektnummer lautet somit A/39/5.20 Dank intensivierten Feldbegehungen und der Auswertung der digitalen Geländemodelle konnten in den letzten Jahren zahlreiche Burg- und Wehranlagen (wieder)entdeckt und in Fundberichten dokumentiert werden. Beispiele dafür sind etwa die Burgställe Marsbach (MG Hofkirchen im Mühlkreis), Wesen (OG Waldkirchen am Wesen), Volkenstorf (MG St. Florian), Stein (MG Herzogsdorf), Biri (OG St. Radegund), Himmelreich Wiesen (OG Nußdorf), Altmannsberg (SG Vöcklabruck) sowie die Schanzwerke (Linienwälle, Redouten, Fleschen) der Kurbayerischen Defensionslinie im Innviertel. Hier wurde das gleiche Verfahren angewendet. 18 Auf die Fusionen wird allerdings im Text hingewiesen. 19 Erklärung: B = VB Eferding / 2 = MG Aschach an der Donau / 5 = fünftes Objekt in der MG Aschach an der Donau. 20 Erklärung: A = VB Braunau / 39 = OG Schalchen / 5 = fünftes Objekt in der OG Schalchen.
10 Problematisch war die Eingliederung von neu zu einfügenden Objekten, welche sich in Ortsgemeinden befinden, die im Handbuch nicht aufscheinen. Hier wurde folgende Vorgehensweise gewählt: Die betreffenden Gemeinden wurden mitsamt den neuen Objekten in alphabetischer Reihenfolge in den jeweiligen Verwaltungsbezirken eingefügt. Um den vorgegebenen Kode nicht zu verändern, musste jedoch auf die Vergabe von Gemeinde- und Objektnummern verzichtet werden. Beispiel dafür ist das zur MG Rainbach im Mühlkreis zählende Objekt Eibenstein, das entsprechend im VB Freistadt eingefügt wurde, wobei weder Gemeinde noch Objekt eine Nummer erhalten haben. Objektname (Alternativname, Vulgoname) Die im Handbuch gepflogene Verwendung von Objektnamen wie etwa „Burgstall“, „Ringwall“, „Verwallung“, „Schanze“ oder „Burgus“ erscheint nicht sinnvoll zu sein, da einerseits keine sichere Zuordnung gewährleistet ist, und andererseits die Objekte nur selten der angeführten Kategorie entsprechen. Stattdessen werden Namen eingesetzt, die eine eindeutige Zuordnung des Objektes, etwa zu einem historisch verbürgten Adelsgeschlecht, einem Flurnamen oder einem nahe gelegenen Gutshof oder Weiler, ermöglichen. Stellvertretend sei die Wehranlage oberhalb der Innviertler Ortschaft Duttendorf (OG Hochburg-Ach) genannt, die von N. Grabherr mit dem irreführenden Objektnamen „Verwallung“ bedacht worden war. In der historischen Planskizze von Hugo v. Preen ist deutlich zu erkennen, dass hier keine Erdwälle vorhanden sind; es handelt sich tatsächlich um eine durch Gräben geschützte Abschnittsbefestigung. Das Objekt wird nun mit dem der Örtlichkeit anhaftenden Flurnamen Kuhflucht geführt, welcher auch Eingang in das landeskundliche und archäologische Schrifttum fand. Denkmalgeschützte Objekte wurden mittels Unterstreichen des Objektnamens hervorgehoben. Voraussetzung für diesen Status ist generell eine umfangreiche Dokumentation durch das Bundesdenkmalamt, sei es durch Vermessungspläne, Bauaufnahmen oder Sonstiges. Der Verfasser hat daher auf eine zusätzliche Beschreibung dieser üblicherweise gut dokumentierten Objekte (meist Burgen und Schlösser) weitgehend verzichtet.21 Originaler Datensatz nach Norbert Grabherr Die Einträge von Norbert Grabherr zu den jeweiligen Objekten werden in der Überarbeitung auszugsweise und mit Kursivschrift zitiert. Der Verfasser möchte darauf hinweisen, dass er sich diese Textstellen nicht zu eigen macht. Die Einfügung der Textstellen dient alleine zu Informationszwecken. Die Urheberrechte an dem im Jahre 1975 veröffentlichten „Historisch-topographischen Handbuch“ liegen bei der Österreichischen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (Wien), welche aus der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Ur- und Frühgeschichte hervorgegangen ist. Eine Anfrage bei Frau Dr. Alexandra Krenn-Leeb, der Vorstandssitzenden der ÖGUF, hat erfreulicherweise ergeben, dass man die neuen Erkenntnisse, die in der Überarbeitung gewonnen werden, wohlwollend begrüßt.22 21 Die „Freie Enzyklopädie Wikipedia“ beschäftigte sich im Rahmen des Projektes "Wiki Projekt Denkmalpflege Österreich“ ebenfalls ausgiebig mit unter Denkmalschutz befindlichen Objekten. 22 Auch Wilfriede Illenberger-Grabherr, die Witwe nach Norbert Grabherr, hat die Korrekturen gut geheißen.
11 Forscher, die am gesamten Inhalt des Handbuches interessiert sind, könnten sich das Buch antiquarisch besorgen23 oder aus Bibliotheken ausleihen. Ein hochauflösendes Digitalisat wurde dankenswerterweise von Mag. Jakob Maurer, dem stv. Geschäftsführer der Österreichischen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (Wien), in einem Filehosting-Dienst online gestellt.24 Auch das Digitale Archiv von Kurt Rossacher (Steyr) hat das Handbuch als „Flipping Book“ veröffentlicht.25 Einen eingeschränkten Zugang zum Handbuch bieten auch GoogleBooksTM sowie einige amerikanische Universitäten. Erhebungsbericht Wertvolle Informationen über die Topographie und Struktur der jeweiligen Anlagen konnten durch die Auswertung der mittels Airborne Laserscanning generierten digitalen Geländemodelle (LIDAR, Schummerungsfolien) gewonnen werden. Die Geländemodelle sind seit 4. Februar 2019 als Open Government Data frei zugänglich. Auch die Durchsicht der Urmappe des Franziszeischen Katasters und anderer historischer Kartenwerke war ein wichtiges Kriterium. Die Autopsie vor Ort blieb dennoch eine conditio sine qua non, da sowohl die historischen Kartenwerke als auch die modernen Geländemodelle gelegentlich Terrainformungen anzeigen bzw. andeuten, die falsch interpretiert werden können.26 Die schrifthistorischen Nachrichten wurden mit Hilfe der digitalen Urkunden-Datenbank der Universität Köln (Monasterium) überprüft. Von ebenso großer Bedeutung war das intensive Studium von archäologischer, historischer und heimatkundlicher Fachliteratur. Wertvolle Informationen vermittelten auch die Einträge der DORIS Datenbanken „Hofnamen und Häusergeschichte“ und „Denkmalschutzgesetz (BDA)“, die beide im Themenbaum „Geschichte“ abrufbar sind. Bei den Feldbegehungen musste leider wiederholt festgestellt werden, dass sich der Erhaltungszustand vieler Anlagen in den letzten Jahren drastisch verschlechtert hat. Diese aus wirtschaftlicher Notwendigkeit meist nicht nachvollziehbaren Zerstörungen werden in der Überarbeitung natürlich erwähnt.27 Grundsätzlich sei angefügt, dass das Kulturverständnis des 23 Im Antiquariat von Peter Steinberg (Linz/Donau) wird das Handbuch in der Regel um etwa 50 Euro angeboten. 24 https://www.dropbox.com/s/wz2ve4oejkce9fa/Grabherr%201975%20Handbuch%20der%20Wehranlagen%20 und%20Herrensitze.pdf?dl=0 25 http://steyr.dahoam.net/wp-flippingbooks/Grabherr_Wehranlagen/ 26 Als Beispiel dafür sei die von einem Landesbeamten gemeldete „prähistorische Höhensiedlung“ im sog. Schlossholz (Eichwald) angeführt (KG St. Florian, GdstNr. 1801/1, 1801/3, 1742). Die Begehung ergab, dass das Waldstück zwar einige Rundhügel (vermutlich urgeschichtliche Tumuli) sowie die Fahrspurfächer einer Altstraße birgt, die postulierte Höhensiedlung war aber im Gelände nicht erkennbar. Ebenfalls als Irrtum hat sich das vermeintliche „Hügelgrab“ nördlich des Schlosses Tollet erwiesen (KG Tollet, GdstNr. 76/3, 85/3). Die Überprüfung des Objektes ergab, dass es sich um das Wasserreservoir der Gem. Tollet handelt. 27 Die noch gegen Ende des 20. Jhdts. völlig intakten Objekte Althagenberg (MG Hagenberg im Mühlkreis), Burgstallberg (MG Klam), Erlach (MG Haslach an der Mühl), Hochkuchl (MG Lohnsburg), Mekchenhoven (OG Meggenhofen), Mühlbach (SG Leonding), Kürnbergburg (MG Wilhering), Mühlberg (OG Lichtenberg), Morau (OG Sankt Oswald bei Haslach), Sankt Martin I (MG Sankt Martin im Innkreis), Schlossberg (MG Haag am
12 Landes Oberösterreich und der Republik Österreich stark verbesserungswürdig ist, denn in anderen europäischen Staaten werden Schlösser, Burgen, Burgruinen, Burgställe, Hausberge, Wehranlagen und Schanzwerke in der Regel unter Denkmalschutz gestellt. Verortungsangaben (Koordinaten) Die exakte Verortung erfolgte anfangs mit Hilfe der Austrian Map CD-Rom des Bundesministeriums für Eich- und Vermessungswesen (AMAP). Aufgrund einer Empfehlung der Abteilung für Archäologie wurde das Koordinatensystem Gauß-Krüger (Österreich) gewählt. Der als Referenz dienende Meridian ist üblicherweise die Nr. 31. (Bei in Niederösterreich liegenden Objekten wird die Nr. 34 angeführt). Das „Digitale Oberösterreichische Raum-Informations-System“ bietet mittlerweile eine hohe Auflösung sowie zahlreiche Zusatzfunktionen, die das Angebot der Austrian Map CD-Rom des Bundesministeriums für Eich- und Vermessungswesen weit übertreffen. Die Verortungsangaben (Koordinaten, Grundstücksnummern, Adressen, usw.) werden daher zunehmend aus dem DORIS generiert. Der Verfasser weist darauf hin, er sich die Daten aus AMAP und DORIS nicht zu eigen macht. Die Einfügung der Daten dient alleine zu Informationszwecken. Objekttyp Grundsätzlich wurde angestrebt, dem Kategorisierungsmodell, das seinerzeit für die BurgenDatenbank28 des Landes Niederösterreich entwickelt wurde, zu folgen. Die Umsetzung dieses Modells hat sich indes als ziemlich kompliziert erwiesen, da das Handbuch nicht nur mittelalterliche Sitze, sondern auch ur- bzw. frühgeschichtliche Wallburgen, Hügelgräber-Nekropolen, neuzeitliche Schanzwerke, römische Kastelle, Militärlager, Gutshöfe und Ziegeleien [!] umfasst. Eine gewaltige Herausforderung stellte die valide Beurteilung der im Handbuch unter den Titeln „Sitz“, „Ansitz“, „Freisitz“, „Sedelhof“, „Hochhaus“, usw. geführten Objekte dar.29 Die Aufnahme wird schon einmal dadurch erheblich erschwert, als in der landeskundlichen Literatur mitunter keine Hausruck), Wesenberg (OG Waldkirchen am Wesen), Liebenstein (OG Arnreit), Wolfstein (MG Sankt Martin im Mühlkreis) und viele weitere Anlagen sind in den letzten Jahren erheblich beschädigt worden, obwohl keine wirtschaftliche Notwendigkeit dafür bestand. Auch die frühmittelalterliche Nekropole im Zirkenauer Wald (OG Engerwitzdorf) wurde aus unerfindlichen Gründen fast vollständig einplaniert. Ebenso massiv betroffen waren die neuzeitlichen Schanzwerke der Kurbayerischen Defensionslinie im Sauwald, deren Rudimente bei land- und forstwirtschaftlichen Meliorationen sukzessive zerstört wurden (OG Esternberg, OG Sankt Roman, MG Kopfing). Unter den Vernichtern von kulturhistorisch wertvoller Substanz finden sich erstaunlicherweise sogar Personen bzw. Institutionen, die sich selber als ‚Kulturträger‘ und ‚Kulturbewahrer‘ [!] bezeichnen. Eine beängstigende Entwicklung tut sich insofern auch auf, als Denkmalpfleger und Regionalforscher, die die aus wirtschaftlicher Sicht meist unnötigen Beschädigungen kritisieren, neuerdings mit Dienstaufsichtsbeschwerden bzw. mit Einschüchterungsklagen bedroht werden. 28 Vgl. KALTENEGGER 2007, 11ff. 29 Vgl. GRABHERR 1975, VIf.
13 Einigkeit bezüglich der Lokalisierung der jeweiligen Sitze besteht.30 Bautechnische Untersuchungen sind heute kaum mehr möglich, da sich die angenommenen Herrensitze in der Regel als moderne Bauern- und Gutshöfe präsentieren, die in den letzten Jahren massiven baulichen Veränderungen und Umgestaltungen unterworfen waren. Typische Attribute eines niederadeligen Sitzes haben sich nur in Ausnahmefällen erhalten. Die Beurteilung der Sitzqualität ist aus bauhistorischer Sicht meist nicht mehr möglich. Einer besonderen Betrachtung bedürfen die unter dem Titel „Hochhaus“ geführten Objekte. Hier ist unbedingt zwischen dem Terminus und dem gleichlautenden Hausnamen zu unterscheiden. Der Terminus „Hochhaus“ wurde in den 1960er Jahren von Norbert Grabherr und Josef Reitinger eingeführt, und bezeichnet kleine Niederungsanlagen, die von einem Weiher oder Wassergraben umgeben waren.31 Der Terminus hat sich in der Mediävistik nicht durchgesetzt, vermutlich aufgrund der Verwechslungsgefahr mit dem modernen Begriff für vielgeschoßige, vertikal orientierte Bauten (sog. Wolkenkratzer). Da der Terminus „Wasserburg“ für diese kaum wehrfähigen Niederadelssitze und Speicherbauten (ebenfalls) wenig geeignet erscheint, plädieren namhafte Burgenforscher und Archäologen für die Anwendung des Terminus „Weiherhaus“. Bayerische Forscher verwenden auch die Begriffe „Wasserburgstall“ bzw. „Inselburgstall“.32 In keinem Zusammenhang mit den obig angeführten Niederungsanlagen stehen jene in großer Anzahl vorhandenen Gebäude, welche die Haus- bzw. Hofnamen „Hochhaus“, „Hochhauser“, „Hochhäusl“, „Häusl am Hochhaus“, usw. führen. Umfangreiche Inventarisierungen dieser Häuser wurden insbesondere von dem Landesbeamten Herbert Jandaurek33 in den Nachkriegsjahren durchgeführt. Es handelt sich durchwegs um kleine, eingeschoßige Gebäude, die sich an Altstraßen, meist etwas außerhalb der jeweiligen Ortschaften, befinden. Diese „Hochhäuser“ weisen in der Regel keine Sitzqualität auf; Wassergraben und Teichanlage fehlen völlig.34 Ebenfalls in großer Anzahl angeführt sind die sog. Sedelhöfe. Es handelt sich um steuerbefreite Gutshöfe, die sich im oö. Innviertel (amtlich: Innkreis) befinden, das bis ins Jahr 1779 zu Bayern gehörte. Die Sedelhöfe weisen üblicherweise keine Sitzqualität auf, daher erschien es nicht sonderlich sinnvoll zu sein, sich intensiv mit diesen Gutshöfen zu beschäftigen. Eine weitere ‚bayerische Besonderheit‘ sind die im oö. Innviertel häufig anzutreffenden Hofmarken. Allein im Braunauer Raum sind sieben solcher Anlagen urkundlich belegbar. Es handelt sich um eine bis ins 11. Jhdt. zurückreichende, meist erbliche Form räumlich begrenzten adeligen Grundbesitzes, verbunden mit niederer Gerichtsbarkeit. Mittelpunkt und Verwaltungszentrum bildete ein ebenfalls 30 So widersprechen sich die Angaben von Norbert Grabherr, Georg Grüll, Alois Zauner (alle Oö. Landesarchiv), Konrad Schiffmann (Oö. Studienbibliothek) und Walter Neweklowsky teilweise erheblich. 31 Vgl. GRABHERR 1962, 10ff.; REITINGER 1969, 420ff. 32 Vgl. STEFFAN 1989; STEFFAN 1992; POLLAK 2018, 37ff. 33 Vgl. JANDAUREK 1949, 1ff.; JANDAUREK 1964, 64ff. 34 Ausnahmen bilden natürlich jene Sitze, die den Eigennamen „Hochhaus“ führen. Hier ist insbesondere der Sitz Hochhaus im Mühlviertel zu nennen, der als Wasserschloss einzustufen ist (OG Pfarrkirchen im Mühlkreis). Der Sitz Hochhaus in Mühltal dürfte eine kleine Wasserburg gewesen sein (OG Überackern). Der Typus des Sitzes Hochhaus in Lehen ist noch ungeklärt (OG Holzhausen). Das Schloss Hochhaus im Traunviertel, das ursprünglich Vorichdorff hieß, war kein Wasserschloss, sondern ein Landschloss (MG Vorchdorf).
14 als Hofmark bezeichneter Landhof. Von diesen Hofmarken sticht das Objekt von Moos (Peterfeld) in der OG St. Peter am Hart besonders hervor, da das heute denkmalgeschützte Erdwerk („Hausberg“ laut BDA) stark an eine ehem. Wasserburg erinnert. In einer Urkunde aus dem Jahre 1597 wird ein solcher Sitz jedoch expressis verbis verneint. Dorf-, Markt- und Stadtbefestigungen sowie bewehrte Klosteranlagen wurden nur in Ausnahmefällen aufgearbeitet. Bezüglich ihres heutigen Bestandes sei auf die einschlägige Fachliteratur (DEHIO) bzw. auf die „Liste der unbeweglichen und archäologischen Denkmale“ des Bundesdenkmalamtes verwiesen. Da Grabherr aus unerfindlichen Gründen auch römische Kastelle, Militärlager, Gutshöfe und sogar Ziegeleien [!] im Handbuch anführte, diese gelegentlich mit mittelalterlichen Objekten verwechselte, mussten diese Objekte in die Überarbeitung einbezogen werden. Es kann allerdings nicht die Intention eines burgenkundlichen Beitrages sein, eine Bestandsaufnahme der römischen Bauwerke in Oberösterreich zu erstellen. Daher wurde auch keine allumfassende Übersicht angestrebt, sondern nur Objekte behandelt, die im Handbuch bereits angeführt sind bzw. denen eine überregionale Bedeutung zugesprochen werden kann. Für weitere Erkenntnisse sei wiederum auf die einschlägige Fachliteratur35 verwiesen. Bild- und Kartenmaterial Die verbesserten Einträge sollten ursprünglich durch entsprechendes Bildmaterial (Begehungsbilder, ALS-Geländemodelle, Orthobilder, historische Darstellungen u. Landkarten, usw.) in guter Qualität ergänzt werden. Leider hat es sich herausgestellt, dass die Einfügung von hochauflösenden Bildern die Datenmenge auf enorme Werte vergrößert. Der Leser hat indes die Möglichkeit, sich selber hochauflösende Bilder, Karten und Geländemodelle herunterzuladen: Das Österreichische Staatsarchiv hat mit Unterstützung anderer Archive wertvolles historisches Kartenmaterial in der Plattform „ARCANUM - das Portal für historische Karten“ zur Verfügung gestellt. Die Seite bietet sogar die Synchronisierung der historischen Katasterkarten mit modernen Orthobildern und Landkarten an. https://maps.arcanum.com/de/ Seit 4. Februar 2019 sind die mittels Airborne Laserscanning generierten digitalen Geländemodelle (LIDAR, Schummerungsfolien) als Open Government Data frei zugänglich. Im Dezember 2022 wurde wiederum das Overlay „Denkmalschutzgesetz“ des Bundesdenkmalamtes im DORIS frei geschaltet. Auf eine direkte Verlinkung zu den diversen Overlays musste verzichtet werden, da sich die InternetAdressen häufig ändern. http://www.doris.at/ Die Kupferstiche und Landkarten von Georg Matthäus Vischer, Matthäus u. Caspar Merian, sowie anderer Meister sind in der Moll'schen Sammlung einsehbar: http://mapy.mzk.cz/de/ 35 Zuletzt: TRAXLER 2004; PLOYER 2013; LANG 2017; TRAXLER 2018.
15 Die Abbildungen des bayerischen Hofkupferstechers Michael Wening (1645-1718) wurden vom Bayerischen Landesamt für Vermessung und Geoinformation und anderen Institutionen online gestellt: http://www.vermessung.bayern.de/historisches/historische_ansichten.html https://www.ldbv.bayern.de/produkte/historisch/wening.html Die aus Eigeninitiative entstandenen und allein mit privaten Mitteln finanzierten Seiten der Burgenforscher Martin Aigner, Markus Hauser und Oliver Popelka vermitteln aktuelle Ansichten von zahlreichen Burgen, Burgruinen und Schlössern. Auf eine direkte Verlinkung zu den einzelnen Objekten musste aber verzichtet werden. http://www.burgenseite.com/ http://www.burgenkunde.at/ http://www.ruine.at/ Ebenfalls sei auf die Einträge in der „Freien Enzyklopädie Wikipedia“ zu der Thematik hingewiesen, wobei allerdings die Qualität stark von den jeweiligen Verfassern abhängig ist. https://de.wikipedia.org/ Anmerkung: Der Verfasser kann keine Haftung für die Inhalte und Links übernehmen, die in den angeführten Webseiten angeboten werden. Falls die Internet-Adressen (URL) nicht mehr aktuell sein sollten, bitte Suchmaschinen benutzen.
16 Kennbuchstaben der Verwaltungsbezirke OÖ 36 A Braunau am Inn B Eferding C Freistadt D Gmunden E Grieskirchen F Kirchdorf an der Krems G Linz Stadt H Linz-Land I Perg K Ried im Innkreis L Rohrbach M Schärding N Steyr Stadt O Steyr-Land P Urfahr-Umgebung R Vöcklabruck S Wels Stadt T Wels-Land 36 Anmerkung: Seit 1. September 2016 werden die Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding als Verwaltungsgemeinschaft geführt.
17 A. Bezirk Braunau am Inn A/1 SG Altheim A/2 MG Aspach A/3 OG Auerbach A/4 SG Braunau am Inn A/5 OG Burgkirchen A/6 MG Eggelsberg A/7 OG Feldkirchen bei Mattighofen A/8 OG Franking A/9 OG Geretsberg A/10 OG Gilgenberg am Weilhart A/11 OG Haigermoos A/12 OG Handenberg A/13 MG Helpfau-Uttendorf A/14 OG Hochburg-Ach A/15 OG Höhnhart A/16 OG Jeging A/17 OG Kirchberg bei Mattighofen A/18 OG Lengau A/19 OG Lochen am See A/20 OG Maria Schmolln A/21 SG Mattighofen A/22 MG Mauerkirchen A/23 OG Mining A/24 OG Moosbach A/25 OG Moosdorf A/26 OG Munderfing A/27 OG Neukirchen an der Enknach A/28 MG Ostermiething A/29 OG Palting A/30 OG Perwang am Grabensee A/31 OG Pfaffstätt A/32 OG Pischelsdorf am Engelbach A/33 OG Polling im Innkreis A/34 OG Roßbach A/ - OG St. Georgen am Fillmannsbach A/35 OG St. Johann am Walde A/36 OG St. Pantaleon A/37 OG St. Peter am Hart A/ - OG St. Radegund A/38 OG St. Veit im Innkreis A/39 OG Schalchen A/40 OG Schwand im Innkreis A/41 OG Tarsdorf A/42 OG Treubach A/43 OG Überackern A/44 OG Weng im Innkreis
18 1 SG Altheim A/1/1 Danglfing A/1/1 Danglfing: Sitz und Sedelhof in der O. Dangelfing, KG. Weyrading, nicht lok. 1150 Dancholvingen; 1479 Adam Seiberstorffer zu Dahglfing. Quellen: oöUB I/363; Arch. d. Diözese Linz, IV. Jg. S. 495. (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Der Sedelhof des urk. 1479 genannten Adam Seiberstorffer zu Dahglfing ist offensichtlich mit dem landwirtschaftlichen Anwesen vulgo Hofbauer in Danglfing 5 zu identifizieren (heutige Adresse: Seibersdorferstraße 20). B. SCHIFFMANN 1935a, 178 C. D. 40228 KG Weyrading, Seibersdorferstraße 20 E. X -7960, Y 346445 F. Sedelhof A/1/2 Diepolting (Diepolding), A/1/3 Stern A/1/2 Diepolting: Sitz Diepolting, geringes Erdwerk beim Bh. Hofbauer, KG. Stern. 1410 X.5 Vinczencz vnd Dywolt prüder die Anhanger zw Dypolting; 1524 Seyfried Messenpeck zu Diepolting hat Sitz, Hofpaw, Hofmark vnd Tafern. Quellen: oöLA, n. geord., UR Nr. 52; Bayr. Landtafel 1524. (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A/1/3 Stern: Wasserschloß Stern, O. und KG. Stern, abgetragen nach Brand um 1750; Teiche teilw. erhalten, auf der Lagestelle des vordereren Schlosses (es war eine Doppelanlage) steht jetzt eine Scheune. 1503 Achaz Messenpekh zum Stern; 1700 Schloß Stern. Quelle: oöLA, Schl.A., Hs 44, fol. 82. Lit.: Wening, Churbayrische Landbeschreibung, S. 34; Wachberger, Edelsitze um Altheim, Braunauer Heimatkunde, H. 7, S. 38; Grüll, Innviertel, S. 186. (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Nach Norbert Grabherr soll es hier drei Anlagen gegeben haben, nämlich den Sitz Diepolting sowie die „Doppelanlage“ des Schlosses Stern. Die historischen Nachrichten und die Darstellung des Ensembles durch den bayerischen Hofkupferstecher Michael Wening (publ. 1721) verweisen aber darauf, dass es sich um einen zweiteiligen Gebäudekomplex gehandelt hat, der aus dem Sitz Diepolting (Hofmark) und der Taverne Stern bestand (urk. 1410 zw Diepolting, 1524 zu Diepolting Sitz, Hofpaw, Hofmark und Tafern). In einer historischen Nachricht aus dem Jahre 1619, die von Georg Grüll aufgezeichnet wurde, wird das Ensemble folgendermaßen beschrieben: „Süz Diepolting ain blosses Purckhstall und Weyerl, ligt zenegst bei der Tafern in Stern, gehören beide zesamen, dann die Tafern würdet der Stern genannt und das Purckstall Diepolting.“ Der nördliche Bauteil, der als Sitz Diepolting identifiziert werden kann, war ein zweigeschoßiges, rechteckiges Gebäude, das sich auf einer Insel in einem großen Weiher befand. Es wies ein Walmdach, einen hölzernen Umgang (Balkon) sowie einen südlich vorgelagerten Torbau auf. Wenige Meter nördlich des Sitzes lag die aus dem 15. Jhdt. stammende und zur Herrschaft gehörige Mühle, die mittels eines Mühlbaches mit dem Altbach verbunden war. (In dem umgebauten Gebäude in Stern 15 ist heute die Getreide- und Kunstmühle Huemer untergebracht). Nach der Brandkatastrophe von 1750 wurde der Sitz Diepolting zur Gänze abgebrochen. Im Franziszeischen Kataster ist die Erdsubstruktion des ehem. Sitzes jedoch noch deutlich erkennbar (Inselburgstall = Parz. Nr. 930, Schlossteich = Parz. Nr. 931 des Franz. Kat.). Diese Formationen
19 wurden einplaniert und teilweise mit Erdreich überlagert. In den modernen ALS-Geländemodellen und Orthobildern sind kaum Spuren des Sitzes Diepolting mehr erkennbar (KG Stern, GdstNr. 931/1). Die als Schloss Stern bezeichnete Taverne ist im Kupferstich des Michael Wening zwischen dem Sitz Diepolting und dem bäuerlichen Anwesen vulgo Hofbau(er) in Stern 1 eingezeichnet. Es handelte sich um ein eher schmuckloses, dreigeschoßiges Gebäude, das von einem schmalen Wassergraben umgeben war. Mit dem Sitz Diepolting war die Taverne durch eine Holzbrücke verbunden, welche ein Türmchen aufwies. Vermutlich war das sog. Schloss Stern ebenfalls von der Brandkatastrophe von 1750 betroffen und wurde nach dem Ereignis abgebrochen. Nach den Erhebungen des Regionalforschers Josef Fischer dürfte sich das heutige Wohngebäude in Stern 14 auf der Lagestelle befinden. In den digitalen Geländemodellen sind keine Spuren mehr erkennbar (KG Stern, GdstNr. 929, .62). B. TETTINEK 1865, 41 SCHIFFMANN 1935a, 195 (Diepolting) SCHIFFMANN 1935b, 455 (Stern) GRÜLL 1964, Nr. 120, 186 NEWEKLOWSKY 1965, Nr. 133, 27 REITINGER 1968, 18 HILLE 1975, 269f. POLLAK 1992, Nr. 195, 249 DEHIO 2020, 13 C. WENING 1721 D. 40224 KG Stern, GdstNr. 931/1 40224 KG Stern, GdstNr. 929, .62 E. X -8388, Y 343722 X -8336, Y 343699 F. Nicht mehr erhaltener Adelssitz / Burgstelle / Wehranlage
20 Abb. 1: Sitz Diepolding, Taverne Stern und Hofbau in der Darstellung von Michael Wening (v.r.n.l.) Datenquelle: WENING 1721
21 Abb. 2: Mühle, Sitz Diepolding, Taverne Stern und Hofbau im Franziszeischen Kataster Datenquelle: DORIS, Bearbeitung: Josef Fischer37 37 Mit freundlicher Erlaubnis von Dipl. Ing. Josef Fischer, Schärding.
22 A/1/4 Burgstall A/1/4 Burgstall: Verwallung, Erdwerk teilw. der Bodenkultur zum Opfer gefallen, O. Burgstall, KG. Weyrading; urk. nicht gesichert. Lit.: Wachberger, Edelsitze um Altheim, Br. Hmkde, H. 7, S. 11. (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Mit dem Datensatz ist sicherlich der Burgstall Altheim gemeint, womit eine Doppelführung des Objektes vorliegt. Der Burgstall befindet sich jedoch nicht in der SG Altheim, sondern liegt in der OG Weng im Innkreis und wird dort unter der Objektnummer A/44/1 behandelt. B. C. D. E. F. → A/44/1 A/1/5 Gallenberg A/1/5 Gallenberg: Erdwerk einer Verwallung, O. Galenberg, KG. Weyrading, Flurname „Burgstall“; keine Beurkundung. (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Das postulierte „Erdwerk einer Verwallung“, das sich beim Weiler Gallenberg befinden soll, ist nicht verifizierbar, der Flurname „Burgstall“ hier völlig unbekannt. In der landeskundlichen und archäologischen Literatur (Josef Reitinger, Fundberichte Österreichs) ist kein Eintrag dazu vorhanden. Möglicherweise beziehen sich dieser Eintrag und der Eintrag zu St. Laurenz A/1/6 auf den Burgstall Altheim → A/44/1, womit eine Dreifach- bzw. Vierfachführung vorliegen würde. B. SCHIFFMANN 1935a, 329 POLLAK 1992, Fußnote 54, 218 C. D. 40228 KG Weyrading, GdstNr. 1089/1, 1091, 1092/1 (Lagestelle nach N. Grabherr) E. X -7256, Y 348126 (Lagestelle nach N. Grabherr) F. Kein Adelssitz / Burgstelle / Wehranlage erkennbar A/1/6 St. Laurenz (St. Lorenz) A/1/6 Verwallung: Verschliffenes Erdwerk, Flurname „Burgstall“ bei der O. St. Laurenz, KG. Stern; keine Beurkundung. (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Das postulierte „verschliffene Erdwerk“ ist im Umfeld der Filialkirche hl. Laurenz nicht verifizierbar, der Flurname „Burgstall“ völlig unbekannt. In der landeskundlichen und archäologischen Literatur ist kein Eintrag dazu vorhanden. B. SCHIFFMANN 1935b, 322 POLLAK 1992, Fußnote 54, 218 DEHIO 2020, 1ff. C. D. 40224 KG Stern, GdstNr. 1785, .119/11 (Lagestelle nach N. Grabherr) E. X -7708, Y 345016 (Lagestelle nach N. Grabherr) F. Kein Adelssitz / Burgstelle / Wehranlage erkennbar
23 A/1/7 Dürhof (Tiermaier, Diermaier) A/1/7 Duerhof: Sedelhof Dürhof in der O. St. Laurenz, KG. Stern, nicht identifiziert. 1495 Sigmund Dirhofer am Dirhof; 1503 Hanns Schenkh zum Duerhoff. Quellen: Arch. IV. Jg., S. 496; oöLA, Schl.A. Hs 44, fol. 82. (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Der Sedelhof Dürhof ist mit dem landwirtschaftlichen Anwesen vulgo Thierhof (Diermayrgut, Dierhof, Thürmayrgut) in Gallenberg 7 zu identifizieren. B. SCHIFFMANN 1935a, 196 C. D. 40228 KG Weyrading, Gallenberg 7 E. X -6666, Y 347448 F. Sedelhof A/1/8 Gauchsheim (Gaugsham) A/1/8 Gauchsheim: Sitz zu Gauchshaim, in oder bei der O. Gaugsham, KG. Stern, nicht lok. 1220 Vlricus de Gouchsheim miles strenuus. Quelle: oöUB I/246. (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Der Sitz ist in der Ortschaft Gaugsham nicht eruierbar. B. SCHIFFMANN 1935a, 338 C. D. 40224 KG Stern (??) E. X -9501, Y 342949 F. Nicht lokalisierter Adelssitz / Burgstelle / Wehranlage A/1/9 Eglsee (Weirading) A/1/9 Eglsee: In der O. und KG. Weyrading ein Erdwerk (Sitz?) mit dem Flurnamen „Eglsee“; keine Beurkundung. (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Die Überlieferung von der sagenhaften Burg Eglsee, die sich in einem Weiher nahe der Ortschaft Weirading befunden haben soll, ist erstmals im Jahre 1865 von Johann E. Tettinek, dem damaligen k. u. k. Bezirksvorsteher von Mauerkirchen, aufgezeichnet worden. Er schreibt: „Bei Weirading war in älteren Zeiten eine Burg, Eglsee genannt. Die Lage ist an dem noch sichtbaren Weiher erkennbar. Der Volkssage nach soll ein unterirdischer Gang von dieser Burg zu jener von Wildenau und Neuhaus geführt haben.“ Mit der angeführten Lagestelle der Burg ist die versumpfte Teichanlage südöstlich des Weilers gemeint, die den Namen „Eglsee“ aus gutem Grund führt (KG Weyrading, GdstNr. 48/3). Positive Geländemerkmale einer Burganlage sind hier jedoch nicht vorhanden. Etwa 0,4 km südwestlich der Ortschaft Weirading liegen auf der Flur Kiriberg (Kirchberg) die Rudimente einer villa rustica (→ A/1/11). Diese antiken Baureste wurden schon lange vor ihrer wissenschaftlichen Entdeckung von der indigenen Bevölkerung beobachtet (man vermutete hier eine versunkene Kirche, daher der Flurname Kiriberg). Die Überlieferung von der sagenhaften „Burg Eglsee“ dürfte sich höchstwahrscheinlich auf diese Fundstelle beziehen. B. TETTINEK, 1865, 41 REITINGER 1968, 18 u. 58 (fals. unter OG Burgkirchen) HILLE 1975, 49
24 C. D. 40228 KG Weyrading, GdstNr. 48/3 E. X -4827, Y 346174 F. Kein Adelssitz / Burgstelle / Wehranlage erkennbar → A/1/11 A/1/10 Mauernberg (Pfarrhof) A/1/10 Mauernberg: Sitz Mauerberg in der O. Mauernberg, KG. Weyrading, ehem. Pfarrhof. 1180 Murenperg; 1378 Mawrperg. Quelle: oöUB I/388. Lit.: Wachberger, Edelsitze um Altheim, Br. Hmkd. H. 7, S. 39. (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Der Sitz ist in dem landwirtschaftlichen Gutshof in Mauernberg 1 aufgegangen. Ab 1544 diente das Gebäude als Pfarrhof. 1884 wurde es an einen Bauern verkauft. Ab 1886 erfolgten massive Um- und Zubauten, der ursprüngliche Zustand des Sitzes ist daher nicht mehr erhalten. B. SCHIFFMANN 1935b, 167 BAUMERT 1985, 6 C. D. 40228 KG Weyrading, Mauernberg 1 E. X -5686, Y 345085 F. Sitz, stark umgebaut / Nachfolgebau NEUER DATENSATZ / NEUE DATENSÄTZE: A/1/11 Kiriberg (Kirchberg) A. Bereits im Jahre 1954 konnte Herbert Jandaurek auf der Flur Kiriberg (Kirchberg) nahe dem Anwesen vulgo Egelseebauer antike Baureste festmachen. Bei Feststellungsgrabungen ab 1991 konnte ein großer Villenkomplex des 2./3. Jhdts. n. Chr. verifiziert werden. Das Badegebäude der villa rustica wurde rekonstruiert und als Freilichtmuseum adaptiert. B. FÖ 6, 1951/55, 103 REITINGER 1968, 18 POLLAK 1992, Nr. 219, 250 POLLAK 2000, 376 TRAXLER 2004, 23ff. C. D. 40228 KG Weyrading, GdstNr. 84, 79, 109/3 E. -5264,46 / 345948,99 F. Römischer Gutshof (untertägige Befunde) A/1/12 Simetsberg (römische Villa) A. Es handelt sich um einen ausgedehnten Villenkomplex des frühen 2./3. Jhdts. n. Chr. Nachweis eines frühmittelalterlichen Holzpfostenbaues. Erste Fundmeldungen 1975, seit 1990 geophysikalische Prospektion und Grabungen des Instituts für Klassische Archäologie der Universität Wien. B. POLLAK 1992, Nr. 193, 249 POLLAK 2000, 375 TRAXLER 2004, 9ff.
25 C. D. 40224 KG Stern, GdstNr. 1654/1, 1659/1, 1659/2, 1662/3 E. -7686,19 / 344503,68 F. Römischer Gutshof (untertägige Befunde) A/1/13 Wagham (römische Villa) A. Stark zerstörte Reste einer Villa des 2./3. Jhdts. n. Chr. Im Jahre 1991 von Adolf Stelzl entdeckt. Von 1992 bis 1994 geophysikalische Prospektion und Testuntersuchung des Instituts für Klassische Archäologie der Universität Wien. B. POLLAK 1992, Nr. 194, 249 POLLAK 2000, 376 TRAXLER 2004, 172 C. D. 40224 KG Stern, GdstNr. 229, 237/3, 237/2 E. -5382,34 / 343067,12 F. Römischer Gutshof (untertägige Befunde)
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