Kritische Anmerkungen zum Historisch-topographischen Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze OÖ

188 REITINGER 1968, 26f. FÖ 33, 1994, 619 JBOÖMV, 140. Bd., 1995, 17 C. D. 45003 KG Aschach an der Donau E. X 50776, Y 359092 F. Kein Adelssitz / Burgstelle / Wehranlage erkennbar (siehe Text) B/2/3 Schanzbach (angebliche Mauerreste) B/2/3 Mauerreste: Mauerzüge am rechten Ufer des Schanzbaches knapp vor seiner Einmündung in die Donau, KG. Aschach (Parz. Nr. 1233 und 1234); ehem. Kettensperrturm, Pendant zum gegenüberstehenden Sperrturm von Neuhaus. Vom Rückstau des Kraftwerkes Aschach überflutet. Lit.: Heinisch, Denkmale i. Bez. Eferding, S. 27. Lage: 18,3 v.o., 13,5 v.r.o. (31). (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Der Eintrag weicht von dem originalen Fundbericht des Kunsthistorikers Erwin Hainisch erheblich ab, allerdings ist auch dieser mit Fehlern behaftet: „Befestigungen gegenüber Neuhaus: 1. Mauerrest am rechten Ufer des „Schanzbaches“ (etwa 500 m unterhalb der Fähre nach Untermühl - Kat.-Gem. Aschach, Wiesenparz. 1234, am Rande von Parz. 1233), etwa 40 m lang, bis zu einem Meter über den Boden herausragend, in nordsüdlicher Richtung zwischen der Donau und einem Felskopf verlaufend, zur Abwehr eines donauaufwärts anrückenden Gegners angelegt. Wahrscheinlich Überreste der von dem Grafen Heinrich von Schaunberg nach 1383 zum Schutze seiner Maut unterhalb Neuhaus angelegten Befestigung. (Fußnote 63: Sekker, S. 182).“ Im Franziszeischen Kataster ist deutlich zu erkennen, dass die angeführten Parzellennummern („Wiesenparz. 1234, am Rande von Parz. 1233“) falsch sind. Die Nr. 1233 liegt wenige Meter östlich des alten Kaiserwirtes (heute Wagenremise) bzw. nördlich des heutigen Gasthauses (KG Aschach an der Donau, GST-NR 1275/4). Die Parz. Nr. 1234 des Franz. Kat. liegt zwischen dem Kaiserwirt und dem orographisch linken Ufer des Schanzbaches (KG Aschach an der Donau, GST-NR 1234/2). Die Beschreibung von Hainisch verweist jedoch auf das orographisch rechte Ufer des Schanzbaches. Offensichtlich hat der Kunsthistoriker die Parzellennummern der Fundstellen Schanzbach und Kaiserau miteinander verwechselt. Trotz Abfrage der Digitalen Geländemodelle und wiederholten Geländebegehungen konnten bislang keine Spuren der postulierten Mauerreste verifiziert werden. Wenige Meter östlich des Schanzbaches befindet sich zwar ein Felssporn, doch ohne irgendwelche Geländemerkmale, die mit einer Befestigung in Verbindung zu bringen wären. In der landeskundlichen Literatur (Josef Reitinger, Fundberichte Österreichs) werden die Mauerreste nicht angeführt, aber auch den (älteren) Bewohnern des Landstriches sind sie völlig unbekannt. 58 Etwa 200 Meter oberhalb der Einmündung des Schanzbaches befinden sich die Rudimente des in der Schaunberger Fehde errichteten Schaunberger Burgstalls (→ B/2/5). Nach Einschätzung des Verfassers dürfte sich der Bericht von Hainisch auf dieses Objekt beziehen. Der Burgstallhügel ist von zahlreichen Gesteinsbrocken übersät, die vermutlich als Mauerreste gedeutet wurden. Abschließend sei noch festgehalten, dass der von Norbert Grabherr postulierte „rechtsufrige Kettensperrturm“ der Schaunberger Grafen reine Fiktion ist. Abgesehen von den technischen 58 Anmerkung: Ein Kenner der Gegend ist der in 1930er Jahren geborene Fischer Anton Leidinger, dessen Vorfahren in der Exlau (Öxlau) die sog. Bursenmühle, eine seltene Schiffmühle, betrieben haben. Er versicherte dem Verfasser im Jahre 2017, dass es die angeblichen Mauerreste am Schanzbach niemals gegeben hat.

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