Kritische Anmerkungen zum Historisch-topographischen Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze OÖ

53 D. 40205 KG Forstern, GST-NR 1, Forstern 1 E. X -17393, Y 341552 F. Sitz / Schloss (ehem. Wasserschloss) A/5/4 Geretsdorf A/5/4 Geretsdorf: Schloß Geretsdorf, O. Geretsdorf, KG. St. Georgen, nach der Regulierung der Mattig Verlust des Wassergrabens, im baulichen Zustand reduziert, j. Gasthaus. 1622 Georg Prandstetter zu Geretsdorf. Quelle: oöLA, NgUR, Urk. Nr. 314. Lit.: Grüll, Innviertel, S. 175; Wening, Churbayr. Landbeschr., S. 27, Grabherr, Burgen, S. 46. Lage: 10,3 v.o., 4,2 v.li.o. (46). (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Die Blattschnittkoordinaten verweisen auf das Areal bei der Mattig-Brücke (KG St. Georgen an der Mattig, GST-NR 611/2, usw.) Die tatsächliche Lagestelle des Schlosses befand sich ganz woanders, und zwar nahe dem Wohngebäude in Geretsdorf 36 (KG St. Georgen an der Mattig, GST-NR 667/1). Die Ansprache des Sitzes Geretsdorf als „Wasserschloss“ und die angebliche Lage in einer „ehem. Mattig-Schleife“ sind ebenfalls zu problematisieren, da Michael Wening (publ. 1721) ein Landschloss zeigt, das mitten in der gleichnamigen Ortschaft stand. Das Schlösschen, das zuletzt als Taverne Verwendung fand, wurde nach dem Brand von 1983 vollständig abgetragen. Heute erheben sich neben der ehem. Lagestelle moderne Gebäude. B. TETTINEK 1865, 25f. SCHIFFMANN 1935a, 346 GRÜLL 1964, Nr. 32, 175 BAUMERT 1985, 16 C. WENING 1721 D. 40220 KG St. Georgen an der Mattig, GST-NR 667/1, (nahe) Geretsdorf 36 E. -16320,47 / 340515,28 F. Nicht mehr erhaltener Adelssitz / Burgstelle / Wehranlage (evtl. untertägige Befunde) A/5/5 Biburg A/5/5 Biburg: Geringes Erdwerk in einer Mattigschlinge, O. Biburg, KG. St. Georgen. 1100 nobilis homo Helmprecht de bipurch. Quelle: oöUB I/631. Lage: 13,3 v.o., 5,5 v.li.o. (46). (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Josef Reitinger (1968) erwähnt eine „Wallanlage oder Schanze“, die sich angeblich in der Innviertler Ortschaft Biburg befinden soll, wobei er sich auf eine Abhandlung von Richard Noll (1958) beruft. In den Aufzeichnungen von Hugo v. Preen, der eine minuziöse Aufnahme aller hier vorhandenen Bodendenkmale durchgeführt hat, wird das Erdwerk allerdings nicht erwähnt. Auch bei der archäologischen Landesaufnahme des Bezirkes Braunau durch Marianne Pollak und Adolf Stelzl konnten keinerlei Spuren von „Wallanlage oder Schanze“ verifiziert werden. Als Erklärung bietet sich an, dass eine in benachbarten Bayern gelegene, La-Tène-zeitliche Viereckschanze von R. Noll fälschlicherweise in Biburg im Innviertel angesiedelt wurde (solche Erdwerke bestehen etwa in Biburg im Landkreis Altötting oder in Biburg im Landkreis Berchtesgadener Land). Auch bezüglich der Zuordnung des 1100 aufscheinenden Helmprecht de bipurch bestehen berechtigte Zweifel, da sich sein Sitz vermutlich in einer in Bayern gelegenen Ortschaft befunden hat. Bezüglich der Etymologie des Ortsnamens Biburg ist noch anzuführen, dass dieser nicht unbedingt

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