Kritische Anmerkungen zum Historisch-topographischen Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze OÖ

88 15 OG Höhnhart A/15/1 Buchberg A/15/1 Buchberg: Auf einem Hangsporn des Buchberges, O. Buchberg, KG. Höhnhart, befindet sich eine namenlose Wehranlage (Graben mit vorgelegtem Wall), keine Beurkundung. Lage: 15,7 v.o., 12,5 v.r.o. (46). (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Die Lagebeschreibung und die Blattschnittkoordinaten verweisen auf den als Buchberg bezeichneten Höhenrücken (Kote 553 m), etwa 0,5 km südwestlich des gleichnamigen Weilers. Die „namenlose Wehranlage (Graben mit vorgelegtem Wall)“, die sich auf einem Hangsporn des Berges befinden soll, konnte bei der archäologischen Landesaufnahme des Bezirkes Braunau durch M. Pollak und A. Stelzl nicht verifiziert werden. In den Digitalen Geländemodellen ist auf dem Areal ebenfalls nichts erkennbar. Bei der Auswertung der besagten Geländemodelle konnte allerdings 0,7 km nördlich der Ortschaft Buchberg eine namenlose Wehranlage entdeckt werden, die aufgrund ihrer Hanglage vermutlich dem von Grabherr angeführten Objekt entspricht. Die trapezförmige Struktur des Erdwerks verweist auf ein neuzeitliches Schanzwerk, eine sog. Redoute; ein mittelalterlicher Herrensitz ist hier nicht erkennbar. Die Befestigung ist nicht die einzige in dieser Gegend, in nördlicher Richtung anschließend ist ein verschliffener Schanzgraben zu erkennen, der bis zu der Verschanzung von Diepoltsham führt. Diese Befestigungswerke sind vermutlich in den bayerisch-österreichischen Grenzkonflikten (Erbfolgekriege) entstanden. B. SCHIFFMANN 1935a, 157 POLLAK 1992, Fußnote 54, 218 DEHIO 2020, 448 C. D. 40209 KG Henhart, GST-NR 4535/1 E. X -6076, Y 338598 F. Schanzwerk (Redoute) A/15/2 Herbstheim A/15/2 Herbstheim: Neben dem Ertlhaus in der O. Herbstheim, KG. Höhnhart, ist im Gelände noch das Erdwerk des Sitzes Herbstham erkennbar. 1503 Lorenz Herbshamer zu Herbsham. Quelle: oöLA, Schl.A., Hs 44, fol. 88. Lit.: Wening, Churbayr. Landbeschr., S. 53; Grüll, Innviertel, S. 177; Grabherr, Burgen, S. 48. Lage: 17,0 v.o., 10,1 v.r.o. (46). (Originaler Datensatz von N. Grabherr). A. Das postulierte „Erdwerk des Sitzes Herbstham“ ist nicht vorhanden, das als Lagestelle genannte „Ertlhaus“ nicht eruierbar. Das Schlösschen befand sich nach DEHIO beim Anwesen in Herbstheim 1 und wurde im Jahre 1811 abgetragen. Im Josephinischen Lagebuch von 1787 ist hier ein nicht näher bezeichnetes Gebäude angeführt, das dem Grafen von der Wahl gehörte, und das höchstwahrscheinlich den Sitz Herbstheim darstellt. Auf der mutmaßlichen Lagestelle befand sich zuletzt ein aus den 1950/60er Jahren stammendes Einfamilienhaus, das abgebrochen werden soll. Angeblich sollen sich hier noch verstürzte Kelleranlagen des ehem. Sitzes befinden. B. SCHIFFMANN 1935a, 455 GRÜLL 1964, Nr. 43, 177 REITINGER 1968, 192 DEHIO 2020, 449 C.

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