Kritische Anmerkungen zum Historisch-topographischen Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze OÖ

7 Zu problematisieren sind die im Handbuch angeführten Parzellennummern, die in unzähligen Fällen nicht stimmen. Grundsätzlich ist zu vermerken, dass Norbert Grabherr die Daten nicht aus modernen Katastralmappen, sondern aus der Urmappe des Franziszeischen Katasters gewonnen hat. Diese Daten stammen aus dem 1. Drittel des 19. Jahrhunderts, entsprechen nur in Ausnahmefällen den heute gültigen Grundstücksnummern, und sind für eine zeitgemäße Inventarisierung ungeeignet. Irritierend ist auch, als sich die angeführten Parzellennummern, die Lagebeschreibung und die Blattschnittkoordinaten bei etlichen Objekten erheblich widersprechen. Stellvertretend sei das Objekt Spitzenburg in der MG Wolfern genannt. Grabherr nennt hier ein Burgstallergut in der Ortschaft Kroisbach, wo der Burgstall liegen soll. (Ein Gutshof mit diesem Namen ist in dem Weiler nicht eruierbar). Die angeführte Parzellennummer verweist auf eine Waldparzelle südwestlich der Ortschaft Kroisbach. Die Blattschnittkoordinaten verweisen wiederum auf eine Wiesenparzelle südöstlich der Ortschaft Spitzenburg. Abgesehen von den völlig widersprüchlichen Angaben ist der Burgstall weder hier noch dort eruierbar. (Die von Grabherr angeführte Katastralgemeinde ist ebenso falsch). Das Handbuch führt etliche Burg- und Wehranlagen an, die trotz intensiver Geländebegehungen und Auswertung der Digitalen Geländemodelle nicht verifizierbar waren. Echte urkundliche Nennungen fehlen in der Regel. Es besteht der berechtige Verdacht, dass es sich bei diesen angeblichen Fundstellen um Fantasiegebilde handelt, die nur in der gedanklichen Vorstellung von Norbert Grabherr vorhanden waren. 9 Stellvertretend sei die Burg Kraxenberg genannt, die sich auf dem gleichnamigen Höhenrücken in der OG Kirchheim im Innkreis befinden soll. Diese Burganlage ist dort nicht nachweisbar. Grabherr hat bezüglich dieser dubiosen Anlage offensichtlich keine Geländeüberprüfung durchgeführt, sondern einen Text des Topographen Benedikt Pillwein aus dem Jahre 1832 unkritisch übernommen.10 Die missverständlichen Worte von Pillwein beschreiben allerdings nicht eine Burg Kraxenberg, sondern die beiden Schlösser von Riegerting, wobei sich der ortsunkundige Topograph bei der Lokalisierung des älteren Wasserschlosses völlig vertan hat. Auch die Burg Hohenstein, die sich auf einem Hangsporn im Ortsteil Oberhaunsberg in der OG Eggelsberg befinden soll, ist nicht nachweisbar. Norbert Grabherr nennt hier keine schriftliche Quelle, jedoch dürfte sein Eintrag auf einer Abhandlung des Lehrers Max Schlickinger aus dem Jahre 1894 beruhen.11 Bei den von Schlickinger beschriebenen Rudimenten der Burg handelt es sich Dietersburg); Ottenberg (Gem. Tettenweis); Anzenkirchen (Gem. Triftern); Haybach (Gem. Haibach); usw. [Anmerkung: Die in Klammer angeführten Gemeinden sind die korrigierten.] 9 Zu problematisieren sind insbesondere folgende Objekte: Hohenstein (MG Eggelsberg), Kraxenberg (OG Kirchheim im Innkreis), Ameisberg (OG Lengau), Kronberg (OG Pischelsdorf am Engelbach), Wihse (OG Moosdorf), Roßbach I (OG Roßbach), Gronall (MG Scharten), Burgstall (OG Grünau im Almtal), Seisenburg I (MG Pettenbach); Volkenstorf - Rabenberg (SG Enns), Kemating (OG Schildorn), Waldzell (OG Waldzell), Mitterberg (MG Luftenberg an der Donau), Kastl (MG Mitterkirchen im Machland), Kastell (MG Ried in der Riedmark), Erlau (MG Sankt Georgen am Walde), Geyersberg (MG St. Martin im Mühlkreis), Neundling (MG St. Peter am Wimberg), Burgstall (OG St. Veit im Mühlkreis), Burgstall (OG Helfenberg), Steinerberg (OG Kleinzell im Mühlkreis), Radhaming (MG Vorchdorf), Burgstall (OG Nußdorf am Attersee), Poidlschopf (OG Zell am Pettenfirst), Greulsburg (OG Edt bei Lambach), Fels (MG Herzogsdorf), Schützenstein (OG Spital am Pyhrn), Weyer (OG Sipbachzell), Kestelwang (OG Sipbachzell). Etliche der im Handbuch angeführten Schanzwerke sind ebenfalls nicht nachweisbar (MG Liebenau, OG Esternberg, MG Raab, MG Eberschwang, OG Oberschlierbach). 10 Vgl. PILLWEIN 1832, 358ff. 11 Vgl. SCHLICKINGER 1894, 21ff.

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