Kritische Anmerkungen zum Historisch-topographischen Handbuch der Wehranlagen und Herrensitze OÖ

18 ERHEBUNGSBERICHT Wie schon in der Einführung erwähnt, konnten wertvolle Informationen über die Topographie und Struktur der jeweiligen Anlagen durch die Auswertung der mittels Airborne Laserscanning generierten Digitalen Geländemodelle gewonnen werden. Auch die Durchsicht der Urmappe des Franziszeischen Katasters und anderer historischer Kartenwerke war ein wichtiges Kriterium. Die Autopsie vor Ort blieb dennoch eine conditio sine qua non, da sowohl die historischen Kartenwerke als auch die modernen Geländemodelle gelegentlich Terrainformungen anzeigen bzw. andeuten, die falsch interpretiert werden können.27 Die schrifthistorischen Nachrichten wurden mit Hilfe der digitalen Urkunden-Datenbank der Universität Köln (MONASTERIUM) überprüft. Von ebenso großer Bedeutung war das intensive Studium von archäologischer, historischer und heimatkundlicher Literatur. Wertvolle Informationen vermittelten auch die Einträge in den DORIS Datenbanken „Hofnamen und Häusergeschichte“, „Denkmalgeschützte Objekte“ und „Denkmalschutzgesetz (BDA)“, die alle im Themenbaum „Geschichtsatlas“ abrufbar sind.28 Wichtige neue Erkenntnisse konnten auch durch die intensivierte Zusammenarbeit mit der Abteilung für Archäologie des Bundesdenkmalamtes gewonnen werden. Besonders wertvoll war der Kontakt zu Marianne Pollak, die seinerzeit mit der archäologischen Landesaufnahme des Bundeslandes Oberösterreich betraut war. Im Rahmen dieser Tätigkeiten wurden unzählige Fundstellen im Gelände überprüft, darunter auch die von Norbert Grabherr angeführten. Etliche der im Handbuch genannten Fundstellen konnten dankenswerterweise mit Heinz Gruber, dem Archäologen des Landes- Konservatorats für Oberösterreich, begangen und teilweise einer neuen Interpretation zugeführt werden.29 Bei den Geländebegehungen musste leider wiederholt festgestellt werden, dass sich der Erhaltungszustand vieler Anlagen in den letzten Jahren drastisch verschlechtert hat. Diese aus wirtschaftlicher Notwendigkeit meist nicht nachvollziehbaren Beschädigungen und Zerstörungen werden in der Überarbeitung erwähnt, da die Beschreibungen von Norbert Grabherr meist nicht mehr gültig sind.30 27 Vor den Tücken in der Auswertung der Digitalen Geländemodelle sind offenbar nicht einmal die »Profis« gefeit. So führt die DORIS Datenbank „Denkmalschutzgesetz (BDA)“ unter der Referenznummer AT-4-0014295 ein Hügelgrab (Bestattung, undatierbar) an, das sich nördlich des Schlosses Tollet befinden soll (KG Tollet, GSTNR 76/3, 85/3). Die Überprüfung der Fundstelle ergab, dass es sich bei dem Hügel nicht um einen Tumulus, sondern um die Wasserversorgungsanlage der Gem. Tollet handelt. Bei dem unter der Referenznummer AT-40033134 geführten „Hügel Edlbruch“ (Bestattung, undatierbar) handelt es sich tatsächlich um den Tiefbrunnen der örtlichen Wassergenossenschaft (KG Hiltschen, GST-NR 1250). Bei dem unter der Referenznummer AT-40044976 geführten Objekt, das als „Befestigung bzw. Bestattung“ interpretiert wird, handelt es sich um die Wasserversorgungsanlage Höllenstein (KG Innerschwand, GST-NR 2247). Bei dem unter der Referenznummer AT-4-0017536 geführten Objekt, das als „Vogeltenne Seewalchen“ bezeichnet wird, handelt es sich um den ehem. Hochbehälter 1 der Wassergenossenschaft Seewalchen am Attersee (KG Seewalchen, GST-NR 1867/2). 28 Bei der Abfrage musste leider festgestellt werden, dass etliche Einträge in den DORIS Datenbanken fehlerhaft sind (siehe obige Fußnote). Das Bundesdenkmalamt hat immerhin zugesagt, dass die vom Verfasser gemeldeten Fehler im Juli 2024 korrigiert werden sollen. 29 Vgl. STEINGRUBER 2011, 15f. u. 27ff. 30 Erhebliche Beschädigungen mussten bedauerlicherweise bei folgenden Objekten registriert werden: Althagenberg (MG Hagenberg im Mühlkreis), Burgstallberg (MG Klam), Erlach (MG Haslach an der Mühl),

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