Ejeft 29 Oktober x969 Gründungsjahr 1(948 Veröffentlichungen cles Kulturamtes der Stadt Steyr Schriftlcitung : Di. Lrlefried Krobath Dr. Erlefried Krobath : Die Bürgermeister der Stadt Steyr und ihre Zeit (12. Fortsetzung) Johann Ferdinand pachner ((782 — (786) Dr. Sylvester von paumgartten ((786 — (803) Franz Karl preureutter ((805 — (8(0) Dr. Josef Ofner: Kunstchronik der Stadt Steyr (Architektur, Bildhauerei und Malerei) 5. Fortsetzung (Renaissance) Dr. Laecilia Doppler: Das Lange Geld (Notzeiten zu Beginn des 50 jährigen Krieges)
Dr. Erlefried Krobath Die Bürgermeister der Stadt Steyr und ihre Zeit 12. sortfcßung Johann Ferdinand pachner (782 — (786 Dr. Sylvester von paumgartten (786 — (805 Franz Karl prenreutter (805 — (8(0 Johann Ferdinand pachner (1782 — 1786) Nach dem Ableben des Bürgermeisters Johann Ferdinand von paumgartten teilte die Landesregierung in einem Schreiben vom 21. November 178 ( der Stadtverwaltung mit, daß der damalige k. k. Stadtrichter Johann Ferdinand pachner „pro« visional-iter als Bürgermeister angestellet seye". Eine Neuwahl des Bürgermeisters und des Stadtrichters wurde für den 4. Dezember festgesetzt. Zum Empfang des bei der Wahl präsidierenden Kreiskommissars und seiner Begleitung hatten vier Mitglieder des Inneren Rates anwesend zu sein. Die Bürgerschaft wurde aufgefordert, zur Wahl im Rathause, aber auch schon beim vorherigen lfochamte zahlreich zu erscheinen. Da nach der Wahl auch die administrative Tätigkeit durch die anwesenden Herren des Kreisamtes überprüft werden sollte, ließ man verschiedene Aufstellungen vorbereiten, aus denen die finanzielle Lage der Stadtgemeinde und der von ihr verwalteten Ämter (Kirchenamt usw.) ersichtlich war. Der Steuereinnehmer hatte eine Liste der Außenstände, das Stadtgericht eine „De- linquenten-Spezifikaition" vorzubereiten.') Aus der Wahl ging Johann Ferdinand pachner als Bürgermeister hervor, der nach Einlangen der Regierungsbestätigung am 5. April r782 erstmalig der Stadt als ordentlicher („orömari") Bürgermeister Vorstand. Im Februar (782 mußte festgestellt werden, daß keiner der für das Stadtrichteramt vorgeschlagenen drei Kandidaten dieses übernehmen wollte. Schließlich erklärte sich ein Mitglied des Inneren Rates, Ignatius Sebastian Mader, „zu Liebe ’) RP 1781,58,63,64 ; WRP 1781,89. — An Wahlgebühren mußten 106 Gulden bezahlt werden.
des Magistrats" bereit, dieses Amt auf zwei bis drei Jahre anzutreten. Mader, der im pause pfarrgasse 4 — Berggasse 67 eine Gastwirtschaft betrieb, war der letzte Stadtrichter ((782 — (786) Steyrs.2 * 4) Im Alter von 77 Jahren wurde pacbner vom Schlage getroffen und am 25. Juli (79( am heutigen Taborfriedhof begraben?) Lin Jahr später verschied seine zweite Gattin?) pachner handelte anfänglich mit Lisenwaren und wurde später Gastwirt. Schon sehr früh gehörte er dem Äußeren Rate an. Er war zweimal vermählt. Mit dreißig Jahren ehelichte er Anna Maria Stainerin, die sehr bald starb. Am (5. Februar (745 nahm er Maria Latharina Millenspergerin zur Frau. Dieser Ehe entsprossen sieben Rinder. (744 erwarb er das paus Stadtplatz 5, das er (749 dem pandelsmann Leopold Reyl veräußerte. Er kaufte nun das heutige paus Grünmarkt 6 (Gasthaus „Goldener Greif") vom Riemer Johann Kickhen- dorffer und betrieb dort einen Eisenhandel. Auch dieses paus verkaufte er, um dann (77*1 das Gebäude Enge 5( — Ennskai (6 zu erwerben. Unterschrift des Bürgermeisters Johann Ferdinand pachncr pachner bewarb sich um die nach dem Tode feines Vorgängers im Amte freigewordene Stelle eines Pfarrkirchenverwalters, die ihm, „in Rücksicht seiner erworbenen Verdienste" von der Landesregierung verliehen wurde; als Kaution erlegte er eine „o.ö. Landschaftliche aerarial Obligation".5) Der Bürgermeister scheint privat immer mit finanziellen Schwierigkeiten gekämpft zu haben, denn noch als Siebzigjähriger borgte er vom bgl. Nadlermeister Sebastian Mager den in dieser Zeit bedeutenden Betrag von 2850 Gulden. Mager ließ sich das Darlehen durch grundbücherliche Eintragung auf das paus in der Enge sicherstellen. Schon zu Beginn seiner Tätigkeit als Bürgermeister beklagte sich pachner über seinen schlechten Gesundheitszustand. So sah er sich aus diesem Grunde genötigt, bereits Ende 1785 an die kaiserliche pofkanzlei ein Gesuch zu richten, in dem er unter Bezug auf sein hohes Alter und die angegriffene Gesundheit seine Absicht bekanntgab, das Bürgermeisteramt zurückzulegen. Unter pinweis auf seine 40jährige Tätigkeit in verschiedensten Funktionen der Stadtverwaltung bat er um die Gewährung einer Alterspenfion. Ende Mai (786 verständigte ihn das Kreisamt, daß ihm in pinblick auf seine vieljährige Tätigkeit für die Stadt als Ruhegenuß jährlich 200 Gulden zugesprochen wurden. Dem Dekrete war die Bemerkung angefügt, daß diese Pension nur als „cafus specialis", der auf andere nicht angewandt 2) RP 1782,14. 3) RP 1791 C,97. 4) RP 1792 B,238,343. Prot. Mortuorum ab anno 1785 im Stadtpfarramt, 40,47. 5) RP 1784,35. 4
werden würde, anzusehen fei6 7 *) Nach der Wahl feines Nachfolgers mußte pach- ner wiederholt vorstellig werden, ihn als Stadtpsarrkirchen- und Benesiziatenamts- verwalter sowie als verordneter der Stadt beim ständischen Deputiertenkollegium in Linz zu ersetzen/) Während der Amtszeit Ferdinand pachners kam eine große Anzahl der von Kai- fer Joseph II. angeordneten verwaltungs- und Versa^ungsreformen, die sich natürlich auch auf Steyr erstreckten, zur Durchführung. Die Tätigkeit der Stadtverwaltung erreichte einen so großen Umfang, daß, nach Mitteilung der Landesregierung, „höchsten (Drts" bewilligt wurde, „beim Stadtrat drei Kanzlisten" anzustellen, von denen der erste 250 Gulden und die beiden anderen je 200 Gulden Jahresgehalt erhalten sollten. Am 2\. Juli (783 wurde die bisher oberste Behörde Vberösterreichs, die Landes- hauxtmannfchaft ausgehoben. Diese hatte während der Regierung Kaiserin Maria Theresias längere Zeit den Namen „Kammer und Repräsentation" geführt. Die neue oberste Verwaltungsbehörde nannte sich nun „obderennsische Regierung" oder politische Landesstelle/) Damit wurde das Land, das „immer in einem gewissen Zusammenhang mit Niederösterreich geblieben war, eine eigene Provinz des josefinischen Staates".9) Die ohnehin stark eingeengte Autonomie der größeren landessürstlichen Städte wurde ganz beseitigt. Line (783 erlassene sogenannte Magisiratsversassung, die zuerst für Wien wirksam wurde, löste die Stadtversassung ab. Im Jahre (785 ging auch Steyr der bisherigen Versastungsprivilegien verlustig, womit natürlich auch die Stadtversassung hinfällig wurde. 2(n Stelle des Stadtrates (Äußerer und Innerer Rat) und des Stadtgerichtes trat der Magistrat als bürgerliche Behörde auf. Ihm war jetzt die politische Verwaltung, die Finanzverwaltung und die Rechtssprechung übertragen. Allerdings waren die von den Magistraten der Städte verhängten „Kriminal-Urtheile", zufolge eines Kreisamtsdekretes vom 22. November (785 an das k.k. Appellationsgericht in Wien zur Approbation einzusenden.10) Der Magistrat wurde nun in drei Senate gegliedert, die für die politische und die wirtschaftliche Verwaltung, aber auch für die Strafgerichtsbarkeit zuständig waren. Diese Linteilung fand ab dem Jahre (786 auch in den Ratsprotokollen ihren Niederschlag, beim Magistrat Steyr wurde nunmehr ein politisches Protokoll, ein ökonomisches Protokoll und ein Justizprotokoll geführt. Im Zuge der Neu- und Umorganisierungen wurde im Vktober (785 das k.k. Kreisamt des Traunviertels nach Steyr verlegt, mit kaiserlicher Erlaubnis im 21u= gust (785 an der k.k. Pauptschule eine 4. Klasse geschaffen und endlich (784 ein Armeninstitut errichtet. Dieses war eine besonders dotierte Institution zur Sammlung und Verteilung von Geldern an 2lrme. Es besaß Teile des Vermögens der ausgehobenen Bruderschaften und andere lausende Einnahmen. 2in seiner Spitze stand der Stadtpsarrer. Erst (862 wurde das Armenwesen Sache der politischen Gemeinde. 6) RP 1782,50 ; RP 1786 A,58 ; RP 1786 D,40. 7) RP 1787 B,33 ; RP 1787 A.99. =) LV 4,343. ’) LV 8,10. I0) RP 1785,280. 5
Am (8. Jänner (782 forderte das Kreisamt eine Meldung über die in der Staoi befindlichen Klöster, nachdem schon am 50. Vktober (78( Kaiser Joseph II. die Aufhebung jener geistlichen Grden, die sich nur einem beschaulichen Leben und dem Gebete widmeten, verfügt hatte. Dies galt auch für die Tölestinerinnen in Steyr. Da von der Aufhebung jene Grden ausgenommen wurden, die sich dem Unterricht oder der Krankenpflege widmeten, nahmen die Tölestinerinnen die Regel der Ursulinnen an, einem Schulorden, um so der Auflösung zu entgehen. Die sehr energische Gberin Theresia von Ekhardt schritt weiters sofort an den §11bau eines Schulgebäudes. Sie bat den Magistrat am 5(. Mai (782 um Überlassung von drei großen und zwei kleinen Holzflößen zum Schulbau, um die Bänke und andere „Zugehörungen" der aufgelösten Rassischen Schule und endlich um einen Baukostenbeitrag von (ooo Gulden.") Schon zu Beginn des Jahres (782 hatte sich der 21bt Maurus Gordon von Garsten um ein „2lttestat für die Kloster Jungfrauen wegen Unterziehung der Lehr Art für Magdlen", also um eine Lehrerlaubnis für die Nonnen bemüht. Die fünf Stadtschulmeister suchten weiters an, der Theresia pöschlin nach Eröffnung der „Ursuliner Schule" den weiteren Unterricht für Mädchen zu untersagen, was zur Folge hatte, daß die Landesregierung am 20. September verfügte, daß die Pösch- lin „allen Unterricht in Buchstabieren, lesen, schreiben und katechisieren" zu unterlassen hätte. Außerdem befahl die genannte Behörde, daß die neue Schule der Ursulinen den Unterricht „mit 2lnsang des Winter Tours" (782 aufzunehmen habe. Es waren somit alle Voraussetzungen geschaffen, die den Nonnen einen ungestörten Ablauf ihrer Unterrichtstätigkeit gesichert hätten. Ungeachtet der nunmehrigen Verwendung der ehemaligen Tölestinerinnen im Unterricht, wurde das Kloster am 25. Mai (784 ausgehoben. Doch wurde der Stadtverwaltung am 5. November des folgenden Jahres über das Kreisamt bekanntgegeben, daß die „Mägdlein Schulle" unter Leitung eines Gberlehrers und anderer weltlicher Lehr- kräft dreiklassig weitergesührt werden solle. Den Eltern war mitzuteilen, der Unterricht werde mit dem Sommerkurs am (. Mai (785 beginnen.12) Nach vier Monaten, im September, verlangte die Kammeraladministration in Linz, daß die Stadtverwaltung durch Bausachverständige das Klostergebäude mit dem dazugehörigen Garten, das damals sogenannte Neugebäude (die heutige Bergschule) und das Benefiziatenhaus schätzen lasse. Weiters wollte man wissen, ob und unter welchen Bedingungen die Stadt das Klostergebäude mit dem Garten übernehmen würde, um daraus ein Arbeitshaus zu machen.'2) Begreiflich, daß der Rat zögerte und vorher Einsicht in die „allerhöchsten Grtes bestätigten Überschläge" nehmen wollte. 2lls Verwalter des früheren Klosters legte das Mitglied des Inneren Rates, Franz 3Eaoer Gapp, seinen Ratskollegen ein Schreiben der Kammeraladministration vor, in welchem als Schätzpreis für das Klostergebäude mit der Kirche und der Lorettokapelle der Betrag von 2700 Gulden genannt wurde. Der Rat sollte sich endgültig äußern, ob er die Absicht habe, das Klostergebäude allein oder mit der Kirche und Lorettokapelle zu erwerben und unter welchen Bedingungen er dies tun wolle. Nach Rücksprache mit den Gemeindefürsprechern erklärte der Stadtrat in seiner Sitzung am 29. Dezember (785 verbindlich, alle vorerwähnten Baulichkeiten um ") RP 1782.7,34,60,87 ; RP 1804 B.19.56. ,2) LV 1,350, RP 1782,40,59,63 ; RP 1784,101 ; RP 1785,75. 131 RP 1785,229,293,299 ; RP 1786 A,49. 6
den genannten Schätzwert aufzukaufen. Zu seiner Überraschung erhielt der Magistrat rund neun Monate später einen Kaufvertrag zur Unterzeichnung vorgelegt, der jedoch aus 5000 Gulden lautete. Aus Grund des im Vorjahre gefaßten Beschlusses fertigten der Bürgermeister, die Magislratsräte und die Gemeindefürsprecher trotz des erhöhten Kaufpreises den Vertrag. Damit war das Kloster endgültig in den Besitz der Stadtverwaltung übergegangen und am 28. Mai (78? konnte 11ta= gistratsrat Schellmann im Rathaus über den „Fürgang" der Übergabe berichten.") Der Hochaltar der Kirche wurde über Antrag des Kreisamtes vom 27. April 1787 der pfarre Thanstetten überlassen. Einige Wochen später wurde der Magistrat verständigt, daß nicht nur der Hochaltar mit dem Tabernakel, sondern auch das Kruzifir der Kirche, das Fastenbild, die Pyramiden, die Antipendien und der Altarstein gegen (Quittung der genannten pfarre ausgehänbigt werden solle. Im September (789 bewilligte das Kreisamt, daß ein Antipendium und das „Eöle- stinerinnentabernakel" gegen (Quittung dem Magistrat übergeben würde. Das Lenefiziatenhaus des Grdens in der Stadt Nr. 95 kaufte der Kassenkontrollor der hauptgewerkschast, Franz Anton Kuen, und bewarb sich unter Hinweis aus diesen Besitz um das Bürgerrecht der Stadt.") Das Nonneirkloster diente in der Folgezeit verschiedenen Zwecken. Nach Vornahme einiger kleiner Reparaturen wurde hier ein Arbeitshaus untergebracht und in diesem eine „Wollen gespinst Faktorey" eingerichtet. Jur Anschaffrutg der „Falto- rey Nothwendigkeiten", also der zum Betrieb der Wollspinnerei notwendigen Einrichtung, verlangte der Magistrat von der Landesregierung einen Vorschuß von 500 Gulden. Die in Steyr befindliche k.k. Jollegstätte bewarb sich um das vordere Sprechzimmer des Klosters, das zu Aufbewahrung der „außer Handel gesetzten Waren "verwendet werden sollte. (739 wurden Verhandlungen „wegen Herstellung des Er Lelestiner Kloster zum Kriminalgerichts Haus" geführt. Weitere kaiserliche Verordnungen wurden erlassen, die die kirchlichen Angelegenheiten bis ins Kleinste regelten, so z.B. ein verbot der Wallfahrten und Prozessionen ganzer Gemeinden.") Den „Untertanen" mußte auch die „Schädlichkeit des Wetterläutens und des Schießens mit Böllern" begreiflich gemacht und unter Androhung „mehrwöchiger Eisenarbeit" uittersagt werden. Krämern, die „alber- heit und Unsinn führende Gebetter und Lieder führen" mußten diese durch das Stadtgericht abgenommen werden.") Am 16. Ittli (785 wurde auch das Dominikanerkloster aufgehoben, über Bitte» der Bürgerschaft und des Magistrates wurde bei der Landesregierung erreicht, daß die Klosterkirche weiterhin für den Gottesdienst verwendet werden konnte und ihr die paramente belassen wurden, über Auftrag des Kreisamtes hatte die auf dem Ehor befindliche Grgel dem Pfarramt in Urfahr überlassen zu werden.") Das Klostergebäude wurde im folgenden Jahr an den Jeugfabrikanten Daniel pellet und den Weißwarenhändler Anton Schaitner verkauft, die hier eine Manche- "I RP 1786 C.130,231 ; RP 1787,C,200. ’5) RP 1786 B, 163 ; RP 1789 A.381. 161 RP 1784,44 ; RP 1785,147. M RP 1784,84. 1=) RP 1785,301,305.
stersabrik errichteten.'9) Die vor der Dominikanerkirche befindliche Mauer und die Kapelle wurden abgebrochen. Das Abbruchmaterial wurde der Stadt zum weiteren Gebrauche überlassen. Auch als überflüssig erachtete Kapellen wurden gesperrt. Diese Maßnahme betras die Herrenhauskapelle im Aichet, die Kapelle des Lazaretthauses bei der Steyr, die St. Nikolauskapelle in der Stadtkaserne (nicht mehr vorhanden, heute Stadtplatz (5), die Margenethenkapelle und die Dreifaltigkeitskapelle (1797 abgebrochen). Ebenso wurde über die Lölestinerinnenkirche und die Spitalskirche die Sperre verhängt. Die Gerätschaften dieser Kapellen und Kirchen wurden inventarisiert, Paramente und andere transportable Gegenstände hatten ins Depot nach Linz geschickt zu werden?2) Im November 1786 erteilte das Kreisamt den Auftrag, die Glocken der Spitalskirche (Michaelerplatz i) dein pfarramte in Gleink zu überlassen?') Das in der Dreisaltigkeitskapelle befindliche Grgelpositiv wurde gegen (Quittung der pfarre in Kronstors ausgefolgt?2) 1786 fiel das Kapuzinerkloster der Auslösung anheim. Dieses und der dazugehörige Garten wurden vom Handelsmann Andre Eberstaller erworben, der am 16. November i?86 den Kaufvertrag beim Magistrate vorlegte. Die Kirche des Klosters wurde abgebrochen. Der dort befindliche Mariazeller-Altar mußte dem Pfarramt in KUrnberg übergeben werden. Der Magistrat erwarb von der Kammeraladministration die Nikolaikaxellc. Für den Ausbau dieser zu zwei „gemein quartieren" wurden 330 Gulden 57 Kreuzer ausgewendet?2) Die „gesperrten und zum verkauf geeigneten Kapellen (Margarethen-, Dreisaltig- keits-, Toten- und Gottesackerkapellen)" wiesen schon Schäden aus, deren Behebung vom Kreisamt dem Magistrat nicht bewilligt wurde, weil dies nieht nötig wäre. Ebenso wurden die religiösen Bruderschaften der Stadt aufgelöst und ihr vermögen dem Religionsfond zugewiesen. Nur die „Bruderschaft der Liebe des Nächsten" blieb bestehen?2) Im November i?8g kam es zur Gründung der vorstadtpfarre Steyr, die frühere Iesuitenkirche war zur Vorstadtkirche erhoben worden. Auf seine Bewerbung hin wurde dem Magistrat das Patronat über diese zweite pfarre der Stadt verliehen. Als Patronatsherren stand dem Stadtrat das Recht zu, die Kirchenväter in der nunmehrigen Michaelerkirche einzusetzen und abzuberufen. Die Stadtverwaltung ließ nun die Spitalkirche umbauen, um hier das Pfarramt unterzubringen und Wohnungen für die Pfarrpriester einzurichten. Mit der Planung und Bauausführung wurde der Baumeister Wolfgang Huber betraut, der Umbau kostete 3055 Gulden io Kreuzer. Die Ersakrierung der Kirche vollzog der Dechant von Münzkirchen im September 1785, nach welchem Akt mit dem Umbau begonnen wurde?6) ’») RP 1786 C,42. RP 1785,176,184,201,223,226,227; RP 1787,361. 21) RP 1786 6,316. — Die „Fahrnisse“ der Margarethenkapelle wurden über Auftrag des Kreisamtes veräußert und der erlöste Betrag dem Religionsfond überwiesen. 22) RP 1786 6.328. 23) RP 1787 6,119 ; RP 1766 0,214 ; RP 1788 A.606. 24) LV 1.139. 25) RP 1785,11,207 ; RP 1786, A,56.
Daß man einen größeren Wert auf eine bessere Schulbildung legte, erhellt eine Verordnung der Landeshauptmannschaft vom Jahre 1785, mit der den Handwerksmeistern verboten wurde Lehrjungen auszudingen, die nicht ein „Attestat" der Absolvierung einer Normal- oder Trivialschule aufweisen konnten?6) von großer Wichtigkeit für das Handwerk war ein Jirkularerlaß der Landesregierung vom 14. Dezember 1784, in welchem dem Magistrate bekanntgegeben wurde, daß künftig jeder Geselle, der sechs Jahre gut gearbeitet hatte, ohne ein Meisterstück vorweisen zu müssen, das Meisterrecht erhalten konnte. „Lang- und kurz Messerschmid", Zeug-, Zirkel- und Schreitschmiede, Feilhauer und Stemmeisenmacher sollten in einer Zunft mit dem Namen Messer- und Zeugschmiede vereint werden ; jeder der angeführten Meister sollte den „ihm gefälligen" Artikel Herstellen. Die Meister sollten fernerhin Gesellen und Lehrjungen nach ihrem Bedarf aufnehmen können und in dieser Hinsicht keiner Beschränkung unterliegen. Die Erzeugung seiner Stahlwaren, wie die von Werkzeugen für Uhrmacher und Goldschmiede, die Herstellung von Uhrfedern, Zeigern usw. sei künftig als Nebenarbeit zu betrachten und damit stünde ihre Erzeugung „jedem" frei. Magistrate und Kreisämter könnten für diese Produktion die Erlaubnis erteilen. Die bisher auf den Waren angebrachten Arbeitszeichen müßten unter allen Umständen beibehalten werden, der Gebrauch dieser durch andere Handwerker zöge den Verlust des Meisterrechtes nach sich. Auch bisher nicht mit Arbeitszeichen versehene Güter müßten mit dem Stadt- oder Landzeichen gestempelt werden. Entfernt wohnende Meister würden bei 2lusdingung oder Freisprechung ihrer Lehrjungen nicht mehr gehalten sein, persönlich bei der handwerkslade zu erscheinen. Sie könnten die 2lusnahme oder die Freisprechung in Gegenwart von zwei Zeugen vornehmen und nachher 2lnzeige bei der Lade erstatten. Die bisherige Beibringung eines Geburtsscheines oder Geburtsbrieses war nicht mehr erforderlich. Wer von den Meistern und Gesellen nicht mehr an Zusammenkünften des Handwerks, an Leichenbegängnissen, Kirchgängen, Seelen- und (Quatembermessen teilnahm, war von der bisher üblich gewesenen Geldbuße an die Lade befreit. Die finanziellen Mittel der Lade wären im Einvernehmen mit dem Grtsarmen- inftitut für Kranke und Arme zu verwenden. Sich dieser Vorschrift widersetzenden Meistern wurde die Suspendierung oder der Verlust des Meisterrechtes angekündet, sich widersetzenden Gesellen drohte die „unfähig Erklärung". Ganze Zünfte hingegen, die den neuen Bestimmungen zuwiderhandeln würden, hatten mit der Aushebung ihrer handwerkslade und der Erklärung ihres Gewerbebetriebes zum freien Gewerbe zu rechnen?2) Bemerkenswerte Einkünfte flössen der Stadtverwaltung, den Lisenhandwerkern und den Eisenhändlern aus Grund alter Privilegien in Form von sogenannten Benefizien zu. Schon vor der im Jahre 1625 erfolgten Gründung der Innerberger Hauptgewerkschaft bekam die Stadtkasse für jeden nach Steyr oder Losenstein gelieferten Zentner Stahl oder Eisen 6 Pfennig als Gefälle. Eine Begünstigung für die eisenverarbeitenden Handwerker war, daß sie, zufolge eines Vertrages vom September 1678, für jeden von ihnen verarbeiteten und von der Hauptgewerkschaft =*) RP 1783,29. 27) RP 1785,3. 9
gekauften Zentner Scharsachstahl, einer Stahlsorte besonderer Güte, am Jahresende eine Rückvergütung von so Kreuzer erhielten. Auch der Stadtverwaltung wurden ab dem genannten Zeitpunkt jährlich U5 Zentner vorderhackenstahl unentgeltlich abgegeben. Zu späterer Zeit erfolgte diese Stahllieferung nicht mehr in natura, dafür wurde jeweils der Betrag von 752 Gulden Z Kreuzer, der freut Wert der Ware im Jahre 1768 entsprach, bei der Stadtkasse eingezahlt. Die Eisenhändler erhielten bis zum Ende des (8. Iahrhundertes ein jährliches Bene- fizium von 200 Gulden. Die Benefizien wurden ohne Rücksichtnahme aus den Ertrag, gleichgültig, ob Gewinne oder Verluste ausgewiesen wurden, von der haupt- faffe der hauptgewerkschast ausbezahlt. Diese besonderen Begünstigungen Steyrs erweckten in den Kreisen der Rad- und hammermeister heftigen Widerspruch. Auch beim Hauptgewerkschaftskongreß am 9. September (782 kam es über die „Angelegenheit der städtischen Benefizien" zu heftigen Debatten.28) Bürgermeister pacbiter konnte an diesem Kongreß „wegen seiner gebrechlichen Gesundheit" nicht teilnehmen, doch gelang es Syndikus Guggenbichler und Stadtkassier Menhardt als Abgesandte des Verlagsgliedes Steyr mit den Vertretern der Rad- und hammermeister einen vorläufigen Kompromiß zu schließen bis man sich am (0. Mai (785 dahin einigte, auch den anderen zwei Gliedern der Hauptgewerkschaft einen Betrag in der höhe von 5/7 der Summe, die das Verlagsglied Steyr erhielt, jährlich anzuweisen. Steyr hatte in den Jahren (782 bis (793 .an Benefizien 65.5(7 Gulden bezogen.22) Trotz der Benefizien war die wirtschaftliche Lage der Eisenhandwerker nicht rosig. Die vom Magistrat eingesetzten Kommissäre untersuchten int Jänner (784 den Schuldenstand der „bürgerlichen Feuerarbeiter" und fertigten einen Bericht aus, wie diesen „in ihrem Nothstand zu Helsen wäre"?") Im Jahre (784 traten in geringerem Ausmaße Fälle von „roter Ruhr" in der Stadt auf.31) Richt zuletzt war diese Krankheit die Ursache, daß freut provisor I. B. Göppl int ©ftober desselben Jahres die Errichtung einer zweiten Apotheke in Steyr bewilligt wurde?2) Hagelschauer und nachfolgende Regensälle verursachten Ende Mai und anfangs Juni (785 an den Wasserbauten und Gebäuden der Stadt Schäden und vernichteten eilten Teil der zu erwartenden Ernte?3) Die Stadtverwaltung ließ aus diesem Grunde und „bey dermallen einreissend muthwilliger Theüerung" in Ungarn (5.ooo Metzen Getreide anfaufen?4) Auch aus den Ertrag der Innerberger Hauptgewerkschaft hatten diese Unwetter ihren Einfluß gehabt. Als der hauptgewerkschaftliche Referent Benedikt Zlntan Schöttl im Rate über den Rechnungsabschluß (785 berichtete, teilte er mit, daß durch die „Schreckliche Wasser Ergüssung ... viel Kohle und Bauholz in Reichenau, Höllenstein und Reichraming" weggeschwemmt und die Wasserbauten beschädigt oder ganz zerstört wurden. Einige Werksgebäude mußten viele Wochen, das in =) RP 1782,50. m LV 13. 3°) RP 1784,5,15. =') RP 1784,82. 32) RP 1784,92. 331 RP 1785,147,163,166,258. 3-") RP 1785,82,155. IO
Reichenau wegen der Zerstörungen ein halbes Jahr „in gänzliche Feyer versezet" werden. Dadurch war ein Schaden von 40 — 50.000 Gulden entstanden?^) Auf Ansuchen des Magistrates bewilligte Kaiser Josef II. im März 1784 die Pflasterung der Stadt; gleichzeitig sollten auch Bleirohre für die Wasserversorgung gelegt und die Abwasserkanäle gemauert werden. Jur Bedeckung dieser Ausgaben kündigte der Magistrat 10.000 Gulden von seiner Einlage bei der Pauptgewerkschaft auf. Wenn Arbeiten ohne Bewilligung des Kreisamtes ausgeführt oder Voranschläge überschritten wurden, konnte mit einer Zahlung nicht gerechnet werden?^) Im folgenden Jahre genehmigte die Landesregierung, daß die Stadtmauer bei der Frauenstiege und auch die Stiege selbst instandgesetzt werden durfte?9) Um die Kosten für die Erhaltung der Straße Steyr—Kremsmünster— Wels hereinzubekommen, wurde dem Magistrat 1785 aufgetragen, im Steinfeld eine Schrankenmaut zu errichten und hier je Pferd 2 1/2 Kreuzer und je Gchsen 1 Kreuzer 1 Pfennig Maut einheben zu laffcrx.3 * 37 8) Das Kreisamt erließ eine Verordnung, die schon an Stadtplanung anklingt, sie erschien im August 1785. Nach dieser sollten „Untertanen ohne vorwissen des Kreisamtes kein paus mehr und diese nicht zu nahe an die Straßen" bauen.39) Dr. Sylvester von paumgartten (1786 — 1803) In der Ratssitzung vom 7. Jänner 1786 wurde ein Dekret der k. k. Landesregierung vom 19. Dezember 1785 erörtert, das die vorgangsweise für künftige Ratswahlen enthielt. Die gesamte Bürgerschaft hatte, Mann für Mann und nach Stadtvierteln geordnet, in das Rathaus geladen zu werden, um dort aus ihrer Mitte zwanzig „vertraute und geschickte Männer" zu erwählen, denen künftig die Aufgabe obliegen sollte, als sogenannte „Votanten" die Kandidaten für die „Bürgermeister- und Rathmannswürde" namhaft zu machen?) Eine Voraussetzung war jedoch, daß die zu Wählenden das sogenannte „breve eligibilitatis" (ein CZualifikationsdekret) nach erfolgreich abgelegter Prüfung aufweifen konnten und ihnen durch ein „Landrecht-Dekret" bestätigt wurde, im „Justiz Fache" wählbar zu sein. Ein Verzeichnis der Personen, die den erwähnten Bedingungen entsprachen, hatte noch vor der Wahl am Rathause angeschlagen zu sein, um so den Votanten die Möglichkeit zu bieten, ihre Entscheidung zu treffen. Das Erfordernis, das Bürgermeister und Ratsmänner (Magistratsräte) im „Iustizfach" ausgebildet sein mußten, führte zur Bezeichnung „juridischer Magistrat". Im erwähnten Dekrete war auch festgelegt, daß ein neuer Bürgermeister den Diensteid bei der „kaiserlich-königlichen Regierung", die vier vorgesehenen Magistratsräte diesen in die pand des Bürgermeisters abzulegen hatten. Die Magistratsräte wurden von den Votanten auf Lebensdauer gewählt, der Bürgermeister 3S) RP 1786 0.186 ff. M RP 1784,19. 37) RP 1785,80. 38) RP 1785,122. =’) RP 1785.188. 1 \
auf vier Jahre. Wenn die vier Jahre der „Bürgermeisters bedienstung" zu Ende gingen, hatte, über Verfügung des Kreisamtes vom 21. Juni 1788, der Bürgerausschuß gehört zu werden, ob er mit einer neuerlichen Bestätigung des Bürgermeisters auf vier Jahre einverstanden sei. War dies nicht der Fall, mußten die Gründe bekanntgegcben werden. Patte der Bürgermeister selbst die Absicht einer weiteren Periode der Stadt vorzustehen, mußte er sich vor Ablauf des vierten Amtsjahres an das Appellationsgericht und die Landesregierung um ein „Wahlfähigkeitsdekret" wenden. Am 50. Dezember 1788 wurde durch Dekrete des Appellationsgerichtes und des Kreisamtes angeordnet, daß nach Ablauf von vier Jahren „unvermeidlich" eine Bürgermeisterwahl zu erfolgen hatte. Auch diese Anordnung wurde einige Jahre später wieder umgestoßen. Im Juni 1802 teilte das Kreisamt, unter Bezug auf eine „allerhöchste Verordnung", dem Magistrate mit, daß die „Perren Bürgermeister auf Lebenslänglich ohne weitere Wahl oder neue Bestätigung zu belassen seyen." vom Appellationsgericht in Wien wurde auch befohlen, verdiente (t)ber- oder Unteroffiziere der Armee im Magistrat anzustellen, den gleichen Auftrag erließ die Landesregierung. Diese verständigte sogar den Magistrat im September 1785, daß dem Auditor des k. k. slawonisch-kroati- schen Infanterie- und Kavalleriekorps Franz Balduczy das Wahlfähigkeitsdekret zum Steyrer „Bürgermeister oder ersten Rathmann" erteilt worden war. Die Stadtväter taten jedoch diese Förderung eines Bewerbers durch die höchste Behörde des Landes mit dem protokollvermerk „Beruhet zu Wissenschaft und Beobachtung" ab.2) Am letzten Dezembertage 1789 erreichte den Magistrat die Mitteilung des Kreisamtes, daß, entgegen den bisherigen Verfügungen, der Bürgermeister seinen Amtseid beim Kreisamt abzulegen hatte?) Mit der Regierungsverordnung vom 5. Juni (787 war die Errichtung eines Ausschusses der Bürgerschaft „zu Mitwirkung bei Wirtschaftsgeschäften" (Wirtschaftsangelegenheiten) befohlen worden?) Die Anzahl der Mitglieder dieses Ausschusses wurde in der Verordnung nicht festgelegt, in Steyr waren es sechs Personen. Auch dieser Ausschuß hatte, wie bei den Wahlen des Bürgermeisters und der Magistratsräte, durch zwanzig von der Bürgerschaft hiefllr bestimmte Männer gewählt zu werden. Durch ein Landesregierungsdekret wurde dem Magistrat Ende Jänner 1786 bekanntgegeben, daß für die Ratswahl und die gleichzeitige Überprüfung der Verwaltungstätigkeit und des Rechnungswesens der Stadtverwaltung ein Termin festgesetzt sei. Zum Prüfungskommissär der Steyrer „Bürgermeister und Rathmann Landidaten" war Freiherr von Stingelheim bestimmt worden. Am >8. März traf ein Dekret des Kreisamtes ein, mit dem die Abhaltung der Ratswahl verfügt wurde und zwar unter „Beobachtung der bisher üblichen Zeremonien". Sie wurde wahrscheinlich am 20. März abgehalten, da am 22. desselben Monates die Wahltaxen in Pöhe von 82 Gulden eingezahlt wurden?) Aussichtsreichster Kandidat für die Stelle des Bürgermeisters war Dr. jur. Sylvester von paumgartten, der schließlich auch gewählt wurde. Er konnte alle vor0 RP 1784,81,93 ; RP 1785,226 ; RP 1786 A,78 ; RP 1786 D,6 ; RP 1788,706,805. 3) RP 1790,11. <) RP 1787 A,378. 5) RP 1786 A.23,38. 12
bedingungen aufweisen ; die die Rechtspflege des Landes ausübenden „Dbderenn- fifchen Landrechte" in Linz verständigten den Magistrat, daß dem Genannten auch das „breve eligibilitatis im Justiz Fache zur Bürgermeisterstelle ertheilet seye". Am 2<). April erfolgte auch die Bestätigung des neu gewählten Bürgermeisters durch die Landesregierung. Im gleichen Dekret genehmigte die Regierung auch die Wahl des früheren Leutnants Michael Werloschnig von Berenberg zum ersten, Vinzenz von Köhlers zum dritten und Albert Schellmanns zum vierten Ratsmann (Magistratsrat). Als zweiter Magistratsrat sollte ein irrt „gewerkschaftlichen Fach" Erfahrener ant 29. Mai gewählt werden?) Unterschrift des Bürgermeisters Dr. Sylvester von paumgarttcn Im Sinne des Dekretes vom Jahre (788 ordnete das Kreisamt knapp vor Ablauf der vierjährigen Amtsperiode des Bürgermeisters für den 51. Mai (790 eine Neuwahl an. Es wurden wieder 20 Votanten von der Bürgerschaft bestimmt, die dann den Bürgermeister zu wählen hatten. Der Kreishauptmann und als Regierungsvertreter der königliche Regierungsrat Edler von Sonnenstein, gaben den Austrag, die Votanten zu verständigen, am Morgen des 5 (. Mai in der Stadt- psarrkirche zur Messe zu erscheinen und vor dem Kirchentor die Ankunst des Kreishauptmannes zu erwarten. Erst dann sollte man sich zum Wahlakt ins Rathaus begeben. Auch die Sekretäre, Expeditoren, Kassiere und die übrigen Bediensteten der Stadtverwaltung hatten der Messe beizuwohnen?) Im November 17<)0 wurde im Lande die alte ständische Verfassung, wie sie im Jahre (765 bestanden hatte, wiederhergestellt und das verordnetenkollegium wieder eingesetzt. Zu den acht verordneten des Kollegiums zählte Dr. von paumgartten. Er war seit dem Jahre (800 auch Schuldistriktskommissar. Im April (796 wurde der Bürgermeister wieder aus vier Jahre in seinem Amt bestätigt?) Da, wie schon erwähnt, ab (802 die Bürgermeister ohne neue Wahl oder Bestätigung ihr Amt auf Lebensdauer ausüben konnten, verblieb Silvester von paumgartten bis Ende Juni (soö an der Spitze der Stadt. Zu diesem Zeitpunkt legte er sein Amt zurück') und ersuchte, ihm die stadteigene zu seiner Verfügung stehende Gesetzessammlung zu Überlasten, was bewilligt wurde. Weiters bat er um eine außerordentliche Zuwendung in der kjöhe dreier Monatsgehalte. In der Sitzung vom 25. Juni hoben die Mitglieder des Bürgerausschusses den Fleiß und die Redlichkeit des Bürgermeisters hervor und erwähnten, daß er alles6 7 8 6) RP 1786 A,41,45,95,99 ; RP 1802 8.26 ; zweiter Magistratsrat wurde Sebastian Haydinger. 7) RP 1790,187,207. 8) RP 1792 A,277 ; RP 1796 8.51 ; RP 1800 A,368. 9) RP 1803 A,118. 13
Wappen des Dr. Sylvester von paumgartten. Geviertes Wappen. In den goldenen Feldern ; und 3 ein ausrecht stehender Bär, der in den Vorderpranken einen Baumstamm hält. Die Felder 2 und 4 sind rot - silber - rot gespalten. Im gekrönten perzschild ein einköpfiger schwarzer Adler. Der gekrönte offene pelm hat rechts schwarz-goldene und links rot-silberne Decken. 2lls p elmzier dient der Bär aus Feld v Dieses Wappen zeigt auch der Grabstein des Johann Adam von paumgartten (Großvater des Bürgermeisters), an der Umfassungsmauer der Stadtpfarrkirche. 14
getan habe, was der Stadt zunr Nutzen war. Als „geringe Erkentlichkeit" wurde ihm eine Remuneration von 200 Gulden bennlligt.10) Dr. Sylvester von paumgartten wurde am 20. März (755 als der zweite Sohn des k. k. postmeisters und Bürgermeisters ((772 — (78() Johann Reichard von paumgartten") in Steyr geboren. Nach beendetem Studium übte er den Berus eines pof- und Gerichtsadvokaten aus. Seiner Ehe mit Maria Anna Franz entstammte eine zahlreiche Rinderschar, sieben der Rinder starben im zartesten 2llter.12) 22ach seinem Rücktritt als Steyrer Bürgermeister wirkte er von (805 bis (827 als pofrichter im Kloster Schlögl. Er starb am 27. Dezember (857 als Syndikus in Rohrbach. In die Amtszeit des Bürgermeisters fiel auch der zweite Koalitionskrieg ((799 — (802), der besondere Anforderungen an ihn und die Stadtverwaltung stellte. Zu einem aus wirtschaftlichem Gebiete für Steyr äußerst bedeutsamen Ereignisse ist es im Jahre (798, am Vorabend des ersten Franzoseneinsalles, gekommen. In Gegenwart von fünf Mitgliedern des Bürgerausschusses und der vier Magistratsräte brachte Dr. von paumgartten in einer Sitzung vom 19. Mai (708 vor, daß ihm bevollmächtigte Abgeordnete der k. k. privilegierten Kanal- und Bergbaugesellschaft in Wien ein Schreiben überbracht hätten, in dem der Wunsch geäußert wurde, den 2lntcil der Stadt an der Innerberger pauptgewerkschaft käuflich zu erwerben. Da es sich hier uni ein „Stamm vermögen hiesiger Stadt handle", meinte der Bürgermeister, niüsse man die gesamte Bürgerschaft zu dieser Angelegenheit Stellung nehmen lassen. Daher wäre ein Ausschuß zu wählen, der dann als Wortführer die Meinung der Bürger zum Ausdruck bringen solle.'2) verschiedener Unstimmigkeiten wegen war die Bürgerschaft in ihrer Mehrzahl für den verkauf. So richtete, z. 23., der Magistrat am :>. November (792 ein Schreiben an den 2lbt von Admont, um Vermittlung einer „sreindschäftlichen zusammen- tresfung" wegen der mit den Rad- und pammermoistern bestehenden „Directions Streitigkeiten". Line Rolle mag auch gespielt haben, daß die Stadt in den letzten zwei Jahren keine Ertragszahlungen erhalten hatte. Line int Dienstweg eingelangte „allerhöchste pofresolution" vom (g. August ordnete an, daß sich der Bürgermeister und zwei Mitglieder des Bürgerausschusses innerhalb von zwei Wochen bei der böhmisch-österreichischen pofkanzlei in Wien einsinden und hier mit Vertretern der Kanal- und Bergbaugesellschaft „wegen Ablösung der Verleger Einlagen die Behandlung pflegen" sollten. Der Btirger- meister forderte nun den anwesenden Bürgerausschuß und die für diese Angelegenheit erwählten Mitglieder des „besonderen" Ausschusses auf, innerhalb einiger Tage „Mißtrauen, Besorgnisse oder Bedenken" bekanntzugeben, damit diese bei der anbefohlenen Verhandlung in Wien zur Sprache gebracht werden könnten.") Ende November berichtete Dr. von paumgartten, daß der verkauf am ((. (Oktober abgeschlossen wurde. Der durch Kapitalisierung rückständiger Dividenden aus 94(.502 Gulden 2 (/4 Kreuzer angewachsene Anteil wurde um 685.000 Gulden veräußert, von der Kaussumme sollten vorerst 85.000 Gulden bis zum März 1709 >°) RP 1803 A,129.140. n) Der ältere Sohn Johann Reichard, geboren am 29. Juni 1750, wurde Postmeister in Steyr. "j Prot. Mortuorum ab anno 1785 im Stadtpfarramt, 33,52,60,84,90,100,102. 13) RP 1792 B, 223 ; RP 1798 8,55,58. ,4) RP 1798 8,139 ; RP 1799 8,39,43,68,171. 15
bar bezahlt werden. Tatsächlich wurden 50.000 Gulden von der Stadlkasse eingenommen, die restlichen 55.000 Gulden wurden gegen 4 % ige Verzinsung mit zweiwöchiger Kündigungsfrist bei der Kanal- und Bergbaugesellschast belassen. Dom Barerlage kaufte der Magistrat um 30.000 Gulden 5 % ige Staatspapiere an. Laut Kaufvertrages hatte von den noch ausstehenden 600.000 Gulden bis (. November $790 eine Abschlagzahlung von 300.000 Gulden an die Stadt geleistet zu werden. Diese erfolgte einen Tag vor der Derfallssrist. Regierungsrat von Reitter und Kassier Franz Xaver Wickhoff überbrachten für die genannte Summe 4 % ige österreichische „öffentliche Fondsobligationen", die im Kassenamt deponiert wurden. Der Magistrat erwartete, daß die Derkaufssumme jährlich 27.8OO Gulden Zinsen abwerfen werde. Die Stadt hatte in der Folgezeit keinen unmittelbaren Anteil an den Geschäften der Innerberger pauptgewerkschast. 111it dem verkauf verlor sie eine „nie versiegende (Quelle unermeßlichen Wohlstandes um einen sehr billigen preis . . ,15) Natürlich hätte es in der Zeit der französischen Invasion keine Erträge gegeben, auch wären höhere Kontributionsforderungen an die Stadt gestellt worden, doch, aus lange Frist gesehen, war der verkauf durchaus nachteilig, wie es sich verschiedentlich zeigte. Als, z. B., bei der Landesregierung um Mittel für das Armeninstitut angesucht wurde, bekam der Magistrat am 50. August (800 zur Antwort, daß ihm „kein bares Geld angewiesen werde, weil er Mittel in pänden hat" für diesen Zweck von Amtes wegen „klingende Münze zu verschaffen".^) Nach dem Tode Kaiser Leopold II. ((790 — (792) am (. März (792 folgte ihm in der Regierung sein ältester Sohn Franz II., der letzte römisch-deutsche Kaiser ((792 — (806). Im Jahre (804 löste er seine Erblande vom Reiche los und nannte sich Franz I., Kaiser von Österreich ((8O4 — (835). Schon bei seinem Regierungsantritt im April (792 hatte in parts das amtierende Ministerium der gemäßigten Republikaner (Girondisten), König Ludwig XVI., von Frankreich genötigt, «Österreich den Krieg zu erklären, jenen Krieg, der in die Geschichte als der (. Koalitionskrieg ((792 — (797) einging. Steyr lag in den ersten vier Jahren der Feindseligkeiten weitab von den Plätzen des kriegerischen Geschehens. Zwar wurden über Befehl der Regierung im Juni (792 alle Bauführungen eingestellt, doch ging das tägliche Leben ruhig weiter. Auch der pandel erlitt in den ersten Kriegsjahren keine Störungen, der Wohlstand nahm zu. von der Bürgerschaft wurden (793 an freiwilligen Kriegsbeiträgen 4.402 Gulden 6 Kreuzer aufgebracht. Der Magistrat forderte auch die Eisengewerkschaft auf, freiwillige Zuschüsse für die Kriegsführung zu leisten, da „die Bürgerschaft zu Steyr Seiner Majestät auch eine ihren Vermögenskräften angemessene Summe mit treulichstem perzen dargebracht hat..."'9) Für (795 schrieben die Stäube des Landes ein Kriegsdarlehen" aus, Steyr zeichnete 5.(99 Gulden und spendete weitere 5(9 Guldeit 39 Kreuzer für das Jahr (796.,s) Noch anfangs März (797 hatte der Kreiskommissar vcnt Wintersperg bekanntgc- geben, daß vom „Feinde nichts zu besorgen" märe.'9) Doch, als die Franzosen nach 'S) LV 3,160. '») HP 1800 A.303. >7) RP 1793 8,25,32,112. ,s) RP 1796,215. >4 RP 1797 A,67. (6
einem Scharmützel am 2. April an der kärntnerisch-steirischen Grenze und nach weiteren Gefechten bei Unzmarkt und Iudenburg sich der Stadt Leoben näherten, begann man auch in Steyr unruhig zu werden, viele Bewohner flüchteten, als zurückziehende österreichische Soldaten Tag und Nacht durch die Stadt zogen. Da man das Einrücken der Franzosen in die Stadt befürchtete, traf der Magistrat vorsorglich eine Reihe von Maßnahmen. Bürgerwachen wurden an den Toren aufgestellt, die städtische Depositenkafse wurde durch den Expeditor Stabtier nach Mauthausen gebracht, wo sie beim Marktgericht deponiert wurde. Die militärischen Bewegungen der Franzosen ließen schließen, daß auch dieser (Drt gefährdet werden könnte, deshalb entschloß man sich, die Rasse wieder nach Steyr bringen zu lassen, da man sie ohne Begleitung nicht anderswohin verlagern tonnte.20) Wiederholte Erkundigungen des Magistrates nach der Lage auf dem Kriegsfchau- platz, so auch die vom g. April (797 in Linz, verliefen ergebnislos.2') Am 7. April fam es in Leoben, das zur neutralen Stadt erklärt wurde, zu einem Waffenstillstand, der die Bevölkerung aufatmen ließ. Die Landesregierung ordnete trotzdem am 16. April an, daß „jemand zur Beobachtung des Feindes im Rasten augeftellet werden solle", der eventuelle Bewegungen des militärischen Gegners zu beachten und über sie unverzüglich zu berichten habe. Auch vorher schon hatte Pofrichter Reimer in Admont über das „Verhalten" der Franzosen in der Steiermark Runde gegeben. Die kriegssiihrenden Parteien formten sich am (8. April 1797 über die Friedenspräliminarien einigen. Die Franzosen zogen sich nach dem Süden zurück und in einer Verordnung der Landesregierung wurde der Bevölkerung die „abgewendete Feindesgefahr" für Mberöfterreich bekanntgemacht.22) Mit dem am 17. Oktober abgeschlossenen Frieden von Lampo Formio war dieser Krieg beendet. Mit einer Freudenfeier wurde dieses Ereignis in der Stadt begangen. Dr.Sylvester von paumgarttcn hielt die Festrede, die so richtig das Glück über das Ende des Krieges ausdrückte und in den nachstehenden Sätzen endete: „Sie sind vorüber die trüben Tage der Gefahr und des Kummers, hold und lieblich ist die Sonne des Friedens über uns aufgegangen. Weit entfernt sind die Igeere, die uns verderben und Untergang drohten. Kein Gewühle durchziehender Krieger, nicht das Raffeln der Rüstungen, das dumpfe (Betone der Kriegskarren, kein Geheule des ermüdeten Zugviehs weckt uns mehr aus dem unruhigen Schlafe; der Anblick der entkräfteten, verwundeten Verteidiger unseres Vaterlandes zerschneidet nicht mehr unsere mitleidenden Perzen, kein Kummer für uns und die Unsngen faltet mehr unsere Stirne, und die Besorgnis einer unglücklichen Zukunft driickt unseren Blick nicht mehr zur Erde; ruhig und still sind unsere Nächte, bei Tage ertönen wieder die geschäftigen pämmer des fleißigen Gewerbemannes, heiter und freudig sehen wir uns wieder ins Auge und froh geht ein jeder wieder an seine Geschäfte, denn es ist — Friede. Und nun lassen wir mit dem innigsten Dankgefühl den patriotischen Wunsch ertönen : poch lebe Franz, unser Kaiser, und sein würdiqster Bruder Karl !"23) ' Der Bürgermeister brachte am 27. Jänner >798 im Magistrate zur Sprache, „wegen bei den Kriegstrubeln von hiesiger Bürgerschaft bezeigter Fürstenliebe und -treue ») RP 1797 B,40. 2') RP 1797 B,34. =2) RP 1797 A,74. 2=) LV 5,12 ; LV 6,8. 17
eine gelegenheitsrede" verfaßt zu haben, die von der Landesregierung genehmigt worden war. Er schlug vor, die Rede auf Kosten der Stadt drucken zu lassen, 1500 Exemplare wurden bereinigt.24) Die sechs Mitglieder des Bürgerausschusses beantragten am Juli *797, dem Bürgermeister und den vier Magistratsräten für ihre vorbildliche Mühewaltung in den unruhigen Tagen des Krieges den Dank der Bürgerschaft in Form eines Geldgeschenkes 311111 Ausdruck zu bringen. Dem Bürgermeister wurde für feine „während des Rückzuges der k. k. Armee gehabten Tag- und nächtlichen Strapazen" und für die Mühe die er auswandte, um Ruhe und (Ordnung in der Stadt aufrecht zu erhalten gedankt, da er in Abwesenheit des verlagerten k. k. Kreisamtes dessen „militar geschäfte" besorgte. In dieser Tätigkeit wurde er von Magistratsrat Schellmann unterstützt. Für die reibungslose Verpflegung des Militärs hatte Magistratsrat Werloschnigg von Berenberg gesorgt, während Magistratsrat Köhler täglich zweimal die Ausstellung der Bürgerwachen an den Toren und die Einteilung der zur Ausrechterhaltung der (Ordnung eingesetzten bewaffneten BUrgerpatrouillen vornahm. Jedem der Genannten wurden für diese besonderen Leistungen 50 Gulden aus der Stadtkasse überreicht.26) Trotz der Kriegszeit wurde dem Magistrat im August 3795 der Bau des Taborturmes bewilligt. Auch die Wiedererrichtung der 1775 ausgehobenen lateinischen Schule wurde im (Oktober 1795 im Magistrate erörtert. Magistratsrat Schellmann zeigte Möglichkeiten auf, die Kosten der Schulerhaltung auszubringen. Die Ausführungen des Referenten fanden einhelligen Beifall, die versammelten wollten, „wenn die Ausführung dieses der Bürgerschaft so erwünschten Vorschlages nicht durch höhere Stellen gehemmet" werde, gemeinsam lhand an die Ausführung ihres Lieblingswunsches legen.26) Nahezu ein Jahr später wurde in Anwesenheit des Bürgermeisters und der vier Magistratsräte, von fünf Mitgliedern des Bürgerausschusses und 25 viertelmeistern die Schulangelegenheit wieder aufgerollt und beschlossen, dem Kaiser eine Bittschrift und einen Nachweis über die vorgesehene Bedeckung der Erfordernisse durch eine Abordnung der Stadt zu überreichen. Es war geplant, dem derzeitigen Besitzer des Dominikanerklosters, Anton Schaittner, dieses um (0.000 Gulden abzukaufen. Dieser Betrag sollte aus dem für die Bürgerschaft beim Magistrat unverzinst erliegenden Domestikalfond flüssig gemacht werden und es wurde gebeten, das Gebäude nach dem Ankauf für den gedachten Zweck unentgeltlich verwenden zu dürfen, von dem vorerwähnten, der Bürgerschaft gehörigen Kapital in der lhöhe von 42.664 Gulden, sollten das Gebäude instandgehalten und die für die Schule notwendigen Dinge angefchafft werden. Die Bürgerschaft war einverstanden, daß der rückwärtige Teil des Klosters vom vorderen getrennt und mit einem eigenen Eingang versehen werde. Das Vorderhaus mit den Gewölben und den sonstigen entbehrlichen Räumen könne unverändert bleiben und vermietet werden. Der Mietzins sollte einem Fond des neuen Institutes zufließen. Ebenso erklärte die Schneiderzeche, daß sie nach dem Ableben ihres Benefiziaten, die Einkünfte ihres Benefiziums dem „lateinischen Schulfond" widmen wolle, da es der „sehnlichste Wunsch" aller Schneidermeister wäre, die Lateinschule Wiedererstehen zu sehen.22) -->1 RP 1798 B.13. ») RP 1797 B,68. “) RP 1795 B.163. 27) RP 1796 A.228 1/2 ff. IS
Rede des Bürgermeisters zu Steyr, Sylvester von Paumgartken, U. J. D., an die dortige Bürgerschaft bcy Gelegenheit des zwischen dem Kaiser und der französischen Republik zu Campo Fonnido den iyfcn Oktober 1797* geschlossenen Friedens. Gedruckt mit Mcdtcrischcn Schriften. %»«
Schon länger als ein Jahr sei die „hiesige Schaubühne durch einige Herren Dilettanten dergestalt cmxorgehoben worden", daß in der Bevölkerung der Wunsch rege wurde, „dieses Theater in einen ordentlichen und regelmäßigen Stand herzustellen", berichtete Magistratsrat Schellmann am 17. Februar (796 im Rate, lllit den bisherigen Einnahmen konnte die Liebhaberbühne nur die Dekorationen und alles Nötige für die Musik bestreiten. Nun hätte sich Fürst Lamberg erbötig gemacht, die notwendigsten Kostüme anzuschassen, weiters den Juschauerrraum und ein Stadtbild auf seine Kosten malen zu lassen, wenn es zu einem Theaterausbau käme. Da auch ein ungenannter Gönner 50 Gulden Bargeld und das nötige Fuhrwerk für den Materialtransport beistellen wollte, hätte das Theater vollkommen instandgesetzt werden können, wenn die Stadt, gegen Rückerstattung, einen Vorschuß von 800 Gulden zu leisten gewillt wäre, berichtete Schellmann. Die eingeholten Vorschläge ergaben, daß für den Theaterbau 6(0 Gulden 56 Kreuzer notwendig wären,dazu Minen noch sonstige Ausstattungsspesen von t 80 Gulden 7g Kreuzer. In etwas mehr als Jahresfrist betrugen die Einnahmen der Dilcttantenbühne H00 Gulden, die zuin größten Teile für Verbesserungen am Theater und für verschiedene notige Neuanschaffungen verwendet wurden. Die Stadt hatte somit einen Wertzuwachs erhalten, „da ihr das Theater bisher noch keinen Kreuzer gekostet" hat, schließlich würde auch die Spende des Fürsten Samberg in ihr Eigentum übergehen, meinte Magistratsrat Schellmann. Die Tilgung des begehrten Darlehens könnte vielleicht innerhalb eines Jahres erfolgen, wenn die „dcr- maligen Theaterfreunde" weiterspielten, körten diese jedoch aus, wie dies schon einmal wegen des schlechten Zustandes des Theaters geschehen war, so könnte dieses, nach Adaptierung, noch immer an reisende Schauspielergruppen vermietet werden, die ja sofort eine Benützungsgebühr zu bezahlen hätten. Allerdings würde sich dann die Rückzahlung des Vorschusses aus längere Zeit erstrecken. Da jedoch die Theaterfreunde große Lust zeigten, weiterzuspielen, wenn das Theater in Mrd- nung käme, könnte nicht nur die Schuld getilgt, sondern später auch ein Reingewinn erzielt werden, den man dem Armensond zuführen könnte. Der Magistrat und die anwesenden Mitglieder des Bürgerausschusses stimmten für diesen Vorschuß und beschlossen weiters noch die unentgeltliche Abgabe von Brettern und „Holzzeug" für diesen Zweck. Referent Schellmann wurde beauftragt, beim Kreisamt die Genehmigung zur Gewährung dieses Vorschusses einznholen. Da der alte Brunnenchor nächst dem Stadttheater so schadhaft geworden war, daß man ihn nicht mehr reparieren konnte, wurde im Juli (706 der Steinmetz Michael lllayr in Linz angewiesen, einen neuen, zum veranschlagten preis von 602 Gulden (g Kreuzer, zu errichten.^) Starke Regensälle in der Zeit vom 27. bis 29. (Oktober (787, die m ihrer Heftigkeit kaum denen des Jahres (756 nachstanden, verursachten ein Hochwasser, das „alle zwo über den Ennsfluß erbaute Brücken am Enns- und Steyrthore beinahe28 28) An Arbeitskosten wurden angesetzt : 48 Taglöhne des Zimmerpoliers ä 24 Kreuzer, 60 Taglöhne für Zimmerleute ä 21 Kreuzer, 48 Taglöhne für den Zimmerpolier, der die notwendigen Eisenarbeiten durchführen sollte, ä 24 Kreuzer, 432 Taglöhne für Zimmerer ä 21 Kreuzer, zusammen 210 Gulden 36 Kreuzer. —• Ein Pfund Rindfleisch (56 dkg) kostete in dieser Zeit 5 Kreuzer. 29) RP 1796 8.27. 20
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