Gemeinderatsprotokoll vom 19. Jänner 1949

17. Ordentliche Sitzung. Protokoll über die 17. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 19. Jänner 1949. Beginn der Sitzung: 15.00 Uhr. Tagesordnung: Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: Zl. 6521/40 Voranschlag 1949 Berichterstatter Bürgermeisterstellv. Gottfried Koller: Zl. 3894/48 Exzeßgüter für Krankenanstalten; Anschaffung von Betten Zl. 7007/48 Entfernung des Kindergartens aus dem Flakgebäude Blümlhuberstraße; Neubau eines Kindergartens Zl. 6630/46 Kostenübernahme für die baulichen Umänderungen der städt. Mutterberatungsstelle im Haus Hans-Wagnerstraße 8 Berichterstatter Bürgermeisterstellvertr. Franz Paulmayr: Zl. 4853/41 Genehmigung einer nachträgl. Kreditbewilligung für die grose Fallenbrücke Zl. 7193/48 Genehmigung des Ausbaues der Schlüsselhofgasse; Entfernung der Holzrampe beim Hause Steiner bezw. Ing. Dietrich Berichterstatter Stadtrat Karl Dedic: Zl. 993/49 Wiedergutmachung hins. der sogen. Hagergründe Steyr Vorschußbewilligung an den Wirtschaftsverein Arbeiterheim Berichterstatter Stadtrat Ludwig Wabitsch: Zl.10697/39 Bewilligung der Rückzahlung des Kaufpreises an die Eheleute Ludwig und Hildegard Rathmayr und Josef und Emma Rathmayr, im Zusammennange mit dem Kaufvertrag vom 18.2.1941 Zl. 2758/48 Michaelerkirche Steyr; Übernahme weiterer Kosten für die Bombenschadensbehebung

Berichterstatter Stadtrat Hans Kahlig: Zl. 7194/48 Ankauf von Wasserleitungsrohren bei der Fa, Kriszan in Steyr Zl. 1508/48 Baumeister Sepp Schinagl; Entfernung einer unbefugt aufgestellten Bauhütte in Steyr, Sudetenstraße Entscheidung der Berufung. Berichterstatter Stadtrat Franz Enge: Zl. 7659/48 Schätzung des E-Werkes Steyr; Honorarbewilligung an Ing. Beurle. Zl. 6867/46 Erwerbung von jungen Aktien der Dachstein-FremdenVerkehrs-A.G. Berichterstatter Gemeinderat Josef Fellinger Zl. 4675/46 Übernahme von Straßenteilen im Stadtgebiet Waldrandsiedlung in das öffeniliche Gut Zl. 1285/48 Ausbau des Ortslinienverkehrs auf Obusbetrieb; Kreditaufnahme. Berichterstatter Gemeinderat Franz Schnabl: Zl. 7940/46 Anschaffung von Leitern für die Straßenbeleuchtung Zl. 6628/46 Mietobjekt Versorgungsheimstr. 4; Übernahme der Kosten für die Außeninstandsetzung Berichterstatter Gemeinderat Alois Huemer: Zl. 2898/48 Pflasterung der Haratzmüllerstrabe; Bewilligung eines Nachtragskredites. Zl. 4620/45 Bewilligung eines Nachtragskredites für die Beleuchtungsmaste der Sepp-Stöger-Straße Berichterstatter Gemeinderat Joser Pöschl: Zl. 7177/48 Rohr- und Formstuckeankauf von der WAG. Linz, Baustelle Steyr Zl. 5363/48 Landerl, Josef, Steyr, Goldhahnstr. 4; Genehmigung eines Parzellierungsplanes Berichterstatter Gemeinderat Emanuel Ulrich: Zl. 7046/48 Reparaturen am städt. Objekt Steyr, Versorgungsheimstraße 4 (Reitschule); Übernahme der Kosten Zl. 6055/48 Rückübereignung des Grundstückes G.P. 127/3 KG. 2640/42 Hinterberg an die Baufirma Drössler Berichterstatter Gemeinderat Maria Huemer: Zl. 5630/48 Baumeister Franz Hingerl, Steyr; Parzellierungsansuchen betr. das Seifentruhengelände Zl. 2100/48 Straßenbeleuchtung Münichholz III; Bewilligung von S 7.722,75

Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: Zl. 501/Präs. 48 Nachträgl. Genenmigung von weiteren Teuerungszuschlägen für die städt. Bediensteten Zl. 500/Präs. 40 Nachträgl. Genehmigung einer einmaligen Weihnachtszuwendung sowie eines Vorschusses auf künftige Gehaltsregelungen an die städt. Bediensteten. ÖFFENTLICHE SITZUNG Anwesende: Bürgermeister Leopold Steinbrecher als Vorsitzender Bürgermeisterstellvertr. Franz Paulmayr Bürgermeisterstellvertr. Gottfried Koller die Stadträte Kahlig Hans Dedic Karl Schanovsky Hans Enge Franz Wabitsch Ludwig Ebmer Hans die Gemeinderäte: Ennsthaler Wilhelm Ribnitzky Vinzenz Enöckl Franz Riha Karl Russmann Julius Fellinger Josef Schnabl Franz Fischer Karl Steininger Oskar Hallwirth Josef Trauner Franz SPÖ Hochgatterer Anton Trauner Franz ÖVP Huemer Alois Ulrich Emanuel Huemer Maria Vogelsam Josef Kokesch Karl Weindl Anton Mayrhofer Josef Wohlfahrt Josef Moser August Wokral Josefine Pöschl Franz Pöschl Josef Vom Magistrate: Mag. Dir. Stellvertr. Dr. Karl Enzelmüller, R.R. Josef Baminger, O.R.R. Friedrich Lischka, Dr. E. Krobath Schriftführer: M. Kanitz Entschuldigt sind: Stadtrat Anton Azwanger-und Gemeinderat Karl Wipplinger. Zu Protokollprüfern wurden die Gemeinderäte Enöckl Franz und Wilhelm Ennsthaler ernannt.

Bürgermeister L. Steinbrecher: Ich begrüße die Herren Gemeinderäte, erkläre die heutige Sitzung des Gemeinderates für eröffnet und stelle dessen Beschlußfähigkeit fest. Wirgehen sogleich in die Tagesordnung ein. Herr Stadtrat Hans Schanovsky hat das Wort. 21. 6521/40 Voranschlag 1949 Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: Sehr verehnter Gemeinderat! Wieder ist ein Jahr vergangen und wir haben heute zum vierten Maie die verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen, über den Voranschlag 1949 zu beraten und Beschluß zu fassen. Alle Amtsstellen haben sich bemüht, diesen Voranschlag zeitgerecht zum vergangenen Jahresende zu bringen und ich bitte Sie, die verspätete Vorlage infolge meiner persönlichen Abwesenheit zu entschuldigen. Ich kann Ihnen daher erst heute die Verabschiedung unseres Voranschlages empfehlen. Wir haben diesem Voranschlag in der Hauptsache die Erfahrungen des Jahres 1948 zugrunde gelegt. Das mit 31. Dez. 1948 befristete gewesene Abgabenteilungsgesetz ist durch die allgemeine Bewährung auch auf das Jahr 1949 verlängert worden. Dies bedeutet, daß die Gemeinden an Ertragsanteilen von den Bundesabgaben die gleichen Anschlagsätze bekommen. Vorweg kann ich Ihnen schon die Mitteilung machen, daß auch die Gemeindeabgaben der Stadt Steyr in gleicher Höhe wie für 1948 belassen bleiben. Daraus ergibt sich die Tatsache, daß ich Ihnen auch in diesem Jahr für unsere Stadt keinen ausgeglichenen Voranschlag unterbreiten kann. Der Ihnen vorliegende Voranschlag ist wie immer in dem Bestreben erstellt worden, die allergrößte Sparsamkeit walten zu lassen. Trotzdem ist ein dauerndes Ansteigen des Aufwandes bei Nichtschritthalten der Einnahmen zu beobachten. Das Rechnungsjahr 1949 - A. Allgemeiner Teil: Das Rechnungsjahr 1949 sieht im ordentlichen Haushalt an Einnahmen S 9,393.200,— an Ausgaben S 11,190.800,— somit einen Fehlbetrag (Zuschußbedarf) von S 1,797.600,— vor.

Gegenüber dem Voranschlag 1948 ergibt sich zwar ein um S 190.900.-- geringerer Fehlbertrag, aber trotzdem ist dieser Zuschußbedarf besorgniserregend. Wie schon im Vorjahresbericht erwähnt, ist dieses Anwachsen des Zuschußbedarfes im Vergleiche zu den Vorkriegsjahren nicht allein auf die allgemeine Vergrößerung der Stadt und auf das gesteigerte Lohn- und Preisniveau zurückzuführen, sondern insbesonders auch darauf, daß nach wie vor durch das Fortbestehen und durch die immer noch zunehmende Vergrößerung zusätzlicher Aufgabengebiete (Auftragsangelegenheiten) die Ausgaben anwachsen. Die hierdurch verursachte Verwaltungstätigkeit ist nicht zuletzt auch die Ursache der Verschiebung des Sachaufwandes zu Ungunsten des Personalaufwandes. Die Ausgaben gliedern sich a) in Pflichtausgaben, das sind Ausgaben aufgrund gesetzlicher Vorschriften und gültiger Verträge und in bedingte Pflichtausgaben, das sind jene, die nötig sind, um die bestehenden Gemeindeinrichtungen in geordnetem Gange zu erhalten, mit einer veranschlagten Höhe von zusammen S 8,697.200.- b) in freiwillige Ausgaben, im Voranschlag bei den einzelnen Postitibnen mit bA bezeichnet, mit einer veranschlagten Höhe von S 1,521.400,-- c) einmalige Ausgaben (Neuanschaffungen) S 972.200.— zusammen S 11,190.800.-- Schon daraus ist zu erschen, daß mit den Einnahmen gerade noch die Pflichtausgaben gedeckt sind. An eine Erhöhung der Steuern der einzigen ergiebigen Einnahmequelle der Gemeinde, kann nicht mehr geschritten werden, da bei den meisten Steuerarten das gesetzlich größtmöglichste Ausmaß erreicht ist. Lediglich bei der Grundsteuer bestünde noch die gesetzliche Möglichkeit einer Er. höhung, doch ist eine solche für den überwiegenden Teil der Bevölkerung, überwiegend Arbeiter und Angestellte, mit Rücksicht auf die eigenartige Struktur der. Stadt nicht mehr tragbar. Die Zuerkennung einer Bedarfszuweisung aus dem Gemeindeausgleichsfond, des, Landes ist daher ein dringendes Gebot und wäre vollkommen gerechtfertigt. Eine rigorose Einsparung bei den Ausgaben, selbst bei Hintansetzung der Erfüllung dringlicher kommunaler Aufgaben ist daher die einzige Möglichkeit, um einen ausgeglichenen Haushalt herbei-

zuführen. Jedenralls können Ausgaben über die veranschlagte Einnahmensumme nur in dem Maße getätigt werden, ais sie durch Mehreinnahmen, sei es durch günstigere Steuereinnanmen oder sonstige nicht veranschlagte zusatzliche Einnahmen (Bedariszuweisungen usw.) zu decken sind. Vordringliche und nicht aufschiebbare sogenannte freiwillige oder einmalige Ausgaben müssen, insoweit keine Deckung durch ordentliche Einnahmemittei vorhanden ist, in den außerordent¬ lichen Haushalt übersteilt und auf Kosten dort veranschiagter Vor¬ haben durch Rücklagen finanziert werden. Der gesamte Personalaufwand, winschließlich des Personaiaufwandes des städt. Wirtschaftshofes, beträgt in Jahre 1949 laut Voranschlag S 4,233.000.--, das sind 31.8 % der Gesamtausgaben oder S 111.20 pro Kopf der Bevolkerung. Der Personalstand betragt zurzeit: 95 Beamte, 208 Angestellve, 101 Arbeiter, of Pensionisten. An dieser Selle möchte ich auch noch auf den 13. Monatsgehalt der Gemeindebediensteten für das Jahr 1949 ninweisen. Wir alle wissen, daß die Forderung der öflentlichen Angesteilen nach einem 13. Monatsgehalt voll berechtigt sind, doch konnte dieser im voranschlag 1949 infolge mangelnder Bedeckung nicht untergebrache werden. Die sächlichen Verwaltungsausgaben im engeren Sinne (ohne Schule, Strasenerhaltungs- und Strabenreinigungskosten, einschließlich Gemeindeeinrichtungen und Fürsorgeausgaben) werden mit S 4,929.000.-- ermitteit, das sind 44 y der Gesamtausgaben oder S 129.70 je Kopi der Bevölkerung. Der Fürsorgeauiwand (Gesamtaufwand onne einmalige Ausgaben) betragt S 2,490.800.-- bezw. 222% der Ausgaben oder S 65.50 je Kopi der Bevölkerung; die ordentliche Straßenernaltung erfordert 11 %, der Schulaufwand 8 % der Gesamtausgaben ohne Berucksichtigung einmaliger Ausgaben. Im allgemeinen sei noch angefuhrt, daß von vornherein weitere von den verschiedenen Rererenten beantragte Durchruhrungen dringlicher einmaliger Ausgaben in der löhe von S 4,222.000.-- im Voranschlag nicht aurgenommen werden konnten (siche a.o.Maushalt, Pku. 9.) bis 14.). B. Besonderer Teil: Das Kapitei 'Allgemeine Verwaitung' welst einen Zuschußbedari von S 1,377.000.-- aui. u In inm sind rast durchwegs Prlichtausgaben enthaiten. Hervorzuheben ist, daß nach wie vor das Bewircschartungs¬ amt eine schwere Belastung für die Gemeinde darsteilt; es eriorderi im Janre 1949 noch immer einen Zuschußbedarl von S 450.300.—.

Das Kapitel 'Polizei', ebenfalls ausschließlich Pflichtausgaben enthaltend, weist einen Fehlbertrag von S 570.400.-- auf. Der Polizeikostenbeitrag per S 265.300.-- (S 7.- je Kopf der Bevölkerung) ist hierin die größte Ausgabepost. Das Schulwesen erfordert einen Zuschußbedarf von insgesamt S 953.000.--. Hievon entfallen auf die Volks- u. Hauptschulen S 639.900.- das Bundesrealgymnasium S 107.100.— die Kaufmännische Wirtschaftsschule S 41.900.- die Gewerbl. u. hauswirtschaftlichen Berufsschulen S 80.000.--, In diesem Kapitel sind natürlich nur die laufenden Betriebs- und Erhaltungsausgaben und Ausgaben für Neuanschaffungen nur geringenen Umfanges enthalten. Letztere erforderen aber allein einen Betrag von S 132.000.-- und weitere beantragte Neuanschaffungen im Werte von S 192.900.— mußten mangels einer Bedeckungsmöglichkeit überhaupt zurückgestellt werden. Die Schulraumfrage, im allgemeinen, ist eine der drückendsten Sorgen der Gemeinde. Die Errichtung neuer Schulräume ist eine unaufschiebbare Notwendigkeit und wird sich der Gemeinderat noch in diesem Rechnungsjahre mit dieser Frage befassen und zumindest an eine Teillösung schreiten müssen, wenngleich auch im außerordentlichen Haushalt ein derartiges Vorhaben nicht aufscheint. Die Finanzierung eines Schulhausneubaues ist aber ohnehin nur durch Darlehensaufnahme möglich. Das Kapitel 'Kultur- und Gemeinschaftspflege' ist, der angespannten Finanzlage entsprechend, im bescheidenen Rahmen gehalten und zeugt einen Zuschußbedarf in Höhe von nur S 87.500.-- für eine Aufgabe, die die Pflege der Wissenschaft, Kunst und Musik, der Volksbildung und der Heimatpflege einschließlich des Stadtarchives und des Museums umfaßt, von größter Sparsamkeit. Das Kapitel (Fürsorgewesen und Jugendhilfe' mit Gesamtausgaben von S 2,527.800.-- und S 532.900.— Einnahmen, somit einem Fehlbetrag von S 1,994,900.-- beweist die Erfüllung der gemeindlichen Verpflichtung auf sozialem Gebiete. Die offene Fürsorge erfordert einen Zuschußbedarf von S 624.900.--, die geschlossene Fürsorge S 287.000.-- und die Altersheime einen solchen von S 381.000.--. Bei letzteren mußten leider geplante Investitionen (einmalige Ausgaben) von S 58.100.-- mangels einer Deckung zurückgestellt werden. Die Einrichtungen der Jugendhilfe erfordern S 83.000.-- die städtischen Kindergärten S 278.300.—, das Kinderübergangsheim S 14.900.-- und die amerikanische Schulkinderausspeiseaktion

Das 'Gesundheitswesen und Sport' zeigt einen Abgang von S 199.500.--, und zwar die Gesundheitspflege einen solchen von S 114.900.-, der Sport von S 80.400.—-. Bei letzteren sind Subventionen in der löhe von S 36.000.-- vorgesehen, während für Investitionen von Sportanlagen S 39.000.-- ausgeworfen wurden. Das Kapitel 'Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen' schließt mit einem Abgang von S 1,157.500.— ab. Die Wohnungsnot, neben der Schulraumnot die brennendste Sorge der Stadtgemeinde seit Jahrzehnten, versucht die Stadtgemeinde insoferne zu lindern, als sie den Bestrebungen der verschiedenen Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaften und der Siedler, selbst Wohnungen zu schaffen, durch Beiträge und Subventionen in der Höhe von S 276.000.-- ihre Unterstützung zuteil werden lassen will. Für Instandsetzung der Straßen, Um- und Ausbau der Straßen einschließlich Materialbeschaffung, sind S 661.900.—- ausgeworfen. Hiermit kann zwar nur das Vordinglichste an Erhaltungs- und Ausbauarbeiten geleistet werden. Ein Teil der Ausbauarbeiten muß im Rahmen des außerordentlichen Haushaltes die Bedeckung finden, ein weiterer Teil in der Höhe von S 380.000.-- wurde überhaupt zurückgestellt. Die Erhaltungsausgaben der Brücken erfordern S 55.000.--, jene der Wasserbauten S 20.000.—. Die 'öffentlichen Einrichtungen und Wirtschaftsförderung' benötigen einen Zuschußbedarf von S 826.800.- Hievon entfallen: a) für Straßenbeleuchtung S 199.000.- Hierin sind nur die laufenden Betriebserfordernisse präliminiert und findet eine Abhilfe der mißlichentraßenbeleuchtung in keiner Weise mangels einer Finanzierung eineBerücksichtigung. Aber auch mit der Lösung dieses Problemes wird in naher Zukunft gerechnet werden müssen. b) für Straßenpflege S 285.000.- c) für Stadtentwässerung 27.000.— für Müllabfuhr 80.000.— (diesen Abgang verursacht zum Großteil der veranschlagte Ankauf von 300 Mülltonnen zum Preise von S 60.000.--). für die Wasserversorgung 67.600.— (hievon entfallen auf einmalige Ausgaben S 55.000.-) für das Feuerlöschwesen 50.800.— Dieser Zuschußbedarf kann dank der Uneigennützigkeit der freiwilligen Stadtfeuerwehr so bescheiden gehalten werden. für Investitionen des städt. Wirtschaftshofes g) 52.300.— h) für die Park- und Gartenanlagen einschl. der Stadtgärtnerei 52.300.—

Im Kapitel'Finanz- und Steuerverwaltung! nehmen auf der Einnahmenseite die Steuern und Abgaben den breitesten Raum ein. Insgesamt betragen in diesem Kapitel die Einnahmen S 7,912.100.— die Ausgaben S 2,538.300.— der Überschuß beträgt demnach S 5,373.800.—. Das Allgemeine Grundvermögen (Liegenschaftsverwaltung) schließt diesmal mit einem Abgang von S 65.000.-- ab, verursacht durch veranschlagte größere Instandhaltungsarbeiten in den städt. Objekten in der Höhe von S 426.000.-. Die Abgaben sind in folgender Höhe präliminiert: a) Abgabenertragsanteile - Bruttoertrag 3,200.000.- b) Grundsteuer S 1,067.000.- 890.000.- c) Gewerbesteuer S 1,300.000.- d) Lohnsummensteuer S e) Getränkesteuer 450.000.-- 400.000.-- f) Lustbarkeitsabgabe 17.000.— g) sonstige Gemeindeabgaben 7,324.000.— Summe das sind 78.3 % der Gesamteinnahmen. Von den Abgabenertragsanteilen werden jedoch 25 % für Bedarfszuweisungen an den Gemeindeaus800.000.— gleichsfond zurückbehalten, das sind 640.000. — weiters 20 % Landesumage, das sind sodaß die Abgabenertragsanteilen einen Nettoertrag von S 1,760.000.-- bringen und der eigent5,884.000.- liche Steuerertrag ausmacht. Die Steuern wurden vorsichtig präliminiert und unter der Voraussetzung der derzeitigen Betriebserträge und Umsätze. Mehreinnahmen könnten lediglich bei der Gewerbesteuer in dem Aummaße erwartet werden, als die Steyr-Werke einen gewerbesteuerpflichtigen Ertrag abwerfen. Außerordentlicher Haushalt. Der außerordentliche Haushalt sieht Vorhaben in einer Ausgabenhöhe von S 3,807.000.-- vor. Diese Ausgaben sind durch Rücklagen und sonstige Einnahmen nur bis zu einem Betrage von S 1,757.000.-- gedeckt; zur Deckung des Restes müßte ein Darlehen in Höhe von S 2,050.000.-- aufgenommen werden. Es sind folgende Vorhaben vorgesehen: Vollendungdes Wiederaufbaues des bombenzerstörten Schultraktes des Bundesrealgymnasiums nebst Innen-S 253.000.- einrichtung (Restrate,

2. Neubau eines städt. Kindergartens auf den Post¬ hoigrunden (hiefur leistet die Ennskrartwerke A.G. einen Beitrag von S 200.000.--) Vollendung des Neubaues der Fallenbrücke (Restrate) nebst Straßenregulierung beiderseits der Brücke Ramingbachbrücke, Fertigstellungsarbeiten einschl. Einfriedung 5. Vollendung des Neubaues des Feuerwehrdepots in der Sierningerstraße (Restrate, 6. Vollendung des Neubaues der Leichenhalle (Restrate) nebst Vorplatzgestaltung und Kanalisierung 7. Zubau an das Wirtschaftshofgebäude 8. für Leistungen aufgrund des Rückstellungsgesetzes S 250.000.- S 365.000.- S 26.000.- S 50.000.- S 368.000.- S 190.000.- S 165.000.- Die Kosten dieser Bauvorhaben können aus Rücklagemitteln gedeckt werden. Für die nachfolgend angeführten Vorhaben müssten Darlehen aufgenommen werden, und zwar: 9. Für den Um- und Ausbau von Straßen, sofür den Ausbau des Plenkelberges, der verlängerten Schweizergasse und für die Neupflasterung der Schuhbodengasse und Mitteregasse S 680.000.- 10. für den Neubau einer Taborstiege zur Leichenhalle S 240.000.-- für die Straßenbeleuchtung in der Haratzmüller- 11. straße, Blümelhuberstraße und Seitenstettnerstraße S 50.000.- ür die Stadtentwässerung (Projektskosten, Teil- 12. kanalisierung der Schuhbodengasse, Mitteregasse S 265.000.- und Plenkelberg) ir die Wasserversorgung des Wieserfeldplatzes, 13. der Sierningerstraße bis Annaberg und Arbeiterheim, der Haratzmüllerstraße und für die Freimachung des Brunnenschutzgebietes S 775.000.- ür die Errichtung einer Bedürfnisanstalt auf 14. der Promenade S 40.000.- Anlagen: 1. Wirtschaftsplan des städt. Wirtschaftshofes: Der Wirtschaftsplan des städt. Wirtschaftshofes sieht in den Einnahmen und Ausgaben je einen Betrag von S 1,758.200.-- vor. Die Personalausgaben betragen S 1,356.800.--, der Sachaufwand einschließlich einer Erneuerungsrücklage von S 35.000.-- beträgt S 401.400.—. Die Verrechnung des städt. Wirtschaftshofes wird anhangsweise im ordentlichen Haushalt gesondert geführt, die Gebarung aber am Jahresende aufgelöst. Wie schon im Vorjahresbericht

angeführt ist, wird der städt. Wirtschaftshof als eine selbständige Einrichtung geführt und fungiert gegenüber der Gemeinde als eine rechnungslegende Betriebsstätte. Hiedurch ist vor allem die richtige Belastung der einzelnen Verwaltungsstellen, für die der Wirtschaftshof Leistungen vollbringt, gewährleistet, wobei bei diesen Verwaltungsstellen die Leistungen des Wirtschaftshofes als reine Sachaufwände aufscheinen. Der eigentliche Hauptzweck dieser Verrechnungsart ist aber eine möglichst genaue Rentabilitätsfeststellung des Wirtschaftshobetriebes, (Eigenregiearbeiten) zu erreichen, selbstverständlich unter Berücksichtigung des eigenen Charakters des Aufgabengebietes dieser kommunalen Einrichtung. 2. Wirtschaftsplan der städt. Unternehmungen: Die Gesamteinnahmen der städt. Unternehmungen sind mit S 989.620.- die Ausgaben mit S 935.790.-- veranschlagt, sodaß ein Reingewinn von S 53.830.-- aufscheint. Der Stand an Rücklagen betrug am 31. Dezember 1948 S 2,952.304,48. Er reicht nicht aus, die im Voranschlag 1949 vorgesehenen Vorhaben damit zu finanzieren, sodaß nach Durchführung dieser Vorhaben im Jahre 1949 die Gemeinde nicht nur jeder Reserve entblößt ist, sondern ihr Schuldenstand, der am 31. 12. 1948 nur S 422.0902-- betrug, beträchtlich anwachsen dürfte. Abschließend muß der Erwartung Ausdruck verliehen werden, daß es gelingt, die Gebarung auszugleichen, wozu insbesonders eine Dienstvorschrift über die Vollzugsbestimmungen zur Ausführung des Voranschlages erlassen wurde, die genaue Bestimmungen über die Anweisungsrechte der anweisungsbefugten Dienststellen vorsieht, welche damit auch zur Verantwortung verhalten sind. Das städt. Kontrollamt wird beauftragt, die genaue Einhaltung aller Vorschriften zu überwachen und in sorgsamster Weise die Zweckmäßigkeit allef bestehenden Verwaltungseinrichtungen und die Wirtschaftlichkeit sowie die Möglichkeit von Einsparungen ständig zu xprüfen und über das Ergebnis dem Bürgermeister bezw. dem Finanzreferenten laufend zu berichten. Es ist der aufrichtige Wille, dieses Vorhaben zu verwirklichen und ich glaube, ohne Überhebung sagen zu dürfen, das wäre kommunale Tätigkeit.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der Gemeinderat der Stadt Steyr beschließe: I. Als Grundlage der Finanzierung der Stadtgemeinde Steyr für das Verwaltungsjahr 1949 wird der Voranschlag 1949 genehmigt, und zwar 1.) Der ordentliche Haushalt mit Gesamteinnahmen von S 9,393.200.- und Gesamtausgaben von S 11,190.800.— Abgang S 1,797.600.- 2.) Der außerordentliche Haushalt S 3,807.000.- mit Gesamteinnahmen von und Gesamtausgaben von S 3,807.000.— Abgang —.- 3.) Der Wirtschaftsplan der städt. Unternehmungen mit Gesamteinnahmen von 989.620.— und Gesamtausgaben von 935.790.— S 53.830.— Gewinn Die Bedeckung der Abgänge ist wie folgt vorzunehmen: 1.) im ordentlichen Haushalt a) zum Teil aus Einsparungen durch geeignete Maßnahmen sowohl im Personalaufwand als auch im Sachaufwand, zum Teil durch Bedarfszuweisungen, im Falle der Unaufschiebbarkeit eines Vorhabens des ordentlichen Haushaltes ohne Bedeckungsmöglichkeit ist dieses in den außerordentlichen Haushalt zu übernehmen und aus Rücklagen zu decken, 2.) im außerordentlichen Haushalt ist die Deckung, soweit dies durch Rücklageentnahme nicht möglich ist, grundsätzlich durch Aufnahme von Darlehen zu sichern. Hierüber hat jedoch fallweise der Gemeinderat neuerlich zu entscheiden. II. Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern werden in der gleichen Höhe wie im Jahre 1948 festgesetzt, und zwar 1.) Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und Kapital 300 v.H. Hebesatz Zweigstellensteuer 390 v.H. co Lohnsummensteuer 2 v. H. d. Lohnsumme bezw. 1000 v.H. d) Zweigstellensteuer nach der Lohnsumme 2.6 von Hundert der Lohnsumme, bezw. 1300 v.H.

2.) Grundsteuer a) Grundsteuer A für land-u.forstwirtschaftliche Betriebe Hebesatz 200 v.H. Frundsteuer B für andere Gründstücke, b) soweit sie nicht nach Erstarrungsbe¬ trag zu erheben ist 230 v.H. Grundsteur nach dem Erstarrungsbe¬ c). " trag in der Höhe von 125 v.H. III. Ausgaben dürfen nur insoweit gemacht werden, als sie veranschlagt sind, und zwar a) zur Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen, b) zur Erfüllung aller übrigen Verwaltungszwecke nur mit Bedachtnahme auf eine zwingende Notwendigkeit und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und größten Sparsamkeit. IV. Durch die Einsetzung eines Betrages in diesem Haushaltsplan wird weder für juristische noch für Einzelpersonen ein bestimmtes Recht auf diesen Betrag anerkannt und kann daher auch ein Anspruch auf Auszahlung in diesem oder einem späteren Jahre daraus nicht abgeleitet werden. Ich emfpfehle dem verehrl. Gemeinderate die Annahme dieses Voranschlages. Bürgermeister L. Steinbrecher: Wünscht zu dem vorgebrachten Tagesordnungspunkt jemand das Wort? Es hat sich Herr St. R. Kahlig zum Wort gemeldet. Herr St. R. Kahlig hat das Wort. Stadtrat Hans Kahlig: Der Herr Finanzreferent berichtet in seinen Ausführungen u.a. auch darüber, daß die Forderungen der öffentlichen Angestellten nach einem 13. Monatsgehalte ihre volle Berechtigung finden. Dazu muß ich sagen, daß im Voranschlag 1949 nichts zu ersehen ist, aus dem man das Gefühl haben könnte, daß der Forderung der öffentlichen Angestellten in dieser Richtung Rechnung getragen wird. Ich bin überzeugt, sehr verehrter Gemeinderat, daß es in

unserer Mitte niemanden gibt, der anderer Meinung ist, denn wir alle kennen die Not der Angestellten. Es hat sich daher auch die Fraktion der KPO mit diesem Punkte befaßt und gestatten Sie mir, Ihnen hierüber einen Antrag zu unterbreiten, der lautet: Der Gemeinderat wolle beschließen: In dem Voranschlag 19 49 ist ein entsprèchender Betrag einzusetzen, der die Auszahlung eines 13. Monatsgehaltes an die Bediensteten des Magistrates Steyr sicherstellt. Die Deckung ist aus Rücklagen zu nehmen. Der Antrag wird wie folgt begründet: Alle Mitglieder des Städtebundes, unter ihnen auch der Bürgermeister unserer Stadt, haben die Berechtigung dieser schon im Vorjahr erhobenen Forderung an¬ erkannt. Da die Verhältnisse sich inzwischen keineswegs im Sinne einer Erhöhung des bestehenden Realeinkommens ausgewirkt haben, darf nicht neuerlich ein demagogisches Spiel getrieben werden und ist es Prlicht der Gemeinde, fürdiese notwendige Ausgabe zeitgerecht vorzusorgen. Ich bitte Sie um Annahme dieses Antrages. Gleichzeitig hat der Herr Finanzreferent u.a. auch über die Wohnungsnot gesprochen, eine Angelegenheit, die uns als Gemeindevertreter ebenfalls schwer bedrückt, speziell jene Gemeinderäte, die im gemeinderätlichen Wohnungsausschuß vertreten sind. In diesem Sinne möchte ich Ihnen auch nachstehenden Antrag unserer Fraktion unterbreiten, der lautet: Der Gemeinderat wolle beschließen: Im Laufe des Monates rebruar wird eine Gemeinderatssitzung einberufen, mit dem alleinigen Tagesordnungspunkt „Die Wohnbauförderung in Steyr“. Zweck dieser Gemeinderatssitzung soll sein, nach Erörterung aller Möglichkeiten zu einer groß angelegten Wohnbauaktion zu kommen, die dem noch immer unerträglichen Wohnungselend merkbar zuleibe rückt. Begründet wird dieser Antrag wie folgt: Die bisher getroffenen Maßnahmen auf dem Gebiete des Wohnungsbaues können nicht befriedigen und noch viel weniger die kümmerlichen Ansätze, die im Voranschlag für 1949 enthalten sind und in völlig unzulänglicher Weise das Wohnungsproblem beeinflussen. Die Zuschüsse an die Siedler in Form von Bargeld können bei den jetzigen Verhältnissen nur Kreise begünstigen, die in Einkommen oder Vermögen einigermaßen gut situiert sind und also zusätzlich sozusagen ein Geschenk der Gemeinde erhalten würden. Eine breite Lösung des Problems ist durch den Bau von sog. Einfamilienhäusern, die oft auch villenartigen Charakter haben, überhaupt nicht möglich. Dazu bedarf es der Schaffung von Wohnungen oder Kleinsiedlungshäusern, die ausschließlich auf das Wohnbedürfnis einer Durchschnittsfamilie mit Arbeits-

einkommen abgestellt sind. Im Falle von Siedlungshäusern kann es sich also nur um die ökonomischeste Erstellung handeln, die wiederum nur möglich ist durch den Serienbau eines erprobten Einheitshauses. Nur dadurch konnen die einzeinen Bauteile und Bauvorrichtungen serienmäßig erstellt, bezw. verwendet werden und wäre auch die Rückkehr zumR eihenbau zu erwagen, der nicht nur die Baukosten, sondern vor allem auch die Erschlieungskosten wesentlich vermindert. Um eine solche aktion ins Leben zu rufen, muß sowohl die Gemeinde als auch alle anderen öffentlichen Stellen im Verein mit dem Siediungsgenossenschaften und allen interessierten Kreisen zusammenwirken und eine unermüdliche Initiative entfalten. Wir rordern daher die anderen Parteien auf, zur beantragten Gemeinderntssitzung über diesen Gegenstand konkrete Vorschläge vorzubereiten. Ich bitte um Annahme dieses Antrages. Bürgermeister L. Steinbrecher: Wünscht noch jemand das Wort? Es hat sich Herr G. R. Moser gemeldet. Herr G. R. Moser hat das Wort. Gemeinderat A ugust Moser: Im Namen meiner Fraktion gebe ich hiermit meine Stellungnahme zum Voranschlag 1949 bekannt: Das Gesamt-erfordernis ist um 2,2 Mill. S höher als im Vorjahre. Diese Erhöhung ist aber nur scheinbar hinsichtlich der Abgabenertragsanteile dadurch, daß im Vorjahr der Nettoertrag aus der Abgabenteilung eingestellt wurde, weitersheuer der Bruttoertrag sowohl in den Einnahmen und den Ausgaben, eingestellt wurde, somit auch die dem Gemeindeausgleichsfond deroberöster Landgs gierung Zukommenden Anteile. Elolgedessen erhonen sich die Efn¬ nahmen und Ausgaben des Voranschlage. 1949 gegenüber dem Vorjahre um je rund 1 Mill. S., ohne daß sie den tatsächlichen Einnahmenoder Ausgabenerhöhungen entsprechen. Das Erfordernis ist daher effektiv nur um etwa 1,2 Mill. gestiegen. Wenn man in Betracht zieht, daß die seit Oktober 1947 eingetretenen Erhöhungen im Lohn- und Preisgefüge sich erst 1949 im vollen Ausmaß auswirken, wird daraus klar, daß der für dieses Jahr veranschlagte Haushaltsplan gegenüber dem Vorjahre Einschränkungen erfahren hat. Diesführt zu der Bemerkung, daß vom Standpunkte des sozialistischen Denkens die Gemeinden, auch die Gemeinde Steyr, in der Zeit nach: 1945 keine Ansatzpunkte zu einer Verbreiterung und Vertiefung im Wirken des Gemeinwesens ausgebildet haben. Sie verbleiben vielmehr imBahmen der Möglichkeiten, die ihnen das System der formalen Demokratie und des liberalkapitalistischen Wirt-

vorschreibt, schartens, dem sich die Regierungsparteien verschrieben haben. Vergeblich sucht man daher nach e iner Wixsamkeit, wie sie etwa Voranschläge zur Zeit Luegers auf kommunalwirtschaftlichem Gebiet oder zur Zeit Breitners auf dem Gebiete des Wohnungs- und Gesundheitswesens zu finden waren. Auch das Budget Steyr's für 1949 unterscheidet sich nicht im wesentlichen von den Voranschlägen der bürgerlichen Ara oder der ersten Republik. Es ist das Budget einer Gemeinde im liberalistischen Wirtschaftsstaat, dessen höchster Sinn und Lorbeer im Lobpreis der biederen Sparsamkeit besteht. Dazu ist noch zu sagen, daß der für 1949 vorgesehene Abgang von rund 1,8 Mill. S sogar etwas kleiner ist als der 1948 präliminierte und wie dieser bis zum rechnungsmäßigen Abschluß des Jahres 1949 durch Einsparungen und Nichtausnützung von Vorsichtsposten in den Ausgaben von selbst verschwinden dürfte. Naom diesen allgemeinen Betrachtungen des ordentlichen Haushaltes sei zu den einzelnen Posten folgendes bemerkt: Kultur- und Gemeinschaftspflege: Eine rege Tätigkeit des Kulturamtes ist sehr erwünscht und soll an den hiefür ausgeworfenen Mitteln nicht gekritelt werden. Es muß jedoch darauf geachtet werden, daß das Kulturämt nicht der Steuerhinterziehung dient, indem Vereine ihre Veranstaltungen nur deshalb durch das Kulturamt gehen lassen, um der Vergnügungssteuer zu entgehen. Es sei auch nicht bekritelt, daß die im Voranschlag eingesetzten persönlichen Ausgaben von S 4.800.- dem tatsächlichen Aufwand für diesen Zweck nicht entsprechen. Hingegen ist es unbedingt wünschenswert, daß eine mehr in die Breite greifende popularwissenschaftliche Tätigkeit des Kulturamtes wirksam wird. Fürsorgewesen: Daß die Sätze der Fürsorge in vielen Fällen gänzlich unzureichend sind, ist bekannt. Daß keine Besserung eintreten wird, ist daraus ersichtlich, daß für 1949 nur um S 260.000.- mehr Ausgaben vorgesehen sind als im Vorjahre. Daß aber hierbei auch noch den Gemeinden Fürsorgelasten für DP und Flüchtlinge aufgehalst werden sollen, fordert zu heftigstem Protest heraus. In diesem Falle müßte die Gemeinde bis zur letzten Konsequenz sich einfach weigern, derartige Kosten zu tragen. Das Kapitel Mürsorge beleuchtet am deutlichsten die eigentliche Ohnmacht der Gemeinden im heutigen Osterreich, denn über die hier gemachten Einnahmen und Ausgaben entscheidet zu allerletzt und am allerwenigsten die Gemeinde.

Lediglich die Altersheime stehen in hohem Maße unter der Führung der Gemeinde und scheint es durchaus zweckmäßig, - nicht um irgendwelche Einsparungen zu erzielen, sondern um diese Institution zugunsten der Prleglinge voll wirksam zu machen - die strengste wirtschaftliche Abrechnung darüber zu führen. Wie aus dem Voranschlag ersichtlich, betragen die Verprlegskosten bei etwa 165 Prleglingen mehr als S 10.- täglich, obwohl Anschaffungen für Bettwasche, Aufwendungen für die Gebäude, Öfen usw. separat und an anderer Stelle verrechnet werden. Nachdem im Voranschlag die Verpflegung mit S 10.— féstgesetzt wurde, fällt der Widerspruch umso mehr in die Augen, daß der Antrag des sozialistischen Abgeordneten Hillegeist, die Renten auf einen Mindestsatz von S 153.-- zu erhöhen, bei der Abstimmung abgelehnt wurde, obwohl eine Mindestrente vonS 153.- nur die Hälfte von dem ausmacht, was für Verpflegskosten im Altersheim berechnet wird. Amerikanische Schulkinderausspeisung: Hier ist zu sagen, daß diese stark an Bedeutung verloren hat und wird in allgemeinen über die schlechte Qualität geklagt. Wir sind der Meinung, daß, wenn von Seite der Gemeinde S. 45.000.-- an Kostenbeiträgen zu leisten sind, diese ihren Einfluß zur Verbesserung der Qualität der verabreichten Speisen geltend machen sollte. Gesundheitswesen (Gesundheitsamt) war bisher Bundessache. Für 1949 sind nun erstmalig Kostenbeiträge von S 90.000.-- vorgesehen. Es wäre notwendig, hier Aufklärung zu geben, wieso die Gemeinde bei dem geringen Ergebnis der Abgabenteilung noch weitere Lasten auferlegt erhält. Sport: Die Sportpflege ist etwas sehr Notwendiges und ist der vorgesehene Betrag sicher nicht übermäßig. Jedoch die Aufteilung dieses Betrages veranlaßt zur Frage: Wem gehört der Sportplatz, der derzeit ausgebaut wird (S 36.000.--); wer ist zur Benützung desselben bezw. Benützung der neu angeschafften Geräte (S 19.000.—) berechtigt? Sportpflege heißt nicht Pflege dieses oder jenes Vereines. Nachdem es leider nicht geglückt ist, eine einheitliche Sportbewegung im neuen Österreich zu gestalten, müßte die öffentliche Betreuung sich gleicherweise auf alle Sportorganisationen erstrecken, und nicht einzelne Vereine, wie z. B. der Arbeiter- Turn- und Sportverein, begünstigt werden.

Zum Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen ist die Frage vorzulegen: Welche Siedler sollen Zuschüsse empfangen? (S 7.000 pro Siedler). Die Beiträge fur die Erschließung von Siedlungsgründen durien niemals Subventionen fur hohe Grundpreise werden. Weiters ist im Voranschlag 1949 die im Vorjahre, bereits beschlossene Anschaffung einer öffentlichen Waage nicht vorgesehen. Die städt. Gärtnerei ist im Besitze eines Gewerbescheines und wäre es zweckmäßig, sie auch für den in Verwaltung der Gemeinde stehenden Urnenfriedhof, den städt. Unternehmungen usw. heranzuziehen, was voraussetzt, daß sie wirtschaftlich selbständig verrechnet wird und nicht als ein Anhängsel der Pflege öffentlicher Gartenanlagen betrieben wird. Viehverteilerstelle: Produzent, Händier und Gewerbetreibende, die für die Fleischversorgung tätig sind, haben derzeit wohl sehr zufriedenstellende Verdienste. Es ist hier nicht einzusehen, warum die Gemeinde hier einen Betrag zuschließen soll. Die Gebühren sind so zu erstellen, daß ein unbedingter Ausgleich ailer entstehenden Kosten gewährleistet ist. Städt. Wirtschaftshof: Die bauliche und ausrüstungsmäßige Ergänzung des stadt. Wirtschaftshofes erfolgt nur sehr schleppend. Auch der Voranschlag 1949 ist sehr zurückhaltend. Die Arbeitsverhältnisse sind in mancher Beziehung heute noch schlechter als in manchen Privatbetrieben, wensnaib die baulichen Ergänzungen wohl ehestens durchgerührt werden müssen. Kapitalsvermögen: Es werden S 25.000.—- Kosten für den Elektrizitätswerksvertrag ausgewiesen. Wie steht es um diesen Vertrag und wann wird der Heimfall des E-Werkes an die Gemeinde erfolgen? Liegenschaftsverwaltung: Es erscheint unbedingt zweckmäßig, die Verwaitung der Ertragsliegenschaften, Gebäude u. Grundstücke, für die Zinse, Pachten oder andere Nutzungsgebünren eingehoben werden, von jenen Abgaben und Kosten zu trennen, die aus dem örfentlichen Grund (Strasen, Plätze usw.) stammen. Weiters wäre es notwendig, festzustellen, wie weit in den sächlichen Zweckausgaben Instand¬ haltungskosten für Zinshäuser etc. beinhaitet sind, die aufgrund des Mietengesetzes von den Parteien wieder abgestattet werden müssen und daher nur eine scheinbare Ausgabe darstellen. Es wäre durchaus sinngemäß, derartige Aufwendungen aus den Rücklagen a b¬ zudecken, die in der Nazizeit eben dadurch entstanden sind, das

derartige Reparaturen aus kreiegsbedingten-Gründen unerlassen wurden. Ertragsanteile an den Bundesabgaben: Der Nettoertrag, der im Vorjahr mit 5 1,364.000.- angesetzt war, beträgt S 1,760.600.- und macht damit einen verhältnismäßig kleinen Anteil der Gesamteinnahmen aus, und wird immer wieder betont, daß die Gemeinde durch diese geringen Ertragsanteile in ihren Möglichkeiten und Aufgaben gehemmt ist. Dazu wäre zu sagen, daß diese Abgabenteilung von den Regierungsparteien beschlossen wurde und nur mit Billigung dieser konnte zum zweiten Male eine Abgabenteilung Gesetz werden, die alle größeren Städte und Industriegemeinden finanzielle systematisch erwürgt. Abschließend wäre noch zu sagen, daß zwar verschiedene Bauvorhaben z. B. Schulbau, Wohnbau u. sw. beschlossen, jedoch nicht durchgeführt wurden. Wir vermissen hier jene wirkliche Initiative der Inangriffnahme einmal beschlossener Vorhaben. Trotz allem wollen wir die Ernsthaftigkeit der Bmühungen der Gemeinde würdigen und dem Haushaltplane 1949 unsere Zustimmung geben. Bürgermeister L. Steinbrecher: Es hat sich Herr St. R. Enge zum Wort gemeldet. Herr St. R. Enge hat das Wort. Stadtrat F. Enge: Zu den Ausführungen des Herrn G. R. Moser bezüglich des Kapitels Sport möchte ich kurz folgende Erklärung abgeben: Es ist allgemein bekannt, daß der Arbeiter Turn- und Sportverein vor dem Jahre 1934 einen Sportplatz besessen hat, d. h. aus in 10.000 Arbeitsstunden einen Platz, der nicht als Sportplatz geeignet war, zu einem solchen umgestaltet hat und es mehr als recht und billig ist, wenn dieser Verein nunmehr wieder Anspruch auf einen Sportplatz erhebt, der annähernd dem seinerzeit innegehabten entspricht, Es steht den Vereinen frei, den Sportplatz zu benützen, doch kann dieser nur von einem Vereine verwaltet und geleitet werden. G. R. Josef. Pöschl: Als Mohnungsreferent möchte ich zu dem Kapitel Wohn- und Siedlungsbau kurz folgendes ausführen: Anläßlich der in Wien stattgefundenen Tagung der Siedlungsgenossen- und -gesellschaften, bei

weicher diesen erofinet wurde, daß seitens des Sozial- und Finanzministeriums nur S 1,100.000.-- für Wohnbauzwecke zur Verfügung gestellt wurden, wurde sofort eine Deputation entsandt, die im Verhandlungswege erwirkte, daß der Bund bereit war, S 23,900.000.-- für den ersten Teil des Jahres zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel sind zum Teil auch bereits gesichert. Erfreulicherweise haben sich auch die Länder sowie Gemeinden dem Wohnbauprogramm angeschlossen; hier ist zu sagen, daß die Gemeinde Steyr das Wohn- und Siedlungsprogramm besonders fördert und unterstützt, die Aufschließungsarbeiten selbst übernimmt und auch erstmalig einen Betrag in Höhe von S 70.000.- eingesetzt hat, der nunmehr den Siedlern in Form einer Subvention zur Verfügung steht. Wenn wir nun das Budget der Stadt Steyr mit dem des Landes 0.0. oder dem Bundesbudget vergleichen, darf man wohl sagen, daß die Gemeinde einen wesentlichen Beitrag auf diesem Gebiete geleistet hat. Es ist nur zu wünschen, daß auch andere Gemeinden diesem Beispiele folgen. Gemeinderat K. Kokesch: Zu den vorgebrachten Darlegungen des H. G.:R. J. Pöschl möchte ich hier an das Mag. Präsidium mit der Bitte um Intervention beim 3M. f. Soziale Verwaltung herantreten. Es geht nicht an, daß von den für Wohn- und Siedlungsbauten vom Bundes zur Verrügung gestellten Summen den VöST. 6 Millionen Schill. zur Verfügung gestellt werden, in diesem Falle also der Staat dem 2 taate hilft. Gemeinderat Josef Pöschl: Hinsichtlich der von G.R. Kokesch erwähnten Zurverfugungstellung von Bundesmittel an die VOEST. ist zu sagen, daß die den Siedlungsgenossen- und -gesellschaften vom Bunde zur Verfügung gestellten Siedlungsmittel voll und ganz diesen Genossen- und Gesellschaften verbleiben. Zum Kapitel würsorge wäre zu sagen, daß im Verhältnis zum Lande oder zum Bund auch hier die Gemeinde Steyr an erster Stelle steht. Wenn Wir für das Gesundheitswesen, 120 bezw. deren Vorbeugung S 50.000.--, für Pflegekinder S 50.000.--, für Säuglinge S 30.000.-, für Waisen S 60.000.--, für die Kindergärten, eines der wichtigsten und größten Probleme, über S 200.000.--, sowie für Lehrmittel der ärmsten Kinder einen weiteren großen Betrag ausgeworfen haben, darf man wohl sagen, daß alles getan wurde, was wir als Vertreter der S.P.O. der Bevölkerung und den arbeitenden Menschen der Stadt schuldig sind.

Vizebü rmeister Gottfried Koller: Sehr verehrter Gemeinderat! Wenn man den Voranschiag für 1949 be¬ trachtet, so muß festgestellt werden, daß bei einer objektiven Beurteilung die Einnahmen der Gemeinde wirklich nach einem streng gespannten Maßstab angelegt wurden. Daß vielfach bei einzelnen Kapiteln nicht jene Beträge auferscheinen, die unter Umständen von verschiedenen Vertretern der einzelnen Fraktionen kritisiert werden, hat seine Ursache darin, daß die Gemeinde faktisch nicht über mehr Mittel verfügt, um auch die einzelnen Kapitel günstiger dotieren zu können. U. a. möchte ich hier das Kapitel Fürsorge kurz streifen. Von großzügigen Ausführungen muß hier abgesehen werden, da dies infolge des großen Umfanges zu weit führen würde. Ich bin jederzeit bereit, in einer öffentlichen Versammlung über das Kapitel Fürsorge- und Jugendwesen im Gemeindegebiete Steyr eingehend Bericht zu erstatten. Wenn Herr G. R. Moser die Unzulänglichkeit der Richtsätze hier irgendwie kurz gestreift hat, so sind auch wir sicherlich so objektiv, zuzugeben, daß ein Richtsatz von S 65.- bis 70.- mo¬ natlichbei den hohen Lebenshaltungskosten nicht hinreicht. Wenn aber innerhalb des Fürsorgeamtes im Durchschnitt pro Monat 1.500 bis 1.600 Personen zu befürsorgen sind, so werden Sie beiläufig einen Überblick bekommen, was diese Personen pro Jahr benötigen. Es ist ja nicht damit abgetan, daß diese nach den verschiedenen Richtsätzen leben müssen, sondern die Gemeinde ist bemüht, darüberhinaus u. über die Heimathilfe den Ärmsten unserer Gemeinde laufende und einmalige Zuwendungen zu gewähren. Unter anderem wurde auch das Kapitel Versorgungshäuser gestreift. Das Fürsorgeamt der Stadt Steyr ist bestrebt, nach Erhalt der notwendigen Mittel in Steyr ein Zentralversorgungshaus erstehen zu lassen. Die Vorarbeiten sind bereits im Laufen, die Pläne wurden bereits erstellt, doch fehlen die für die Herstellung dieses Objektes nötigen 2 Millionen Schilling. Die hohen Verwaltungskosten, die durch den Unterhalt von 3 Versorgungshäusern gegeben sind, wirken sich nicht nur in den Personalausgaben, sondern auch in Bezug auf die Regien stark aus. Diese würden ebenfalls wesentlich verringert werden, wenn es gelingen sollte, noch in diesem Jahre mit dem Bau des Zentralversorgungsheimes tatsächlich beginnen zu können. Es sei hier noch erwähnt, daß in den nächsten

Tagen das Versorgungsheim Gleink-liquidiert wird und die Insassen in das Versorgungsheim Industriestraße überführt werden. Bei Vollenaung des Zentralversorgungsheimes könnte auch das Versorgungsheim Sierningerstraße aufgelassen werden und dieses Gebäude für Schulzwecke Verwendung finden. Wenn auch betont wurde, daß die Ausgaben zur Erhaltung dieser Versorgungshäuser mit S 10.-- veranschlagt sind, so kann ich Sie versichern, daß trotzdem nur ein Verpflegkostenbeitrag vonS 6.-- eingehoben wird. Darüberhinaus sind wir bestrebt, das Handgeld der Insassen laufend zu erhöhen. Zu dem Kapitel Kindergärten ist zu sagen, daß wir bestrebt sind, zur Verwirklichung unserer Pläne die nötigen Gelder in Form von Darlehen zu erhalten, um neben dem Schul-, Wohnungs-, sowie dem Problem der Versorgungshäuser auch dieses einer günstigen Lösung zuzuführen. Damit hätte ich die Anfrage des H. G. R. Moser beantwortet. St. R. Hans Schanovsky: Ich habe einzelne Anfragen des Herrn G. R. Moser zu beantworten. Vorweg möchte ich meinem Erstaunen darüber Ausdruck geben, daß es uns an Initiative fehlen sollte. Werehrter Gemeinderat, man kann sich nur nach der Decke strecken und nicht mehr ausgeben, als man einnimmt. Die Einnahmen sind uns gesetzlich beschränkt. Wenn noch eine bescheidene Einnahmequelle offen ist, so ist dies die Grundsteuer B. Sie könnte durch Beschluß des Gemeinderates erhöht werden, doch habe ich von einem Antrage Abstand genommen, weil dieser Erhöhung der Grundsteuer B sofort auf die Mieter übergewälzt werden würde und hätten diese die Steuerlast zu tragen. Ich glaube, der Vorwurf des H. G. R. Moser ist daher nicht gerecht. Zu den einzelnen Punkten möchte ich ausführen: Amerikanische Schulkinderausspreisung: Der hier vorgesehene Betrag beinhaltet die reinen Transportkosten des ganzen Jahres, d. i. die Zufuhr der Speisen von der Küche zu den Schulen. Gesundheitswesen: Daß hier S 90.000.-- veranschlagt werden mußten, hat folgende Bewandtnis: Wir haben ein Gesundheitsamt gemeinsam für Stadt und Land. Die Landesregierung hat uns erstmalig für den Anteil an diesem Gesundheitsamte S 90.000.-- vorgeschrieben. Es ist hierüber auch ein Krieg entstanden, der jedoch noch nicht ausgetragen ist. Jedoch die Vorschreibung allein genügte, um sie im

im Voranschlage festzuhalten. Den Zuschüssen für das Siedlungswesen liegen folgende Erwägungen zugrunde: Wie Sie ja wissen, hat der Herr Bürgermeister in seiner letzten Gemeinderatssitzung die Anregung gegeben, daß es nicht allein kommunale Tätigkeit sein kann, Wohnraum zu schaffen, sondern es müssen Industrien, Gewerbe und Körperscharten ihren Beitrag dahingehend leisten, daß sie den bei ihnen in Beschäftigung Stehenden, Unterstützungen zum Bau von Siedlungshäusern gewähren. In dieser Aktion wird der Magistrat beispielgebend vorangehen. Es ist die Absicht der Gemeinde, 10 Bediensteten das 10 %ige Eigenkapital für ein Siedlungshaus vorzustresken. Wenn die Gemeinde bei der angespannten Finanzlage überhaupt in der Lage ist, zehn Siedlungswilligen die nötigen Mitteln vorzustrecken, so ist dies errreulich. Viehverteilerstelle: Hier ist zu sagen, daß es meine eigene Beanstandung im Finanz- und Rechtsausschuß ist, daß alle Maßnahmen zu ergreifen sind, um dieses Kapitel finanziell auszugleichen. Städt. Wirtschartshof: Die ungünstigen Arbeitsverhältnisse im städt. Wirtschaftshor sollen durch das Vorhaben des Ausbaues des suädt. Wirtschaftshobes behoben werden. Dieses Vorhaben war bereits im Vorjahre geplant, doch fehlen die erforderlichen Mittel. Infolge eines Abganges im heurigen Jahre muß jedoch der Ausbau zurückgestellt werden und können nur die unumgänglich notwendigen Vorhaben ausgeführt werden. Es ist unsere Pflicht, den ordentlichen Huushalt eines jeden Jahres auszugleichen bezw. die finanzielle Gebarung im Laufe eines Jahres so zu steuern, daß sie ausgeglichen wird. Dies glaube ich, ist unsere vornehmste Aufgabe. Elektrizitätswerks-Vertrag: Wie Sie wissen, soll das E-Werk Steyr nach dem II. Verstaatlichungsgesetz verstaatlicht und der Landesgesellschaft der CKA. einverleibt werden. Durch diese Verstaatlichung verlieren wir eine ganz bedeutende Einnahme durch den Ausfall der Konzessionsabgabe und überhaupt dadurch, da ja das E-Werk im Jahre 1962 der Gemeinde anheimfallen sollte. Jedoch sind wir nicht gewillt, diesen durch das Verstaatlichungsgesetz eintretenden Verlust so,ohne weiteres zu tragen und haben daher ein fachmännisches Gutachten eingeholt. Denn es steht die Frage

offen, wenn durch die Verstaatlichung des E-Werkes eine angemessene Entschädigung gezahlt werden soll, wer diese Angemessenheit festzustellen imstande ist. Deshalb wollan wir uns im vorhinein sichern, um nicht übervorteilt zu Werden. Eine Instandnaltung der stadt. Objekte aus Rücklagen ist nicht zu empfehlen, weil Rücklagen nur dazu vorhanden sind, um Neuanschafungen zu machen. Die Instandnaitung der Objekte muß vom Mietzins gedeskt werden. Bürgermeister L. Steinbrecher: Ich habe Ihnen schon früher versichert, daß die in Erwägung gezogenen Bauten, so auch der Schulbau, auch ausgeführt werden, doch sind solche Probleme nicht über Nacht zu lösen. Bezüglich des Schulbaues war ursprünglich gedacht, diesen im Gebaude des Reit¬ hofferwerkes unterzubringen. Dieser Plan erwies sich jedoch als undurchführbar. Nun wurde uns seitens der Steyr-Werke das Verwaltungsgebäude II angeboten. Dieser Plan wurde ernstlich erwogen, hat die Verureter des Unterrichtsministeriums, des Landesschulrates, Bauamtes und der versch. Körperschaften beschätftigt und macht gute Fortschritte. Die Kosten dieses Schulneubaues belaufen sich auf rund Mill. Schillinge. Wenn es uns gelingt, diesen Bau auszuführen, werden wir damit der Schulraumnot in Steyr wirklich abhelfen können. Wenn auch die angesetzten Termine nicht ganz übereinstimmen, so sind doch unsere Bemühungen in dieser Hinsicht wesentlich fortgeschritten. Zur Frage des Sportplatzes ist zu sagen, daß nur ein Verein der Gemeinde gegenüber Fur die Leitung und Verwaltung verantwortlich sein Kann, während die Benützung desseiben allen vereinen und Schulen offensteht. Zum Woln- und Siedlungsproblem wurde schon wiederholt ausgeführt, daß die Gewerbetreibenden sowie alle übrigen Sparten in Steyr aurgefordert wurden, ihren für sie wertvollen Angestellten den 10 Zigen Vorschuß als 3. Hypothek zu gewähren. Bei Zusammenarbeiten der diversen Betriebe, der Steyr-Werke und Hackwerke, dürften in Steyr 150 derarvigen Siedlen die Möglichkeiten zur Erbauung von Siedlungshäusern gegeben werden, wobei die Gemeinde miv gutem Beispiel voranzugehen gewillt ist. zur Frage des 13. Monatsgehaltes fur die öffentlichen Beuiensteten ist zu sagen, daß die S tadt Steyr entgegen den Weisungen des Bundessowie des Städtepundes im vergangenen Jahre, d. i. 1348, höhere Zuwendungen gab, als vorgesehen waren. Es ist dies eine Frage, die zwischen Gewerkschart und Städtebund ausgetragen werden muß. Eine Deckung des 13. Monatsgehaltes aus Rücklagen ist, wie

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2