Gemeinderatsprotokoll vom 19. Jänner 1949

Gegenüber dem Voranschlag 1948 ergibt sich zwar ein um S 190.900.-- geringerer Fehlbertrag, aber trotzdem ist dieser Zuschußbedarf besorgniserregend. Wie schon im Vorjahresbericht erwähnt, ist dieses Anwachsen des Zuschußbedarfes im Vergleiche zu den Vorkriegsjahren nicht allein auf die allgemeine Vergrößerung der Stadt und auf das gesteigerte Lohn- und Preisniveau zurückzuführen, sondern insbesonders auch darauf, daß nach wie vor durch das Fortbestehen und durch die immer noch zunehmende Vergrößerung zusätzlicher Aufgabengebiete (Auftragsangelegenheiten) die Ausgaben anwachsen. Die hierdurch verursachte Verwaltungstätigkeit ist nicht zuletzt auch die Ursache der Verschiebung des Sachaufwandes zu Ungunsten des Personalaufwandes. Die Ausgaben gliedern sich a) in Pflichtausgaben, das sind Ausgaben aufgrund gesetzlicher Vorschriften und gültiger Verträge und in bedingte Pflichtausgaben, das sind jene, die nötig sind, um die bestehenden Gemeindeinrichtungen in geordnetem Gange zu erhalten, mit einer veranschlagten Höhe von zusammen S 8,697.200.- b) in freiwillige Ausgaben, im Voranschlag bei den einzelnen Postitibnen mit bA bezeichnet, mit einer veranschlagten Höhe von S 1,521.400,-- c) einmalige Ausgaben (Neuanschaffungen) S 972.200.— zusammen S 11,190.800.-- Schon daraus ist zu erschen, daß mit den Einnahmen gerade noch die Pflichtausgaben gedeckt sind. An eine Erhöhung der Steuern der einzigen ergiebigen Einnahmequelle der Gemeinde, kann nicht mehr geschritten werden, da bei den meisten Steuerarten das gesetzlich größtmöglichste Ausmaß erreicht ist. Lediglich bei der Grundsteuer bestünde noch die gesetzliche Möglichkeit einer Er. höhung, doch ist eine solche für den überwiegenden Teil der Bevölkerung, überwiegend Arbeiter und Angestellte, mit Rücksicht auf die eigenartige Struktur der. Stadt nicht mehr tragbar. Die Zuerkennung einer Bedarfszuweisung aus dem Gemeindeausgleichsfond, des, Landes ist daher ein dringendes Gebot und wäre vollkommen gerechtfertigt. Eine rigorose Einsparung bei den Ausgaben, selbst bei Hintansetzung der Erfüllung dringlicher kommunaler Aufgaben ist daher die einzige Möglichkeit, um einen ausgeglichenen Haushalt herbei-

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