Gemeinderatsprotokoll vom 19. Jänner 1949

lautet daher: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Die Veriügung des Bürgermeisters hinsichtlich der Teuerungsmaßnahmen für städt. Bedienstete von Okotber und Nov. 1948 wird nachträgiich genehmigt." Bürgermeister L. Steinbrecher: Wird zu dem vorgebrachten Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. 21. 500/Präs. 48. Nachträgl. Genehmigung einer einmaligen Weihnachtszuwendung sowie eines Vorschusses auf kunftige Ge¬ haltsregelungen an die Städt. Bediensteten. Der Bürgermeister hat nach Verhandlungen mit der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten ebenfalls gemäß § 49 des Gemeindestatutes verfügt, daß an alle Magistratsbediensteten eine einmalige Zuwendung von netto S 140.—-, die Pensionisten der Stadt eine solche von netto S 100.-- anläßlich der Weihnachtsfeiertage auszuzahlen ist. Die Bedeckung dieser Personalmehrkosten wird ähnlich wie bei den Bündesbediensteten, durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer von durchschnittlich O.3 %, welche durch eine Novelle zum Umsatzsteuergesetz erfolgen wird, über den Weg der gemeinschaftlichen Eundesabgaben hereingebracht werden können. Die Ausgaben betrugen zu diesem Pünkte S 62.256,—. Der Hürgermeister hat gemäß § 49 des Gemeindestatutes nach Anhörung der Personalvertretung der Gemeindebediensteten verfügt, daß an alle aktiven Gemeinde bediensteten und alle Pensionisten ein Vorschuß auf künftige Gehaltsregelungen in folgender Höhe gegeben wird: für Ledige S 60.— für Verheiratete ohne Kinder S 100.-- für Verheiratete mit Kinder S 120.- Die Deckung hat aus Ersparungen zu erfolgen. Die Verrechnung erfolgt nach besonderen Weisungen. Aufgrund dieser Verfügung wurden S 39.475.-- ausbezahlt. Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses vom 11. 1. 1949: "Der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Die Verfügung des Bürgermeisters vom 12. 12. 1948, womit an die Gemeindebediensteten eine einmalige Zuwendung anläßl. der Weihnachtfeiertage im Betrage von S 140.- bezw. S 100.-- ausbezahlt wirde, wird nachträglich genehmigt.

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