Gemeinderatsprotokoll vom 19. Jänner 1949

Stadtrat Ludwig Wabitsch: 21. 10697/59 Bewilli ng der Rückzahlung des Kauirreises an die Ehe¬ leute Ludwig u. Mildegard Rathmayr sowr Jo ef und Eamma Rathmayr im Ausammenhange mit dem Kaufvertrag vom 18. 2. 1941. Die Stadtgemeinde Steyr nat mit den Kaurverträgen vom 18. 2. 1941 aus der Ez. 550 KG. Steyr verkauft an: 1. Ludwig und Hildegard Rathmayr, Steyr, Direktionsstr. 15, bezw. Engegasse 29, die Parzelle Nr. 323/19 Wiese im Ausmaße von 521 m2 zum Preise von RM 4.50 je m2, zusammen RM 2.344,50, weiters als Vergutung für 61.88 m2 Grund aus der Stammliegenschaft EZ. 550 als anteilsmäßiges Ausmaß für Zwecke der Herstellung eines örfentl. Weges" 278,46 Josei und Emma Rathmayr, die Parzelle Nr. 523,20 im Ausmaße von 416 m2 zu einem Preise von RM 4,50 je m2,1.872,— sowie als Vergütung für 49.61 m2 aus der Stammliegenschaft EZ. 550 als anteilsmäßiges Ausmaße für Zwecke der Herstellung eines öfftl. Weges RM 223,24. Die Kaufpreise, Vermessungskosten und Vergütung für den Straßengrund sind seitens beider Käufer bezahlt worden. Gegen beide Käufer wurde seitens des Vereines rrohe Jugend, Steyr, bei der Rückstellungskommission beim Landesgerichte Linz je ein Rückstellungsverfahren eingeleitet und aufgrund des Erkenntnisses dieser Rückstellungskommission vom 5. 10. 1948e das Eigentumsrecht für den Verein Frohe Jugend in Steyr einverleibt. Nunmehr verlangt Ludwig Rathmayr unter Hinweis darauf, daß im Rückstellungsverfahren das gekaufte Grundstück Nr. 323/19 wiederm dem Vereine Frohe Jugend zuerkannt und das Erkenntnis bücherlich durchgeführt wurde, von der Stadtgemeinde Steyr die Rückzahlung des Kaufpreises von RII 2.622,90. Einen Antrag auf Rückzahlung des Kau"preises hat aber bisher nur Ludwig Rathmayr gestollt. Die Mitkäuferin, seine Ehefrauhlildegard, hat den Antrag nicht unterschrieben. Es ist daher vor Auszahlung des Betrages ihr Einverständnis einzuholen. res weiteren haben die Eheleute Josef und Emma Rathmayr an die Stadtgemeinde das Ersuchen gestellt, ihnen den Kaufpreis von RII 2.095.-- zurückzuerstatten. Laut Amtsbericht des Magistratspräsidiums vom 29. 11. 1948 sind die von den Antragstellern begehrten Rückzahlungsansprüche berechtigt. Der rinanz- und Rechtsausschuß hat daher in seiner Sitzung vom 11. 1. 1949 den Antrag gestellt:

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