Gemeinderatsprotokoll vom 19. Jänner 1949

Das 'Gesundheitswesen und Sport' zeigt einen Abgang von S 199.500.--, und zwar die Gesundheitspflege einen solchen von S 114.900.-, der Sport von S 80.400.—-. Bei letzteren sind Subventionen in der löhe von S 36.000.-- vorgesehen, während für Investitionen von Sportanlagen S 39.000.-- ausgeworfen wurden. Das Kapitel 'Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen' schließt mit einem Abgang von S 1,157.500.— ab. Die Wohnungsnot, neben der Schulraumnot die brennendste Sorge der Stadtgemeinde seit Jahrzehnten, versucht die Stadtgemeinde insoferne zu lindern, als sie den Bestrebungen der verschiedenen Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaften und der Siedler, selbst Wohnungen zu schaffen, durch Beiträge und Subventionen in der Höhe von S 276.000.-- ihre Unterstützung zuteil werden lassen will. Für Instandsetzung der Straßen, Um- und Ausbau der Straßen einschließlich Materialbeschaffung, sind S 661.900.—- ausgeworfen. Hiermit kann zwar nur das Vordinglichste an Erhaltungs- und Ausbauarbeiten geleistet werden. Ein Teil der Ausbauarbeiten muß im Rahmen des außerordentlichen Haushaltes die Bedeckung finden, ein weiterer Teil in der Höhe von S 380.000.-- wurde überhaupt zurückgestellt. Die Erhaltungsausgaben der Brücken erfordern S 55.000.--, jene der Wasserbauten S 20.000.—. Die 'öffentlichen Einrichtungen und Wirtschaftsförderung' benötigen einen Zuschußbedarf von S 826.800.- Hievon entfallen: a) für Straßenbeleuchtung S 199.000.- Hierin sind nur die laufenden Betriebserfordernisse präliminiert und findet eine Abhilfe der mißlichentraßenbeleuchtung in keiner Weise mangels einer Finanzierung eineBerücksichtigung. Aber auch mit der Lösung dieses Problemes wird in naher Zukunft gerechnet werden müssen. b) für Straßenpflege S 285.000.- c) für Stadtentwässerung 27.000.— für Müllabfuhr 80.000.— (diesen Abgang verursacht zum Großteil der veranschlagte Ankauf von 300 Mülltonnen zum Preise von S 60.000.--). für die Wasserversorgung 67.600.— (hievon entfallen auf einmalige Ausgaben S 55.000.-) für das Feuerlöschwesen 50.800.— Dieser Zuschußbedarf kann dank der Uneigennützigkeit der freiwilligen Stadtfeuerwehr so bescheiden gehalten werden. für Investitionen des städt. Wirtschaftshofes g) 52.300.— h) für die Park- und Gartenanlagen einschl. der Stadtgärtnerei 52.300.—

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