Gemeinderatsprotokoll vom 19. Jänner 1949

Anwesenheit eines Vertreters der WäG: Baustelle Steyr, vorgenommen. Die Kosten des Rohr- und Formstückeankaufes belaufen sich auf rund S 5.815.—.. Der Bau- und Verwaltungs- sowie der Finanz- und Rechtsausschuß haben hierzu folgenden Antrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Für den Ankauf von 117.04 m Rohre, a S 40.-- S 4.681,60 5 Formstücke und 12 Kupplungsringe, rund 500,— 250 kg, a. S 2.-- 383,40 sowie Arbeitslohn für Sortierung 250.— Transportkosten S 5.875,— bei der WAG. Linz Zum Zwecke der Verwendung bei der projektierten Verlegung der Wasserleitung in der Sierningerstraße wird der Betrag von S 5.815.-- bewilligt. Die Deckung ist bei H.St. 714-32 zu nehmen:" Bürgermeister I. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. 21. 5363/48 Landerl Josef, Steyr; Goldhahnstr. 4: Genehmigung einas Farzelllerungsplanes. Die Partei Josef Landerl hat unter Vorlage von Parzellierungsplänen ein Ansuchen um Genehmigung des Parzellierungsentwurfes vorgelegt. Der Entwurf wurde vom Bauamte überprüft und kann als Grundlage für die Grundstücksteilungen verwendet werden. Die städtebaulichen Interessen wurden wahrgenommen und die gewünschte Verbauung im Verbauungsplane festgehalten und eingezeichnet. In der Natur werden sich voraussichtlich nur geringfügige Änderungen hinsichtl. der Parzellengrößen, der Situation der Gebäude und der Begrenzungslinien (Baufluchtlinien) zwischen dem privaten unddem öffentlichen Besitz ergeben. Die Aufschließung des Geländes ist der bereits vorhandenen Parzdlierung der Ifangsiedlung angepaßt, sodaß das gesamte Gelände einer zweckmäßigen Aufschließung zugeführt werden kann. Städtebaulich wie auch baupolizeilich ist der Vorentwurf unter Berücksichtigung der von derBaubehörde ge- . wünschten Parzellenteilung und Verbauung nicht zu beanständen. Im Sinne der Bauordnung f. d. Stadt Steyr wie auch der Bauordnungsnovelle 1947 ist die Genehmigung zur Grundaufteilung (Parzellierung) an einen Beschluß des Gemeinderates gebunden. Antrag des Bau- u. Verwaltungs- sowie des Finanz- und Rechtsausschusses: „Der Gemeinderat wolle beschließen: Der von der Partei Josef Landerl, Steyr, Goldhahnstraße 4, am 16. 8. 1948 vorgelegte

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