Gemeinderatsprotokoll vom 19. Jänner 1949

Lieferungsbedingungen bei der Fa. Gustav Mann, Neuzeug bei Steyr, zu bestellen. Bgm.L. Steinbrecher: Wird zu dem Antrage das Wort gewunscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. 21. 7007/48 Entfernung des Kindergartens aus dem Flakgebäude Blümlhuberstraße: Neubau eines Kindergzartens. Die Ennskraftwerke-A.G. ist an die Stadtgemeinde mit dem Ersuchen herangetreten, den im Gebäude derselben untergebrachten Kindergarten aus diesem zu entfernen. Nach längeren Verhandlungen und Unterredungen haben es die Ennskraftwerke A.G. übernommen, einen Kostenbeitrag von S 215.000.-- für die Errichtung eines neuen Kindergartens im Taschelried dem Magistrate zukommen zu lassen, unter der Bedingung, daß die Stadt nach Erhalt der Zahlung dieses Zuschusses die vom Kindergarten im Bürogebäude Blümlhuberstr. 38a benützten Räume freimacht, und bis zur rertigstellung des geplanten Ersatzbaues für die provi¬ sorische Unterbringung des Kindergartens vorsorgt. Der Vorentwurf sieht die Errichtung eines ebenerdigen Massivgebaudes mit teilweiser Unterkellerung vor. Die Errichtung auf der Parzelle 1230 KG. Steyr, dem Magistrate gehörig, auf dem südseitig gelegenen Plateau der Posthofgründe gedacht. Nach überschlägiger Ermittlung ist mit folgenden Baukosten zu rechnen: S. 207.000.— Keller- u. Erdgeschoß mit 1.150 chm umbauten Raum 31.000.— Liegeterasse mit 260 chm umbautem Raum Vorplatz, Spielplatze, Wege und Beprlanzungen für 40.000.- ein Ausmaß von 2.000 m2 Versorgungsanlagen, wie Wasser-, Kanal-, Stromver22.000.- sorgung, Iix Inneneinrichtung 20.000.— S 320.000.- Summe Die Unterausschüsse haben sich mit obigem Bauvorhaben eingenend befaßt und hat der Finanz- und Rechtsausschuß in seinerSitzung vom 11.1. 1949 den Antrag gestellt: „Der Gemeinderat wolle beschließen: Die Errichtung eines ebenerdigen Massivgebaudes mit teilweiser Unterkellerung, als Kindergarten, auf der Parzelle 1230 KG. Steyr um einen Baukostenbetrag von S 320.000.--, wovon der Betrag von S 215.000.-- als nicht rückzahl¬ bare Beihilfe von den Ennskraftwerken übernommen wird, wird genehmigt."

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