Gemeinderatsprotokoll vom 19. Jänner 1949

Lediglich die Altersheime stehen in hohem Maße unter der Führung der Gemeinde und scheint es durchaus zweckmäßig, - nicht um irgendwelche Einsparungen zu erzielen, sondern um diese Institution zugunsten der Prleglinge voll wirksam zu machen - die strengste wirtschaftliche Abrechnung darüber zu führen. Wie aus dem Voranschlag ersichtlich, betragen die Verprlegskosten bei etwa 165 Prleglingen mehr als S 10.- täglich, obwohl Anschaffungen für Bettwasche, Aufwendungen für die Gebäude, Öfen usw. separat und an anderer Stelle verrechnet werden. Nachdem im Voranschlag die Verpflegung mit S 10.— féstgesetzt wurde, fällt der Widerspruch umso mehr in die Augen, daß der Antrag des sozialistischen Abgeordneten Hillegeist, die Renten auf einen Mindestsatz von S 153.-- zu erhöhen, bei der Abstimmung abgelehnt wurde, obwohl eine Mindestrente vonS 153.- nur die Hälfte von dem ausmacht, was für Verpflegskosten im Altersheim berechnet wird. Amerikanische Schulkinderausspeisung: Hier ist zu sagen, daß diese stark an Bedeutung verloren hat und wird in allgemeinen über die schlechte Qualität geklagt. Wir sind der Meinung, daß, wenn von Seite der Gemeinde S. 45.000.-- an Kostenbeiträgen zu leisten sind, diese ihren Einfluß zur Verbesserung der Qualität der verabreichten Speisen geltend machen sollte. Gesundheitswesen (Gesundheitsamt) war bisher Bundessache. Für 1949 sind nun erstmalig Kostenbeiträge von S 90.000.-- vorgesehen. Es wäre notwendig, hier Aufklärung zu geben, wieso die Gemeinde bei dem geringen Ergebnis der Abgabenteilung noch weitere Lasten auferlegt erhält. Sport: Die Sportpflege ist etwas sehr Notwendiges und ist der vorgesehene Betrag sicher nicht übermäßig. Jedoch die Aufteilung dieses Betrages veranlaßt zur Frage: Wem gehört der Sportplatz, der derzeit ausgebaut wird (S 36.000.--); wer ist zur Benützung desselben bezw. Benützung der neu angeschafften Geräte (S 19.000.—) berechtigt? Sportpflege heißt nicht Pflege dieses oder jenes Vereines. Nachdem es leider nicht geglückt ist, eine einheitliche Sportbewegung im neuen Österreich zu gestalten, müßte die öffentliche Betreuung sich gleicherweise auf alle Sportorganisationen erstrecken, und nicht einzelne Vereine, wie z. B. der Arbeiter- Turn- und Sportverein, begünstigt werden.

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