Gemeinderatsprotokoll vom 19. Jänner 1949

Der Finanz- und Rechtsausschuß hat hierzu nachstenenden Antrag gestelit: "Der Gemeinderat wolle beschlieben: Der Verbäuungsentwurf des Seirentruhengelandes, begrenzt durch den Wolfenerweg, Menlgraben und Dachsbergweg, aus dem Besitze des Bau¬ meisters Franz Hingerl, nach Maigape des Lageplanes vom 2.Okt. 1948, erstellt vom Ziv. Geometer Friedrich Kröger zu GZ. 152071915, und den Vorschriften der Bauordnung für die Stadt Steyr sowie der Bauordnungsnovelle 1947, wird grundsatzlich genehmigt. Hierdurch übernimmt die Gemeinde keineriei Verprlichtungen zur Durchiuhrung von Aurschliebungsarbeiten, wie Wasser-, Kanal-, Straßen- und elektrische Leitungen. Zur Bedingung dieser Genehmigung wirde dem Antrags eller Franz llingeri die kostenlose und lastenrreie Abtretung der im oben angeführten Lageplane gelb gekennzeichneten Strabenflache an das öiientliche Gut gemacht. Die Parzellierungsgenehmigung im einzeinen bleibt einem nach Masgabe der Vorschrilten der Bauordnung für die Stadt Steyr entspre¬ chenden gesonderten Nerrahren vorbehal ten. Der Schichtenplan betr. "rranz Hingeri's Seirentruhe“, erstellt vom Ziv. Geometer Friedrich Kröger zu GZ. 1520/1910, wird als integranter Bestandteil dieses Beschlusses erklart. Bgm. L. Steinbrecher: Wird zu diesem Antrage das Wort gewunschu? Dies ist nicht der Fali. Der Antrag ist einstimmig angenommen. 21. 2100/40 Straßenbeleuchtung Münichnolz III; Bewilligung von S 1.12212. Entsprechend einem dringenden Wunsche der Bevolkerung des Bauab¬ schnittes III Münichholz wurden vom Stadtbauamte zur Durchfuhrung der Straßendeuchtung in diesem Abschnitte, als Erweiterung der Beleuchtung in der Leharstraße, Anbote eingenolt, laut denen sich die Kosten für 20 Maste, 2000 m Aluminiumdraht und 12 Beleuchtungs¬ körper auf ungerähr S 6.000.- stellen. Zur Durchführungsbeschleunigung mußte die Arbeit an eine Privatfirma (Fa. Berger) vergeben werden, sodab der städt. Wirtschaftshof nur mehr die Schmiedearbeiten ausführte. Die Kosten der durchgeführten Arbeiten betragen einschl. Materialbeistellung S 6.396,34, zuzüglich der vom städt. Wirtschaftshofe durchgerührten Leistungen im Betrage von S 1.326,41. Die Deckung könnte in der H. St. 710-70, die noch nicht voll ausgenützt ist, gefunden werden. Der Bau- und Verwaltungs- sowie der Finanz- und Rechtsausschuß

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