Gemeinderatsprotokoll vom 19. Jänner 1949

I.d.öffentl. Sicherheit, vom 30.4.1955 wurde diese Liegenschaft der Stadtgemeinde kostenlos übereignet. Die Liegenschaft bestand aus verschiedenen Parzellen mit einem Gesamtausmaße von 6.284 m2. Im Zuge des Neubaues der Haratzmüllerstraße (verlängerte Pachergasse) wurde die Liegenschaft aufgeteilt. Ein Teil wurde zum Straßenneubau verwendet und wurde öffentlicher Grund. Der Rest wurde an die Anrainer, die iherseits von ihren Liegenschaiten Gründe im Tauschwege abgaben, sowie ein Teil an die Elektrizitätswerke zur Errichtung einer Umformerstation verkauft. Das Gebäude der ehem. Gärtnerei Nemitz, welches zu obiger Liegenschaft gehörte, war im Jahre 1938 mit S 13.333,- bewertet worden, wurde jedoch durch Bomben schwer beschädigt und um den Preis von S 700.-- an die E-Werke verkaurt. Die verschie¬ denen Abverkäufe an den fraglichen Grundstücken brachten insgesamt Bareinnahmen im Betrage von S 14.915,68. Der Verein Arbeiterheim hat weivers in den Jahren um 1930 einen Plan zum Bau eines Arbeiterneimes in Steyr bei dem Arch. Hoffmann in Wien bestellt und auch geliefert erhalten. Er kostete insgesamt S 55.000.—-. Im Jahre 1938 wurden, wie sich aus einem vom Verein Arbeiterheim vorgelegten Schreiben des Rechtsanwaltes Dr. Hans Schmölzer vom 14. 6. 1938 ergibt, die Pläne angefordert. Dr. Schmölzer hat als Stadtrat im Auftrage des damaligen Bürgermeisters von dem Verwahrer der Pläne, Dir. i. R. Hans. Witzany, die Pläne abverlangt, welche laut vorgelegtem Aufgabeschein auch tatsächlich der Stadtgemeinde am 20. 6. 1938 übersandt worden wären. Über das weitere Schicksal dieser Pläne ist derzeit nichts feststellbar. Es ist amtsbekannt, daß der Magistrat die Verlängerte Pachergasse zur Gänze ausgebaut hat. rür die Straße wurden 3.600 m2 Grund benötigt, die, wie oben aufgezeigt, aus den sog. Hagergründen bezw. mit diesen eingetauschten, hergesteilt worden ist. Der Magistrat hat überdies aus der Grundstücktransaktion noch 2 Grundstücke, und zwar die beiden Grundstücke an der Durch¬ fahrtsstraße zu den Steyr-Werken, in Besitz und hat außerdem noch einen Barbetrag von rund S'15.000.-- eingenommen. Auch die Baupläne müssen nach den vorgelegten Urkunden als dem Magistrate zugekommen angesehen werden. Rein rechtlich ist der Magistrat aufgrund des Rückgabegesetzes zur Rückstellung der Grundstücke verhalten. Infolge der wirt-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2