Ratsprotokoll vom 17. Mai 1878

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 17. Mai 1878 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths-Protokoll über die XIV. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 17. May 1878. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vice-Bürgermeister: Gustav Gschaider. Die Gemeinderäte: Samuel Mauß Franz Breslmayr Anton Mayr Ferdinand Gründler Matthias Perz Josef Haller Josef Peyrl Franz Hofman Franz Ploberger Josef Huber Georg Pointner Leopold Huber Johann Redl Anton Jäger von Waldau Franz Jäger von Waldau Franz Schachinger Karl Jäger von Waldau Wenzl Wenhart Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Leopold Anton Iglseder. Beginn der Sitzung 3 1/4 Uhr Nachmittags. Tagesordnung I. Section 1., 2., 3., 4. Gesuche um Aufname in den Ge- meindeverband. 5. Rekurs der Magdalena Gruber wegen

Raths-Protokoll über die XIV. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 17. May 1878. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vice-Bürgermeister: Gustav Gschaider. Die Gemeinderäte: Samuel Mauß Franz Breslmayr Anton Mayr Ferdinand Gründler Matthias Perz Josef Haller Josef Peyrl Franz Hofman Franz Ploberger Josef Huber Georg Pointner Leopold Huber Johann Redl Anton Jäger von Waldau Franz Jäger von Waldau Franz Schachinger Karl Jäger von Waldau Wenzl Wenhart Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Leopold Anton Iglseder. Beginn der Sitzung 3 1/4 Uhr Nachmittags. Tagesordnung I. Section 1., 2., 3., 4. Gesuche um Aufname in den Gemeindeverband. 5. Rekurs der Magdalena Gruber wegen

verweigerter Armenunterstützung. 6. Amtsbericht wegen Wiederbesetzung der Wasenmeisterstelle. 7. Besetzung der beiden Thurmwächterstellen. II. Section: 8. 9. 10. 11. Bericht des Kassamtes über die Kassagebahrung in den Monaten Jänner bis April 1878. 12. Zuschrift der ob. östr. Handels-, GewerbeKammer um eine Beitragsleistung für Stipendien zum Besuche der Pariser Weltausstellung. 13. Amtsbericht wegen Verpachtung eines Zuckerbäckerstandes im Theatergebäude. 14. Eingabe des Josef Heindl wegen Ersatzleistung für einen durch Grundabrutschung ihm zugegangenen Schaden. 15. Zuschrift der österr. Waffenfabriks-Gesellschaft um Grundüberlassung. 16. Commißionsprotokoll pto Beitragsleistung der Gemeinde für die provisorische Herstellung der Strasse beim Objecte IX. 17. Erlaß des k.k. Statthalterei-Präsidiums wegen zeitlicher Belassung des k.k. Telegrafenamtes im Excölestiner-Gebäude. III. Section: 18. Eingabe der Hausbesitzer in der Bahnhofstrasse um Kanalisirung. 19. Amtsbericht wegen Trottoirherstellung bei den Häusern 476 & 477 Voglsang.

verweigerter Armenunterstützung. 6. Amtsbericht wegen Wiederbesetzung der Wasenmeisterstelle. 7. Besetzung der beiden Thurmwächterstellen. II. Section: 8. 9. 10. 11. Bericht des Kassamtes über die Kas- sagebahrung in den Monaten Jänner bis April 1878. 12. Zuschrift der ob. östr. Handels-, Gewerbe- Kammer um eine Beitragsleistung für Stipendien zum Besuche der Pariser Weltausstellung. 13. Amtsbericht wegen Verpachtung eines Zuckerbäckerstandes im Theatergebäude. 14. Eingabe des Josef Heindl wegen Ersatz- leistung für einen durch Grundab- rutschung ihm zugegangenen Schaden. 15. Zuschrift der österr. Waffenfabriks-Ge- sellschaft um Grundüberlassung. 16. Commißionsprotokoll pto Beitragsleist- ung der Gemeinde für die provisorische Herstellung der Strasse beim Objecte IX. 17. Erlaß des k.k. Statthalterei-Präsidiums wegen zeitlicher Belassung des k.k. Tele- grafenamtes im Excölestiner-Gebäude. III. Section: 18. Eingabe der Hausbesitzer in der Bahnhof- strasse um Kanalisirung. 19. Amtsbericht wegen Trottoirher- stellung bei den Häusern 476 & 477 Voglsang.

IV. Section: 20. Erlaß der k.k. Statthalterei wegen Errich- tung eines Nothspitales und Aufstellung einer Sanitäts-Commission. 21. Erstattung des Präsentations-Vorschla- ges für das Dr. Josef Pflügl'sche Stipendi- um. 22. Eingabe des Herrn Johann Dittmann wegen Herstellung einer Priester- wohnung im Bruderhause. 23. Zuschrift des k.k. Stadtschulrates Steyr wegen Neubau eines Schulhauses in Aichet. 24. Zuschrift der städt. Armen-Commission wegen Verleihung einer Leopold Pacher'schen Pfründenstiftung pr täg- lich 17 1/2 xr. Comitébericht 25. Zuschrift des Herrn Josef Werndl we- gen Ankauf des Betriebs-Direkti- ons-Gebäudes. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konsta- tirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähig- keit erforderlichen Anzal von Gemeinde- rats-Mitgliedern und geht hierauf zur Tagesordnung über. I. Section 1. 2. 3. 4. G.R. Winter verlegt die Gesuche

IV. Section: 20. Erlaß der k.k. Statthalterei wegen Errichtung eines Nothspitales und Aufstellung einer Sanitäts-Commission. 21. Erstattung des Präsentations-Vorschlages für das Dr. Josef Pflügl'sche Stipendium. 22. Eingabe des Herrn Johann Dittmann wegen Herstellung einer Priesterwohnung im Bruderhause. 23. Zuschrift des k.k. Stadtschulrates Steyr wegen Neubau eines Schulhauses in Aichet. 24. Zuschrift der städt. Armen-Commission wegen Verleihung einer Leopold Pacher'schen Pfründenstiftung pr täglich 17 1/2 xr. Comitébericht 25. Zuschrift des Herrn Josef Werndl wegen Ankauf des Betriebs-Direktions-Gebäudes. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mitgliedern und geht hierauf zur Tagesordnung über. I. Section 1. 2. 3. 4. G.R. Winter verlegt die Gesuche

der Herrn Johann Hans und Josef Weberndorfer, beide Werkmeister in der österr. Waffenfabrik, und des Herrn Josef Vogerl, Schmied in der Waffenfabrik, Hausbesitzer und Armenvater, um Aufname in den Gemeindeverband von Steyr, giebt deren Familienstand bekannt und bemerkt, daß diese drei in der Waffenfabrik in Verwendung stehenden Bittsteller sämmtlich ein gesichertes Einkommen haben, seit lange in Steyr domiziliren, hiesige Bürgerstöchter zu Frauen und nach der Angabe des bei der Sectionssitzung anwesend gewesenen Direktors der Waffenfabrik G.R. Holub die feste Zusicherung haben, daß sie, wenn sie arbeitsunfähig würden, eine Pension erhalten würden. Mit Rücksicht auf diese Umstände beantrage die Section, es sei diesen 3 Gesuchstellern die Aufname in den Gemeindeverband von Steyr gegen Erlag der Taxe zu bewilligen. Weiters verliest Referent das Gesuch des H. Josef Lehner, Fabriksarbeiter und Hausbesitzer, und stellt hiezu mit Rücksicht auf die Lieferung des Nachweises über dessen ordentlichen Verdienst und den Besitz eines lastenfreien Hauses namens der Section den Antrag, auch diesem Bittsteller die nachgesuchte Aufname in den Gemeindeverband gegen Taxeerlegung zu bewilligen.

der Herrn Johann Hans und Josef Webern- dorfer, beide Werkmeister in der österr. Waffenfabrik, und des Herrn Josef Vogerl, Schmied in der Waffenfabrik, Hausbesitzer und Armenvater, um Aufname in den Gemeindeverband von Steyr, giebt de- ren Familienstand bekannt und bemerkt, daß diese drei in der Waffenfabrik in Verwendung stehenden Bittsteller sämmt- lich ein gesichertes Einkommen haben, seit lange in Steyr domiziliren, hiesige Bürgerstöchter zu Frauen und nach der Angabe des bei der Sectionssitzung anwesend gewesenen Direktors der Waffenfabrik G.R. Holub die feste Zu- sicherung haben, daß sie, wenn sie ar- beitsunfähig würden, eine Pension er- halten würden. Mit Rücksicht auf die- se Umstände beantrage die Section, es sei diesen 3 Gesuchstellern die Aufna- me in den Gemeindeverband von Steyr gegen Erlag der Taxe zu bewilligen. Weiters verliest Referent das Gesuch des H. Josef Lehner, Fabriksarbeiter und Hausbe- sitzer, und stellt hiezu mit Rücksicht auf die Lieferung des Nachweises über dessen ordentlichen Verdienst und den Besitz eines lasten- freien Hauses namens der Section den Antrag, auch diesem Bittsteller die nach- gesuchte Aufname in den Gemeinde- verband gegen Taxeerlegung zu bewillig- en.

Referent ersucht sohin über alle 4 Gesuchstel- ler entweder einzeln oder im gesammt- en abzustimmen. Der Vorsitzende bemerkt, daß nach der Ausführung des G.R. Holub jeder von den 3 erstgenannten Gesuchstellern ein Einkommen von jährlich 1200 fl bezie- he und daß selbe pensionsfähig seien; er stelle daher die Frage, ob einzeln oder ins- gesammt über alle Gesuchsteller abgestimmt werden soll. Die G.R. Peyrl, Wenhart & Mayr sprechen sich für letzteren Modus aus und wird sohin auf Grund der hierüber eingeleiteten Ab- stimmung der Sections-Antrag an- genommen. Z. 3794, 3795, 5181, 4801. 5. G.R. Pointner führt an, daß die im Öl- berggaßel wohnhafte Maurerswittwe Mag- dalena Gruber ein 10jähriges Kind habe, welches krüppelhaft sei und an der engli- schen Krankheit leide, und für das sie ein Armengeld von monatlich 3 fl 50 xr beziehe; nun sei dieselbe auch für ihre Person um eine Unterstützung einge- schritten, mit welchem Ansuchen sie jedoch von Seite der städt. Armen-Commis- sion abgewiesen worden sei. Hiegegen ha- be dieselbe den Rekurs an den Gemeinderat

Referent ersucht sohin über alle 4 Gesuchsteller entweder einzeln oder im gesammten abzustimmen. Der Vorsitzende bemerkt, daß nach der Ausführung des G.R. Holub jeder von den 3 erstgenannten Gesuchstellern ein Einkommen von jährlich 1200 fl beziehe und daß selbe pensionsfähig seien; er stelle daher die Frage, ob einzeln oder insgesammt über alle Gesuchsteller abgestimmt werden soll. Die G.R. Peyrl, Wenhart & Mayr sprechen sich für letzteren Modus aus und wird sohin auf Grund der hierüber eingeleiteten Abstimmung der Sections-Antrag angenommen. Z. 3794, 3795, 5181, 4801. 5. G.R. Pointner führt an, daß die im Ölberggaßel wohnhafte Maurerswittwe Magdalena Gruber ein 10jähriges Kind habe, welches krüppelhaft sei und an der englischen Krankheit leide, und für das sie ein Armengeld von monatlich 3 fl 50 xr beziehe; nun sei dieselbe auch für ihre Person um eine Unterstützung eingeschritten, mit welchem Ansuchen sie jedoch von Seite der städt. Armen-Commission abgewiesen worden sei. Hiegegen habe dieselbe den Rekurs an den Gemeinderat

eingebracht, welcher, sowie das beigebrachte ärztliche Zeugnis nebst dem ErhebungsProtokolle vom Referenten verlesen wird. Nachdem nun durch das ärztliche Zeugnis die Erwerbsunfähigkeit der Gesuchstellerin nicht nachgewiesen sei, und die Armen-Commission die Abweisung des Gesuches beantragt habe, so habe sich auch die Section nicht bewogen gefunden, diesen Rekurs der Würdigung zu empfehlen, und glaube daher, es sei demselben nicht stattzugeben. G.R. Ploberger findet Gesuchstellerin nach dem Inhalte ihres Gesuches für berücksichtigungswerth. G.R. Redl bekent, daß Gesuchstellerin sehr arm sei und stellt den Gegenantrag, man möge die Betheilung fürs Kind mit kommendem Herbste gegen ihr Einschreiben auf 5 fl erhöhen. G.R. Mayr weißt darauf hin, daß Gesuchstellerin erst 42 Jahre alt sei, und daß andere hilfsbedürftigere Arme vorhanden seien. G.R. Leopold Huber & Peyrl unterstützen den Antrag des G.R. Redl, worüber G.R. Hofman

eingebracht, welcher, sowie das beigebrachte ärztliche Zeugnis nebst dem Erhebungs- Protokolle vom Referenten verlesen wird. Nachdem nun durch das ärztliche Zeugnis die Erwerbsunfähigkeit der Gesuchstellerin nicht nachgewiesen sei, und die Armen-Commission die Ab- weisung des Gesuches beantragt ha- be, so habe sich auch die Section nicht bewo- gen gefunden, diesen Rekurs der Würdigung zu empfehlen, und glaube daher, es sei demselben nicht stattzuge- ben. G.R. Ploberger findet Gesuchstellerin nach dem Inhalte ihres Gesuches für be- rücksichtigungswerth. G.R. Redl bekent, daß Gesuchstellerin sehr arm sei und stellt den Gegenan- trag, man möge die Betheilung fürs Kind mit kommendem Herbste gegen ihr Einschreiben auf 5 fl erhöhen. G.R. Mayr weißt darauf hin, daß Gesuch- stellerin erst 42 Jahre alt sei, und daß andere hilfsbedürftigere Arme vorhan- den seien. G.R. Leopold Huber & Peyrl unterstützen den Antrag des G.R. Redl, worüber G.R. Hof- man

darauf hinweist, daß die Unterstützung 5 fl bereits erschöpft seien, daß es übri- gens der Gesuchstellerin ohnehin frei- stehe, im Winter wieder um eine Unterstützung einzuschreiten. G.R. Karl von Jaeger erklärt für den Sec- tionsantrag zu stimmen. Nachdem Referent nochmals auf das geringe Alter der Rekurrentin, sowie den Um- stand, daß ihre Erwerbsunfähigkeit nicht nachgewiesen erscheine hingewiesen, bleibt bei der Abstimmung der Antrag des Gemein- derates Redl in der Minorität, und wird der Antrag der Section mit Ma- jorität zum Beschluße erhoben. — Z. 4443. 6. G.R. Pointner verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat! In Folge Ablebens des hierstädt. Wasenmei- sters Franz Strauß erscheint die Wieder- besetzung dieser Stelle erforderlich, daher sich das Amt hievon zur weiteren Verfü- gung mit dem Bemerken die Anzeige zu erstatten erlaubt, daß die bisherigen Bezüge des Wasenmeisters in einer Jah- resremuneration pr 100 fl nebst den mit 1/3 der betreffenden Strafbeträge bemessenen Ergreifungsgebüren bestanden haben. – Steyr am 7. May 1778. Iglseder.“

darauf hinweist, daß die Unterstützung 5 fl bereits erschöpft seien, daß es übrigens der Gesuchstellerin ohnehin freistehe, im Winter wieder um eine Unterstützung einzuschreiten. G.R. Karl von Jaeger erklärt für den Sectionsantrag zu stimmen. Nachdem Referent nochmals auf das geringe Alter der Rekurrentin, sowie den Umstand, daß ihre Erwerbsunfähigkeit nicht nachgewiesen erscheine hingewiesen, bleibt bei der Abstimmung der Antrag des Gemeinderates Redl in der Minorität, und wird der Antrag der Section mit Majorität zum Beschluße erhoben. — Z. 4443. 6. G.R. Pointner verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat! In Folge Ablebens des hierstädt. Wasenmeisters Franz Strauß erscheint die Wiederbesetzung dieser Stelle erforderlich, daher sich das Amt hievon zur weiteren Verfügung mit dem Bemerken die Anzeige zu erstatten erlaubt, daß die bisherigen Bezüge des Wasenmeisters in einer Jahresremuneration pr 100 fl nebst den mit 1/3 der betreffenden Strafbeträge bemessenen Ergreifungsgebüren bestanden haben. – Steyr am 7. May 1778. Iglseder.“

Hiezu stellt Referent namens der Section den Antrag, daß die Besorgung der Wasenmeistergeschäfte für den Stadtbezirk Steyr mit der bisherigen Entlohnung hiefür an berechtigte Bewerber übertragen werden könne, und diesfalls eine Ausschreibung wegen Wiederbesetzung dieser Stelle vorausgehen solle. Der Antrag der Section wird angenommen. – Z. 5409. 7. G.R. Pointner bemerkt hinsichtlich der Wiederbesetzung der beiden Thurmwächterstellen, daß nach der Konkursausschreibung die Bezüge für den Stadtpfarrthurmwächter in einer Jahreslöhnung von 400 fl und einem von Seite des Stadtpfarramtes für Besorgung einiger Geschäfte (Uhr und Orgelaufziehen, Läuten udgl.) zugesicherten Pauschale pr 55 fl, dann einem jährlichen Holzdeputat von 5.1 Raummeiter weichen Scheitern bei 47 Centimet. Scheiterlänge; für den Taborthurmwächter in einer Jahreslöhnung von 300 fl und einem jährlichen Holzdeputat von 3.4 Raummeter weicher Scheiter bei 47 Centimetres Scheiterlänge, und für jeden in der unentgeltlichen Benützung einer Wohnung im betreffenden Thurme bestehe; daß weiters unter sonst gleichen Umständen nach Steyr

Hiezu stellt Referent namens der Section den Antrag, daß die Besorgung der Wa- senmeistergeschäfte für den Stadtbe- zirk Steyr mit der bisherigen Entloh- nung hiefür an berechtigte Bewerber übertragen werden könne, und dies- falls eine Ausschreibung wegen Wieder- besetzung dieser Stelle vorausgehen solle. Der Antrag der Section wird angenom- men. – Z. 5409. 7. G.R. Pointner bemerkt hinsichtlich der Wiederbesetzung der beiden Thurmwäch- terstellen, daß nach der Konkursaus- schreibung die Bezüge für den Stadtpfarr- thurmwächter in einer Jahreslöhnung von 400 fl und einem von Seite des Stadt- pfarramtes für Besorgung einiger Ge- schäfte (Uhr und Orgelaufziehen, Läuten udgl.) zugesicherten Pauschale pr 55 fl, dann einem jährlichen Holzdeputat von 5.1 Raum- meiter weichen Scheitern bei 47 Centimet. Scheiterlänge; für den Taborthurmwächter in einer Jahreslöhnung von 300 fl und einem jährlichen Holzdeputat von 3.4 Raummeter weicher Scheiter bei 47 Centimetres Scheiterlänge, und für jeden in der unentgeltlichen Be- nützung einer Wohnung im betreffen- den Thurme bestehe; daß weiters unter sonst gleichen Umständen nach Steyr

zuständige Bewerber vorzugsweise berücksichtigt würden und daß endlich die Kompetenz für den Stadtpfarrthurm auf Bewerber von katholischer Religion beschränkt sei. In Folge dieser Ausschreibung seien 7 Gesuche eingelangt und zwar von Franz Marschhofer, Stadtpfarrthurmwächter, An- ton Heinzl, provisorischer Taborthurm- wächter und Leopold Straßmayr, Messerer- geselle, welche nach Steyr zuständig seien, dann von auswärtigen, nämlich: Franz Höckner, Heinrich Brandl, Karl Lutzenberger und Josef Diketmüller. Von diesen 4 nicht nach Steyr zuständigen Kompetenten habe sich keiner durch etwas besonderes hervorgethan, die- selben müßten sich auch erst in den Dienst einführen und in der Orientirung hei- misch werden; die Section schlage daher die mit der dieser Stelle bereits betrauten Marschhofer und Heinzl, welche wieder eingeschritten seien, vor. G.R. Schachinger erklärt sich diesem Vorschla- ge anzuschließen, nachdem kein Grund vorliege, die Stellen andern Bewerbern zu verleihen. G.R. Peyrl erklärt, nicht zu wissen, warum die Stellen ausgeschrieben worden seien, worüber der Vorsitzende bemerkt, es sei dies deswegen geschehen, weil die Bezüge

zuständige Bewerber vorzugsweise berücksichtigt würden und daß endlich die Kompetenz für den Stadtpfarrthurm auf Bewerber von katholischer Religion beschränkt sei. In Folge dieser Ausschreibung seien 7 Gesuche eingelangt und zwar von Franz Marschhofer, Stadtpfarrthurmwächter, Anton Heinzl, provisorischer Taborthurmwächter und Leopold Straßmayr, Messerergeselle, welche nach Steyr zuständig seien, dann von auswärtigen, nämlich: Franz Höckner, Heinrich Brandl, Karl Lutzenberger und Josef Diketmüller. Von diesen 4 nicht nach Steyr zuständigen Kompetenten habe sich keiner durch etwas besonderes hervorgethan, dieselben müßten sich auch erst in den Dienst einführen und in der Orientirung heimisch werden; die Section schlage daher die mit der dieser Stelle bereits betrauten Marschhofer und Heinzl, welche wieder eingeschritten seien, vor. G.R. Schachinger erklärt sich diesem Vorschlage anzuschließen, nachdem kein Grund vorliege, die Stellen andern Bewerbern zu verleihen. G.R. Peyrl erklärt, nicht zu wissen, warum die Stellen ausgeschrieben worden seien, worüber der Vorsitzende bemerkt, es sei dies deswegen geschehen, weil die Bezüge

der Thurmwächter vom Gemeinderate erhöht worden seien und weil gegen die bisherigen Thurmwächter seitens des Feuerwehr-Oberkommandos Anzeigen wegen unrichtiger Signalisirungen von Bränden vorgekommen seien, sowohl daß sich dieselben anderweitig mehr beschäftigten, als auf ihren Posten. Referent bemerkt, daß Marschhofer früher bei verschiedenen Vereinen Vereinsdiener gewesen und als solcher noch jetzt beim Musikverein bedienstet sei. In dieser Beziehung erkläre nun derselbe in seinem Gesuche, daß, wenn er die Thurmwächterstelle erhalte, er diesen Dienst künden werde, um sich ganz seinem Posten wiedmen zu können. Hinsichtlich des Bewerbers Heinzl sage man, daß derselbe schlecht sehe, wogegen er bemerken müße, daß ihm der Stadtarzt diesfalls ein gutes Zeugnis gebe. Indem mehrere Gemeinderäte zu gleicher Zeit ihren Meinungen in ungeregelter Debatte Ausdruck geben, ersucht der Vorsitzende mit dem Hinweise darauf, daß es unter solchen Umständen unmöglich sei, ein Protokoll zu führen, es möge jeder, der sprechen wolle, sich zum Worte melden, und immer nur einer sprechen.

der Thurmwächter vom Gemeinderate er- höht worden seien und weil gegen die bisherigen Thurmwächter seitens des Feuerwehr-Oberkommandos Anzeigen wegen unrichtiger Signalisirungen von Bränden vorgekommen seien, sowohl daß sich dieselben anderweitig mehr beschäftigten, als auf ihren Posten. Referent bemerkt, daß Marschhofer früher bei verschiedenen Vereinen Vereins- diener gewesen und als solcher noch jetzt beim Musikverein bedienstet sei. In dieser Beziehung erkläre nun derselbe in seinem Gesuche, daß, wenn er die Thurm- wächterstelle erhalte, er diesen Dienst künden werde, um sich ganz seinem Posten wiedmen zu können. Hinsichtlich des Bewerbers Heinzl sage man, daß derselbe schlecht sehe, wogegen er bemer- ken müße, daß ihm der Stadtarzt diesfalls ein gutes Zeugnis gebe. Indem mehrere Gemeinderäte zu gleicher Zeit ihren Meinungen in ungeregelter Debatte Ausdruck geben, ersucht der Vor- sitzende mit dem Hinweise darauf, daß es unter solchen Umständen unmöglich sei, ein Protokoll zu führen, es möge je- der, der sprechen wolle, sich zum Worte mel- den, und immer nur einer sprechen.

G.R. Ploberger bemerkt, er sei nicht gegen die Anstellung des Heinzl, nur widerstre- be es ihm, daß man einen blinden Men- schen, den Heinzl sehr wirklich sehr schlecht, zum Aufseher über das Eigenthum der Bewohner bestelle; es wäre daher richtiger, entweder seine Frau als Wächterin an- zustellen, damit sie diejenige sei, wel- che die Verantwortung zu tragen habe, oder einen andern. Er erklärt übrigens keinen Antrag zu stellen und für den Sectionsantrag zu stimmen. G.R. Anton von Jäger bemerkt, es müßte erst nachgewiesen werden, daß Heinzl blind sei. G.R. Mayr empfiehlt für den Stadtpfarr- turm den bisherigen Wächter Marsch- hofer um so mehr, als hinsichtlich der Sig- nalisirung der Brände ohnehin bald ei- ne Abänderung um Regulirung getroffen würde. Hinsichtlich Heinzl sei es allerdings gewiß, daß derselbe schlecht sehe, aber er müße aufmerk- sam machen, daß er ohnehin allein den Dienst nicht besorgen könne und daß er unbedingt hiezu eine zweite Person benötige, wie denn auch seiner Frau den Dienst mit versehe; übrigens stehe hinsichtlich seiner Sehkraft der Entscheid- ung

G.R. Ploberger bemerkt, er sei nicht gegen die Anstellung des Heinzl, nur widerstrebe es ihm, daß man einen blinden Menschen, den Heinzl sehr wirklich sehr schlecht, zum Aufseher über das Eigenthum der Bewohner bestelle; es wäre daher richtiger, entweder seine Frau als Wächterin anzustellen, damit sie diejenige sei, welche die Verantwortung zu tragen habe, oder einen andern. Er erklärt übrigens keinen Antrag zu stellen und für den Sectionsantrag zu stimmen. G.R. Anton von Jäger bemerkt, es müßte erst nachgewiesen werden, daß Heinzl blind sei. G.R. Mayr empfiehlt für den Stadtpfarrturm den bisherigen Wächter Marschhofer um so mehr, als hinsichtlich der Signalisirung der Brände ohnehin bald eine Abänderung um Regulirung getroffen würde. Hinsichtlich Heinzl sei es allerdings gewiß, daß derselbe schlecht sehe, aber er müße aufmerksam machen, daß er ohnehin allein den Dienst nicht besorgen könne und daß er unbedingt hiezu eine zweite Person benötige, wie denn auch seiner Frau den Dienst mit versehe; übrigens stehe hinsichtlich seiner Sehkraft der Entscheidung

dem Stadtarzte zu. Referent verliest sohin das ärztliche Zeugnis, welches Heinzl beibringt und welches lautet: „Ärztliches Zeugniß. Daß Herr Anton Heinzl, 37 Jahre alt, verehelichter Thurmwächter am Tabor, von körperlichen Gebrechen frei, von guten Sinneswerkzeugen und fester Gesundheit sei, mithin zur Dienstleistung als Feuerwächter am Taborthurme sich vollkommen eigne, wird hiemit vom Gefertigten der Warheit gemäß bestättiget. – Steyr am 1. April 1878. Dr. Krakowitzer Stadtarzt.“ Er bemerkt hiezu, daß, wenn das Prinzip, es seien nach Steyr zuständige zu bevorzugen, angenommen werde, der Gemeinderat überhaupt keine Auswahl habe; wenn man aber Auswärtige berücksichtige, dann könnte allerdings andere gewält werden. Hinsichtlich der Bemerkung des G.R. Ploberger, man solle lieber die Frau Heinzl anstellen, bemerkt Referent, daß selbe nicht um Verleihung der Stelle eingeschritten sei. G.R. Perz bemerkt, daß gegen Heinzl nur eine Klage eingelaufen sei und er daher nicht einsehe, warum man ihn von der Stelle entfernen wolle.

dem Stadtarzte zu. Referent verliest sohin das ärztliche Zeugnis, welches Heinzl beibringt und welches lautet: „Ärztliches Zeugniß. Daß Herr An- ton Heinzl, 37 Jahre alt, verehelichter Thurmwächter am Tabor, von körperli- chen Gebrechen frei, von guten Sinnes- werkzeugen und fester Gesundheit sei, mithin zur Dienstleistung als Feuerwächter am Taborthurme sich vollkommen eigne, wird hiemit vom Gefertigten der Warheit gemäß bestät- tiget. – Steyr am 1. April 1878. Dr. Krakowitzer Stadtarzt.“ Er bemerkt hiezu, daß, wenn das Prinzip, es seien nach Steyr zuständige zu be- vorzugen, angenommen werde, der Gemeinderat überhaupt keine Aus- wahl habe; wenn man aber Auswär- tige berücksichtige, dann könnte allerdings andere gewält werden. Hinsichtlich der Bemerkung des G.R. Ploberger, man solle lieber die Frau Heinzl anstellen, be- merkt Referent, daß selbe nicht um Ver- leihung der Stelle eingeschritten sei. G.R. Perz bemerkt, daß gegen Heinzl nur eine Klage eingelaufen sei und er daher nicht einsehe, warum man ihn von der Stelle entfernen wolle.

G.R. Peyrl führt an, er habe gehört, daß selber sogar eine 3te Person habe, welche bei dem Wachdienste mithelfe. Wegen der Frage der Orientirung müße man bei andern auch erst abwarten, was dieselben hierin leisten würden. G.R. Pointner verliest sohin den Sections- Antrag, welcher lautet: „Zur Wiederbe- setzung der beiden Thurmwächterstellen in Steyr mit den dermaligen Bezü- gen werden die bisherigen Wächter Franz Marschhofer für den Stadtpfarr- thurm und Anton Heinzl für den Taborturm vorgeschlagen, jedoch seien beide Stellen vorläufig nur provisorisch zu besetzen.“ Für den Fall also, daß sich selbe in ihrem Dienste als unpraktisch erweisen würden und wenn man für denselben an- dere tüchtigere Bewerber finde, könne denselben immer der Dienst gekündigt werden. Dieses Provisori- um sei ganz am Platze, nachdem immerhin gegen beide Gesuchsteller Bedenken geltend gemacht worden sein. G.R. Mayr frägt, ob das Provisorium auf unbestimmte Zeit festgesetzt sei, was Refe- rent bejaht. Bei der Abstimmung wird der Sections-Antrag

G.R. Peyrl führt an, er habe gehört, daß selber sogar eine 3te Person habe, welche bei dem Wachdienste mithelfe. Wegen der Frage der Orientirung müße man bei andern auch erst abwarten, was dieselben hierin leisten würden. G.R. Pointner verliest sohin den SectionsAntrag, welcher lautet: „Zur Wiederbesetzung der beiden Thurmwächterstellen in Steyr mit den dermaligen Bezügen werden die bisherigen Wächter Franz Marschhofer für den Stadtpfarrthurm und Anton Heinzl für den Taborturm vorgeschlagen, jedoch seien beide Stellen vorläufig nur provisorisch zu besetzen.“ Für den Fall also, daß sich selbe in ihrem Dienste als unpraktisch erweisen würden und wenn man für denselben andere tüchtigere Bewerber finde, könne denselben immer der Dienst gekündigt werden. Dieses Provisorium sei ganz am Platze, nachdem immerhin gegen beide Gesuchsteller Bedenken geltend gemacht worden sein. G.R. Mayr frägt, ob das Provisorium auf unbestimmte Zeit festgesetzt sei, was Referent bejaht. Bei der Abstimmung wird der Sections-Antrag

zum Beschluße erhoben. – Z. 2870. II. Section 8. 9. 10. 11. G.R. Leopold Huber verliest die Berichte des städt. Kassaamtes über die Kassagebahrung in den Monaten Jänner, Februar, März und April 1878, wornach im Jänner die Einnamen 6915 fl 77 xr und die Ausgaben 15414 fl 90 xr; im Monate Februar die Einnahmen 5328 fl 67 xr und die Ausgaben 4648 fl 41 xr; im März die Einnahmen 2825 fl 56 xr und die Ausgaben 6474 fl 75 und im Monate April die Einnahmen 11509 fl 52 xr und die Ausgaben 8024 fl 66 xr betragen haben und für den Monat Mai ein baarer Kassarest mit 3916 fl 31 xr verblieben sei. Referent bemerkt, daß daß Kassajournal durch den G.R. Gründler und ihn geprüft und richtig befunden worden sei. Wird zur Kenntnis genommen. – Z. 5362– 5365. 12. G.R. Leopold Huber verliest eine Zuschrift der Handels & Gewerbekammer Oberösterreichs, mit welcher dieselbe die Bitte stellt, die Gemeinde Steyr möge zum Zwecke der Kreirung von ReiseStipendien im Betrage von 200 fl für tüchtige und würdige Gewerbetreibende und deren Hilfsarbeiter zum Behufe des Besuches der Pariser Weltausstellung

zum Beschluße erhoben. – Z. 2870. II. Section 8. 9. 10. 11. G.R. Leopold Huber verliest die Berichte des städt. Kassaamtes über die Kassa- gebahrung in den Monaten Jänner, Februar, März und April 1878, wornach im Jänner die Einnamen 6915 fl 77 xr und die Ausgaben 15414 fl 90 xr; im Monate Februar die Einnahmen 5328 fl 67 xr und die Ausgaben 4648 fl 41 xr; im März die Einnahmen 2825 fl 56 xr und die Ausgaben 6474 fl 75 und im Monate April die Einnahmen 11509 fl 52 xr und die Ausgaben 8024 fl 66 xr betra- gen haben und für den Monat Mai ein baarer Kassarest mit 3916 fl 31 xr verblieben sei. Referent bemerkt, daß daß Kassajournal durch den G.R. Gründler und ihn geprüft und richtig befunden worden sei. Wird zur Kenntnis genommen. – Z. 5362– 5365. 12. G.R. Leopold Huber verliest eine Zuschrift der Handels & Gewerbekammer Oberösterreichs, mit welcher dieselbe die Bitte stellt, die Gemeinde Steyr möge zum Zwecke der Kreirung von Reise- Stipendien im Betrage von 200 fl für tüchtige und würdige Gewerbetreiben- de und deren Hilfsarbeiter zum Behufe des Besuches der Pariser Weltausstellung

einen Beitrag widmen und stellt namens der Sec- tion den Antrag auf Abweisung dieses Gesuches. Vice-Bürgermeister Gschaider bemerkt, daß an das hiesige Handelsgremium ein gleiches An- suchen gelangt sei, worüber sich dasselbe gleich- falls dahin geeinigt habe, nichts beizutragen, nachdem aus der Zuschrift nicht ersichtlich sei, daß hiefür von Steyr Jemand vorgeschlagen werden könnte und Berücksichtigung finden würde; nach Linz aber Geld zu senden, damit einige von dort die Weltausstellung besu- chen könnten, habe für Steyr kein Inter- esse; er erkläre sich daher mit dem Sections- Antrage vollkommen einverstanden. Der Antrag der Section wird einstimmig angenommen. – Z. 4968. 13. G.R. Leopold Huber verliest einen Amtsbericht, mit welchem angezeigt wird, daß sich bei Einzalung des Pachtschillings für den von Herrn Karl Oberlaber im Theater- Gebäude gepachteten Zuckerbäckerstand Unzukömlichkeiten ergeben haben und stellt sohin namens der Section den An- trag, es sei von dem vertragsmäßig der Gemeinde zustehenden Rechte der Kün- digung gebrauch zu machen und der Verkaufsstand im Lizitationswege hint- anzugeben.

einen Beitrag widmen und stellt namens der Section den Antrag auf Abweisung dieses Gesuches. Vice-Bürgermeister Gschaider bemerkt, daß an das hiesige Handelsgremium ein gleiches Ansuchen gelangt sei, worüber sich dasselbe gleichfalls dahin geeinigt habe, nichts beizutragen, nachdem aus der Zuschrift nicht ersichtlich sei, daß hiefür von Steyr Jemand vorgeschlagen werden könnte und Berücksichtigung finden würde; nach Linz aber Geld zu senden, damit einige von dort die Weltausstellung besuchen könnten, habe für Steyr kein Interesse; er erkläre sich daher mit dem SectionsAntrage vollkommen einverstanden. Der Antrag der Section wird einstimmig angenommen. – Z. 4968. 13. G.R. Leopold Huber verliest einen Amtsbericht, mit welchem angezeigt wird, daß sich bei Einzalung des Pachtschillings für den von Herrn Karl Oberlaber im TheaterGebäude gepachteten Zuckerbäckerstand Unzukömlichkeiten ergeben haben und stellt sohin namens der Section den Antrag, es sei von dem vertragsmäßig der Gemeinde zustehenden Rechte der Kündigung gebrauch zu machen und der Verkaufsstand im Lizitationswege hintanzugeben.

Beschluß nach Antrag. – Z. 4424 14. G.R. Leopold Huber verliest eine Eingabe des Herrn Josef Heindl, Hausbesitzer No. 331 Wieserfeld, mit welcher derselbe anläßlich des am Faschingdienstag erfolgten Einsturzes der Aborte und einer Holzlage bei seinem Hause in Folge Abrutschung des Leitengrundes am Tabor und des ihm hiedurch zugegangenen Schadens von 250 fl das Ersuchen stellt, wegen Ersatzleistung der Baukosten einen Vergleichversuch zwischen den beteiligten Konkurrenten, Gemeinde, Verschönerungsverein und Beschädigten einzuleiten. Hierüber sei vom städt. Bauamte eine Commission abgehalten worden, und verliest Referent den diesfalls von demselben erstatteten Bericht, in welchem motivirt nachgewiesen wird, daß der Einsturz nur in Folge eigenen Verschuldens des Gesuchstellers erfolgt sei. Referent bemerkt, daß auch der Verschönerungsverein sich zu keiner Leistung herbeigelassen habe und stellt sohin auf Grund des Berichtes des städt. Bauamtes namens der Section den Antrag, es sei dem Gesuchsteller von Seite der Gemeinde keine Entschädigung zu gewähren.

Beschluß nach Antrag. – Z. 4424 14. G.R. Leopold Huber verliest eine Einga- be des Herrn Josef Heindl, Hausbesitzer No. 331 Wieserfeld, mit welcher derselbe anläßlich des am Faschingdienstag er- folgten Einsturzes der Aborte und einer Holzlage bei seinem Hause in Folge Ab- rutschung des Leitengrundes am Tabor und des ihm hiedurch zugegangenen Schadens von 250 fl das Ersuchen stellt, wegen Ersatzleistung der Baukosten einen Vergleichversuch zwischen den beteiligten Konkurrenten, Gemeinde, Verschönerungsverein und Beschädigten einzuleiten. Hierüber sei vom städt. Bauamte eine Commission abgehal- ten worden, und verliest Referent den diesfalls von demselben erstat- teten Bericht, in welchem motivirt nachgewiesen wird, daß der Einsturz nur in Folge eigenen Verschul- dens des Gesuchstellers erfolgt sei. Referent bemerkt, daß auch der Verschö- nerungsverein sich zu keiner Lei- stung herbeigelassen habe und stellt sohin auf Grund des Berichtes des städt. Bauamtes namens der Section den Antrag, es sei dem Gesuchsteller von Seite der Gemeinde keine Entschädig- ung zu gewähren.

G.R. Haller führt an, er sei in der Lage, aus eigener Wahrnehmung zu konsta- tiren, wodurch dieser Vorfall einge- treten sei; es hätten eben die Hausbe- sitzer in der Gleinkergasse durch Jahre allen Schutt an jenen Platz hinaufge- tragen, wodurch ein so bedeutender Druck verursacht worden sei, daß der Einsturz habe erfolgen müssen. Es wäre Sache des Bittstellers gewesen, seinerzeit beim Polizeiamte die An- zeige zu machen und um Abhilfe zu ersuchen, das habe er unterlassen, daher es seine eigene Schuld sei, daß dieses Ereignis eingetreten wäre. Der Vorsitzende bemerkt, daß die betreffende Mauer vom Grunde aus schlecht ange- legt worden sei, sodaß sie nach oben auseinander gegangen sei; möglich sei es auch, daß durch das Hineinsickern von Wasser, sowie durch den Druck von oben das Mauerwerk morsch gewor- den sei. Die Mauer sei jedenfalls nicht mehr wiederstandsfähig gewesen und habe einstürzen müßen; nach dem dieselbe Eigenthum des Gesuchstellers sei, so treffen ihn auch die Herstellungs- kosten. Vice Bürgermeister Gschaider bemerkt, daß

G.R. Haller führt an, er sei in der Lage, aus eigener Wahrnehmung zu konstatiren, wodurch dieser Vorfall eingetreten sei; es hätten eben die Hausbesitzer in der Gleinkergasse durch Jahre allen Schutt an jenen Platz hinaufgetragen, wodurch ein so bedeutender Druck verursacht worden sei, daß der Einsturz habe erfolgen müssen. Es wäre Sache des Bittstellers gewesen, seinerzeit beim Polizeiamte die Anzeige zu machen und um Abhilfe zu ersuchen, das habe er unterlassen, daher es seine eigene Schuld sei, daß dieses Ereignis eingetreten wäre. Der Vorsitzende bemerkt, daß die betreffende Mauer vom Grunde aus schlecht angelegt worden sei, sodaß sie nach oben auseinander gegangen sei; möglich sei es auch, daß durch das Hineinsickern von Wasser, sowie durch den Druck von oben das Mauerwerk morsch geworden sei. Die Mauer sei jedenfalls nicht mehr wiederstandsfähig gewesen und habe einstürzen müßen; nach dem dieselbe Eigenthum des Gesuchstellers sei, so treffen ihn auch die Herstellungskosten. Vice Bürgermeister Gschaider bemerkt, daß

ihm der Einsturz angezeigt worden sei, worüber er mit dem Herrn Oberingenieur Hronek einen Augenschein vorgenommen habe, bei dem es sich herausgestellt habe, daß die Anschüttung seit 20 oder noch mehr Jahren herrühre; durch die Anlagen, welche der Verschönerungsverein gemacht habe, sei der dortige Platz nur planirt worden; andererseits habe derselbe auch Pflanzen mit grossen Wurzeln eingesetzt, welche eher zur Herhaltung des Terrains beigetragen hätten. – Die Mauer sei eben in einem solchen Zustande gewesen, daß sie absolut nicht in der Lage gewesen sei, einen Widerstand zu leisten; sie sei glaublich schon im Jahre 1842 gemacht und damals jedenfalls zu schwach angelegt worden, daher sie sich von unten auseinander geschoben habe; es könne daher weder von Seite der Gemeinde, noch des Verschönerungs-Vereines eine Schadenersatzleistung beansprucht worden, und wurde Gesuchsteller auch mit einer Klage gewiß nichts ausrichten. Der Antrag der Section wird zum Beschluße erhoben. – Z. 4351 und 4451.

ihm der Einsturz angezeigt worden sei, worüber er mit dem Herrn Oberingeni- eur Hronek einen Augenschein vor- genommen habe, bei dem es sich her- ausgestellt habe, daß die Anschüttung seit 20 oder noch mehr Jahren herrühre; durch die Anlagen, welche der Verschö- nerungsverein gemacht habe, sei der dortige Platz nur planirt worden; andererseits habe derselbe auch Pflan- zen mit grossen Wurzeln eingesetzt, welche eher zur Herhaltung des Terrains beigetragen hätten. – Die Mauer sei eben in einem solchen Zustande gewesen, daß sie absolut nicht in der Lage gewesen sei, einen Widerstand zu leisten; sie sei glaublich schon im Jahre 1842 gemacht und damals jeden- falls zu schwach angelegt worden, daher sie sich von unten auseinan- der geschoben habe; es könne daher weder von Seite der Gemeinde, noch des Verschönerungs-Vereines eine Schadenersatzleistung bean- sprucht worden, und wurde Ge- suchsteller auch mit einer Klage gewiß nichts ausrichten. Der Antrag der Section wird zum Beschluße erhoben. – Z. 4351 und 4451.

15. (Vice Bürgermeister Gschaider tritt für diesen und den nächsten Punkt der Tages-Ordnung gemäß § 67 G.St. ab.) G.R. Leopold Huber verliest nachstehendes Schreiben der österr. Waffenfabrik: „Löbliche Stadtgemeindevorstehung! Die österr. Waffenfabriks-Gesellschaft beabsichtiget ein neues Fabriksgebäu- de aufzuführen, und hat als Bauplatz hiefür eine Fläche auf der ihr gehö- rigen sogenannten bucklichten Wiese in Aussicht genommen. Dieselbe wurde aber lieber den der Gemeinde gehörigen Grund hinter ihrem Object VI am Anger gegenüber der Gasfabrik, wie sie denselben mit dem darauf befindlichen Sta- del bereits in Pacht hat, und die Ver- längerung desselben zwischen der Strasse und Abflußgraben wäh- len, wenn die löbl. Gemeindevor- stehung geneigt wäre, ihr diesen Grund unter annehmbaren Be- dingungen käuflich zu überlassen, oder denselben gegen eine ent- sprechende Fläche auf der bucklichten Wiese, welche dann zur Errichtung eines Turmplatzes für die Aichet-Mäd- chenschule benutzt werden könnte, um- zutauschen. Da ich eben im Begriffe

15. (Vice Bürgermeister Gschaider tritt für diesen und den nächsten Punkt der Tages-Ordnung gemäß § 67 G.St. ab.) G.R. Leopold Huber verliest nachstehendes Schreiben der österr. Waffenfabrik: „Löbliche Stadtgemeindevorstehung! Die österr. Waffenfabriks-Gesellschaft beabsichtiget ein neues Fabriksgebäude aufzuführen, und hat als Bauplatz hiefür eine Fläche auf der ihr gehörigen sogenannten bucklichten Wiese in Aussicht genommen. Dieselbe wurde aber lieber den der Gemeinde gehörigen Grund hinter ihrem Object VI am Anger gegenüber der Gasfabrik, wie sie denselben mit dem darauf befindlichen Stadel bereits in Pacht hat, und die Verlängerung desselben zwischen der Strasse und Abflußgraben wählen, wenn die löbl. Gemeindevorstehung geneigt wäre, ihr diesen Grund unter annehmbaren Bedingungen käuflich zu überlassen, oder denselben gegen eine entsprechende Fläche auf der bucklichten Wiese, welche dann zur Errichtung eines Turmplatzes für die Aichet-Mädchenschule benutzt werden könnte, umzutauschen. Da ich eben im Begriffe

stehe, auf einige Zeit zu verreisen, so habe ich den Herrn Direktor Holub beauftragt, die bezüglichen Auseinandersetzungen mit der löbl. Gemeinde-Vorstehung zu pflegen. – Steyr den 14. März 1878 Josef Werndl.“ Referent läßt den Plan hinsichtlich des fraglichen Grundes zirkuliren und stellt sohin namens der Section den Antrag, der lbl. Gemeinderat wolle den Verkauf des Angergrundes einem etwaigen Tausche desselben vorziehen und die weitere Unterhandlung mit dem Herrn Direktor Holub einleiten. G.R. Karl von Jäger frägt, wie groß der nachgesuchte Grund sei, worüber der Vorsitzende bemerkt, daß selber ein Ausmaß von ca. 500 Quadrat Klafter habe und weiters bemerkt, daß in der Sectionssitzung der Wunsch ausgesprochen worden sei, er Bürgermeister möge sich mit Direktor Holub hinsichtlich eines Preisanbotes für diesen Grund ins Einvernehmen setzen, ursprünglich sei von Seite der Waffenfabriksgesellschaft auch in Aussicht genommen worden, jenes Haus mitzuübernehmen, welches von Seite der

stehe, auf einige Zeit zu verreisen, so habe ich den Herrn Direktor Ho- lub beauftragt, die bezüglichen Auseinandersetzungen mit der löbl. Gemeinde-Vorstehung zu pflegen. – Steyr den 14. März 1878 Josef Werndl.“ Referent läßt den Plan hinsichtlich des fraglichen Grundes zirkuliren und stellt sohin namens der Section den Antrag, der lbl. Gemeinderat wolle den Verkauf des Angergrundes einem etwaigen Tausche desselben vor- ziehen und die weitere Unter- handlung mit dem Herrn Direk- tor Holub einleiten. G.R. Karl von Jäger frägt, wie groß der nachgesuchte Grund sei, worü- ber der Vorsitzende bemerkt, daß selber ein Ausmaß von ca. 500 Quadrat Klafter habe und weiters bemerkt, daß in der Sectionssitzung der Wunsch ausgesprochen worden sei, er Bürgermeister möge sich mit Direktor Holub hin- sichtlich eines Preisanbotes für diesen Grund ins Einvernehmen setzen, ursprünglich sei von Seite der Waf- fenfabriksgesellschaft auch in Aussicht genommen worden, jenes Haus mitzu- übernehmen, welches von Seite der

Gemeinde der Gasfabrik gegen sei- nerzeitigen Rückstellung ver- kauft worden sei. Gegenwärtig aber reflectire die Waffenfabriks- Gesellschaft hierauf nicht mehr, son- dern würde die Grenzlinie inner- halb dieses Gebäudes ziehen. Für die- sen Grund mache nun die Gesell- schaft der Gemeinde ein Kaufsan- bot mit 2000 fl, gegenwärtig be- ziehe hiefür die Gemeinde einen Pachtschilling von jährlich 90 fl. Über Fragen der G.R. Mayr und Peyrl, bemerkt der Vorsitzende noch, daß die auf dem fraglichen Grunde be- findlichen Objecte nicht Eigenthum der Gemeinde, sondern der Waffenfabriks-Gesellschaft seien, und daß der Grund von der Gemeinde gegenwärtig nicht benützt werde. G.R. Ploberger stellt den Antrag, den fraglichen Grund mit Ausschluß des Häuschens der Gasfabrik der Waffen- fabriks-Gesellschaft um 2000 fl käuf- lich zu überlassen. G.R. Josef Huber bemerkt, daß ohnehin der ganze Grund von Objecten der Waffenfabrik eingeschlossen sei,

Gemeinde der Gasfabrik gegen seinerzeitigen Rückstellung verkauft worden sei. Gegenwärtig aber reflectire die WaffenfabriksGesellschaft hierauf nicht mehr, sondern würde die Grenzlinie innerhalb dieses Gebäudes ziehen. Für diesen Grund mache nun die Gesellschaft der Gemeinde ein Kaufsanbot mit 2000 fl, gegenwärtig beziehe hiefür die Gemeinde einen Pachtschilling von jährlich 90 fl. Über Fragen der G.R. Mayr und Peyrl, bemerkt der Vorsitzende noch, daß die auf dem fraglichen Grunde befindlichen Objecte nicht Eigenthum der Gemeinde, sondern der Waffenfabriks-Gesellschaft seien, und daß der Grund von der Gemeinde gegenwärtig nicht benützt werde. G.R. Ploberger stellt den Antrag, den fraglichen Grund mit Ausschluß des Häuschens der Gasfabrik der Waffenfabriks-Gesellschaft um 2000 fl käuflich zu überlassen. G.R. Josef Huber bemerkt, daß ohnehin der ganze Grund von Objecten der Waffenfabrik eingeschlossen sei,

auch sei rückwärts eine bedeutende Uferschlacht zuerhalten, welche wenigstens gegenwärtig die Gemeinde treffe; er unterstützt daher den Antrag des G.R. Ploberger. G.R. Karl von Jäger macht aufmerksam, daß seinerzeit, wenn die Gasfabrik in das Eigenthum der Gemeinde übergehe, die Gemeinde diesen Grund benötigen könnte. Bei der Abstimmung wird der SectionsAntrag mit der vom G.R. Ploberger gegebenen Modification mit der im § 50 P. I. Absatz 3 G.St. erforderlichen Majorität zum Beschluße erhoben. — Z. 3011 und 4652. 16. (G.R. Josef Huber tritt gemäß § 67. G.St. ab.) G. K. Leopold Huber verließ nachstehendes Commissions-Protokoll: „Protocoll aufgenommen von Seite der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr am 3. May 1878. – Gegenwärtig die Gefertigten. – Gegenstand. Mit Eingabe vom 2. May 1878 Z. 5229 hat der General-Direktor der österr. Waffenfabrik Herr Josef Werndl die Anzeige erstattet, daß bei der Wehre in Voglsang nächst Object 9 der Waffenfabrik in Folge

auch sei rückwärts eine bedeutende Uferschlacht zuerhalten, welche we- nigstens gegenwärtig die Gemeinde treffe; er unterstützt daher den Antrag des G.R. Ploberger. G.R. Karl von Jäger macht aufmerksam, daß seinerzeit, wenn die Gasfabrik in das Eigenthum der Gemeinde überge- he, die Gemeinde diesen Grund benö- tigen könnte. Bei der Abstimmung wird der Sections- Antrag mit der vom G.R. Ploberger ge- gebenen Modification mit der im § 50 P. I. Absatz 3 G.St. erforderlichen Majorität zum Beschluße erhoben. — Z. 3011 und 4652. 16. (G.R. Josef Huber tritt gemäß § 67. G.St. ab.) G. K. Leopold Huber verließ nachstehendes Commissions-Protokoll: „Protocoll aufgenom- men von Seite der Stadtgemeinde Vorste- hung Steyr am 3. May 1878. – Gegenwär- tig die Gefertigten. – Gegenstand. Mit Eingabe vom 2. May 1878 Z. 5229 hat der General-Direktor der österr. Waffen- fabrik Herr Josef Werndl die Anzeige erstattet, daß bei der Wehre in Voglsang nächst Object 9 der Waffenfabrik in Folge

Unterwaschung ein Strasseneinsturz statt- gefunden habe, und das Ersuchen gestellt, daß wegen ehester Herstellung sofort eine Commission abgehalten werde. Es begab sich daher am obigen die gemein- deämtliche Commission bestehend aus dem Bürgermeister und dem städt. Inge- nieur Herr Johann Bogacki unter Zuziehung der betreffenden Inter- essenten, nämlich des General-Direk- tors der österr. Waffenfabrik Herrn Josef Werndl, der H. Johann Mitter, Josef Huber und der fürstl. Lamberg' schen Güter-Direktion vertreten durch H. Dr. Johann Parger an Ort und Stelle, wornach nachstehender Befund erhoben wurde. – Unterhalb der obenerwähnten Wehre und zwar auf der rechten Seite derselben wurde die Strasse auf eine Länge von 14 M. gänzlich unterwaschen, wodurch der Einsturz derselben in der vorer- wähnten Länge und einer Breite von 4–5 M. erfolgte. Die Tiefe vom Strassen-Niveau bis zur Sohle des Flussbettes ist mit 5 M 30 vorgefun- den worden. – Nachdem die Bürsten- reihe vollkommen verfault ist, und derzeit bei dem hohen Wasserstande eine gründliche Reparatur nicht vor- genommen werden könnte, so muß

Unterwaschung ein Strasseneinsturz stattgefunden habe, und das Ersuchen gestellt, daß wegen ehester Herstellung sofort eine Commission abgehalten werde. Es begab sich daher am obigen die gemeindeämtliche Commission bestehend aus dem Bürgermeister und dem städt. Ingenieur Herr Johann Bogacki unter Zuziehung der betreffenden Interessenten, nämlich des General-Direktors der österr. Waffenfabrik Herrn Josef Werndl, der H. Johann Mitter, Josef Huber und der fürstl. Lamberg' schen Güter-Direktion vertreten durch H. Dr. Johann Parger an Ort und Stelle, wornach nachstehender Befund erhoben wurde. – Unterhalb der obenerwähnten Wehre und zwar auf der rechten Seite derselben wurde die Strasse auf eine Länge von 14 M. gänzlich unterwaschen, wodurch der Einsturz derselben in der vorerwähnten Länge und einer Breite von 4–5 M. erfolgte. Die Tiefe vom Strassen-Niveau bis zur Sohle des Flussbettes ist mit 5 M 30 vorgefunden worden. – Nachdem die Bürstenreihe vollkommen verfault ist, und derzeit bei dem hohen Wasserstande eine gründliche Reparatur nicht vorgenommen werden könnte, so muß

wenigstens für ein Provisorium gesorgt werden, welches eine weitere Unterwaschung der Strasse und in Folge auch der Wehre schützt. – In Zukunft wird mit Rücksicht auf den starken Andrang des Wassers nur eine gemauerte Wand einen vollkommenen Schutz nicht nur für die Strasse, als auch für die Wehre biethen können. – Betreffend die Kosten der Herstellung des provisorischen Baues wird eine Vereinbarung Seitens der Interessenten dahin getroffen, daß zwei Drittel derselben von der österr. Waffenfabriks-Gesellschaft, welche auch die Durchführung dieser provisorischen Herstellung übernommen hat, bestritten werden, während sich vorläufig in das erstliche Drittel die 3 Interessenten H. Johann Mitter, Josef Huber und die Herrschaft Steyr theilen und zwar nach Maßgabe der Fluderbreiten; dieselben erklären aber ausdrücklich, daß sie auch die Gemeinde Steyr als Interessent bei dem fraglichen Bau betrachten, und wünschen daher, daß über die Frage, welche Quote von Seite der Gemeinde zu diesem restlichen Drittel beizusteuern sei, ein Beschluß des Gemeinderates eingeholt werde.

wenigstens für ein Provisorium gesorgt werden, welches eine wei- tere Unterwaschung der Strasse und in Folge auch der Wehre schützt. – In Zukunft wird mit Rücksicht auf den starken Andrang des Wassers nur eine gemauerte Wand einen voll- kommenen Schutz nicht nur für die Strasse, als auch für die Wehre bie- then können. – Betreffend die Kosten der Herstellung des provisorischen Baues wird eine Vereinbarung Seitens der Interessenten dahin getroffen, daß zwei Drittel derselben von der österr. Waffenfabriks-Gesellschaft, welche auch die Durchführung dieser provisori- schen Herstellung übernommen hat, bestritten werden, während sich vor- läufig in das erstliche Drittel die 3 In- teressenten H. Johann Mitter, Josef Huber und die Herrschaft Steyr theilen und zwar nach Maßgabe der Fluder- breiten; dieselben erklären aber ausdrücklich, daß sie auch die Gemein- de Steyr als Interessent bei dem fraglichen Bau betrachten, und wünschen daher, daß über die Frage, welche Quote von Seite der Gemein- de zu diesem restlichen Drittel bei- zusteuern sei, ein Beschluß des Ge- meinderates eingeholt werde.

In dieser Beziehung machen dieselben den Vorschlag, daß sich die Gemeinde mit der Hälfte des restlichen Drittels, mithin mit einem Sechstel der Gesammtkosten betheilige; und zwar glauben sie, daß die Über- name dieses Kostenbetrages gerecht- fertigt sein dürfte, nachdem an jener Stelle ein bedeutender Verkehr stattfinde. – Was die definitive Her- stellung und die Beitragsleistung hiezu betrifft, so hängt die Erörte- rung dieser Frage von der Erledig- ung einiger Vorfragen, insbeson- ders eines Kostenvoranschlages ab, und wird daher über diese Fra- ge heute nicht weiter unterhandelt. Hierauf wurde das Protokoll vor- gelesen, geschlossen und gefertigt. Bogacki; Dr. Parger in Vertretung der Herr- schaft Steyr; für die Waffenfabrik K. Holub, Johann Mitter; Josef Huber; zur Beglaub- igung Crammer; Iglseder; Göppl Schrift- führer.“ Hiezu bemerkt Referent: „Bei Aufname dieses Protokolles wurde von Seite der Interessenten auch die Gemeinde zu einer Beitragsleistung eines Sechstels des entfallenden Betrages bestimmt zur neuen Herstellung

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