Ratsprotokoll vom 17. Mai 1878

beiden Persönlichkeiten ganz absehe; aber die Aufname eines Blatt Papieres ohne Unterschrift ins Rathprotokoll habe keinen Sinn. Die heutige Eingabe des H. Dittmann sei dem Gemeinderate vorgetragen worden. Die Mitglieder des Gemeinderates kennen sie, darin liege eine genügende Rechtfertigung für Dittmann, aber ins Rathsprotokoll gehöre dieses Konzept nicht. Der Vorsitzende betont gleichfalls, daß der Gemeinderat und das Rathsprotokoll nicht dazu da seien, um derartige Dinge auszugleichen. Wenn eine Parthei dem Publikum eine andere Meinung beibringen wolle, so stünden ihr andre Mittel zu Gebothe. Das Rathsprotokoll sei aber nicht für eine Polemik da. G.R. Wenhart bemerkt, er würde den eingebrachten Antrag nicht bevorwortet haben, wenn nicht der ganze Brief des H. Hahn, der viel länger sei, auch ins Rathsprotokoll aufgenommen worden wäre. Dieser Brief enthalte so viel, was der Stadt Steyr nicht zur Ehre gereiche, daß er nicht weiter darüber sprechen wolle, indem

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