Ratsprotokoll vom 17. Mai 1878

beiden Persönlichkeiten ganz absehe; aber die Aufname eines Blatt Papie- res ohne Unterschrift ins Rathpro- tokoll habe keinen Sinn. Die heu- tige Eingabe des H. Dittmann sei dem Gemeinderate vorgetragen worden. Die Mitglieder des Gemein- derates kennen sie, darin liege eine genügende Rechtfertigung für Ditt- mann, aber ins Rathsprotokoll gehöre dieses Konzept nicht. Der Vorsitzende betont gleichfalls, daß der Gemeinderat und das Rathsprotokoll nicht dazu da seien, um derartige Dinge auszugleichen. Wenn eine Parthei dem Publikum eine andere Meinung beibringen wolle, so stünden ihr andre Mittel zu Gebothe. Das Rathsproto- koll sei aber nicht für eine Polemik da. G.R. Wenhart bemerkt, er würde den eingebrachten Antrag nicht bevorwor- tet haben, wenn nicht der ganze Brief des H. Hahn, der viel länger sei, auch ins Rathsprotokoll aufgenommen worden wäre. Dieser Brief ent- halte so viel, was der Stadt Steyr nicht zur Ehre gereiche, daß er nicht wei- ter darüber sprechen wolle, indem

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