Ratsprotokoll vom 17. Mai 1878

erhalten sei. G.R. Karl von Jäger frägt, wer Eigenthümer des Grundes sei, auf dem sich ein Trottoir befinde, worauf der Vorsitzende erwiedert, daß selber Gemeindegrund sei und daß es sich nur darum fragen könne, wer die Herhaltungskosten des Trottoirs zu besorgen habe. Der Antrag der Section wird angenommen. – Z. 5476. IV. Section 20. G.R. Wenhart verliest einen Erlaß der k.k. Statthalterei, welcher lautet: „Nr. 4630/Sttth. An den Herrn Bürgermeister der Stadt Steyr. Das hohe k.k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 24. d.M. ad No. 5285/M.J. nachstehendes angeordnet: das Umsichgreifen von leicht übertragbaren Krankheiten in dem am orientalischen Kriege betheilten Auslande läßt schon jetzt Vorkehrungen räthlich erscheinen, durch welche die Einschleppung solcher Krankheiten, sowie im Falle ihres Ausbruches deren Weiterverbreitung im Inlande möglichst verhindert wird. – In ersterer

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