Ratsprotokoll vom 17. Mai 1878

gegen den Erlaß des k.k. Landschulrates vom 17. April 1876. Z. 1162, in soferne hiemit angeordnet wurde, daß bei der vierklassigen Mädchenschule in Aichet ein gedeckter Turnraum herzustellen ist, unter Verweisung auf den § 15 des Schulerrichtungsgesetzes vom 23. Jänner 1870 keine Folge zu geben. – Was jedoch den Vollzug dieser Anordnung anbelangt, so fand der Herr Minister in Berücksichtigung der in den Akten dargelegten Verhältnisse, insbesondere des Umstandes, daß nach den Ausführungen des Rekurses das gegenwärtige Schulhaus der gedachten Mädchenschule seinem Zwecke nicht vollkommen entspricht und im Neubau nothwendig werden wird, zu genehmigen, daß die Herstellung der Turnhalle bis zu dem bevorstehenden Neubaue des Schulhauses verschoben werde. – Hievon wird der k.k. StadtSchulrath in Erledigung des vom Herrn Bürgermeister mit Bericht vom 6. Dezember 1876. Z. 5420, vorgelegten Rekurses der GemeindeVorstehung mit der Einladung verständigt, die Verhandlung im Betreff des Neubaues der Schule in Aichet in Angriff zu nehmen,

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