Ratsprotokoll vom 17. Mai 1878

Gemeinde der Gasfabrik gegen seinerzeitigen Rückstellung verkauft worden sei. Gegenwärtig aber reflectire die WaffenfabriksGesellschaft hierauf nicht mehr, sondern würde die Grenzlinie innerhalb dieses Gebäudes ziehen. Für diesen Grund mache nun die Gesellschaft der Gemeinde ein Kaufsanbot mit 2000 fl, gegenwärtig beziehe hiefür die Gemeinde einen Pachtschilling von jährlich 90 fl. Über Fragen der G.R. Mayr und Peyrl, bemerkt der Vorsitzende noch, daß die auf dem fraglichen Grunde befindlichen Objecte nicht Eigenthum der Gemeinde, sondern der Waffenfabriks-Gesellschaft seien, und daß der Grund von der Gemeinde gegenwärtig nicht benützt werde. G.R. Ploberger stellt den Antrag, den fraglichen Grund mit Ausschluß des Häuschens der Gasfabrik der Waffenfabriks-Gesellschaft um 2000 fl käuflich zu überlassen. G.R. Josef Huber bemerkt, daß ohnehin der ganze Grund von Objecten der Waffenfabrik eingeschlossen sei,

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