Ratsprotokoll vom 17. Mai 1878

dem Stadtarzte zu. Referent verliest sohin das ärztliche Zeugnis, welches Heinzl beibringt und welches lautet: „Ärztliches Zeugniß. Daß Herr Anton Heinzl, 37 Jahre alt, verehelichter Thurmwächter am Tabor, von körperlichen Gebrechen frei, von guten Sinneswerkzeugen und fester Gesundheit sei, mithin zur Dienstleistung als Feuerwächter am Taborthurme sich vollkommen eigne, wird hiemit vom Gefertigten der Warheit gemäß bestättiget. – Steyr am 1. April 1878. Dr. Krakowitzer Stadtarzt.“ Er bemerkt hiezu, daß, wenn das Prinzip, es seien nach Steyr zuständige zu bevorzugen, angenommen werde, der Gemeinderat überhaupt keine Auswahl habe; wenn man aber Auswärtige berücksichtige, dann könnte allerdings andere gewält werden. Hinsichtlich der Bemerkung des G.R. Ploberger, man solle lieber die Frau Heinzl anstellen, bemerkt Referent, daß selbe nicht um Verleihung der Stelle eingeschritten sei. G.R. Perz bemerkt, daß gegen Heinzl nur eine Klage eingelaufen sei und er daher nicht einsehe, warum man ihn von der Stelle entfernen wolle.

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