Ratsprotokoll vom 17. Mai 1878

vom 8. August 1876 Z. 8617 vorgeschriebenen 14 tägigen Epidemieberichte rechtzeitig einzusenden, und für den Fall, als eine Epidemie unter besonders bedenklichen Umständen aufträte, sofort im telegrafischen Wege hieher zu berichten. – Um im Falle des Ausbruches einer aus den Ländern des Kriegsschauplatzes eingeschleppten Epidemie dieselbe rasch zu unterdrücken und deren Weiterverbreitung zu hindern, ist vor allem die möglichst vollständige Isolirung der Kranken anzustreben. – Nachdem bei dem Auftreten von Infektionskrankheiten (Blattern, Scharlach, Diphtheritis und Typhus) in der Stadt Steyr sich ohnehin die Errichtung eines Nothspitales zum Zwecke der Isolirung solcher Kranken und Verhinderung der Weiterverbreitung der genannten Krankheiten als unaufschiebar herausstellt, so fordere ich Euer Wolgeboren auf, die Ermittlung und Instandsetzung einer für Unterbringung kontagiös Erkrankter geeigneten Lokalität ohne Verzug in Angriff zu nehmen. Da alle Bemühungen, dem Umsichgreifen ansteckender Krankheiten Einhalt zu thun, fruchtlos sind, wenn nicht von vorne herein den elementarsten Hygiäne Anforderungen entsprochen, den Ansteckungsstoffen die zu ihrer Entwicklung und Vervielfältigung günstigen

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