Ratsprotokoll vom 17. Mai 1878

mit Desinfectionsmitteln erreicht, deren Hygiener Wirkungswerth mehr theoretisch gedacht, als durch die Erfahrung erprobt ist, und die bei den zu desinfizirenden Massen in Verwendung kommend, entweder unzulänglich sind oder selbst zu Krankheitsquelle werden. – Bei Anwendung derselben wird jedenfalls dahin zu wirken sein, daß bewährte, die allgemeine Salubrität am meisten fördernde Maßnahmen nicht unausgeführt bleiben. – Da sanitäre Maßregeln weit eher Erfolge haben, wenn bei der Bevölkerung die Überzeugung ihrer Nützlichkeit und Nothwendigkeit eine möglichst allgemeine wird, als wenn dieselben durch das zwangsweise Einschreiten staatlicher Organe durchgeführt werden, so wird es sich empfehlen, im Bereiche des dortigen Stadtgebietes die Aktivirung von SanitätsCommißionen zu veranlassen; die aus den ihrem Berufe nach hiezu geeignetsten Gemeindemitgliedern zu bilden und mit der Aufgabe zu betrauen sein würden, bei Handhabung der lokalen Sanitätspolizei mitzuwirken, vorhandene sanitäre Mängel aufzudecken und deren Behebung einzuleiten. Den Ärzten im

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