Ratsprotokoll vom 17. Mai 1878

der Wehre. Die Section glaubt aber, daß diese Anordnung keine richtige sei, indem diese Strasse keine öf- fentlich sei und nur blos den dorti- gen Interessenten mehr oder we- niger diene; die Gemeinde hat ja ohnehin beim Neubau der Brücke ins Voglsang ihre Verpflichtung auf die entfallenden Kosten einer Reparatur übernommen, somit wolle der löbliche Gemeinderat die weiteren Beschlüße fassen.“ G.R. Mayr bemerkt, daß dort aller- dings eine Verkehrsstrasse sei, die die Vorstadt mit der Stadt verbinde, und auf welcher viel gefahren werde, worauf G.R. Ploberger erwiedert, daß als Verkehrs- Brücke die Dorninger Brücke bestehe, welche Eigenthum der Gemeinde sei. Der Vorsitzende führt an, daß seinerzeit die Gemeinde zur Verhaltung des bestande- nen Voglsangsteges verpflichtet gewesen sei; zu diesem Stege habe nun ein Fuß- weg geführt, dessen Verhaltung ebenfalls der Gemeinde zugestanden sei. Dieser Weg sei nun allerdings in seinem frühe- ren Bestande abgeändert, und sei durch Erbauung der Fabrik daselbst eine ganz

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