Ratsprotokoll vom 17. Mai 1878

eines Landesgesetzes und die Sanction Sr. Majestät erforderlich sei, und es fraglich erscheine, ob dieselbe mit Rücksicht auf den Schuldenstand der Gemeinde zu erreichen sein werde. G.R. Ploberger bemerkt hierauf, daß, wenn es sich um Beischaffung eines Schulhausbaues handle, sich die Regirung wohl auch nicht um die finanzielle Lage der Stadt kümmern, und in dieser Richtung fortwährend Anforderungen an die Gemeinde stelle; wenn aber die Gemeinde etwas erreichen wollte, dann würde ihr von derselben entgegengetreten. Bei der Abstimmung bleibt der Antrag des G.R. Peyrl mit 5 gegen 13 Stimmen in der Minorität, und wird der Antrag des Comités mit dem umgekehrten Stimmenverhältnisse zum Beschlusse erhoben. Z. 4552 & 4627. Der Vorsitzende erklärt sohin die heutige Tages-Ordnung für erschöpft und bemerkt, er habe dem Gemeinderat noch 2 Mittheilungen zu machen. – Er verliest sohin nachstehende Zuschrift: „Löblicher Gemeinderat! Ich beehre mich die Anzeige zu erstatten, daß ich laut Note des k.k.

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