Ratsprotokoll vom 5. Juli 1861

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 5. Juli 1861 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Kreisstadt Steyr am 5. Juli 1861 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 18 Gemeinderäthen und zwar der Herren: Amort, Degenfellner, Edelbauer, Engl, Gottwald, Franz Haller, Landsiedl, Lechner, Millner, Mitter, Peteler, Redtenbacher, Reschauer, Sandböck, von Schönthan, Dr. Spängler, Stigler, und Wickhoff. Abwesend die Herren Gemeinderäthe-Harazmüller, Dr. Pierer und Vögerl entschuldigt, dann John. 3440 I. Section Referent Herr Bürgermeister: Komité Protokoll vom 22. und 25. v.Mts. über die Vertheilung der milden Beiträge für die durch Elementarschaden Ver- unglückten in den benachbarten Gemeinden. Mit Gemeinderathsbeschluße vom 14. v. Mts. wurde zur Ver- theilung derjenigen milden Beiträge, welche in Folge der vom Gemeinderathe Steyr ein- geleiteten Sammlung im Stadt- bezirke für die durch Elemen- taschaden zu Anfang vorigen Monates in den benachbarten Gemeinden Verunglückten

Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Kreisstadt Steyr am 5. Juli 1861 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 18 Gemeinderäthen und zwar der Herren: Amort, Degenfellner, Edelbauer, Engl, Gottwald, Franz Haller, Landsiedl, Lechner, Millner, Mitter, Peteler, Redtenbacher, Reschauer, Sandböck, von Schönthan, Dr. Spängler, Stigler, und Wickhoff. Abwesend die Herren Gemeinderäthe-Harazmüller, Dr. Pierer und Vögerl entschuldigt, dann John. 3440 I. Section Referent Herr Bürgermeister: Komité Protokoll vom 22. und 25. v.Mts. über die Vertheilung der milden Beiträge für die durch Elementarschaden Verunglückten in den benachbarten Gemeinden. Mit Gemeinderathsbeschluße vom 14. v. Mts. wurde zur Vertheilung derjenigen milden Beiträge, welche in Folge der vom Gemeinderathe Steyr eingeleiteten Sammlung im Stadtbezirke für die durch Elementaschaden zu Anfang vorigen Monates in den benachbarten Gemeinden Verunglückten

eingeflossen sind, ein eigenes Comité eingesetzt. Dieses Comité hat nach Einlangen der ämtlichen Schadenerhebung von Seite der löblichen kk. Bezirksämter Steyr und Haag sogleich seine Thätigkeit damit begonnen, daß es vorerst in seiner Sitzung vom 22. v. Mts grundsätzlich feststellte, auf welche Weise die Vertheilung des eingesammelten Gesammtbetrages an die verschieden Beschädigten und in welcher Ziffer an die verschiedenen Gemeinden veranlaßt werden solle. Nach der Bestimmung des zur Richtschnur dienenden obigen Gemeinderathsbeschlußes war bei der Gemeinde St. Ulrich und Garsten vorzüglich – bei der Gemeinde Behamberg ausschließend der Wasserschaden bei der Vertheilung zu berücksichtigen. Der Wasserschade an den Wasserwerken im Ramingbachthale erscheint als außerordentlich empfindlich und nachhaltig.

eingeflossen sind, ein eigenes Comité eingesetzt. Dieses Comité hat nach Einlangen der ämtlichen Schadenerhebung von Seite der löblichen kk. Bezirks- ämter Steyr und Haag sogleich seine Thätigkeit damit begonnen, daß es vorerst in seiner Sitzung vom 22. v. Mts grundsätzlich fest- stellte, auf welche Weise die Vertheilung des eingesammelten Gesammtbetrages an die ver- schieden Beschädigten und in welcher Ziffer an die verschie- denen Gemeinden veranlaßt werden solle. Nach der Bestimmung des zur Richtschnur dienenden obigen Gemeinderathsbeschlußes war bei der Gemeinde St. Ulrich und Garsten vorzüglich – bei der Gemeinde Behamberg aus- schließend der Wasserschaden bei der Vertheilung zu berück- sichtigen. Der Wasserschade an den Wasser- werken im Ramingbachthale erscheint als außerordentlich empfindlich und nachhaltig.

Weiters erscheint der Schade durch Ueberschwemmung, Abplaickung und Versandung des Grundes ungleich nachwirkender als der Hagelschade. Demnach wurde die quotative Vertheilung des gesamten Samlungsbetrages derart fixirt, daß etwas mehr als die Hälfte desselben den ver- unglückten Wasserwerks- besitzern im Ramingbachthale (St. Ulrich und Behamberg) von dem erübrigenden Reste aber zwey Drittel den durch Wasser beschädigten Haus- und Grundbesitzern und ein Drittel den durch Hagelschlag Verunglückten in den beiden Gemeinden St. Ulrich und Garsten zugewendet werden sollen. Der Betheilungsmaßstab rücksichtlich der jede dieser beiden Gemeinden sowol für Wasser – als Hagelschaden treffenden Tangente war durch die Ziffer des ämtlich erhobenen Schadens gegeben.

Weiters erscheint der Schade durch Ueberschwemmung, Abplaickung und Versandung des Grundes ungleich nachwirkender als der Hagelschade. Demnach wurde die quotative Vertheilung des gesamten Samlungsbetrages derart fixirt, daß etwas mehr als die Hälfte desselben den verunglückten Wasserwerksbesitzern im Ramingbachthale (St. Ulrich und Behamberg) von dem erübrigenden Reste aber zwey Drittel den durch Wasser beschädigten Hausund Grundbesitzern und ein Drittel den durch Hagelschlag Verunglückten in den beiden Gemeinden St. Ulrich und Garsten zugewendet werden sollen. Der Betheilungsmaßstab rücksichtlich der jede dieser beiden Gemeinden sowol für Wasser – als Hagelschaden treffenden Tangente war durch die Ziffer des ämtlich erhobenen Schadens gegeben.

Außer den früher ausgewiesenen fl 1308.– waren bis zum Vertheilungstage nach 54 fl eingeflossen. Es kommen sonach f 1362.– zu vertheilen. Der Schade an Wasserwerken der 9 Hausbesitzer im Ramingthale traf, beträgt nahezu fl 35.000.– Für diese 9 Beschädigten wurden 710 fl bestimmt. Von diesen erhalten 6 Besitzer in der Gemeinde Behamberg 490 fl u. 3 Beschädigte in St. Ulrich 220 fl 710 fl Der Restbetrag pr 652 fl ist an die durch Wasser- und Hagelschlag Verunglückten zu vertheilen; hievon entfallen 417 fl beiläufig 2/3 an die Wasserbeschädigten und 1/3 nehmlich 235 fl an die Hagelbeschädigten 652 fl Der Wasserschade in St. Ulrich beträgt mit Ausschluß der Werkschäden im Ramingthale 27.560 fl jener in Garsten 2730 fl es wurde demnach, da dieses Verhältniß des Schadens fast

Außer den früher ausgewiesenen fl 1308.– waren bis zum Ver- theilungstage nach 54 fl einge- flossen. Es kommen sonach f 1362.– zu vertheilen. Der Schade an Wasserwerken der 9 Hausbesitzer im Raming- thale traf, beträgt nahezu fl 35.000.– Für diese 9 Beschädigten wurden 710 fl bestimmt. Von diesen er- halten 6 Besitzer in der Ge- meinde Behamberg 490 fl u. 3 Beschädigte in St. Ulrich 220 fl 710 fl Der Restbetrag pr 652 fl ist an die durch Wasser- und Hagelschlag Verunglückten zu vertheilen; hievon entfallen 417 fl beiläufig 2/3 an die Wasser- beschädigten und 1/3 nehmlich 235 fl an die Hagelbeschädigten 652 fl Der Wasserschade in St. Ulrich beträgt mit Ausschluß der Werkschäden im Ramingthale 27.560 fl jener in Garsten 2730 fl es wurde demnach, da dieses Verhältniß des Schadens fast

Eins zu Zehn beträgt von obi- gen 417 fl – auf St. Ulrich die Tangente mit 360 fl und auf Garsten mit 57 fl festgestellt 417 fl Der Hagelschade in St. Ulrich beträgt 67.621 fl und jener der Gemeinde Garten 28.609 fl somit das Verhältniß dieses Schadens fast Eins zu Zwey und einhalb; wornach die Tangente zur Vertheilung obiger 235 fl auf St. Ulrich mit 165 fl und auf Garsten mit 70 fl bestimmt wurde 235 fl Es ergibt sich demnach für die drei Gemeinen folgende Zuweisung: a: für Behamberg 490 fl 220 fl b. St. Ulrich 360 fl 745 fl 165 fl 57 fl c. Garsten 70 fl 127 fl 1362 fl Am 25. Juni l.J. wurde nun vom Comité im Beisein der Herren Bürgermeister von Beham- berg Garsten und St. Ulrich und zweier Herren Gemeinde- räthe die individuelle Ver- theilung dieser Quoten, welche

Eins zu Zehn beträgt von obigen 417 fl – auf St. Ulrich die Tangente mit 360 fl und auf Garsten mit 57 fl festgestellt 417 fl Der Hagelschade in St. Ulrich beträgt 67.621 fl und jener der Gemeinde Garten 28.609 fl somit das Verhältniß dieses Schadens fast Eins zu Zwey und einhalb; wornach die Tangente zur Vertheilung obiger 235 fl auf St. Ulrich mit 165 fl und auf Garsten mit 70 fl bestimmt wurde 235 fl Es ergibt sich demnach für die drei Gemeinen folgende Zuweisung: a: für Behamberg 490 fl 220 fl b. St. Ulrich 360 fl 745 fl 165 fl 57 fl c. Garsten 70 fl 127 fl 1362 fl Am 25. Juni l.J. wurde nun vom Comité im Beisein der Herren Bürgermeister von Behamberg Garsten und St. Ulrich und zweier Herren Gemeinderäthe die individuelle Vertheilung dieser Quoten, welche

auf die einzelnen Gemeinden entfielen, vorgenommen, und hiebei der Vorschlag der Herren Vorstände der bezüglichen Gemeinden als maßgebend angenommen. 1. In der Gemeinde Behamberg wurden die obigen 490 fl an sechs Werksbeschädigte derart vertheilt, daß einer 170 fl 150 fl 80 fl 50 fl und zwey zu 20f 40 fl erhielten 490 fl 2. In der Gemeinde St. Ulrich fanden die obigen 745 fl folgende Vertheilung: Von 143 Beschädigten wurden 83, im höheren Maße Betroffene betheilt, und zwar: 1 mit 150 fl 1 50 fl 3 je 20 fl 60 fl 25 je 10 fl 250 fl 45 je 5 fl 225 fl 2 je 2 fl 4 fl 6 je 1 fl 6 fl 83 745 fl 3. In der Gemeinde Garsten kammen die Vorstehenden 127 fl an 25 Beschädigte

auf die einzelnen Gemeinden entfielen, vorgenommen, und hiebei der Vorschlag der Herren Vorstände der bezüglichen Ge- meinden als maßgebend ange- nommen. 1. In der Gemeinde Behamberg wurden die obigen 490 fl an sechs Werksbeschädigte derart ver- theilt, daß einer 170 fl 〃 150 fl 〃 80 fl 〃 50 fl und zwey zu 20f 40 fl erhielten 490 fl 2. In der Gemeinde St. Ulrich fan- den die obigen 745 fl folgende Vertheilung: Von 143 Beschädigten wurden 83, im höheren Maße Betroffene betheilt, und zwar: 1 mit 150 fl 1 〃 50 fl 3 〃 je 20 fl 60 fl 25 〃 je 10 fl 250 fl 45 〃 je 5 fl 225 fl 2 〃 je 2 fl 4 fl 6 〃 je 1 fl 6 fl 83 745 fl 3. In der Gemeinde Garsten kammen die Vorstehenden 127 fl an 25 Beschädigte

zur Vertheilung, nehmlich es erhielten. 7 Beschädigte je 6 fl 42 fl 16 〃 je 5 fl 80 fl 1 〃 3 fl 1〃 2 fl 127 fl Nachdem auch die Bestimmung über die individuelle Bethei- lung beendet war, übergab ich nach Schluß dieser kommissionel- len Verhandlung noch am 25. Juni l.J. jedem der 3 Herren Gemeindevorstände von Beham- berg, St. Ulrich und Garsten den auf ihre Gemeinden ent- fallenden Betrag und stellte an dieselben im Nahmen des Gemeinderathes das Ersuchen, diese Unterstützungsbeträge nach Maßgabe der komißionellen Bestimmungen worüber in dupplo original Ausfertigungen angelegt worden worden waren, an die Verunglückten unter Be- zeugung des aufrichtig gefühl- ten Beileids der Nachbar- gemeinde Steyr sogleich ge- fälligst zu vertheilen. Wolle der löbl. Gemeinderath

zur Vertheilung, nehmlich es erhielten. 7 Beschädigte je 6 fl 42 fl 16 je 5 fl 80 fl 1 3 fl 1 2 fl 127 fl Nachdem auch die Bestimmung über die individuelle Betheilung beendet war, übergab ich nach Schluß dieser kommissionellen Verhandlung noch am 25. Juni l.J. jedem der 3 Herren Gemeindevorstände von Behamberg, St. Ulrich und Garsten den auf ihre Gemeinden entfallenden Betrag und stellte an dieselben im Nahmen des Gemeinderathes das Ersuchen, diese Unterstützungsbeträge nach Maßgabe der komißionellen Bestimmungen worüber in dupplo original Ausfertigungen angelegt worden worden waren, an die Verunglückten unter Bezeugung des aufrichtig gefühlten Beileids der Nachbargemeinde Steyr sogleich gefälligst zu vertheilen. Wolle der löbl. Gemeinderath

diesen Vorgang und beziehungsweise den Vollzug seines Beschlußes vom 14. v.Mts. zur geneigten Kenntniß nehmen. Zur Kenntniß genommen. 3858. Statthalterey Praes. Erlaß vom 29. Juni l.J. Z. 3458-3470 mit dem Aufrufe zur Einleitung einer Samlung für die durch Gewitter mit Hagelschlag am 1. 17. u 23. Juni l.J. in den Bezirken Mauerkirchen, Braunau, Obernberg, Wildshut, Schwannenstadt u Steyr Beschädigten. Wird in heutiger Sitzung dem löbl. Gemeinderath zur Kenntniß gebracht, der Aufruf aller Orten affigirt, und dem hohen Statthalterey Präsidium besonderer Bericht erstattet. 3836. Vortrag. Wie bekannt, wurde im Merz 1860 unter den vorigen Herrn Bürgermeister zwischen der Gemeinde und der kk. Finanzbehörde ein VerzehrungssteuerAbfindungsvertrag für die Zeit vom 1. Mai 1860 bis Ende November 1861 abgeschloßen,

diesen Vorgang und beziehungswei- se den Vollzug seines Beschlußes vom 14. v.Mts. zur geneigten Kenntniß nehmen. Zur Kenntniß genommen. 3858. Statthalterey Praes. Erlaß vom 29. Juni l.J. Z. 3458-3470 mit dem Aufrufe zur Einleitung einer Samlung für die durch Gewitter mit Hagelschlag am 1. 17. u 23. Juni l.J. in den Bezirken Mauer- kirchen, Braunau, Obernberg, Wildshut, Schwannenstadt u Steyr Beschädigten. Wird in heutiger Sitzung dem löbl. Gemeinderath zur Kenntniß gebracht, der Auf- ruf aller Orten affigirt, und dem hohen Statthalterey Präsidium besonderer Bericht erstattet. 3836. Vortrag. Wie bekannt, wurde im Merz 1860 unter den vorigen Herrn Bürgermeister zwischen der Gemeinde und der kk. Finanz- behörde ein Verzehrungssteuer- Abfindungsvertrag für die Zeit vom 1. Mai 1860 bis Ende November 1861 abgeschloßen,

und von der hohen kk. Finanz- landes-Direktion laut Er- laßes vom 4. April 1860 Z. 8452 in der Höhe von 19.530 fl nebst dem hierauf entfallenden 20 % Zuschlage genehmigt. Es erscheint mir im hohen Gra- de wünschenswerth, daß die Gemeinde dieser großen Haf- tung ledig und der Abschluß des Stadtgebiethes durch Her- stellung der bis zum Mai 1860 bestandenen steuerfreien Einfuhr wieder aufgehoben werde. Nach Absatz 9 des erwähnten Vertrages hat die Aufkün- dung von Seite der Abgefun- denen bis 15. Juli l.J. bei der kk. Finanzbehörde Linz zu ge- schehen. Ich stelle demnach den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, es sei ohne Verzug der im Jahren 1860 abgeschlossene Ver- zehrungssteuer Abfindungs- Vertrag bei der kk. Finanz- behände Linz zu künden, als

und von der hohen kk. Finanzlandes-Direktion laut Erlaßes vom 4. April 1860 Z. 8452 in der Höhe von 19.530 fl nebst dem hierauf entfallenden 20 % Zuschlage genehmigt. Es erscheint mir im hohen Grade wünschenswerth, daß die Gemeinde dieser großen Haftung ledig und der Abschluß des Stadtgebiethes durch Herstellung der bis zum Mai 1860 bestandenen steuerfreien Einfuhr wieder aufgehoben werde. Nach Absatz 9 des erwähnten Vertrages hat die Aufkündung von Seite der Abgefundenen bis 15. Juli l.J. bei der kk. Finanzbehörde Linz zu geschehen. Ich stelle demnach den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, es sei ohne Verzug der im Jahren 1860 abgeschlossene Verzehrungssteuer AbfindungsVertrag bei der kk. Finanzbehände Linz zu künden, als

mit Ablauf des Monates Oktober l.J. für erloschen zu betrachten, und sich zu verwenden, daß die Einhebung der Verzehrungssteuer in der vor dem Jahre 1860 bestandenen Weise ohne Abschließung der Stadt durchgeführt werde. Einhellig nach dem Antrage. 3840. Das Expedit überreicht ad Num 2307 die belegte Kompetententabelle über die um Verleihung des städt. Theaters für die Winter Saison 1861/62 eingelangten Gesuche. Nach der vorliegenden Kompetenten Tabelle haben sich in Folge der mit Gemeinderathsbeschluß vom 30. April l.J. Z. 2307 verfügten Ausschreibung des städten Theater für die Saison 1861/62 bei Ablauf des festgesetzten Termines Ende Juni l.J. laut beigeschlossenen Gesuchen sieben Bewerber gemeldet. Von diesen Gesuchen kommen in Vorhinein 4 wegen Mangels der erforderlichen Belege außer Berücksichtigung.

mit Ablauf des Monates Oktober l.J. für erloschen zu betrachten, und sich zu verwenden, daß die Einhebung der Verzehrungs- steuer in der vor dem Jahre 1860 bestandenen Weise ohne Abschließung der Stadt durch- geführt werde. Einhellig nach dem Antrage. 3840. Das Expedit überreicht ad Num 2307 die belegte Kompetententabelle über die um Verleihung des städt. Theaters für die Winter Saison 1861/62 eingelangten Gesuche. Nach der vorliegenden Kom- petenten Tabelle haben sich in Folge der mit Gemeinderaths- beschluß vom 30. April l.J. Z. 2307 verfügten Ausschreibung des städten Theater für die Saison 1861/62 bei Ablauf des festge- setzten Termines Ende Juni l.J. laut beigeschlossenen Gesuchen sieben Bewerber gemeldet. Von diesen Gesuchen kommen in Vorhinein 4 wegen Mangels der erforderlichen Belege außer Berücksichtigung.

Von den übrigen dreien, nehmlich der Herrn Carl Julius Folnesics genannt Folnes, derzeit Mitglied der Schauspielergesellschaft von Karlsbad und Ollmütz, Jos. Lutz, Theater Direktor, derzeit Privat in Mödling bei Wien, und Karl Hößelmayr, Theater Direktor in Fürstenfeld scheint mir nach sorgfältiger Prüfung jenes des Herrn Josef Lutz der Vorzug vor den Uebringen zu verdienen, indem derselbe seit dem Jahre 1829 seine ununter- brochene Thätigkeit als selbst- ständiger Leiter von Bühnen an bedeutenden Orten der Monarchie nachweist, und seine in dieser Eigenschaft an den Tag gelegte Solidität und Befähigung durch 10 Bei- lagen bekräftigt. Ich glaube daher unvorgreif- lich ihrer Meinung zu bean- tragen. Es sei das städt. Theater für die Saison 1861/62 dem Herrn Josef Lutz, Theater Direktor, derzeit in Mödling zu überlassen,

Von den übrigen dreien, nehmlich der Herrn Carl Julius Folnesics genannt Folnes, derzeit Mitglied der Schauspielergesellschaft von Karlsbad und Ollmütz, Jos. Lutz, Theater Direktor, derzeit Privat in Mödling bei Wien, und Karl Hößelmayr, Theater Direktor in Fürstenfeld scheint mir nach sorgfältiger Prüfung jenes des Herrn Josef Lutz der Vorzug vor den Uebringen zu verdienen, indem derselbe seit dem Jahre 1829 seine ununterbrochene Thätigkeit als selbstständiger Leiter von Bühnen an bedeutenden Orten der Monarchie nachweist, und seine in dieser Eigenschaft an den Tag gelegte Solidität und Befähigung durch 10 Beilagen bekräftigt. Ich glaube daher unvorgreiflich ihrer Meinung zu beantragen. Es sei das städt. Theater für die Saison 1861/62 dem Herrn Josef Lutz, Theater Direktor, derzeit in Mödling zu überlassen,

und dessen eingebrachtes Gesuch in nachstehender Weise zu erledigen. Die übrigen Gesuche sind unter Rückschluß der Beilage von dieser Verleihung im Wege der zuständigen kk. Bezirksämter zu verständigen. Wird Ihnen Herr Josef Lutz in Erledigung Ihres Einschreitens de prs. 31. Mai l.J. Z. 3109 hiemit bekannt gegeben, daß der Gemeinderath in heutiger Sitzung auf Grund der beigebrachten Dokumente der Beschluß gefaßt, Ihnen unter den im anliegenden Vertrage enthaltenen Bedingungen das hierstädt. Theater für die Saison 1861/62, das ist vom 1. Oktober 1861 bis Palmsonntag des Jahres 1862 gegen dem zu verpachten, daß Sie sich bis längstens 20. August d.J. mit der Produktionsbewilligung der hohen kk. Statthalterey hieramts ausweisen und nach Erhalt des mitfolgenden mit Ihrer Namensfertigung zu versehenden Pachtvertrages denselben mit der

und dessen eingebrachtes Gesuch in nachstehender Weise zu er- ledigen. Die übrigen Gesuche sind unter Rückschluß der Beilage von dieser Verleihung im Wege der zuständigen kk. Bezirksämter zu verständigen. Wird Ihnen Herr Josef Lutz in Erledigung Ihres Einschreitens de prs. 31. Mai l.J. Z. 3109 hiemit bekannt gegeben, daß der Ge- meinderath in heutiger Sitzung auf Grund der beigebrachten Dokumente der Beschluß gefaßt, Ihnen unter den im anliegenden Vertrage enthaltenen Bedin- gungen das hierstädt. Theater für die Saison 1861/62, das ist vom 1. Oktober 1861 bis Palmsonn- tag des Jahres 1862 gegen dem zu verpachten, daß Sie sich bis längstens 20. August d.J. mit der Produktionsbewilligung der hohen kk. Statthalterey hieramts ausweisen und nach Erhalt des mitfolgenden mit Ihrer Namens- fertigung zu versehenden Pacht- vertrages denselben mit der

vorgeschriebenen Caution pr 100 fl aus Stempelmarken pr 63 xr längstens bis halben August l.J. portofrei anhersenden, von wel- chem Tage an diese Entscheidung volle Rechtskraft erlangt. Der unmittelbaren Uebernahme des Theaters wird eine durch Ihre Protokollarerklärung zu konstatirende Uebergabe der sämtlichen Theaterein- richtungsstücke vorausgehen. Einhellig nach dem Antrage. 3699. Das Kassaamt zeigt die ganz uneinbringlichen Rückstände an der Gemeinde Umlage von den Jahren 1856, 1857 und 1858 zum Behufe deren Ab- schreibung an. In Anbetracht der dargethanen Uneinbringlichkeit der im Aus- weise aus der Gemeinde Umlage für die Jahre 1856, 1857 und 1858 aufgeführten Rückstände pr 21 fl 23 ½ xr ÖW wird die Auf- lassung derselben mit Gemeinde- rathsbeschluß vom heutigen Tage bewilliget, und das Kassaamt beauftragt, bei den betreffenden Partheien die Abschreibung vor- zunehmen.

vorgeschriebenen Caution pr 100 fl aus Stempelmarken pr 63 xr längstens bis halben August l.J. portofrei anhersenden, von welchem Tage an diese Entscheidung volle Rechtskraft erlangt. Der unmittelbaren Uebernahme des Theaters wird eine durch Ihre Protokollarerklärung zu konstatirende Uebergabe der sämtlichen Theatereinrichtungsstücke vorausgehen.Einhellig nach dem Antrage. 3699. Das Kassaamt zeigt die ganz uneinbringlichen Rückstände an der Gemeinde Umlage von den Jahren 1856, 1857 und 1858 zum Behufe deren Abschreibung an. In Anbetracht der dargethanen Uneinbringlichkeit der im Ausweise aus der Gemeinde Umlage für die Jahre 1856, 1857 und 1858 aufgeführten Rückstände pr 21 fl 23 ½ xr ÖW wird die Auflassung derselben mit Gemeinderathsbeschluß vom heutigen Tage bewilliget, und das Kassaamt beauftragt, bei den betreffenden Partheien die Abschreibung vorzunehmen.

3430. Im Monate Mai l.J. betrug die hierortige Biererzeugung 1280 Eimer die Einfuhr von fremden Bräuern 457 ½ Zusammen 1737 ½ Eimer Die Ausfuhr der hies. Bräuer 1109 Entfallen für den hies. Consumo 628 ½ Eimer wofür abzüglich der Rückvergütungen von 171 fl 88 xr an Gemeindezuschlag 97 fl 32 ½ xr entrichtet wurde. Wird hiezu der vertragsmäßigallmonatlich von der Wirth- und Fleischer Commune von Ernsterer mit 73 fl 33 ½ xr Letzterer 143 fl 66 ½ xr zur Stadtkasse abzuführende Gemeindezuschlag gezält, so entziffert sich aus den indirekten Steuern pro Mai ein Reinerträgniß von 314 fl 32 ½ xr wovon am Jahresschluße die genehmigte Provision der Mauth- und Perzeptionsämter zu bestreiten kömmt. Zur Kenntniß genommen. 3458. Johann Mitter, Vorsteher der hiesigen Wehrgrabengesellschaft äußert sich ad Num 7416 de 860 bezüglich des von der Wehrgraben-

3430. Im Monate Mai l.J. betrug die hierortige Biererzeugung 1280 Eimer die Einfuhr von fremden Bräuern 457 ½ 〃 Zusammen 1737 ½ Eimer Die Ausfuhr der hies. Bräuer 1109 〃 Entfallen für den hies. Consumo 628 ½ Eimer wofür abzüglich der Rückver- gütungen von 171 fl 88 xr an Gemeindezuschlag 97 fl 32 ½ xr entrichtet wurde. Wird hiezu der vertragsmäßig- allmonatlich von der Wirth- und Fleischer Commune von Ernsterer mit 73 fl 33 ½ xr 〃 Letzterer 〃 143 fl 66 ½ xr zur Stadtkasse abzuführende Gemeindezuschlag gezält, so entziffert sich aus den indirek- ten Steuern pro Mai ein Rein- erträgniß von 314 fl 32 ½ xr wovon am Jahresschluße die genehmigte Provision der Mauth- und Perzeptionsäm- ter zu bestreiten kömmt. Zur Kenntniß genommen. 3458. Johann Mitter, Vorsteher der hiesigen Wehrgrabengesell- schaft äußert sich ad Num 7416 de 860 bezüglich des von der Wehrgraben-

Commune geforderten Beitra- ges pr 75 fl 99 ½ ÖW für Herstel- lung der großen Fallnbrücke. Da nach der Erklärung des Herrn Vorstehens die Wehrgraben- Commune gemäß Erledigung des vormaligen Magistrate Steyr dto 11. September 1848 Z. 6646 nur zur festen Herhaltung und Herstellung der Seitenwände der großen Fallnbrücke ver- pflichtet ist, und diese Verpflichtung auch in Hinkunft strenge zuge- halten wird, so entfällt die im Commissions Protokolle vom 3. August 1860 Z. 4479 ausgesproche- ne Beitragsleistung eines Drittels der erlaufenen Kosten in Summe von 75 fl 99 ½ xr ÖW und wird das städt. Kassaamt gemeinderäthlich angewiesen, diese Kosten in gleicher Höhe in Abschreibung zu bringen. Hievon ist der Herr Vorsteher der Wehrgraben Commune und das Kassaamt auf Rubrik zu verständigen. 3698. Das Kassaamt überreicht die verfaßte städt. Kassaamts-

Commune geforderten Beitrages pr 75 fl 99 ½ ÖW für Herstellung der großen Fallnbrücke. Da nach der Erklärung des Herrn Vorstehens die WehrgrabenCommune gemäß Erledigung des vormaligen Magistrate Steyr dto 11. September 1848 Z. 6646 nur zur festen Herhaltung und Herstellung der Seitenwände der großen Fallnbrücke verpflichtet ist, und diese Verpflichtung auch in Hinkunft strenge zugehalten wird, so entfällt die im Commissions Protokolle vom 3. August 1860 Z. 4479 ausgesprochene Beitragsleistung eines Drittels der erlaufenen Kosten in Summe von 75 fl 99 ½ xr ÖW und wird das städt. Kassaamt gemeinderäthlich angewiesen, diese Kosten in gleicher Höhe in Abschreibung zu bringen. Hievon ist der Herr Vorsteher der Wehrgraben Commune und das Kassaamt auf Rubrik zu verständigen. 3698. Das Kassaamt überreicht die verfaßte städt. Kassaamts-

Rechnung für das Verw. Jahr 1860. Ist die Jahresrechnung pro 1860 nach §. 57 der Gemeindeordnung durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht im Amte aufzulegen, und die übliche Kundmachung zu Veranlassung. Nach Ablauf der Frist zur weiteren Verfügung dem Referenten zuzustellen. Die im Auszuge aufgeführten Inventarial Stücke sind in das Gesamtinventar den speziellen Rubriken einzuschalten. 3499. Das Expedit relationirt, daß in Folge Ableben des Josef Graßl die Stadt-Tambour-Stelle zu besetzen sey. Der Antrag, den Josef Englahner als Stadt-Tambour zu dem beabsichtigten Zwecke gegen eine jährliche Entlohnung von 12 fl ÖW unter genauer Zuhaltung seiner zeitweiligen Verfügung und Bereitschaft für das Amt zu bestellen, wird gemeinderäthlich genehmiget.

Rechnung für das Verw. Jahr 1860. Ist die Jahresrechnung pro 1860 nach §. 57 der Gemeindeordnung durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht im Amte aufzulegen, und die übliche Kundmachung zu Veranlassung. Nach Ablauf der Frist zur weiteren Verfügung dem Referenten zuzustellen. Die im Auszuge aufgeführ- ten Inventarial Stücke sind in das Gesamtinventar den speziellen Rubriken einzu- schalten. 3499. Das Expedit relationirt, daß in Folge Ableben des Josef Graßl die Stadt-Tambour-Stelle zu besetzen sey. Der Antrag, den Josef Eng- lahner als Stadt-Tambour zu dem beabsichtigten Zwecke gegen eine jährliche Entlohnung von 12 fl ÖW unter genauer Zuhaltung seiner zeitweiligen Verfügung und Bereitschaft für das Amt zu bestellen, wird gemeinderäthlich geneh- miget.

3838. Das Expedit zeigt an, daß die gegenwärtige Hundeversteuerung mit Ende July erlösche, und daß daher wegen weiterer Einhebung dieser Abgabe ein Beschluß zu faßen sey. Da die Verhältniße, welche bei Einführung der Hundesteuer maßgebend besonders ins Auge gefaßt werden unver- ändert geblieben sind, und die sanitätspolizeilichen Zwecke den Fortbestand wünschenswerth und nothwendig erscheinen lassen, so wird der Antrag gestellt: Es sei die Wiederversteuerung der Hunde für das Jahr 1861/62 vom Monat August l.J. bis Ende July 1862 unter den in der Kundmachung des vorigen Jahres aufgeführten Modalitä- ten mit dem Beifügen zu ver- anlassen, daß die Verpflichtung zur Einzalung der Steuer bis Ende August l.J. bei dem Armen Instituts Kassier

3838. Das Expedit zeigt an, daß die gegenwärtige Hundeversteuerung mit Ende July erlösche, und daß daher wegen weiterer Einhebung dieser Abgabe ein Beschluß zu faßen sey. Da die Verhältniße, welche bei Einführung der Hundesteuer maßgebend besonders ins Auge gefaßt werden unverändert geblieben sind, und die sanitätspolizeilichen Zwecke den Fortbestand wünschenswerth und nothwendig erscheinen lassen, so wird der Antrag gestellt: Es sei die Wiederversteuerung der Hunde für das Jahr 1861/62 vom Monat August l.J. bis Ende July 1862 unter den in der Kundmachung des vorigen Jahres aufgeführten Modalitäten mit dem Beifügen zu veranlassen, daß die Verpflichtung zur Einzalung der Steuer bis Ende August l.J. bei dem Armen Instituts Kassier

zu geschehen habe. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage und sind hievon das städt. Kassa- und Polizeiamt behufs der Durchführung jener Bestimmungen mit Abschrift zu beauftragen. 3580. Die Gemeindevorstehung Sierning hat mit Note vom 19. Juni l.J. nachstehendes anher eröffnet: „Die achtungsvoll gefertigte Gemeindevorstehung erfüllt ihre bisher durch den Drang der Geschäfte verabsäumte Pflicht, indem sie im Namen der Gemeinde für die Herbeieilung mit einer Feuerspritze zur Hilfeleistung bei dem Brande am 13. Juni l.J. in Baichberg den wärmsten Dank auszusprechen sich beehret. Insbesondere aber muß noch beigefügt werden, daß die hierortige Bevölkerung mit um so dankbarer Anerkennung sich ausgesprochen wissen wolle, als die zum besagten Brande hierher beanderte Feuerspritze in einem so kurzen Zeitraume vom Beginne des Feuers an,

zu geschehen habe. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage und sind hievon das städt. Kassa- und Polizeiamt behufs der Durchführung jener Bestimmungen mit Abschrift zu beauftragen. 3580. Die Gemeindevorstehung Sierning hat mit Note vom 19. Juni l.J. nach- stehendes anher eröffnet: „Die achtungsvoll gefertigte Gemeindevorstehung erfüllt ihre bisher durch den Drang der Ge- schäfte verabsäumte Pflicht, in- dem sie im Namen der Gemeinde für die Herbeieilung mit einer Feuerspritze zur Hilfeleistung bei dem Brande am 13. Juni l.J. in Baichberg den wärmsten Dank auszusprechen sich beehret. Insbesondere aber muß noch beigefügt werden, daß die hier- ortige Bevölkerung mit um so dankbarer Anerkennung sich ausgesprochen wissen wolle, als die zum besagten Brande hierher beanderte Feuerspritze in einem so kurzen Zeitraume vom Beginne des Feuers an,

sich am Brandplatze zur Hilfe- leistung und Verfügung stellte, in welchem das Hieherkommen mit derselben selbst bei Ent- deckung des Brandes vom ersten Ausbruche an kaum möglich gewesen sein sollte.“ Diese Anerkennung der löblichen Gemeindevorstehung Sirning wird von der Versammlung zur angenehmen Kenntniß genommen, und es ist den betreffenden Amts- Organen, welche durch ihre rasche Abfuhr der Feuerlösch-Requisiten und die Handhabung derselben am Brandplatze zu dem ge- wünschten Erfolge beigetragen haben, das Wohlgefallen des Gemeinderathes bekannt zu geben. 3382. Vortrag über das Gebarungser- gebniß der Stadtkasse, so wie sämtlicher unter abge- sonderter städtischer Ver- waltung stehenden Fonde und Anstalten in ihren summarischen Einnahms- und Ausgabsposten mit Ablauf

sich am Brandplatze zur Hilfeleistung und Verfügung stellte, in welchem das Hieherkommen mit derselben selbst bei Entdeckung des Brandes vom ersten Ausbruche an kaum möglich gewesen sein sollte.“ Diese Anerkennung der löblichen Gemeindevorstehung Sirning wird von der Versammlung zur angenehmen Kenntniß genommen, und es ist den betreffenden AmtsOrganen, welche durch ihre rasche Abfuhr der Feuerlösch-Requisiten und die Handhabung derselben am Brandplatze zu dem gewünschten Erfolge beigetragen haben, das Wohlgefallen des Gemeinderathes bekannt zu geben. 3382. Vortrag über das Gebarungsergebniß der Stadtkasse, so wie sämtlicher unter abgesonderter städtischer Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten in ihren summarischen Einnahms- und Ausgabsposten mit Ablauf

Barschaft Oblionnen des Monates Mai 1861. Empfänge im Monate Mai 4686 61 ½ Hinzu den am Schluße des Vorigen Monates verbliebenen Kassarest von 856 13 ½ daher Empfangssumme im Mai 5542 75 Hievon die im Monate Mai bestrittenen Ausgaben abgeschlagen mit 2496 74 bleibt für den Monat Juni ein barer Kassarest von 3046 1 Wenn zu den Empfängen im Monate Mai 4686 61 ½ die seit Beginn dieses Jahres bis zu Ende des Monates April stattgefundenen Empfänge geschlagen werden mit 17.197 2 ½ 12.075 so erscheint dann bis Ende des Monates Mai ein GesammtEmpfang von 21.883 64 12.075 Und wenn den im Monate Mai bestrittenen Ausgaben pr 2496 74 die gesammten Ausgaben seit dem Jahresbeginne bis Ende April zugezält werden mit 18.506 86 ½ 13300 so zeigt sich bis Ende des Monates Mai eine AusgabenSumme von 21.073 60 ½ 13.300

Barschaft Oblionnen des Monates Mai 1861. Empfänge im Monate Mai 4686 61 ½ Hinzu den am Schluße des Vori- gen Monates verbliebenen Kassarest von 856 13 ½ daher Empfangssumme im Mai 5542 75 Hievon die im Monate Mai be- strittenen Ausgaben abge- schlagen mit 2496 74 bleibt für den Monat Juni ein barer Kassarest von 3046 1 Wenn zu den Empfängen im Monate Mai 4686 61 ½ die seit Beginn dieses Jahres bis zu Ende des Monates April stattgefundenen Empfänge ge- schlagen werden mit 17.197 2 ½ 12.075 so erscheint dann bis Ende des Monates Mai ein Gesammt- Empfang von 21.883 64 12.075 Und wenn den im Monate Mai bestrittenen Ausgaben pr 2496 74 die gesammten Ausgaben seit dem Jahresbeginne bis Ende April zugezält werden mit 18.506 86 ½ 13300 so zeigt sich bis Ende des Mo- nates Mai eine Ausgaben- Summe von 21.073 60 ½ 13.300

Ausweis über das Revirement der von dem Stadtkaßier im Monate Mai 1861 geführten verschiedenen Cassen und Journale Post Benennung der Kasten und Journale Anfänglich barer Kassarest barer Empfang bare Ausgaben Schlüßl. barer Kassarest 1 Stadtkasse 2 Subjournal über die Bier Einfuhr 3 Verzehrungssteuer Einhebung 4 Zimentierungs Anstalt 5 Mild. Versorgungsfond 6 Bischöfl. Pfründenstiftung 7 Armen Institut 8 Franz Öppinger'sche Armen Stiftung 9 Leopold Pacher'sche Pfründen Stiftung 10 Simon Zachhuber'sche do do Summa Revirement: fl 14.699 22 ½ xr Die Revision der Kassebücher, welche hier zur Einsicht auf- liegen, wurde nach Gemeinde- rathsbeschluß vom 17. Dezbr. 1860 ad Num 7496 in meiner Gegenwart von den Herren Gemeinderäthen Dr. Pierer und v. Schönthan vorgenommen

Ausweis über das Revirement der von dem Stadtkaßier im Monate Mai 1861 geführten verschiedenen Cassen und Journale Post Benennung der Kasten und Journale Anfänglich barer Kassarest barer Empfang bare Ausgaben Schlüßl. barer Kassarest 1 Stadtkasse 2 Subjournal über die Bier Einfuhr 3 Verzehrungssteuer Einhebung 4 Zimentierungs Anstalt 5 Mild. Versorgungsfond 6 Bischöfl. Pfründenstiftung 7 Armen Institut 8 Franz Öppinger'sche Armen Stiftung 9 Leopold Pacher'sche Pfründen Stiftung 10 Simon Zachhuber'sche do do Summa Revirement: fl 14.699 22 ½ xr Die Revision der Kassebücher, welche hier zur Einsicht aufliegen, wurde nach Gemeinderathsbeschluß vom 17. Dezbr. 1860 ad Num 7496 in meiner Gegenwart von den Herren Gemeinderäthen Dr. Pierer und v. Schönthan vorgenommen

und ist der ordnungsmäßige Befund derselben in den Kassebüchern konstatirt. Die von mir in einem eigenen Tableau zusammengestellten Kassa-Monatsabschluße liegen hier im Rathssaale zu Jedermanns Einsicht auf. Zur Kenntniß genommen. 3462. 3577. u. 3681. Polizeiwachtmeister Wansner relationirt bezüglich der für die Dirigirung von Löschrequisiten zu einem am 13. Juni in Baichberg bei Sirning, am 23. Juni in Pesendorf und in der Pfarre Behamberg (Halbingerbauern) und am 19. desselben Monats in Unterwald (Lanklbauernhaus) stattgehabten Feuer ins Verdienen gebrachten Geldbeträge. Im Grunde des §. 49 der hierstädt. Feuerlöschordnung vom 30. Novbr 1859 erhält das städt. Kassaamt auf Rubriken dieser Relationen die Weisung, an Herrn Ignatz Hummer an Fuhrlohn für die Dirigirung der Feuerspritze zum Brande in Baichberg 5 fl für den Amperwagen 4 fl

und ist der ordnungsmäßige Befund derselben in den Kassebüchern konstatirt. Die von mir in einem eigenen Tableau zusammenge- stellten Kassa-Monatsabschluße liegen hier im Rathssaale zu Jedermanns Einsicht auf. Zur Kenntniß genommen. 3462. 3577. u. 3681. Polizeiwachtmeister Wansner relationirt bezüglich der für die Dirigirung von Löschrequi- siten zu einem am 13. Juni in Baichberg bei Sirning, am 23. Juni in Pesendorf und in der Pfarre Behamberg (Halbin- gerbauern) und am 19. dessel- ben Monats in Unterwald (Lanklbauernhaus) stattgehab- ten Feuer ins Verdienen ge- brachten Geldbeträge. Im Grunde des §. 49 der hier- städt. Feuerlöschordnung vom 30. Novbr 1859 erhält das städt. Kassaamt auf Rubriken dieser Relationen die Weisung, an Herrn Ignatz Hummer an Fuhrlohn für die Dirigirung der Feuerspritze zum Brande in Baichberg 5 fl für den Amperwagen 4 fl

dann als Belohnung an die Dienstknechte Jos. Fachberger, und Karl Neureiter, Jedem 1 fl zusammen 2 fl 11 fl Ferner an Fuhrlohn für die Dirigirung der Spritze zum Bran- de in Pesendorf und in der Pfarre Behamberg dem Hrn. Ignatz Huemer 5 fl Johann Peßl 5 fl " " Johann Gaiblinger 4 fl der Frau Theres Seidl 4 fl An die Fuhrwerksknechte Josef Hungsberger und Johann Großschartner Jedem 1 fl zusammen 2 fl 20 fl und weiters für die Dirigirung der Löschrequisiten zum Brande in Unterwald dem Hrn. Michael Zaininger an Fuhrlohn für die Spritze 5 fl dem Hrn. Ignatz Huemer an Fuhrlohn für den Amper- wagen 4 fl dann als Belohnung an den Dienstknechts Josef Hungsberger 1 fl 10 fl

dann als Belohnung an die Dienstknechte Jos. Fachberger, und Karl Neureiter, Jedem 1 fl zusammen 2 fl 11 fl Ferner an Fuhrlohn für die Dirigirung der Spritze zum Brande in Pesendorf und in der Pfarre Behamberg dem Hrn. Ignatz Huemer 5 fl Johann Peßl 5 fl " " Johann Gaiblinger 4 fl der Frau Theres Seidl 4 fl An die Fuhrwerksknechte Josef Hungsberger und Johann Großschartner Jedem 1 fl zusammen 2 fl 20 fl und weiters für die Dirigirung der Löschrequisiten zum Brande in Unterwald dem Hrn. Michael Zaininger an Fuhrlohn für die Spritze 5 fl dem Hrn. Ignatz Huemer an Fuhrlohn für den Amperwagen 4 fl dann als Belohnung an den Dienstknechts Josef Hungsberger 1 fl 10 fl

zusammen 41 fl ÖW gegen Empfangsbestättigung auszubezalen, und unter Rubrik XI sub C zu verbuchen. 2439. Note des kk. Bezirksbauamtes vom 22. April 1861 Z. 1303 womit die Bauakten nebst 2 Befundszertifikaten nach der vorgenommenen Kollaudirung der im Jahre 1858 Statt gefundenen Stadtpfarrkirchen-Platz und Pfarrberg-Regulirung anher gelangten. Vortrag. Es handelt sich eigentlich um die definitive Erledigung der Gesuche des Baumeisters Karl Gutbruner de prs. 28. August 1860 Z. 5020 und des Pflasterermeisters Johann Hafner de prs. 10. Dezbr 1860 Z. 7502 um die endliche Auszalung ihrer Restforderungen für die im Jahre 1858 ausgeführte Stadtpfarrkirchenplatz und Berg-Regulirung und Pflasterung. Nach dem bezirksbauämtlich

zusammen 41 fl ÖW gegen Empfangsbestättigung auszubezalen, und unter Rubrik XI sub C zu ver- buchen. 2439. Note des kk. Bezirksbauamtes vom 22. April 1861 Z. 1303 womit die Bauakten nebst 2 Befunds- zertifikaten nach der vorge- nommenen Kollaudirung der im Jahre 1858 Statt gefundenen Stadtpfarrkirchen-Platz und Pfarrberg-Regulirung anher gelangten. Vortrag. Es handelt sich eigentlich um die definitive Erledigung der Gesuche des Baumeisters Karl Gutbruner de prs. 28. August 1860 Z. 5020 und des Pflasterer- meisters Johann Hafner de prs. 10. Dezbr 1860 Z. 7502 um die end- liche Auszalung ihrer Restfor- derungen für die im Jahre 1858 ausgeführte Stadtpfarrkirchen- platz und Berg-Regulirung und Pflasterung. Nach dem bezirksbauämtlich

adjustirten Kostenanschlage vom 29. August 1857 Z. 4198 und dem Akkordprotokolle vom 18. Jänner 1858 Z. 853 übernahm der Baumeister Karl Gutbruner a. den Abbruch der Friedhofab- schlußmauer beim Meßnerhause; b. die Erdabgrabung, Grund- stützmauer- und Stiegenher- stellung am Beginne der Berggasse; c. die Versetzung des Antoni- Brunnens samt Wasserleitung zusammen um den ermäßigten Betrag von 860 fl 33 xr CM ferners d. die Pflasterung des Pfarr- berges, dann von der Kirche bis No. 157 in der Berggasse, endlich der Straßenmulden bis zum Puxkandl Hause und des Trotoirs beim Gaffl-Hause; e. die Erdabgrabung bei der Kirche; f. das Strassengrundlag-Pfla- ster außerhalb der Kirche; g. die Trottoir-Verlängerung bis zum Gaffl-Hause; zusammen um den ermäßigten Betrag

adjustirten Kostenanschlage vom 29. August 1857 Z. 4198 und dem Akkordprotokolle vom 18. Jänner 1858 Z. 853 übernahm der Baumeister Karl Gutbruner a. den Abbruch der Friedhofabschlußmauer beim Meßnerhause; b. die Erdabgrabung, Grundstützmauer- und Stiegenherstellung am Beginne der Berggasse; c. die Versetzung des AntoniBrunnens samt Wasserleitung zusammen um den ermäßigten Betrag von 860 fl 33 xr CM ferners d. die Pflasterung des Pfarrberges, dann von der Kirche bis No. 157 in der Berggasse, endlich der Straßenmulden bis zum Puxkandl Hause und des Trotoirs beim Gaffl-Hause; e. die Erdabgrabung bei der Kirche; f. das Strassengrundlag-Pflaster außerhalb der Kirche; g. die Trottoir-Verlängerung bis zum Gaffl-Hause; zusammen um den ermäßigten Betrag

von 831 fl 27 xr welche letzteren Arbeiten: d. e. f. g. er aber in dem Akkordprotokolle vom 10. Juni 1858 Z. 3238 dem Pflasterermeister Johann Hefner übertragen hat. Der Letztere übernahm nach diesem Akkordprotokolle auch noch die in dem vorerwähnten Kostenanschlage nicht erscheinenden weiteren Abgrabungen und Pflasterungen laut Kostenanschlages vom 31. Mai 1858 Z. 3068 und gemeinderäthl. Genehmigung vom 14. Juni 1858 um den ermäßigten Betrag von 415 fl daher also hiernach die Arbeiten des Karl Gutbrunner 860 fl 33 xr des Johann Hefner 1246 fl 27 xr zusammen beide 2107 fl CMz oder 2212 fl ÖW gekostet haben würden. Allein es wurde von Karl Gutbrunner nachträglich am 20. Dezbr. 1858 Z. 6818 wieder ein Ausführungskosten-Ausweis überreicht, welcher, ungeachtet mehrere übernommene Arbeiten offenbar gar nicht, oder mit städtischen Materialien geleistet

von 831 fl 27 xr welche letzteren Arbeiten: d. e. f. g. er aber in dem Akkordprotokolle vom 10. Juni 1858 Z. 3238 dem Pfla- sterermeister Johann Hefner übertragen hat. Der Letztere übernahm nach diesem Akkordprotokolle auch noch die in dem vorerwähnten Kostenanschlage nicht erscheinenden weiteren Abgrabungen und Pflasterungen laut Kostenan- schlages vom 31. Mai 1858 Z. 3068 und gemeinderäthl. Genehmigung vom 14. Juni 1858 um den ermäßig- ten Betrag von 415 fl daher also hiernach die Arbei- ten des Karl Gutbrunner 860 fl 33 xr des Johann Hefner 1246 fl 27 xr zusammen beide 2107 fl CMz oder 2212 fl ÖW gekostet haben würden. Allein es wurde von Karl Gut- brunner nachträglich am 20. Dezbr. 1858 Z. 6818 wieder ein Ausfüh- rungskosten-Ausweis über- reicht, welcher, ungeachtet meh- rere übernommene Arbeiten offenbar gar nicht, oder mit städtischen Materialien geleistet

worden sind, mit Inbegriff der in den früheren Kosten- Anschlägen nicht erscheinenden Kanäle eine Gesamtforderung von 1021 fl 13 xr CMz oder 1072 fl 27 xr ÖW stellt; und auch Johann Hefner legte am 10. Dezember 1860 Z. 7502 wieder eine weitere Rechnung über Abgrabungen beim Puxkandl-Hause und im dortigen Garten mit 220 fl vor; endlich überreichte Carl Gutbruner mit seinem Ge- suche vom 28. August 1860 Z. 5020 noch einen, gar 1173 fl 34 xr CMz fordernden Kostenausweis. Um nun aus diesem Wirr- sale endlich herauszukommen und die berechtigten Forderun- gen für die wirklich geleisteten Arbeiten ermitteln zu können, war eine genaue bezirks- bauämtliche Collaudirung un- umgänglich nothwendig. Diese wurde nun auch vorge- nommen und deren Resultat weiset mit Berücksichtigung der in den Akkordprotokollen v. 18. Jänner und 10. Juni 1858

worden sind, mit Inbegriff der in den früheren KostenAnschlägen nicht erscheinenden Kanäle eine Gesamtforderung von 1021 fl 13 xr CMz oder 1072 fl 27 xr ÖW stellt; und auch Johann Hefner legte am 10. Dezember 1860 Z. 7502 wieder eine weitere Rechnung über Abgrabungen beim Puxkandl-Hause und im dortigen Garten mit 220 fl vor; endlich überreichte Carl Gutbruner mit seinem Gesuche vom 28. August 1860 Z. 5020 noch einen, gar 1173 fl 34 xr CMz fordernden Kostenausweis. Um nun aus diesem Wirrsale endlich herauszukommen und die berechtigten Forderungen für die wirklich geleisteten Arbeiten ermitteln zu können, war eine genaue bezirksbauämtliche Collaudirung unumgänglich nothwendig. Diese wurde nun auch vorgenommen und deren Resultat weiset mit Berücksichtigung der in den Akkordprotokollen v. 18. Jänner und 10. Juni 1858

Z. 358 und 3238 behandelten Preise und der verwendeten städtischen Materialien folgende Gesammtforderungen dieser beiden Gewerbsleute nach; und zwar: a. des Pflastermeisters Johann Hafner von 1321 fl 8 xr ÖW b. und des Baumeisters Karl Gutbrunner von 841 fl 11 xr zusammen also von 2162 fl 19 xr ÖW. Da nun aber der Pflasterermeister Johann Hefner von obiger Gesammtforderung bereits erhalten hat: am 4. April 1859 die 1. Rate mit 420 fl ÖW am 6. Mai 1860 II. Rate mit 420 fl und am 25. Juni 1860 auf den Conto Z. 3150 154 fl 41 xr zusammen also 994 fl 41 xr so besteht jetzt seine Guthabung noch in dem Reste von 326 fl 67 xr und jene des Baumeisters Karl Gutbruner, welcher bereits am 20. Jänner 1859 315 fl 31. Oktbr. 315 fl zusammen 630 fl erhalten hat, besteht nun noch in 211 fl 11 xr

Z. 358 und 3238 behandelten Preise und der verwendeten städtischen Materialien folgende Gesammtforderungen dieser beiden Gewerbsleute nach; und zwar: a. des Pflastermeisters Johann Hafner von 1321 fl 8 xr ÖW b. und des Baumeisters Karl Gutbrunner von 841 fl 11 xr zusammen also von 2162 fl 19 xr ÖW. Da nun aber der Pflasterer- meister Johann Hefner von obiger Gesammtforderung bereits er- halten hat: am 4. April 1859 die 1. Rate mit 420 fl ÖW am 6. Mai 1860 〃 II. Rate mit 420 fl 〃 und am 25. Juni 1860 auf den Conto Z. 3150 154 fl 41 xr zusammen also 994 fl 41 xr so besteht jetzt seine Guthabung noch in dem Reste von 326 fl 67 xr und jene des Baumeisters Karl Gutbruner, welcher bereits am 20. Jänner 1859 315 fl 〃 31. Oktbr. 315 fl zusammen 630 fl erhalten hat, besteht nun noch in 211 fl 11 xr

zusammen also beide Guthabun- gen in 537 fl 78 xr Mit dieser Restzalung werden endlich doch die gesamten Kosten aller zur Pfarrberg- und Kirchenplatz-Regulierung bis- her geleisteten Abgrabungs- Planirungs- und Pflasterungs- so wie Häuserbefestigungs-Ar- beiten vollständig getilgt sein, welche sich entziffern wie folgt: Im Jahre 1858 wurden bezalt: für Kalk, Arbeits- und Fuhr- löhnungen 471 fl 69 xr ÖW Im Jahre 1859 Zwei Ratenzalungen an Karl Gutbruner Baumei- ster 630 fl Eine Rate an Johann Hefner zu 420 fl dem Hufschmid Michael Eppinger 289 fl 66 xr an andere Professionisten 142 fl 72 xr 1482 fl 38 xr ÖW Im Jahre 1860 dem Pflasterer Johann Hefner 2 Beiträge pr 574 fl 41 ½ xr dem Ignatz Zach Hausbesitzer No 81 als Bauentschädi- gung 100 fl — 674 fl 41 ½ xr

zusammen also beide Guthabungen in 537 fl 78 xr Mit dieser Restzalung werden endlich doch die gesamten Kosten aller zur Pfarrberg- und Kirchenplatz-Regulierung bisher geleisteten AbgrabungsPlanirungs- und Pflasterungsso wie Häuserbefestigungs-Arbeiten vollständig getilgt sein, welche sich entziffern wie folgt: Im Jahre 1858 wurden bezalt: für Kalk, Arbeits- und Fuhrlöhnungen 471 fl 69 xr ÖW Im Jahre 1859 Zwei Ratenzalungen an Karl Gutbruner Baumeister 630 fl Eine Rate an Johann Hefner zu 420 fl dem Hufschmid Michael Eppinger 289 fl 66 xr an andere Professionisten 142 fl 72 xr 1482 fl 38 xr ÖW Im Jahre 1860 dem Pflasterer Johann Hefner 2 Beiträge pr 574 fl 41 ½ xr dem Ignatz Zach Hausbesitzer No 81 als Bauentschädigung 100 fl — 674 fl 41 ½ xr

Im Jahre 1861. Die jetzt anzuweisenden Restzalungen an Johann Hefner und Karl Gutbruner pr 537 fl 78 xr zusammen also mit 3166 fl 26 ½ xr wodurch jedoch noch keineswegs alle Kosten der anno 1857 projektirten Berg- und Platzregulirung erschöpft sind, indem noch zwei wichtige Objekte der nun wohl nicht mehr zu umgehenden Ausführung harren; nehmlich die Aufstellung des AntoniBrunnens auf dem Kirchenplatze und die Auflegung von Decksteinen auf die Grundstützmauer beim Luegerhause und Herstellung eines eisernen Geländers auf derselben. Ich beantrage daher hiemit die Restforderungen der beiden Gewerbsleute Karl Gutbruner und Johann Hefner für die bereits geleisteten Arbeiten, u. zwar an Herrn Karl Gutbruner nach Abschlag der bereits geleisteten Ratenzalungen den Restbetrag mit 211 fl 11 xr und an Herrn Johann Hefner nach Abschlag der bereits geleisteten

Im Jahre 1861. Die jetzt anzuweisenden Rest- zalungen an Johann Hefner und Karl Gutbruner pr 537 fl 78 xr zusammen also mit 3166 fl 26 ½ xr wodurch jedoch noch keineswegs alle Kosten der anno 1857 projek- tirten Berg- und Platzreguli- rung erschöpft sind, indem noch zwei wichtige Objekte der nun wohl nicht mehr zu umgehenden Ausführung harren; nehmlich die Aufstellung des Antoni- Brunnens auf dem Kirchen- platze und die Auflegung von Decksteinen auf die Grund- stützmauer beim Luegerhause und Herstellung eines eisernen Geländers auf derselben. Ich beantrage daher hiemit die Restforderungen der bei- den Gewerbsleute Karl Gutbruner und Johann Hefner für die bereits geleisteten Arbeiten, u. zwar an Herrn Karl Gutbruner nach Abschlag der bereits gelei- steten Ratenzalungen den Rest- betrag mit 211 fl 11 xr und an Herrn Johann Hefner nach Abschlag der bereits geleisteten

a conto Zalungen das Restgut- haben mit 326 f 67 xr ÖW zur Zalung anzuweisen und das städt. Kassa- Amt hievon zu verständigen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 3467. Das hohe Statthalterey Praesidi- um hat mit dem Erlasse vom 11. Juni l.J. Z. 3122 Prs. Nachstehendes anher eröffnet: „Das hohe Staatsministerium hat zur Erzielung eines gleich- mäßigen Vorganges in Betreff der praktischen Anwendung und Durchführung der Bestim- mungen des §. 18 der Landes- Ordnung folgendes zur Darnach- achtung anher eröffnet: Was die Anordnungen in Betreff der Landeskultur, der Kirchen- und Schulangelegen- heiten, der Vorspannsleistung dann der Verpflegung und Einquartirung des Heeres betrifft §. 18 I 1 und II. 2. 3. so bleibe dießfalls, so lange keine andere gesetzliche An- ordnung getroffen wird, die administrative Kompetenz der

a conto Zalungen das Restguthaben mit 326 f 67 xr ÖW zur Zalung anzuweisen und das städt. KassaAmt hievon zu verständigen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 3467. Das hohe Statthalterey Praesidium hat mit dem Erlasse vom 11. Juni l.J. Z. 3122 Prs. Nachstehendes anher eröffnet: „Das hohe Staatsministerium hat zur Erzielung eines gleichmäßigen Vorganges in Betreff der praktischen Anwendung und Durchführung der Bestimmungen des §. 18 der LandesOrdnung folgendes zur Darnachachtung anher eröffnet: Was die Anordnungen in Betreff der Landeskultur, der Kirchen- und Schulangelegenheiten, der Vorspannsleistung dann der Verpflegung und Einquartirung des Heeres betrifft §. 18 I 1 und II. 2. 3. so bleibe dießfalls, so lange keine andere gesetzliche Anordnung getroffen wird, die administrative Kompetenz der

politischen Behörden unberührt, und der Landes-Vertrettung stehe darauf nur in so ferne ein Einfluß zu, als für diese Zwecke von ihr aus dem Landesfonde eigene Geldmittel zur Verfügung gestellt sind, oder als den früheren ständischen Organen nach dem bestehenden Einrichtungen bereits eine bestimmte Einflußnahme zustand, an welcher auch in Zukunft nichts geändert werden soll. Was die Gemeinde-Angelegenheiten §. 18 II. 1. anbelangt, so ändere sich die administrative Kompetenz der politischen Behörden (in so lange die Gesetzgebung dießfalls keine Aenderung erleidet §. 32 L.O.) nur in so ferne, daß nach §. 23. L.O. jene Beschlüße der Gemeinden, welche zu ihrer Giltigkeit nach dem prov. Gemeindegesetze vom 17. Merz 1849 (§.§ 74, 79 und 80) an die Bewilligung des Landtages oder an ein Landes Gesetz gebunden sind, seit dem Inslebentreten der Landtage nicht mehr nach der

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