Ratsprotokoll vom 5. Juli 1861

vorgeschriebenen Caution pr 100 fl aus Stempelmarken pr 63 xr längstens bis halben August l.J. portofrei anhersenden, von welchem Tage an diese Entscheidung volle Rechtskraft erlangt. Der unmittelbaren Uebernahme des Theaters wird eine durch Ihre Protokollarerklärung zu konstatirende Uebergabe der sämtlichen Theatereinrichtungsstücke vorausgehen.Einhellig nach dem Antrage. 3699. Das Kassaamt zeigt die ganz uneinbringlichen Rückstände an der Gemeinde Umlage von den Jahren 1856, 1857 und 1858 zum Behufe deren Abschreibung an. In Anbetracht der dargethanen Uneinbringlichkeit der im Ausweise aus der Gemeinde Umlage für die Jahre 1856, 1857 und 1858 aufgeführten Rückstände pr 21 fl 23 ½ xr ÖW wird die Auflassung derselben mit Gemeinderathsbeschluß vom heutigen Tage bewilliget, und das Kassaamt beauftragt, bei den betreffenden Partheien die Abschreibung vorzunehmen.

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