Ratsprotokoll vom 5. Juli 1861

vorgeschriebenen Caution pr 100 fl aus Stempelmarken pr 63 xr längstens bis halben August l.J. portofrei anhersenden, von wel- chem Tage an diese Entscheidung volle Rechtskraft erlangt. Der unmittelbaren Uebernahme des Theaters wird eine durch Ihre Protokollarerklärung zu konstatirende Uebergabe der sämtlichen Theaterein- richtungsstücke vorausgehen. Einhellig nach dem Antrage. 3699. Das Kassaamt zeigt die ganz uneinbringlichen Rückstände an der Gemeinde Umlage von den Jahren 1856, 1857 und 1858 zum Behufe deren Ab- schreibung an. In Anbetracht der dargethanen Uneinbringlichkeit der im Aus- weise aus der Gemeinde Umlage für die Jahre 1856, 1857 und 1858 aufgeführten Rückstände pr 21 fl 23 ½ xr ÖW wird die Auf- lassung derselben mit Gemeinde- rathsbeschluß vom heutigen Tage bewilliget, und das Kassaamt beauftragt, bei den betreffenden Partheien die Abschreibung vor- zunehmen.

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