Ratsprotokoll vom 5. Juli 1861

Im Jahre 1861. Die jetzt anzuweisenden Rest- zalungen an Johann Hefner und Karl Gutbruner pr 537 fl 78 xr zusammen also mit 3166 fl 26 ½ xr wodurch jedoch noch keineswegs alle Kosten der anno 1857 projek- tirten Berg- und Platzreguli- rung erschöpft sind, indem noch zwei wichtige Objekte der nun wohl nicht mehr zu umgehenden Ausführung harren; nehmlich die Aufstellung des Antoni- Brunnens auf dem Kirchen- platze und die Auflegung von Decksteinen auf die Grund- stützmauer beim Luegerhause und Herstellung eines eisernen Geländers auf derselben. Ich beantrage daher hiemit die Restforderungen der bei- den Gewerbsleute Karl Gutbruner und Johann Hefner für die bereits geleisteten Arbeiten, u. zwar an Herrn Karl Gutbruner nach Abschlag der bereits gelei- steten Ratenzalungen den Rest- betrag mit 211 fl 11 xr und an Herrn Johann Hefner nach Abschlag der bereits geleisteten

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