Ratsprotokoll vom 5. Juli 1861

Im Jahre 1861. Die jetzt anzuweisenden Restzalungen an Johann Hefner und Karl Gutbruner pr 537 fl 78 xr zusammen also mit 3166 fl 26 ½ xr wodurch jedoch noch keineswegs alle Kosten der anno 1857 projektirten Berg- und Platzregulirung erschöpft sind, indem noch zwei wichtige Objekte der nun wohl nicht mehr zu umgehenden Ausführung harren; nehmlich die Aufstellung des AntoniBrunnens auf dem Kirchenplatze und die Auflegung von Decksteinen auf die Grundstützmauer beim Luegerhause und Herstellung eines eisernen Geländers auf derselben. Ich beantrage daher hiemit die Restforderungen der beiden Gewerbsleute Karl Gutbruner und Johann Hefner für die bereits geleisteten Arbeiten, u. zwar an Herrn Karl Gutbruner nach Abschlag der bereits geleisteten Ratenzalungen den Restbetrag mit 211 fl 11 xr und an Herrn Johann Hefner nach Abschlag der bereits geleisteten

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