Ratsprotokoll vom 5. Juli 1861

Commune geforderten Beitrages pr 75 fl 99 ½ ÖW für Herstellung der großen Fallnbrücke. Da nach der Erklärung des Herrn Vorstehens die WehrgrabenCommune gemäß Erledigung des vormaligen Magistrate Steyr dto 11. September 1848 Z. 6646 nur zur festen Herhaltung und Herstellung der Seitenwände der großen Fallnbrücke verpflichtet ist, und diese Verpflichtung auch in Hinkunft strenge zugehalten wird, so entfällt die im Commissions Protokolle vom 3. August 1860 Z. 4479 ausgesprochene Beitragsleistung eines Drittels der erlaufenen Kosten in Summe von 75 fl 99 ½ xr ÖW und wird das städt. Kassaamt gemeinderäthlich angewiesen, diese Kosten in gleicher Höhe in Abschreibung zu bringen. Hievon ist der Herr Vorsteher der Wehrgraben Commune und das Kassaamt auf Rubrik zu verständigen. 3698. Das Kassaamt überreicht die verfaßte städt. Kassaamts-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2