Ratsprotokoll vom 5. Juli 1861

zur Vertheilung, nehmlich es erhielten. 7 Beschädigte je 6 fl 42 fl 16 je 5 fl 80 fl 1 3 fl 1 2 fl 127 fl Nachdem auch die Bestimmung über die individuelle Betheilung beendet war, übergab ich nach Schluß dieser kommissionellen Verhandlung noch am 25. Juni l.J. jedem der 3 Herren Gemeindevorstände von Behamberg, St. Ulrich und Garsten den auf ihre Gemeinden entfallenden Betrag und stellte an dieselben im Nahmen des Gemeinderathes das Ersuchen, diese Unterstützungsbeträge nach Maßgabe der komißionellen Bestimmungen worüber in dupplo original Ausfertigungen angelegt worden worden waren, an die Verunglückten unter Bezeugung des aufrichtig gefühlten Beileids der Nachbargemeinde Steyr sogleich gefälligst zu vertheilen. Wolle der löbl. Gemeinderath

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