Ratsprotokoll vom 5. Juli 1861

eingeflossen sind, ein eigenes Comité eingesetzt. Dieses Comité hat nach Einlangen der ämtlichen Schadenerhebung von Seite der löblichen kk. Bezirks- ämter Steyr und Haag sogleich seine Thätigkeit damit begonnen, daß es vorerst in seiner Sitzung vom 22. v. Mts grundsätzlich fest- stellte, auf welche Weise die Vertheilung des eingesammelten Gesammtbetrages an die ver- schieden Beschädigten und in welcher Ziffer an die verschie- denen Gemeinden veranlaßt werden solle. Nach der Bestimmung des zur Richtschnur dienenden obigen Gemeinderathsbeschlußes war bei der Gemeinde St. Ulrich und Garsten vorzüglich – bei der Gemeinde Behamberg aus- schließend der Wasserschaden bei der Vertheilung zu berück- sichtigen. Der Wasserschade an den Wasser- werken im Ramingbachthale erscheint als außerordentlich empfindlich und nachhaltig.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2