Ratsprotokoll vom 5. Juli 1861

eingeflossen sind, ein eigenes Comité eingesetzt. Dieses Comité hat nach Einlangen der ämtlichen Schadenerhebung von Seite der löblichen kk. Bezirksämter Steyr und Haag sogleich seine Thätigkeit damit begonnen, daß es vorerst in seiner Sitzung vom 22. v. Mts grundsätzlich feststellte, auf welche Weise die Vertheilung des eingesammelten Gesammtbetrages an die verschieden Beschädigten und in welcher Ziffer an die verschiedenen Gemeinden veranlaßt werden solle. Nach der Bestimmung des zur Richtschnur dienenden obigen Gemeinderathsbeschlußes war bei der Gemeinde St. Ulrich und Garsten vorzüglich – bei der Gemeinde Behamberg ausschließend der Wasserschaden bei der Vertheilung zu berücksichtigen. Der Wasserschade an den Wasserwerken im Ramingbachthale erscheint als außerordentlich empfindlich und nachhaltig.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2