Ratsprotokoll vom 5. Juli 1861

Gewehre in ziemlicher Anzal herein gebracht werden könnten, kein be- deutend erheblicher sein, sondern nur die bei den neuen Anschaf- fungen sich vielleicht herausstellen- den Mehrkosten decken; daher jedenfalls eine Ausgabe von min- destens acht, oder höchstens neun hundert Gulden zu decken wäre. Es frägt sich nun, ob der löbliche Gemeinderath in die Anschaffung dieser Armirung überhaupt einzugehen gedenkt, und ob der Stand der städtischen Finanzen ein solcher ist, der dieselbe mit den gewöhnlichen, oder im Falle mit außerordentlichen Mitteln vielleicht durch eine Darlehens- Aufnahme erlaubt. Diese Frage wird der löbliche Gemeinderath in ersteren Falle, nehmlich ob in diese Anschaf- fung überhaupt einzugehen ist, durch Eingehung in die Debate, über folgenden Antrag, und der Abstimmung darüber beantworten. Die Frage der Möglichkeit der Verausgabung, der nöthigen Summe wird von unserem verehrten Herren

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