Ratsprotokoll vom 5. Juli 1861

gegen die derzeitig vollständige Ausführung des Projektes ausgesprochen und sich nur für die Pflasterung der Kirchengasse in Steyrdorf mit Granitwürfel und für die Ausführung derselben noch im heurigen Jahre gleichsam als Probe zur genaueren Beurtheilung des Projektes für spätere Berücksichtigung desselben, geeiniget. Bei Berathung des Gegenstandes für die Antragstellung wegen Genehmigung der versuchsweisen Pflasterung der Kirchengasse mit Granitwürfel hat der Gemeinderath eine Augenscheins Commißion ernannt, welche an Ort und Stelle sowohl die Beschaffenheit des bestehenden Kanals zu untersuchen, wie auch über die Zuläßigkeit der Pflasterung der Kirchengasse mit Granitwürfel ihre gutächtliche Äußerung abzugeben habe, und gleichzeitig sei Herr Anton Pichler Baumeister aufzufordern, einen neuerlichen Plan speziell über die Pflasterung

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