Ratsprotokoll vom 5. Juli 1861

Außer den früher ausgewiesenen fl 1308.– waren bis zum Vertheilungstage nach 54 fl eingeflossen. Es kommen sonach f 1362.– zu vertheilen. Der Schade an Wasserwerken der 9 Hausbesitzer im Ramingthale traf, beträgt nahezu fl 35.000.– Für diese 9 Beschädigten wurden 710 fl bestimmt. Von diesen erhalten 6 Besitzer in der Gemeinde Behamberg 490 fl u. 3 Beschädigte in St. Ulrich 220 fl 710 fl Der Restbetrag pr 652 fl ist an die durch Wasser- und Hagelschlag Verunglückten zu vertheilen; hievon entfallen 417 fl beiläufig 2/3 an die Wasserbeschädigten und 1/3 nehmlich 235 fl an die Hagelbeschädigten 652 fl Der Wasserschade in St. Ulrich beträgt mit Ausschluß der Werkschäden im Ramingthale 27.560 fl jener in Garsten 2730 fl es wurde demnach, da dieses Verhältniß des Schadens fast

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