Ratsprotokoll vom 5. Juli 1861

der Gemeinde in wesentlicher Weise berührt und ihrer ver- fassungsmäßigen Instanz ent- gegen wurden, in die sie na- türlicher Weise das größte Vertrauen setzt, weil der Landtag durch freie Wahl seiner Mitbürger hervorge- gangen ist, so beschließt der Gemeinderath, als treuer Mithüther der verfassungs- mäßigen Rechte des Landes in seinem Wirkungskreise. „Es sei über Beschluß des Gemeinderathes durch die Ge- meindevorstehung der Herr Reichsrathsabgeordnete für Steyr (betreffende Gruppe der Industrialorte) einzula- den, nach seinem Ermessen den Herrn Staats-Minister über diese Suspension und über die Tragweite dieser Ministerial Verord- nung zu interpelliren. Dieser Gegen-Antrag wurde vom Ge- meinderathe zum Beschluße erhoben.

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