Wehrgraben-Ordnung 1529

Im Jahr 1529 bestätigten Bürgermeister, Richter und der Rat der Stadt Steyr eine detaillierte Ordnung zur Verwaltung und Nutzung der Fluder und Ablässe im Wehrgraben der Stadt, um bei Unwettern Schäden und Versäumnisse zu verhindern, die Verantwortlichen zu benennen, Pflichten bei der Wasseraufsicht festzulegen und die Einhaltung durch Strafen zu sichern; zudem wurde ein Bau- und Zimmermeister zur Überwachung der Anlagen bestimmt und eine geregelte Abrechnung der Baukosten eingeführt, wobei diese Ordnung für die Gegenwart und Zukunft verbindlich erklärt wurde.

Wehrgrabenordnung 1529



 
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