Der Kaiserl. Königl. und Landes=Fürstlichen Kammer=Guts Stadt Steyr erneuert und von dem Kaiserl. Königl. in diesem Land vormals angestellt gewest=hochansehentlichen REPRÆSENTATION und Kammer unterm 7. Juny 1749. beangenehme, nunmehro aber zu sicherer Wirkung in einigen Punctis wegen neu angeschaften Feuerspritzen reformierte Feuer=Ordnung De dato 7. April 1774.
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