Die Wehrgrabenordnung von 1585 legt verbindliche Regeln für neu aufgenommene Eigentümer des „bürgerlichen Wührgrabens“ in Steyr fest, darunter die Verpflichtung zur Meldung bei den Wehrgrabenvorgesetzten, den Schutz und die Nutzung des zugeteilten Fluderwassers, die Einhaltung gemeinsamer Pflichten wie Zahlungen und Teilnahme an Versammlungen sowie die Wahrung der Gemeinschaftsinteressen und Schadensverhütung.
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