Ratsprotokoll vom 28. März 1879

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 28. März 1879 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Rats-Protocoll über die V. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 28. März 1879. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Vice-Bürgermeister Gustav Gschaider. Die Gemeinderäte: Franz Jäger v. Waldau Franz Breslmayr Anton Mayr Ferdinand Gründler Mattias Perz Josef Haller Dr. Johann Hochhauser Josef Peyrl Franz Ploberger Josef Huber Georg Pointner Leopold Huber Johann Redl Anton Jäger v. Waldau Franz Schachinger Carl Jäger v. Waldau Wenzl Wenhart Schriftfürer Gemeinde-Secretär Leopold Anton Iglseder. Beginn der Sitzung um 3 Uhr Nachmittags. Tages-Ordnung. 1. Mitteilungen und Berichte des Vorsitzenden. 2. Wal von 4 Mitgliedern des k.k. Stadt Schul- rates Steyr.

Rats-Protocoll über die V. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 28. März 1879. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Vice-Bürgermeister Gustav Gschaider. Die Gemeinderäte: Franz Jäger v. Waldau Franz Breslmayr Anton Mayr Ferdinand Gründler Mattias Perz Josef Haller Dr. Johann Hochhauser Josef Peyrl Franz Ploberger Josef Huber Georg Pointner Leopold Huber Johann Redl Anton Jäger v. Waldau Franz Schachinger Carl Jäger v. Waldau Wenzl Wenhart Schriftfürer Gemeinde-Secretär Leopold Anton Iglseder. Beginn der Sitzung um 3 Uhr Nachmittags. Tages-Ordnung. 1. Mitteilungen und Berichte des Vorsitzenden. 2. Wal von 4 Mitgliedern des k.k. Stadt Schulrates Steyr.

I. Section 3. Erlaß des Landes-Ausschusses um Äusserung wegen Abänderung des Heimatsgesetzes. 4. Erlaß desselben um Äusserung über die Gesetze hinsichtlich der Freizügigkeit und des Schutzes für Religion, Sittlichkeit und den religiösen Character der Ehe. 5. Erlaß desselben um Äußerung über das Gesetz über die Freiheit des Verkeres mit Grund und Boden. II. Section 6. Cassamtsbericht über die Cassagebarung im Dezember 1878. 7. Cassamtsbericht wegen Gewärung einer Remuneration für die Abfassung der Umlagen-Repartition. 8. 9. Offerte wegen Pachtung des Kolangers. 10. Eingabe des städt. Mautpächters wegen Anweisung des Mietzinses für die Mautstation II. 11. 12. Eingabe der Herren Zeilberger und M. Mayr um Mautbefreiung für den Omnibus und Äußerung des städt. Mautpächters hierüber. III. Section 13. Gesuch der Hausbesitzer der Pfarrberggasse um Wasserbezug aus der städt. Wasserleitung. 14. Zuschrift des Commandos der freiwilligen Feuerwer pto Feuersinalisirung. 15. Zuschrift der k.k. Bezirkshauptmannschaft

I. Section 3. Erlaß des Landes-Ausschusses um Äusserung we- gen Abänderung des Heimatsgesetzes. 4. Erlaß desselben um Äusserung über die Gesetze hinsichtlich der Freizügigkeit und des Schut- zes für Religion, Sittlichkeit und den religiösen Character der Ehe. 5. Erlaß desselben um Äußerung über das Ge- setz über die Freiheit des Verkeres mit Grund und Boden. II. Section 6. Cassamtsbericht über die Cassagebarung im Dezember 1878. 7. Cassamtsbericht wegen Gewärung einer Re- muneration für die Abfassung der Umlagen-Repartition. 8. 9. Offerte wegen Pachtung des Kolangers. 10. Eingabe des städt. Mautpächters wegen An- weisung des Mietzinses für die Maut- station II. 11. 12. Eingabe der Herren Zeilberger und M. Mayr um Mautbefreiung für den Omnibus und Äußerung des städt. Mautpächters hierüber. III. Section 13. Gesuch der Hausbesitzer der Pfarrberggasse um Wasserbezug aus der städt. Wasser- leitung. 14. Zuschrift des Commandos der freiwilligen Feuerwer pto Feuersinalisirung. 15. Zuschrift der k.k. Bezirkshauptmannschaft

Steyr pto Regulirung des Teufelsbaches 16. Bauamtsberichtwegen Anbringung einer Galaterne in Unter-Ort. IV. Section 17. Erlaß der Statthalterei wegen Erstattung des Präsentations-Vorschlages für ein Stipendium. In vertraulicher Sitzung: 18. Comité-Bericht wegen Feier des Hochzeits- Jubiläums des Allerhöchsten Herrscher- paares. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung in Vertre- tung des durch Krankheit verhinderten Bür- germeisters, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mitgliedern und macht hierauf 1. nachstehende Mitteilungen: a. Eine Eingabe der Mitglieder der städt. Gewölbe & Feuerwache, mit wel- cher dieselben in Dank für die er- folgte Erhöhung der Lönung in den Sommermonaten Ausdruck geben. Zur Kenntnis. b. Eine Eingabe des städt. Diurnisten H. Sebastian Johann Prandstötter, mit welcher derselbe für die mit Sitzung Beschluße vom 21. Februar d.J. ein gewär- te Remuneration pr 30 fl für die Besor- gung der autografischen Arbeiten

Steyr pto Regulirung des Teufelsbaches 16. Bauamtsberichtwegen Anbringung einer Galaterne in Unter-Ort. IV. Section 17. Erlaß der Statthalterei wegen Erstattung des Präsentations-Vorschlages für ein Stipendium. In vertraulicher Sitzung: 18. Comité-Bericht wegen Feier des HochzeitsJubiläums des Allerhöchsten Herrscherpaares. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung in Vertretung des durch Krankheit verhinderten Bürgermeisters, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mitgliedern und macht hierauf 1. nachstehende Mitteilungen: a. Eine Eingabe der Mitglieder der städt. Gewölbe & Feuerwache, mit welcher dieselben in Dank für die erfolgte Erhöhung der Lönung in den Sommermonaten Ausdruck geben. Zur Kenntnis. b. Eine Eingabe des städt. Diurnisten H. Sebastian Johann Prandstötter, mit welcher derselbe für die mit Sitzung Beschluße vom 21. Februar d.J. ein gewärte Remuneration pr 30 fl für die Besorgung der autografischen Arbeiten

dankt. Zur Kenntnis. - Z. 29 praes. c. Nachstehenden Bericht des städt. Kassaamtes: „Löbliche Gemeinde-Vorstehung. - Nach der Bestimmung des für die Gebarung bei der Stadtkassa im Jar 1879 gemeinderätlich geneigten Präliminars soll von dem am 30. August 1875 zur Bezalung dringender Schulhaus- und Wasserkunst-Baukosten-Raten bei der hiesigen Sparkassa gegen Verpfändung eigentümlicher Staats-Obligationen aufgenommener Vorschußdarlehen pr 20,000 fl wovon bereits am 2. Dezember der größere Teil mit 15,000 fl zurückgezalt worden ist, nun im Laufe des Jares 1879 auch der Rest pr 5,000 fl zurückgezalt werden. Nachdem aber eben jetzt, bei vorhandener bedeutender Barschaft diese Restzalung, one Gefärdung der currenten Gebarung ermöglicht war, wurde dieselbe, um eine weitere Verzinsung mit 1. März ab zu vermeiden, auch schon heute mit dem baaren Betrage von 5000 fl bei der Sparkasse abgestattet; und ist nun durch die gänzliche Rückzalung dieses Vorschuß-Darlehens pr 20,000 fl die Interessenlast der Stadt Steyr für das Jar 1879 um 1357 fl 68 verringert worden.

dankt. Zur Kenntnis. - Z. 29 praes. c. Nachstehenden Bericht des städt. Kassaam- tes: „Löbliche Gemeinde-Vorstehung. - Nach der Bestimmung des für die Gebarung bei der Stadtkassa im Jar 1879 gemeinderät- lich geneigten Präliminars soll von dem am 30. August 1875 zur Bezalung dringender Schulhaus- und Wasserkunst-Baukosten-Ra- ten bei der hiesigen Sparkassa gegen Ver- pfändung eigentümlicher Staats-Obliga- tionen aufgenommener Vorschußdar- lehen pr 20,000 fl wovon bereits am 2. Dezember der größere Teil mit 15,000 fl zurückgezalt worden ist, nun im Laufe des Jares 1879 auch der Rest pr 5,000 fl zurückgezalt werden. Nachdem aber eben jetzt, bei vorhandener bedeutender Barschaft diese Restzalung, one Gefärdung der currenten Geba- rung ermöglicht war, wurde dieselbe, um eine weitere Verzinsung mit 1. März ab zu vermeiden, auch schon heute mit dem baaren Betrage von 5000 fl bei der Sparkasse abgestattet; und ist nun durch die gänzliche Rückzalung dieses Vorschuß-Darlehens pr 20,000 fl die Interessenlast der Stadt Steyr für das Jar 1879 um 1357 fl 68 verringert worden.

Die nach der Rückzalung dieses Schuldrestes zurückerhaltenen, verpfändet gewesenen vinculirten 7 Staats-Obligationen der Noten-Rente d.d. 1. November 1869, näm- lich N° 474, 475, 476, 477 a 10,000 fl zus. pr. 40,000 fl N° 481, 482, 483 à 1000 fl mit 3000 zusammen also im Nennwerte von 43,000 fl werden in der Anlage zur Redepositirung bei den Effecten der Stadtcasse ergebenst überreicht. Steyr am 27. Februar 1879 Willner, Cassen-Director; Paarfusser, Controllor.“ Wird zur Kenntnis genommen. - Z. 2279. d. Einen Erlaß des k.k. Statthalter-Präsidiums, welcher lautet: „Z. 693 Praes. An den Herrn Bürgermeister in Steyr. Seine k.k. Aposto- lische Majestät haben allergnädigst zu gestat- ten gerut, daß die von Seite der Stadtgemeinde Steyr anläßlich der bevorstehenden Feier des 25 Jarestages der Allh. Vermutung der k.k. Majestäten zu errichtenden Stiftung im Be- trage von 1000 fl behufs der Unterstützung krüppelhafter österreichischer Soldaten den Namen „Franz Josef & Elisabet Stiftung“ füren dürfe. Ich habe die Ere, Euer Wolge- boren hievon zu folge hohen Erlasses des Herrn Ministers des Innern vom 17. d.M. Z. 1155/M.I. und unter Bezugname auf den Bericht vom 6. d.M. Z. 2514 zur weiteren Verfü- gung die Mitteilung zu machen. Linz am 20. März 1879. Der Statthalter: Widmann.“

Die nach der Rückzalung dieses Schuldrestes zurückerhaltenen, verpfändet gewesenen vinculirten 7 Staats-Obligationen der Noten-Rente d.d. 1. November 1869, nämlich N° 474, 475, 476, 477 a 10,000 fl zus. pr. 40,000 fl N° 481, 482, 483 à 1000 fl mit 3000 zusammen also im Nennwerte von 43,000 fl werden in der Anlage zur Redepositirung bei den Effecten der Stadtcasse ergebenst überreicht. Steyr am 27. Februar 1879 Willner, Cassen-Director; Paarfusser, Controllor.“ Wird zur Kenntnis genommen. - Z. 2279. d. Einen Erlaß des k.k. Statthalter-Präsidiums, welcher lautet: „Z. 693 Praes. An den Herrn Bürgermeister in Steyr. Seine k.k. Apostolische Majestät haben allergnädigst zu gestatten gerut, daß die von Seite der Stadtgemeinde Steyr anläßlich der bevorstehenden Feier des 25 Jarestages der Allh. Vermutung der k.k. Majestäten zu errichtenden Stiftung im Betrage von 1000 fl behufs der Unterstützung krüppelhafter österreichischer Soldaten den Namen „Franz Josef & Elisabet Stiftung“ füren dürfe. Ich habe die Ere, Euer Wolgeboren hievon zu folge hohen Erlasses des Herrn Ministers des Innern vom 17. d.M. Z. 1155/M.I. und unter Bezugname auf den Bericht vom 6. d.M. Z. 2514 zur weiteren Verfügung die Mitteilung zu machen. Linz am 20. März 1879. Der Statthalter: Widmann.“

Wird zur Kenntnis genommen. Z. 3213. e. Nachstehende Zuschrift der Gasdirection: „Steyr den 16. März 1879. Löbliche GemeindeVorstehung der Stadt Steyr. In Erwiderung der geerten Zuschrift vom 10. d.M. Z. 2624 bere ich mich im Einverständnis mit meiner General-Direction in Augsburg bekannt zu geben, daß wir mit Vergnügen bereit sind, zu dem am 24. April d.J. Abends in den Langerschen Restaurations-Lokalitäten zur Feier der silbernen Hochzeit des Allerhöchsten Kaiserpaares stattfindenden Festkonzert die Gasbeleuchtung in den vorbenannten Localitäten unentgeldlich beizustellen und ebenso wie ich bereits mündlich die Ere hatte, Herrn Vice-Burgermeister G. Gschaider mitzuteilen, werden wir am Vorabende dieser Feier den Stadtplatz, sowie ein Transparent am Rathause festlich mit Gas auf unsere Kosten beleuchten. Es zeichnet sich mit vorzüglicher Hochach¬ tung-Pettenkofer Director.“ Wird zur angenehmen Kenntnis genommen. - Z. 2979. f. Der Vorsitzende teilt mit, daß bei der zufolge Gemeinderats-Sitzungsbeschluß vom 21. Februar d.J. am 10. März veranstalteten Lizitation von alten Material nachstehender Erlös erzielt worden sei, und zwar:

Wird zur Kenntnis genommen. Z. 3213. e. Nachstehende Zuschrift der Gasdirection: „Steyr den 16. März 1879. Löbliche Gemeinde- Vorstehung der Stadt Steyr. In Erwiderung der geerten Zuschrift vom 10. d.M. Z. 2624 bere ich mich im Einverständnis mit mei- ner General-Direction in Augsburg be- kannt zu geben, daß wir mit Vergnügen bereit sind, zu dem am 24. April d.J. Abends in den Langerschen Restaurations-Lokali- täten zur Feier der silbernen Hochzeit des Allerhöchsten Kaiserpaares stattfinden- den Festkonzert die Gasbeleuchtung in den vorbenannten Localitäten un- entgeldlich beizustellen und ebenso wie ich bereits mündlich die Ere hatte, Herrn Vice-Burgermeister G. Gschaider mitzuteilen, werden wir am Voraben- de dieser Feier den Stadtplatz, sowie ein Transparent am Rathause festlich mit Gas auf unsere Kosten beleuchten. Es zeichnet sich mit vorzüglicher Hochach¬ tung-Pettenkofer Director.“ Wird zur angenehmen Kenntnis genommen. - Z. 2979. f. Der Vorsitzende teilt mit, daß bei der zufolge Gemeinderats-Sitzungsbeschluß vom 21. Februar d.J. am 10. März veran- stalteten Lizitation von alten Material nachstehender Erlös erzielt worden sei, und zwar:

1. für altes Eisen 161 fl 58 x 2. " Messing und Metall 618 " 52 ½ " 3. " Blei 266 " 60 " 4. schmiedeiserne Schlägel 43 " 80 " Summa 1090 fl 80 ½ xr Wird zur Kenntnis genommen. g. Über Aufforderung des Vorsitzenden ver- liest der Schriftfürer nachstehenden Erlaß des k.k. Statthalterei-Präsidiums: „Z. 662 Praes. An dem Herrn Bürgermeister in Steyr. Verharrende Überschwemmungen einiger Flüße im Königreiche Ungarn, na- mentlich der Theiss und der Maros, haben wei- te, gesegnete Landstriche verwüstet, und eine der blühendsten Städte des Landes, die königl. Freitsadt Szegedin in geradezu verhängnis- voller Weise betroffen. Alle menschli- che Anstrengung spottend, hat das entfes- selte Element in der Nacht vom 11. d.Mts. die schützenden Dämme durchbrochen, den größten Theil der Stadt überflutet und nach den bisher vorliegenden Nachrichten zalreiche Häuser mit dem gesammten Hab und Gut der Bewoner gänzlich zerstört, Menschenleben zum Opfer gefordert, und unsägliches Unglück über- zallose, zum Teil aller Mittel entblößte Familien gebracht. Rasche und gemein- same Hilfe und ein Zusammenwirken vereinter Kräfte tut Not, um die Folgen dieses außerordentlichen Elementar-Unglückes

1. für altes Eisen 161 fl 58 x 2. " Messing und Metall 618 " 52 ½ " 3. " Blei 266 " 60 " 4. schmiedeiserne Schlägel 43 " 80 " Summa 1090 fl 80 ½ xr Wird zur Kenntnis genommen. g. Über Aufforderung des Vorsitzenden verliest der Schriftfürer nachstehenden Erlaß des k.k. Statthalterei-Präsidiums: „Z. 662 Praes. An dem Herrn Bürgermeister in Steyr. Verharrende Überschwemmungen einiger Flüße im Königreiche Ungarn, namentlich der Theiss und der Maros, haben weite, gesegnete Landstriche verwüstet, und eine der blühendsten Städte des Landes, die königl. Freitsadt Szegedin in geradezu verhängnisvoller Weise betroffen. Alle menschliche Anstrengung spottend, hat das entfesselte Element in der Nacht vom 11. d.Mts. die schützenden Dämme durchbrochen, den größten Theil der Stadt überflutet und nach den bisher vorliegenden Nachrichten zalreiche Häuser mit dem gesammten Hab und Gut der Bewoner gänzlich zerstört, Menschenleben zum Opfer gefordert, und unsägliches Unglück überzallose, zum Teil aller Mittel entblößte Familien gebracht. Rasche und gemeinsame Hilfe und ein Zusammenwirken vereinter Kräfte tut Not, um die Folgen dieses außerordentlichen Elementar-Unglückes

für die verarmten und großenteils flüchtigen Bewoner von Szegedin nach Tunlichkeit zu lindern; die Bevölkerung der diesseitigen Reichshälfte wird ire bei fremdem Unglücke jederzeit bewärte Teilname gewiß auch in diesem Falle betätigen wollen, wo das unter dem gemeinsamen Scepter unseres allergnädigsten Kaisers und Herrn stehende Königreich Ungarn eine so schwere Heimsuchung erfaren hat. Seine Excellenz der Herr Minister des Innern hat sich demnach zufolge hohen Erlasses vom 15 d.Mts. Z. 1185/M.I. veranlaßt gefunden, in sämmtlichen im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern eine öffentliche Sammlung milder Beiträge zur Unterstützung der in Folge der Überschwemmung verunglückten und hilfsbedürftigen Bewoner der k. Freistadt Szegedin in Ungarn auszuschrieben, wovon ich Euer Wolgeboren mit dem Ersuchen in Kenntnis setze, wegen Einleitung und tunlichster Förderung dieser Sammlung schleunigst das Geeignete zu verfügen und die eingehenden Beträge hieher einzufinden, von wo aus die selben am letzten Tage eines jeden Monates mit einer genauen, die Namen der Spender und die widmeten Teilbeträge enthaltenden Consignation dem

für die verarmten und großenteils flüch- tigen Bewoner von Szegedin nach Tun- lichkeit zu lindern; die Bevölkerung der diesseitigen Reichshälfte wird ire bei fremdem Unglücke jederzeit be- wärte Teilname gewiß auch in diesem Falle betätigen wollen, wo das unter dem gemeinsamen Scepter unseres allergnädigsten Kaisers und Herrn ste- hende Königreich Ungarn eine so schwe- re Heimsuchung erfaren hat. Sei- ne Excellenz der Herr Minister des Innern hat sich demnach zufolge hohen Erlasses vom 15 d.Mts. Z. 1185/M.I. veranlaßt gefunden, in sämmtlichen im Reichsrat vertrete- nen Königreichen und Ländern eine öf- fentliche Sammlung milder Beiträge zur Unterstützung der in Folge der Über- schwemmung verunglückten und hilfs- bedürftigen Bewoner der k. Freistadt Szegedin in Ungarn auszuschrieben, wo- von ich Euer Wolgeboren mit dem Ersuchen in Kenntnis setze, wegen Einleitung und tunlichster Förderung dieser Samm- lung schleunigst das Geeignete zu ver- fügen und die eingehenden Beträge hieher einzufinden, von wo aus die selben am letzten Tage eines jeden Mo- nates mit einer genauen, die Namen der Spender und die widmeten Teilbe- träge enthaltenden Consignation dem

Herrn Minister des Innern vorgelegt wer- den, damit dieselben im Wege des königl. ung. Ministeriums des Innern so schnell als möglich an ire Bestimmung gelangen. Behufs Verfaßung dieser Consignation, sowie behufs Verlautbarung der Spender in der Linzer-Leitung wollen Euer Wolgeboren die dortamts einlangenden Beträge mit einer solchen Consignation hieher senden. Linz am 16. März 1879. Der k. k. Statthalter Widmann.“ Hiezu bemerkt der Vorsitzende, daß er diesen Akt aus dem Grunde vorläufig unerledigt habe lassen, weil gerade die Durchfürung der Subscription für die hiesigen Armen im Zuge gewesen sei, daher eine zweite gleich- zeitige Sammlung nicht leicht möglich gewesen wäre; auch habe er dem Gemein- derate diesen Akt vorlegen wollen, übri- gens habe er auch hievon dem Herrn Statt- halter unter Angabe der Gründe Bericht stattet. - Der Vorsitzende ersucht demnach schlüßig zu werden, auf welche Weise die Subscription einzuleiten wäre. G.R. Anton v. Jaeger stellt den Antrag, es seien die Subscriptionsbögen im Rathause aufzu- legen, wohin sich diejenigen zu begeben hät- ten, welche etwas geben wollten. Man könne den Armenvätern nicht zumuten,

Herrn Minister des Innern vorgelegt werden, damit dieselben im Wege des königl. ung. Ministeriums des Innern so schnell als möglich an ire Bestimmung gelangen. Behufs Verfaßung dieser Consignation, sowie behufs Verlautbarung der Spender in der Linzer-Leitung wollen Euer Wolgeboren die dortamts einlangenden Beträge mit einer solchen Consignation hieher senden. Linz am 16. März 1879. Der k. k. Statthalter Widmann.“ Hiezu bemerkt der Vorsitzende, daß er diesen Akt aus dem Grunde vorläufig unerledigt habe lassen, weil gerade die Durchfürung der Subscription für die hiesigen Armen im Zuge gewesen sei, daher eine zweite gleichzeitige Sammlung nicht leicht möglich gewesen wäre; auch habe er dem Gemeinderate diesen Akt vorlegen wollen, übrigens habe er auch hievon dem Herrn Statthalter unter Angabe der Gründe Bericht stattet. - Der Vorsitzende ersucht demnach schlüßig zu werden, auf welche Weise die Subscription einzuleiten wäre. G.R. Anton v. Jaeger stellt den Antrag, es seien die Subscriptionsbögen im Rathause aufzulegen, wohin sich diejenigen zu begeben hätten, welche etwas geben wollten. Man könne den Armenvätern nicht zumuten,

daß sie continuirlich Betteln gehen, und sei es für dieselben zu viel, zweimal im Monate sammeln zu müssen. G.R. Ploberger glaubt, die Subscriptionsbögen seien auch bei den Redactionen aufzulegen, weil vielen der Gang ins Rathaus zu weit sei, auch anderwärts nennen die Zeitungen Spenden in Empfang. G.R. Peyrl frägt, ob man nicht wisse, wie in andern Orten diese Sammlung eingeleitet werde. Der Vorsitzende hebt hervor, das natürlich das Ergebnis ein besseres würde, wenn man von Haus zu Haus sammeln gehe, weil viele das Nachtragen nicht recht gewont seien. Der Erfolg werde daher bei einer blossen Empfangname der Spenden im Rathause nicht so günstig sein, wie wenn die Armen-Väter sich dieser Aufgabe unterziehen würden. Das Unglück sei eben groß und sei der Wunsch der Regierung, daß alles mögliche hiefür geschehe. G.R. Peyrl erwiedert, daß das Sammeln außerordentlich müsam sei, giebt aber auch zu, daß es richtig sei, daß das Erträgnis ein ser minderes sein würde, wenn die Spenden ins Rathaus getragen werden müßten. G.R. Pointner glaubt, man solle zuerst an die Armen-Väter die Anfrage stellen, ob sie

daß sie continuirlich Betteln gehen, und sei es für dieselben zu viel, zweimal im Monate sam- meln zu müssen. G.R. Ploberger glaubt, die Subscriptionsbögen seien auch bei den Redactionen aufzulegen, weil vielen der Gang ins Rathaus zu weit sei, auch ander- wärts nennen die Zeitungen Spenden in Empfang. G.R. Peyrl frägt, ob man nicht wisse, wie in andern Orten diese Sammlung eingeleitet werde. Der Vorsitzende hebt hervor, das natürlich das Ergeb- nis ein besseres würde, wenn man von Haus zu Haus sammeln gehe, weil viele das Nachtragen nicht recht gewont seien. Der Erfolg werde da- her bei einer blossen Empfangname der Spen- den im Rathause nicht so günstig sein, wie wenn die Armen-Väter sich dieser Aufgabe unterziehen würden. Das Unglück sei eben groß und sei der Wunsch der Regierung, daß al- les mögliche hiefür geschehe. G.R. Peyrl erwiedert, daß das Sammeln außer- ordentlich müsam sei, giebt aber auch zu, daß es richtig sei, daß das Erträgnis ein ser minderes sein würde, wenn die Spenden ins Rathaus getragen werden müßten. G.R. Pointner glaubt, man solle zuerst an die Armen-Väter die Anfrage stellen, ob sie

geneigt seien, die Sammlung zu übernemen. Sollten sich dieselben nicht gerne herbeilassen, so wäre es besser, wenn die Subscriptions-Bö- gen statt im Rathause allein, auch bei einzelnen Bürgern, wie dies bei Ausgabe der Steuer- Enthebungsbarten der Fall sei, aufgelegt wer- den, damit die Parteien nicht soweit zu ge- hen brauchten. Es seien immer 7 oder 8 Bür- ger so freundlich, derartige Consignationen bei sich aufzulegen; wenn sich aber die Ar- men-Väter herbei ließen, die Sammlung per- sönlich vorzunemen, so würde er eine solche Sammlung von Haus zu Haus vorziehen. G.R. Dr. Hochhauser findet es nicht ganz passend, wenn die Gemeinde eine Subscription ein- leite, ohne sich selbst mit einem Geschenke die Spitze zu stellen; soviel er bis jetzt gelesen hate, hätten alle größeren Städte als solche etwas gegeben, und hätten selbst kleine Gemeinden bereits Beträge gezeichnet, so habe auch der Markt Hall, wie er gehört habe, glaublich 200 fl gezeichnet. G.R. Ploberger erwiedert, daß die Gemeinde Hall dieses getan habe, weil daselbst viele Ungarn seien, sonst wurden sie nicht so spendit ge- wesen sein, wozu G.R. Franz v. Jäger noch bemerkt, daß sie dafür auch das Kaiserfest aufgelassen hätten.

geneigt seien, die Sammlung zu übernemen. Sollten sich dieselben nicht gerne herbeilassen, so wäre es besser, wenn die Subscriptions-Bögen statt im Rathause allein, auch bei einzelnen Bürgern, wie dies bei Ausgabe der SteuerEnthebungsbarten der Fall sei, aufgelegt werden, damit die Parteien nicht soweit zu gehen brauchten. Es seien immer 7 oder 8 Bürger so freundlich, derartige Consignationen bei sich aufzulegen; wenn sich aber die Armen-Väter herbei ließen, die Sammlung persönlich vorzunemen, so würde er eine solche Sammlung von Haus zu Haus vorziehen. G.R. Dr. Hochhauser findet es nicht ganz passend, wenn die Gemeinde eine Subscription einleite, ohne sich selbst mit einem Geschenke die Spitze zu stellen; soviel er bis jetzt gelesen hate, hätten alle größeren Städte als solche etwas gegeben, und hätten selbst kleine Gemeinden bereits Beträge gezeichnet, so habe auch der Markt Hall, wie er gehört habe, glaublich 200 fl gezeichnet. G.R. Ploberger erwiedert, daß die Gemeinde Hall dieses getan habe, weil daselbst viele Ungarn seien, sonst wurden sie nicht so spendit gewesen sein, wozu G.R. Franz v. Jäger noch bemerkt, daß sie dafür auch das Kaiserfest aufgelassen hätten.

G.R. Peyrl glaubt, daß man dann, wenn man im Sinne des G.R. Dr. Hochhauser handle, den Gemeinde-Mitgliedern eine Gelegenheit biete zu sagen, die Gemeinde habe onehin schon einen Beitrag gezeichnet, der ja aus dem Steuersäckel komme, und in folge dessen nicht spenden würden. Weiters macht er aufmerksam, daß auch eine Sammlung für Neumarkt nicht ausbleiben werde. G.R. Ploberger bemerkt hiezu, daß man auch für die Neumarkter Etwas tun solle, welche eventuellenfalls auch hieher etwas leisten würden, und zwar weit eher als die Ungarn. G.R. Franz von Jaeger frägt, ob nicht die in Aussicht genommene Stiftung hiefür verwendet werden könnte, indem ja auch andern Gemeinden ire diesfälligen Beschlüsse in diesem Sinne aufgelassen hätten, worauf G.R. Pointner erwidert, daß dieses nicht zulässig sei, nachdem selbe bereits von Seiner Majestät angenommen worden sei. G.R. Perz hält es für das Beste, die Angelegenheit wie bei dem Brandunglücke von Kirchdorf durchzufüren, daß nemlich die Gemeinderäte mit den Armenvätern sammeln gehen und wäre es wünschenswert, diese Sammlung je eher desto besser einzuleiten.

G.R. Peyrl glaubt, daß man dann, wenn man im Sinne des G.R. Dr. Hochhauser handle, den Ge- meinde-Mitgliedern eine Gelegenheit biete zu sagen, die Gemeinde habe onehin schon einen Beitrag gezeichnet, der ja aus dem Steuer- säckel komme, und in folge dessen nicht spen- den würden. Weiters macht er aufmerk- sam, daß auch eine Sammlung für Neumarkt nicht ausbleiben werde. G.R. Ploberger bemerkt hiezu, daß man auch für die Neumarkter Etwas tun solle, welche eventuellenfalls auch hieher etwas leisten würden, und zwar weit eher als die Ungarn. G.R. Franz von Jaeger frägt, ob nicht die in Aus- sicht genommene Stiftung hiefür verwendet werden könnte, indem ja auch andern Gemeinden ire diesfälligen Beschlüsse in die- sem Sinne aufgelassen hätten, worauf G.R. Pointner erwidert, daß dieses nicht zu- lässig sei, nachdem selbe bereits von Seiner Majestät angenommen worden sei. G.R. Perz hält es für das Beste, die Angelegen- heit wie bei dem Brandunglücke von Kirch- dorf durchzufüren, daß nemlich die Gemein- deräte mit den Armenvätern sammeln ge- hen und wäre es wünschenswert, diese Sammlung je eher desto besser einzuleiten.

Übrigens soll man in erster Linie für Neu- markt Etwas tun. G.R. Ploberger bemerkt hiezu, daß man beide Sammlungen zugleich durchfüren könnte, in- dem eine Liste für die Neumarkter und eine zweite für Szegedin angefertigt werden könnte. G.R. Peyrl macht aufmerksam, daß der Erlaß des Herrn Statthalters nur von Szegedin handle und bemerkt hiezu der Vorsitzende, daß hinsichtlich Neumarkt noch kei- ne Aufforderung zu einer Sammlung gekom- men sei. G.R. Leopold Huber erklärt sich bereit, wenn nach dem Antrage des G.R. Perz die Gemeinde- räte mit den Armenvätern zu Gunsten von Szegedin und Neumarkt sammeln gingen, mit dem betreffenden Armenvater sich die- ser Aufgabe zu unterziehen. Auch G.R. Haller erklärt nicht abgeneigt zu sein, sich der Sammlung zu unterziehen, wenn der ganze Gemeinderat sich daran beteilige. G.R. Pointner findet es für überflüßig, daß im- mer je 2 Personen in ein Haus sammeln gehen. G.R. Perz bemerkt, daß dieses wol richtig sei,

Übrigens soll man in erster Linie für Neumarkt Etwas tun. G.R. Ploberger bemerkt hiezu, daß man beide Sammlungen zugleich durchfüren könnte, indem eine Liste für die Neumarkter und eine zweite für Szegedin angefertigt werden könnte. G.R. Peyrl macht aufmerksam, daß der Erlaß des Herrn Statthalters nur von Szegedin handle und bemerkt hiezu der Vorsitzende, daß hinsichtlich Neumarkt noch keine Aufforderung zu einer Sammlung gekommen sei. G.R. Leopold Huber erklärt sich bereit, wenn nach dem Antrage des G.R. Perz die Gemeinderäte mit den Armenvätern zu Gunsten von Szegedin und Neumarkt sammeln gingen, mit dem betreffenden Armenvater sich dieser Aufgabe zu unterziehen. Auch G.R. Haller erklärt nicht abgeneigt zu sein, sich der Sammlung zu unterziehen, wenn der ganze Gemeinderat sich daran beteilige. G.R. Pointner findet es für überflüßig, daß immer je 2 Personen in ein Haus sammeln gehen. G.R. Perz bemerkt, daß dieses wol richtig sei,

aber dann würden die Armenväter fragen, warum nicht auch die Gemeinderäte sich dieser Mühe unterziehen, da sie /: die Armenväter :/ onehin ire Pflichten hätten. G.R. Dr. Hochhauser ersucht um die Anfrage, welcher von den Gemeinderäten sich an der Sammlung beteilige, da er für seine Person sich ausschließe, wenn die Gemeinde nicht mit Zeichnung eines Betrages voraus gehe. G.R. Peyrl betont, daß Steyr doch einen höheren Betrag als Hall zeichnen müße, worauf G.R. Dr. Hochhauser entgegnet, daß Olmüz beispielsweise 200 fl gegeben habe. Das Unglück von Szegedin sei groß, auch Steyr könne durch Hochwasser geschädigt werden. Er halte dieses Unglück für größer, als ein Brandunglück, denn gegen Brandschaden könne sich jederman durch Assekuranz schützen, wärend bei einer solchen Kalamität, wie sie in Szegedin eingetreten sei, sich niemand habe schützen können; daher werde hiedurch das Mitleid weit mer herausgefordert, als bei einem Brandunglücke. G.R. Anton v. Jäger bemerkt, es sei nichts bekannt, daß bei dem großen Brandunglücke von Steyr Spenden von Szegedin hieher gekommen seien. G.R. Ploberger bezeichnet es als richtig, daß die

aber dann würden die Armenväter fragen, warum nicht auch die Gemeinderäte sich dieser Mühe unter- ziehen, da sie /: die Armenväter :/ onehin ire Pflichten hätten. G.R. Dr. Hochhauser ersucht um die Anfrage, wel- cher von den Gemeinderäten sich an der Samm- lung beteilige, da er für seine Person sich aus- schließe, wenn die Gemeinde nicht mit Zeich- nung eines Betrages voraus gehe. G.R. Peyrl betont, daß Steyr doch einen höheren Betrag als Hall zeichnen müße, worauf G.R. Dr. Hochhauser entgegnet, daß Olmüz beispielsweise 200 fl gegeben habe. Das Un- glück von Szegedin sei groß, auch Steyr kön- ne durch Hochwasser geschädigt werden. Er halte dieses Unglück für größer, als ein Brandunglück, denn gegen Brandscha- den könne sich jederman durch Assekuranz schützen, wärend bei einer solchen Kala- mität, wie sie in Szegedin eingetreten sei, sich niemand habe schützen können; daher werde hiedurch das Mitleid weit mer her- ausgefordert, als bei einem Brandunglücke. G.R. Anton v. Jäger bemerkt, es sei nichts bekannt, daß bei dem großen Brandunglücke von Steyr Spenden von Szegedin hieher gekommen seien. G.R. Ploberger bezeichnet es als richtig, daß die

Ungarn in dieser Richtung Nichts tun, aber man müße in einem solchen Falle menschlich fülen. G.R. Dr. Hochhauser schlägt vor, seitens der Gemein- de selbst 300 fl zu spenden; den Einwurf des G.R. Peyrl, daß dann einzelne nichts geben würden, weil onehin der Steuersäckel herangezogen werde, finde er nicht zutreffend, indem es immer eine Menge gäbe, die bei solchen Ge- legenheiten wenig oder Nichts zeichnen, und hiefür immer eine Ausrede finden, wä- rend derjenige, der geben wolle, auch trotzdem es tun werde. G.R. Peyrl stellt den Antrag, die Beendigung der Subscription und deren Resultat abzuwarten, bevor man über diese Frage der Beitragslei- stung seitens der Gemeinde selbst schlüßig werde; womit sich G.R. Dr. Hochhauser ein- verstanden erklärt und wozu G.R. Plober- ger bemerkt, daß das Resultat der Sammlung jedenfalls einen größeren Betrag ergeben werde, als die Gemeinde zeichnen werde. Der Antrag des G.R. Peyrl auf Vertagung der Beschlußfassung über die Frage einer Beitrags- leistung seitens der Gemeinde wird angenom- men. Hienach ersucht der Vorsitzende jene Gemeinde- räte, welche sich an der für Szegedin u. Neumarkt

Ungarn in dieser Richtung Nichts tun, aber man müße in einem solchen Falle menschlich fülen. G.R. Dr. Hochhauser schlägt vor, seitens der Gemeinde selbst 300 fl zu spenden; den Einwurf des G.R. Peyrl, daß dann einzelne nichts geben würden, weil onehin der Steuersäckel herangezogen werde, finde er nicht zutreffend, indem es immer eine Menge gäbe, die bei solchen Gelegenheiten wenig oder Nichts zeichnen, und hiefür immer eine Ausrede finden, wärend derjenige, der geben wolle, auch trotzdem es tun werde. G.R. Peyrl stellt den Antrag, die Beendigung der Subscription und deren Resultat abzuwarten, bevor man über diese Frage der Beitragsleistung seitens der Gemeinde selbst schlüßig werde; womit sich G.R. Dr. Hochhauser einverstanden erklärt und wozu G.R. Ploberger bemerkt, daß das Resultat der Sammlung jedenfalls einen größeren Betrag ergeben werde, als die Gemeinde zeichnen werde. Der Antrag des G.R. Peyrl auf Vertagung der Beschlußfassung über die Frage einer Beitragsleistung seitens der Gemeinde wird angenommen. Hienach ersucht der Vorsitzende jene Gemeinderäte, welche sich an der für Szegedin u. Neumarkt

einzuleitenden Sammlung beteiligen wollen, aufzustehen, und erklären sich hiezu bereit die G.R. Leopold Huber, Peyrl, Gründler, Franz v. Jaeger, Anton v. Jaeger, Karl von Jaeger, Mayr, Ploberger, Schachinger, Josef Huber, Haller, Breslmayr, Perz, Wenhart, letzterer unter der Voraussetzung, daß es ihm seine Berufgeschäfte erlauben. Der Vorsitzende entschuldigt sich, wenn er sich daran nicht beteiligen könne, da er durch die Besorgung der Geschäfte des Bürgermeisters onehin ser in Anspruch genommen sei. Er erklärt sohin, es würden die Armenväter ersucht werden, diese Sammlung vorzunemen und würde jedem ein Mitglied des Gemeinderates zugeteilt werden. Vielleicht würden auch noch einige von den jenigen Gemeinderäten, welche heute in der Sitzung nicht anwesend seien, sich dieser Aufgabe unterziehen. Z. 3024 2. Der Vorsitzende verliest nachstehendes Schreiben: „Z. 93 St.Sch.R. An den löbl. Gemeinderat der l.f. Stadt Steyr. Nachdem der k.k. Stadt-Schulrat Steyr am 19. Mai 1876 konstituirt wurde und auf Grund des Gesetzes vom 13. Jänner 1873 §. 2 und 3 und des §. 21 des Gesetzes vom 21. Februar 1870 dessen Mitglieder nur auf die Dauer von 3 Jaren ge-

einzuleitenden Sammlung beteiligen wollen, aufzustehen, und erklären sich hiezu bereit die G.R. Leopold Huber, Peyrl, Gründler, Franz v. Jaeger, Anton v. Jaeger, Karl von Jaeger, Mayr, Ploberger, Schachinger, Josef Huber, Haller, Breslmayr, Perz, Wenhart, letzterer unter der Vorausset- zung, daß es ihm seine Berufgeschäfte erlauben. Der Vorsitzende entschuldigt sich, wenn er sich daran nicht beteiligen könne, da er durch die Besorgung der Geschäfte des Bürgermeisters onehin ser in Anspruch genommen sei. Er erklärt sohin, es würden die Armenvä- ter ersucht werden, diese Sammlung vor- zunemen und würde jedem ein Mitglied des Gemeinderates zugeteilt werden. Vielleicht würden auch noch einige von den jenigen Gemeinderäten, welche heute in der Sitzung nicht anwesend seien, sich dieser Aufgabe unterziehen. Z. 3024 2. Der Vorsitzende verliest nachstehendes Schrei- ben: „Z. 93 St.Sch.R. An den löbl. Gemeinderat der l.f. Stadt Steyr. Nachdem der k.k. Stadt-Schulrat Steyr am 19. Mai 1876 konstituirt wurde und auf Grund des Gesetzes vom 13. Jänner 1873 §. 2 und 3 und des §. 21 des Gesetzes vom 21. Februar 1870 dessen Mitglieder nur auf die Dauer von 3 Jaren ge-

wält sind, so gehen die Mandate der Mitglieder des Stadt-Schulrates mit dem genannten Tage zu Ende. Ich beere mich demnach in Ausfürung des Sitzungsbeschlusses des kk. Stadt-Schul- rates Steyr vom 15. d.M. das höfliche Er- suchen zu stellen, im Sinne des zi- tirten Gesetzes, wornach die Ge- meindevertretung aus irer Mitte oder aus den anderen zur Gemeinde- Vertretung Wälbaren 4 Mitglie- der des Stadt-Schulrates zu wälen hat, die erforderliche Wal rechtzeitig ver- anlassen und die gewälten Vertreter anher bekannt geben zu wollen. k.k. Stadt-Schulrat Steyr am 17. Februar 1879. Der Vorsitzende Stellvertreter: Dr. A. Spängler.“ G.R. Anton v. Jäger frägt, wer aus dem Stadt- Schulrat auszutreten habe, worüber der Vorsitzende bemerkt, daß dieses die Herren Pointner, Putz, Dr. Spängler, and er /: Gschwaider :/ seien. G.R. Dr. Hochhauser stellt mit Hinweis darauf, daß diese bisher in Pflicht voll- kommen erfült hätten, den Antrag, dieselben wieder mit Aklama- tion zu wälen.

wält sind, so gehen die Mandate der Mitglieder des Stadt-Schulrates mit dem genannten Tage zu Ende. Ich beere mich demnach in Ausfürung des Sitzungsbeschlusses des kk. Stadt-Schulrates Steyr vom 15. d.M. das höfliche Ersuchen zu stellen, im Sinne des zitirten Gesetzes, wornach die Gemeindevertretung aus irer Mitte oder aus den anderen zur GemeindeVertretung Wälbaren 4 Mitglieder des Stadt-Schulrates zu wälen hat, die erforderliche Wal rechtzeitig veranlassen und die gewälten Vertreter anher bekannt geben zu wollen. k.k. Stadt-Schulrat Steyr am 17. Februar 1879. Der Vorsitzende Stellvertreter: Dr. A. Spängler.“ G.R. Anton v. Jäger frägt, wer aus dem StadtSchulrat auszutreten habe, worüber der Vorsitzende bemerkt, daß dieses die Herren Pointner, Putz, Dr. Spängler, and er /: Gschwaider :/ seien. G.R. Dr. Hochhauser stellt mit Hinweis darauf, daß diese bisher in Pflicht vollkommen erfült hätten, den Antrag, dieselben wieder mit Aklamation zu wälen.

G.R. Anton von Jaeger erklärt sich damit nicht einverstanden, nachdem seines Erachtens diese Stellen nicht erblich seien, es sei kein Grund vorhanden, warum nicht auch andere Herren in den StadtSchulrat gewält werden sollten, one daß er etwas gegen die Leistung der bisherigen StadtSchulratsmitglieder hätte. G.R. Dr. Hochhauser erwidert, daß er nicht von einer Erblichkeit der Stellen gesprochen habe, sondern daß sein Antrag eben nur auf die Wiederwal dieser Herren gegangen sei. G.R. Anton von Jäger stellt den positiven Antrag auf Abstimmung mit Stimmzettel, welcher mit 10 gegen 7 Stimmen zum Beschluß erhoben wird. Hirauf wird die Sitzung auf eine kurze Zeit unterbrochen. Nach Wiederaufname derselben ersucht der Vorsitzende die G.R. Gründler und Perz das Scrutinium zu übernemen, welches folgendes Resultat ergibt: Gustav Gschaider 17 Stimmen, Georg Pointner 12 Stimmen, Leopold Putz 12 Stimmen, Dr. Alois Spängler 10 Stimmen, Leopold Huber 8 Stimmen, Josef Peyrl, 6 Stimmen, Georg Arminger 5 Stimmen, Karl Holub 1 Stimme, Mattias Perz 1 Stimme. Der Vorsitzende giebt dieses Resultat bekannt,

G.R. Anton von Jaeger erklärt sich damit nicht einver- standen, nachdem seines Erachtens diese Stellen nicht erblich seien, es sei kein Grund vorhanden, wa- rum nicht auch andere Herren in den Stadt- Schulrat gewält werden sollten, one daß er etwas gegen die Leistung der bisherigen Stadt- Schulratsmitglieder hätte. G.R. Dr. Hochhauser erwidert, daß er nicht von einer Erblichkeit der Stellen gesprochen habe, sondern daß sein Antrag eben nur auf die Wieder- wal dieser Herren gegangen sei. G.R. Anton von Jäger stellt den positiven An- trag auf Abstimmung mit Stimmzettel, welcher mit 10 gegen 7 Stimmen zum Be- schluß erhoben wird. Hirauf wird die Sitzung auf eine kurze Zeit unterbrochen. Nach Wiederaufname derselben ersucht der Vorsitzende die G.R. Gründler und Perz das Scrutinium zu übernemen, welches folgendes Resultat ergibt: Gustav Gschaider 17 Stimmen, Georg Pointner 12 Stimmen, Leopold Putz 12 Stimmen, Dr. Alois Spängler 10 Stimmen, Leopold Huber 8 Stimmen, Josef Peyrl, 6 Stimmen, Georg Arminger 5 Stimmen, Karl Holub 1 Stimme, Mattias Perz 1 Stimme. Der Vorsitzende giebt dieses Resultat bekannt,

und bemerkt, daß sohin die bisherigen Mitglieder des Stadt-Schulrates wieder gewalt erscheinen, u. zwar Gustav Gschaider mit 17 Stimmen, Georg Toit, ner und Leopold Patz mit je 12 Stimmen und Dr. Spängler mit 10 Stimmen. Z. 220 I. Section 3. G. R. Pointner verließ nachstehenden Erlaß des Landes-Ausschusses: „Z. 1908 - An alle Gemein- de-Vorstehungen in Ober-Österreich. - In der letzten Landtagssession sind von 222 oberöster- reichischen Gemeinden Petitionen um Auf- hebung oder Abänderung mererer Gesetze eingebracht worden. Diese Petitionen ent- halten auch das Begeren um Abänderung des Heimatsgesetzes vom 3. Dezember 1863. Der hohe Landtag hat hierüber mit Beschluß vom 12. October 1878 den Landesausschuß be- auftragt, über die Rückwirkung dieses Reichsgesetzes auf das Land Oberösterreich eingehende Erhebungen, insbesondere stati- stischer Natur, zu pflegen und hierüber dem Landtage in der nächsten Session Be- richt zu erstatten und Anträge zu stellen. In Befolgung dieses Auftrages wird die Gemeinde-Vorstehung aufgefordert, den Gemeinde-Ausschuß zu vernemen, ob und welche Änderungen des Heimatsgesetzes vom 3. Dezember 1863 gewünscht werden. Hiebei ist jedoch der vierte Abschnitt dieses Gesetzes, welcher von der den Gemeinden

und bemerkt, daß sohin die bisherigen Mitglieder des Stadt-Schulrates wieder gewalt erscheinen, u. zwar Gustav Gschaider mit 17 Stimmen, Georg Toit, ner und Leopold Patz mit je 12 Stimmen und Dr. Spängler mit 10 Stimmen. Z. 220 I. Section 3. G. R. Pointner verließ nachstehenden Erlaß des Landes-Ausschusses: „Z. 1908 - An alle Gemeinde-Vorstehungen in Ober-Österreich. - In der letzten Landtagssession sind von 222 oberösterreichischen Gemeinden Petitionen um Aufhebung oder Abänderung mererer Gesetze eingebracht worden. Diese Petitionen enthalten auch das Begeren um Abänderung des Heimatsgesetzes vom 3. Dezember 1863. Der hohe Landtag hat hierüber mit Beschluß vom 12. October 1878 den Landesausschuß beauftragt, über die Rückwirkung dieses Reichsgesetzes auf das Land Oberösterreich eingehende Erhebungen, insbesondere statistischer Natur, zu pflegen und hierüber dem Landtage in der nächsten Session Bericht zu erstatten und Anträge zu stellen. In Befolgung dieses Auftrages wird die Gemeinde-Vorstehung aufgefordert, den Gemeinde-Ausschuß zu vernemen, ob und welche Änderungen des Heimatsgesetzes vom 3. Dezember 1863 gewünscht werden. Hiebei ist jedoch der vierte Abschnitt dieses Gesetzes, welcher von der den Gemeinden

obliegenden Armenversorgung handelt außer Acht zu lassen, indem hierüber sämmtliche Gemeinden, von OberÖsterreich ire Äußerung an den Landesausschuß bereits erstattet haben. Im Falle der Gemeinde Ausschuß Änderungen des Heimatsgesetzes wünschen sollte, ist das diesfällige SitzungsProtocoll an den Landesausschuß einzusenden. Diese Einsendung hat jedoch innerhalb längstens 4 Wochen zu geschehen, indem die Revision des Heimatsgesetzes mit dem Gesetzentwurfe über Armenpflege in mittelbaren Zusammenhange stet und die Vorbereitung dieses Gesetzentwurfes für den hohen Landtag keine weitere Verzögerung erleidet. Im Falle von Seite des Gemeinde Ausschußes eine Änderung des Heimatsgesetzes nicht gewünscht werden sollte kann die Vorlage des Sitzungs-Protocolles unterbleiben. - Vom oberösterreichischen Landesausschuße. Linz am 22. Februar 1879. - Der Landeshauptmann Dr. Moriz Eigner mp.“ Referent bemerkt hiezu, daß im Jare 1878 die Gemeine Vorstehung in derselben Frage an das kk. Statthalterei-Präsidium eine Äusserung dahin abgegeben habe, daß dermalen

obliegenden Armenversorgung handelt außer Acht zu lassen, indem hier- über sämmtliche Gemeinden, von Ober- Österreich ire Äußerung an den Lan- desausschuß bereits erstattet haben. Im Falle der Gemeinde Ausschuß Än- derungen des Heimatsgesetzes wünschen sollte, ist das diesfällige Sitzungs- Protocoll an den Landesausschuß einzusenden. Diese Einsendung hat jedoch innerhalb längstens 4 Wochen zu geschehen, indem die Revision des Heimatsgesetzes mit dem Gesetzent- wurfe über Armenpflege in mit- telbaren Zusammenhange stet und die Vorbereitung dieses Gesetzent- wurfes für den hohen Landtag keine weitere Verzögerung erleidet. Im Falle von Seite des Gemeinde Aus- schußes eine Änderung des Heimats- gesetzes nicht gewünscht werden sollte kann die Vorlage des Sitzungs-Proto- colles unterbleiben. - Vom oberöst- erreichischen Landesausschuße. Linz am 22. Februar 1879. - Der Landeshaupt- mann Dr. Moriz Eigner mp.“ Referent bemerkt hiezu, daß im Jare 1878 die Ge- meine Vorstehung in derselben Frage an das kk. Statthalterei-Präsidium eine Äusse- rung dahin abgegeben habe, daß dermalen

eine Änderung des Heimatsgesetzes nicht Platz zugreifen habe, indem nicht vorliege, was dieselbe für wünschenswert erscheinen lasse. Auch von Seite der Gemeinde-Ver- tretung wäre nach seiner Ansicht auf eine Änderung dieses Gesetzes nicht anzutragen wenigstens sei in diesfalls nichts bekannt was für eine Änderung zu empfelen wäre. Referent verweist hier insbesonders auf die Bestimmung des §. 10 des Heimatsgesetzes und auf die Frage, ob jemand durch längeren Aufenthalt in einer Gemeinde wieder, wie des früher der Fall gewesen sei, die Zuständigkeit erlangen solle, und gelangt nach Erörterung dieser Frage zum Schluß, daß auf eine Abänderung des Heimatsgesetzes nicht einzuraten sei. G.R. Peyrl möchte sich die Frage erlauben, wie es sich mit der Zuständigkeit der Kinder ver- halte, ob selbe dort zuständig seien, wo sie geboren oder dort, wo er Eltern zuständig seien. G.R. Pointner beantwortet diese Frage auf Grund des Heimatsgesetzes und erörtert, die ver- schiedenen Fälle hinsichtlich ehelicher, unehelicher, minder- und großjäriger Kinder hinsichtlich der Findelkinder und hinsichtlich der Heimats- losen. - Hienach wird der Antrag der Section einstimmig angenommen. - Z. 2313.

eine Änderung des Heimatsgesetzes nicht Platz zugreifen habe, indem nicht vorliege, was dieselbe für wünschenswert erscheinen lasse. Auch von Seite der Gemeinde-Vertretung wäre nach seiner Ansicht auf eine Änderung dieses Gesetzes nicht anzutragen wenigstens sei in diesfalls nichts bekannt was für eine Änderung zu empfelen wäre. Referent verweist hier insbesonders auf die Bestimmung des §. 10 des Heimatsgesetzes und auf die Frage, ob jemand durch längeren Aufenthalt in einer Gemeinde wieder, wie des früher der Fall gewesen sei, die Zuständigkeit erlangen solle, und gelangt nach Erörterung dieser Frage zum Schluß, daß auf eine Abänderung des Heimatsgesetzes nicht einzuraten sei. G.R. Peyrl möchte sich die Frage erlauben, wie es sich mit der Zuständigkeit der Kinder verhalte, ob selbe dort zuständig seien, wo sie geboren oder dort, wo er Eltern zuständig seien. G.R. Pointner beantwortet diese Frage auf Grund des Heimatsgesetzes und erörtert, die verschiedenen Fälle hinsichtlich ehelicher, unehelicher, minder- und großjäriger Kinder hinsichtlich der Findelkinder und hinsichtlich der Heimatslosen. - Hienach wird der Antrag der Section einstimmig angenommen. - Z. 2313.

4. G.R. Pointner verliest nachstehenden Erlaß des Landes-Ausschusses. Z. 11183, 11184, 11185, 11190, und 11204 ex 1878. An sämmtliche GemeindeVorstehungen. - In der letztabgelaufenen Landtags-Session sind von vielen Gemeinden des Landes Österreich, ob der Enns Petitionen um Abänderung oder Aufhebung verschiedener Gesetze eingelangt. In diesen Petitionen wird unter Anderm verlangt, daß die Freizügigkeit beschränkt werde und daß Religion und Sittlichkeit, dann der religiöse Charakter der Ehe, die allein festen Grundlagen aller menschlichen Gesellschaft, geschützt werden gegen die Angriffe der Schandpresse und einer verlotterten Bildung und gegen eine falsche Humanität, welche die Korruption den Taugenichts und Verbrecher hegt und bestens pflegt und häusliche Zucht und Ordnung unmöglich macht, wärend der arbeitende Mann mit Steuern erdrückt wird und Hunger leidet. Der Landtag hat in seiner 12. Sitzung am 12. Oktober 1878 den Landesauschuß beauftragt, über die Rückwirkung der in den Petitionen bezogenen, resp. in Frage kommenden Gesetze auf das Land Oberösterreich Erhebungen, insbesondere statistischer Natur, zu pflegen und hierüber dem Landtage in der nächsten Session Bericht zu erstatten u. Anträge zu

4. G.R. Pointner verliest nachstehenden Erlaß des Landes-Ausschusses. Z. 11183, 11184, 11185, 11190, und 11204 ex 1878. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. - In der letztabgelaufenen Landtags-Session sind von vielen Gemeinden des Landes Österreich, ob der Enns Petitionen um Abänderung oder Aufhebung verschie- dener Gesetze eingelangt. In diesen Peti- tionen wird unter Anderm verlangt, daß die Freizügigkeit beschränkt werde und daß Religion und Sittlichkeit, dann der religiöse Charakter der Ehe, die allein festen Grundlagen aller menschlichen Gesellschaft, geschützt werden gegen die Angriffe der Schandpresse und einer verlotterten Bildung und gegen eine falsche Humanität, welche die Korruption den Taugenichts und Verbrecher hegt und be- stens pflegt und häusliche Zucht und Ordnung unmöglich macht, wärend der arbeitende Mann mit Steuern erdrückt wird und Hunger leidet. Der Landtag hat in seiner 12. Sitzung am 12. Oktober 1878 den Landesauschuß beauftragt, über die Rückwirkung der in den Petitio- nen bezogenen, resp. in Frage kom- menden Gesetze auf das Land Oberöster- reich Erhebungen, insbesondere stati- stischer Natur, zu pflegen und hierü- ber dem Landtage in der nächsten Ses- sion Bericht zu erstatten u. Anträge zu

stellen. In Durchfürung dieses Auftra- ges fordert nun der Landesausschuß die Gemeinde-Vorstehung auf, die dor- tige Gemein-Vertretung in nach bezeichneten Richtungen einzuver¬ nemen 1. Ob eine Beschränkung der Freizügigkeit notwendig sei und in welcher Richtung und in welchem Umfange dieselbe nach Anschauung der Gemeinde Vertretung wün¬- schenswert wäre, 2. welche Bestim- mungen die Gesetzgebung zum Schut- ze von Religion und Sittlichkeit, dann des religiösen Charakters der Ehe zu treffen hätte. Die Gemeinde-Vorste- hung hat binnen 6 Wochen, vom Tage des Empfanges gegenwärtigen Erlasses an gerechnet, eine ämtlich beglaubig- te Abschrift des Protocollis über je- ne Sitzung der dortigen Gemeinde- Vertretung, in welchem diese sich ü- ber die eben bezeichneten Angelegen- heiten geäußert hat, an den Landes- ausschuß einzusenden. Bei der Un- gewißheit des Zeitpunktes der Einbe- rufung des Landtages zu seiner nächsten Session muß der Landes- Ausschuß jedenfalls unmittelbar nach Ablauf obigen Termines an die Ausarbeitung seines Berichtes und seiner Anträge gehen, u. wird

stellen. In Durchfürung dieses Auftrages fordert nun der Landesausschuß die Gemeinde-Vorstehung auf, die dortige Gemein-Vertretung in nach bezeichneten Richtungen einzuver¬ nemen 1. Ob eine Beschränkung der Freizügigkeit notwendig sei und in welcher Richtung und in welchem Umfange dieselbe nach Anschauung der Gemeinde Vertretung wün¬- schenswert wäre, 2. welche Bestimmungen die Gesetzgebung zum Schutze von Religion und Sittlichkeit, dann des religiösen Charakters der Ehe zu treffen hätte. Die Gemeinde-Vorstehung hat binnen 6 Wochen, vom Tage des Empfanges gegenwärtigen Erlasses an gerechnet, eine ämtlich beglaubigte Abschrift des Protocollis über jene Sitzung der dortigen GemeindeVertretung, in welchem diese sich über die eben bezeichneten Angelegenheiten geäußert hat, an den Landesausschuß einzusenden. Bei der Ungewißheit des Zeitpunktes der Einberufung des Landtages zu seiner nächsten Session muß der LandesAusschuß jedenfalls unmittelbar nach Ablauf obigen Termines an die Ausarbeitung seines Berichtes und seiner Anträge gehen, u. wird

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