Ratsprotokoll vom 28. März 1879

den allgemeinen Bedarf des Wassers eingefürte Brungeld wird auch den Hausbesitzern der Pfarrberggasse anrapartirt, wie daß dieselben aus dem städt. Brunnen, noch aus der städt. Wasserleitung einen Wasserbezug geniessen. Gestützt auf diese Gründe erlauben sich die Gefertigten, die eingangs gestellte Bitte zu wiederholen. Steyr den 7. März 1879. F. Pichler, Georg Arminger als Vertreter der Stadtpfarrkirche und des Meßnerhauses, Josef Luger, Barbara Reindl, Jakob Geiger, Michael Dunst, Josef Eder, Raimund Martin, Josefine Heindl, Michael Kagerer, Bernardin Rucker, Georg Hörßler, Anna Schuhbauer, Franz Schachinger.“ Weiters verliest Referent den hiezu vom städt. Bauamte erstatteten Berichte, welcher lautet: „Dem obigen Auftrage entsprechend wird hiemit zur gef. Kenntnis gebracht, daß die Benützung des Überwassers vom Stadtpfarrbrunnen keinem Anstande unterliegt, da dieses Wasser derzeit nur in den städt. Kanal in der Pfarrgasse abgeleitet wird u. in diesem Falle besser ausgenutzt würde. Was die Herstellungskosten dieser circa 103 Meter langen Strecke anbelangt, dürfte die Auslage bei

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