Ratsprotokoll vom 28. März 1879

und ein Comité zu bilden, welches die einzelnen Punkte genauer besprechen könnte. Er verweis darauf, daß Juden oft 5 und 6 Gewölbe hätten, für welche sie auch allerdings Steuern zalten. G.R. Pointner erwiedert, es sei in den Gewerbe-Vorschriften enthalten, was ein Gewerbsmann leisten und tun könne, es liege aber nichts vor, daß sich der Gemeinderat über die Gewerbe-Ordnung äußern solle, sondern er habe bloß die Freizügigkeit zu besprechen. Sollte man in diesem Ausdruck auch das Gewerbe oder die Hausirer einbeziehen, so hätte es der Landesausschuß gewiß speziell hervorgehoben. G.R. Mayr macht aufmerksam, daß auch die Gesetze wegen Schutz für die Religion und den religiösen Charakter der Ehe einer Besprechung unterzogen worden sollten. G.R. Pommer erwiedert, daß nach seiner Meinung die Religion genügend geschützt sei, und zwar jede Religion, welche in Steyr geübt werde. Gegen die Übertretungen gegen die Sittlichkeit seien aber die Bestimmungen des Strafgesetzes geltend. G.R. Mayr möchte doch, daß die Angelegenheit wegen der Ehe einer Besprechung unterzogen

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