Ratsprotokoll vom 28. März 1879

obliegenden Armenversorgung handelt außer Acht zu lassen, indem hierüber sämmtliche Gemeinden, von OberÖsterreich ire Äußerung an den Landesausschuß bereits erstattet haben. Im Falle der Gemeinde Ausschuß Änderungen des Heimatsgesetzes wünschen sollte, ist das diesfällige SitzungsProtocoll an den Landesausschuß einzusenden. Diese Einsendung hat jedoch innerhalb längstens 4 Wochen zu geschehen, indem die Revision des Heimatsgesetzes mit dem Gesetzentwurfe über Armenpflege in mittelbaren Zusammenhange stet und die Vorbereitung dieses Gesetzentwurfes für den hohen Landtag keine weitere Verzögerung erleidet. Im Falle von Seite des Gemeinde Ausschußes eine Änderung des Heimatsgesetzes nicht gewünscht werden sollte kann die Vorlage des Sitzungs-Protocolles unterbleiben. - Vom oberösterreichischen Landesausschuße. Linz am 22. Februar 1879. - Der Landeshauptmann Dr. Moriz Eigner mp.“ Referent bemerkt hiezu, daß im Jare 1878 die Gemeine Vorstehung in derselben Frage an das kk. Statthalterei-Präsidium eine Äusserung dahin abgegeben habe, daß dermalen

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