Ratsprotokoll vom 28. März 1879

Falle einer weiteren Verzögerung oder der Nichtbewilligung meiner Bitte leicht geschehen kann, daß ich gar keine passende Unterkunft zu erhalten im Stande bin, so stelle ich die dringlichsten Bitte, mir den Mietzins järlicher 100 fl sogleich anweisen zu wollen, wobei ich bemerke daß es der Gemeinde gelingen dürfte, die gegenwärtige Wonung des Maut-Einnemers in der Zwischenzeit bis 1. November weiter zu vermieten, oder auf andere Art zu benützen, da wie gesagt dieselbe zur Mautwonung nicht im entferntesten geeignet erscheint. Ich gebe mich der sicheren Hoffnung hin, daß die löbl. Gemeinde-Vorstehung meinem Ansuchen um so mer sogleich Rechnung tragen werde, als ich ja onehin pr Jar 8 fl aus Eigenem zur Bestreitung der Mautwonung hergebe, wozu ich vertragsmässig gar nicht verpflichtet bin, dafür die Überlassung der für die Mauteinhebung passenden Localitäten die löbl. Gemeinde Vorstehung selbst zu sorgen hat. Wäre ich seiner Zeit von der beabsichtigten Änderung der Mautwonung um meine Willensmeinung befragt worden, ich hätte gewiß mir zur Aufname der gegenwärtigen Mautwonung meine Äußerung abgegeben, jedoch hiezu bin ich nicht aufgefordert worden,

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