Ratsprotokoll vom 28. März 1879

dem Herrn Reder groß abgehe und glaube er daher, daß man für denselben Rücksicht nemen müße, weil sonst der Gemeinde Nachteilt zugehen könnten, die diesen Betrag von 5 fl wol weit übersteigen würden. Es sei zu bedenken, daß alle diese Unterstützungen, welche Herr Reder den Armen gebe, mer oder weniger auch der Gemeinde angenem sein müßten und ir zu gute kämen; er erlaube sich daher dem Antrag zu stellen man möge das Offert des Herrn Reder genemigen. G.R. Haller möchte noch beisetzen, daß Herr Reder auch gewiß mit seinem Anbot hinaufgehen werde, um das zu ersetzen, um was es jetzt nidiger sei. G.R. Peyrl bemerkt hiezu noch, daß wenn es zulässig sei, Herr Reder gewiß nicht derjenige sein werde, der bei dem Betrage von 30 fl stehen bleiben, sondern auch mer geben wurde; nur wisse er nicht, ob es zulässig sei. G.R. Ploberger erwiedert, daß es jedenfalls zulässig sei, weil sich der Gemeinderat die Ratification der Offerte vorbehalte. Der Vorsitzende ersucht um Verlesung der

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